bei rot geblitzt
Bin heute morgen um 9 uhr bei rot über die ampel gefahren, weil ich aufgrund der starkern sonneneinstrahlung nichts erkennen konnte auf der Ampel. Bin einfach dem vorherfahrenden Verkehr hinterhergerollt. Wass passiert mir jetzt. Kann man das auf die Anhärung draufschreiben, oder is des denen egal.
Vielen Dank für eure Hilfe.
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19 Antworten
ich würde das auf jeden fall aufschreiben schaden kann es nicht nur vielleicht helfen
Grüß Mc
Wenn es aus unachtsamkeit gewesen wäre oder etwa bewusst, dann wärs ok. Aber in soner situation würd ich am gernsten den dinger heut nacht absägen, weils einfach voll ungerecht ist und ich nichts für kann.
Also erstmal müssen sie den Fahrer des Fahrzeugs ermitteln und das ist gar nicht mal so einfach wenn du mehrer Personen angeben kannst die gefahren sein könnten (freunde,Familie usw)...
sollten die behörden es nicht schaffen inerhalb von 3 monaten nachzuweisen wer der fahrer war wird es sowieso fallengelassen
also mach ein auf blöd wenn du ein schreiben bekommst wo du angeben musst wer gefahren ist
am besten fragst du nochmal ein Anwalt dazu den sie haben dich ja nicht auf frischer tat erwischt
Zitat:
Original geschrieben von 530d
Also erstmal müssen sie den Fahrer des Fahrzeugs ermitteln und das ist gar nicht mal so einfach wenn du mehrer Personen angeben kannst die gefahren sein könnten (freunde,Familie usw)...
Ähm... ich denke mal, da er geblitzt wurde und wenn er nicht zufälligerweise eine Skimaske *g* aufhatte, wird so glaube ich, wohl ein Lichtbild von ihm vorhanden sein, welches ihn ganz klar als Fahrer ausweisen wird.
Kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, das irgendwelche Erklärungen vor einer Strafe schützen werden.
Laut STVO muß man halt seine Fahrweise jederzeit den Sichtverhältnissen anpassen, in dem Fall mit besonderer Vorsicht an die Ampel heranfahren. Ich spreche da aus eigener Erfahrung, die lassen da meistens nicht mit sich "verhandeln".
Schönen Tag noch
gebe meinem Vorredner vollkommen Recht. Mit eigenen Foto als Fhzbesitzer wird es nicht wirklich gelingen, daß man den angeblichen Fgzführer nicht ermitteln kann.
Also wenn man den Beamten im Volk nachsagt: die sind faul - habs nur gehört
blind sind aber deshalb noch langen nicht
Leider wird wohl dein Beamer 1 Monat ohne dich auskommen müssen.
Es kommt auch darauf an, wie lange die Ampel schon rot war. Ich glaube ab 1.2 Sekunden ist der Schein einen Monat weg.
Noch Probezeit - dann auch Nachschulung.
Gruss, Michael.
Zitat:
"bei schon länger als eine Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens 125,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 200,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot "
klick mal da
http://www.bussgeldkataloge.de/
grt. Fred
P.S.:mein Beileid
MPT geh zum Anwalt und lass dir erklären welche möglichkeiten du hast
auf schreiben der stadt und angaben zum farhrer würde ich erstmal nicht machen (musst du auch nicht wenn es ein familienmitglied ist )
dann steht das Amt in der beweißpflicht das du es warst und das kann dauern
wie gesagt 2-3 monate dann biste aus dem schneider (gilt dann als verjährt)
meistens lassen sie es sowieso fallen da die ermittlung des fahrers mehr kostet als die stadt durch das bußgeld verdienen würde
ein bekannter hats so ähnlich gemacht würde sonst nicht sowas erzählen ....gruss und kopf hoch
wünsche dir viel Glück dabei. Diese Ausrede ist aber so alt wie die Welt, ob das was nützt bezweifle ich stark.
Das ist so wie: ich bin nicht der Vater des Kindes, obwohl der Richter schon DNA Test in der Hand halten würde.
Das einzige was du machst wird wohl sein, daß du die Zeit verlängern wirst, ob das aber was bringt?!
Zitat:
Original geschrieben von Hackology
Das ist so wie: ich bin nicht der Vater des Kindes, obwohl der Richter schon DNA Test in der Hand halten würde.
@hackology
Ein sehr treffender Vergleich
Und die Sache mit der Frist ist doch so. Nur falls man 3 Monate nach der Tat noch keinen Anhörungsbogen mit dem Tatvorwurf bekommen hat, ist man aus dem Schneider.
Danach kann das unendlich weitergehen bis die verantwortliche Behörde einen rechtskräftigen Bussgeldbescheid zuschickt oder im weiteren Verfahren der Richter ein Urteil fällt. Da die Beweislage klar sein sollte, d.h. das Foto klar den Fahrer zeigt, hat ein Einspruch wohl keine Hoffnung auf Erfolg.
Ich bekomme immer einen Anhörungsbogen mit einer Kopie des Fotos dabei und kann gleich entscheiden, ob ich gut zu erkennen bin, dann bezahl ich und gut ist.
Falls ein Foto nicht mitgeschickt wird könnte ein Anwalt Akteneinsicht verlangen, in der Hoffnung das Foto ist nichts geworden und der Fahrer nicht zu erkennen.
Also erstmal abwarten.
Schönen Tag noch
Hallo,
möchte zu den Thema auch etwas anmerken.
Wenn die Ampel weniger als eine Sekunde Rot zeigte
-> 50 Euro, 3 Punkte und kein Fahrverbot.
Länger als eine Sekunde Rot -> Fahrverbot zusätzlich und Geldbetrag höher.
Die Beamten können und werden auch in der Nachbarschaft mit dem Foto rumgehen, evtl. auch am Arbeitsplatz.
Also wiege Dich nicht zu sehr in Sicherheit. Und der Anhörungsbogen wird mit Sicherheit kommen.
Spreche aus Erfahrung. Habe innerhalb eines Jahres das volle Programm gehabt.
Also Leute fahrt anständig, Verkehrsregeln haben Ihren Sinn und Zweck. Und, durch Missachtung der Regeln ist man auch nicht schneller am Ziel.
Gruss JJ
MPT lass dich von einem Anwalt beraten und hör nicht auf die paar schwarzmaler hier ...
die möglichkeit besteht das du mit ein bischen glück kein fahrverbot/bußgeld bekommst und die würde ich nutzen
Anhörungbögen können sie dir Tausende schicken wenn sie dich nicht ermitteln können in der frist von 3monaten biste aussem schneider
wer nicht wagt der nicht gewinnt ist so im leben ...
Zitat:
Original geschrieben von 530d
MPT lass dich von einem Anwalt beraten und hör nicht auf die paar schwarzmaler hier ...
die möglichkeit besteht das du mit ein bischen glück kein fahrverbot/bußgeld bekommst und die würde ich nutzen
Anhörungbögen können sie dir Tausende schicken wenn sie dich nicht ermitteln können in der frist von 3monaten biste aussem schneider
wer nicht wagt der nicht gewinnt ist so im leben ...
mit Schwarzmalern hat es nichts zu tun. Die meisten haben wohl auf dieser Erde Dreck an den Händen aber diese Ausreden - ich wars nicht! - ist blöder als der dümmste Hund im Dorf. Das was du erzählst haben schon 100 versucht aber mal ehrlich - für wie blöd hälts du die Behörden ?
Bei dem Anhörungsbogen muß er angeben, ob er zum Zeitpunkt das war und die Fotos kanns auch als Poster haben. Wir sind nicht mehr im 1 Weltkrieg.
Und fahren über Rot ist doch schon als schwerwiegender Verstoß anzusehen.
Bring mal deinen Nachbarn um, der faul Stadt, der kosten sparen muß wird dich dann sicherlich auch nicht einsperren
aber egal ... warte mal ab, vielleicht meldet sich ja keiner
Hackelogy du vergleichst hier Mord und Todschlag mit über rot fahren ......
ich gebe hier nur tips aus eigener erfahrung würde es nicht schreiben wenn ich es nicht wüsste
also geh mir mit deinen komischen vergleichen 1.Weltkrieg , Nachbarn umbringen .....nicht aufen Sack