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bei rot Übergefahren
Hallo alle zusammen, ich weiß nicht wo meine frage genau hin passt, aber ich bin heute blöderweise an der roten Ampel geblitzt worden. ich wollte eigentlich nach rechts abbigen, hab aber rechtzeitig nicht geschafft richtig anzuordnen un bin in der mittleren Spure stehen gebliben. Die ampel war rot, als die bei den rechtsabbiger auf grün umgeschaltet hat bin ich revlektiv los gefahren, aber nicht schnell, Nach dem ich geblitzt worden war ( 2 mal ) bin ich angehalten und stehen gebliben , hab nähmlich gewartet bis die ampel grün wird. Könnt ihr mir vielleicht sagen ob mein Führerschein entnommen wird, ich habe nähmlich noch probezeit. Vielen, hertzlichen dank für eure Antworte
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von AstraG08
Zitat:
es ist mir erts später eigefallen, dass ich rechts abbiegen musste, deswegen bin ich in der mittleren Fahrstreifen geblieben
Tja hättest du die rechte Spur benutzt, dann wäre nichts passiert. Dann hast du eben Pech gehabt, kann es sowieso nicht verstehen, warum man immer links oder mittig fahren muss.
Wenn die rechte Spur nur für Rechtsabbieger ist, und dem TE zu diesem Zeitpunkt noch nicht bewusst war das er nach rechts muss, wieso im Gottes Namen soll er dann rechts fahren ?!?
Er schreibt doch auch extra dazu, dass es ihm erst später eingefallen ist das er nach rechts abbiegen muss.
Also wirklich, manche Postings sind so überflüssig wie ein Pickel am Ar...
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32 Antworten
2 mal geblitzt, und du bist dann mitten auf der Kreuzung stehen geblieben ?!?
ich weiß, dass das blöd klingt, aber an der Kreuzung war noch genug platz, wie gesagt ich bin sehr langsam los gefahren und sofotr angehalten, habe noch den Blinker angemach in der Hoffnung , dass mich jemand durch lässt
Bussgeldbescheid abwarten und lesen was dir genau zur Last gelegt wird.
Das wäre zb möglich;
Verstoß: Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt
Folgen: 3 Punkte, 50,00 € Bußgeld, kein Fahrverbot , bei Führerschein auf Probe: A-Verstoß
... mit Gefährdung oder Sachbeschädigung
Folgen: 4 Punkte, 125,00 € Bußgeld, 1 Monat Fahrverbot , bei Führerschein auf Probe: A-Verstoß
... bei schon länger als 1 Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichen
Folgen: 4 Punkte, 125,00 € Bußgeld, 1 Monat Fahrverbot , bei Führerschein auf Probe: A-Verstoß
... bei schon länger als 1 Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichen mit Gefährdung oder Sachbeschädigung
Folgen: 4 Punkte, 200,00 € Bußgeld, 1 Monat Fahrverbot , bei Führerschein auf Probe: A-Verstoß
Wird dir hier ohne die Kreuzung zu sehen und wieweit du da reingefahren bist niemand etwas zu sagen können.
Wenn etwas kommt, und du lt. den Bildern nicht in den Kreuzungsbereich reingefahren bist, versuchen plausibel die Sache zu erklären.
Da du aber zweimal die Blitzanlage ausgelöst hast wird dies schwer fallen, das beste wäre gewesen du hättest den Rückwärtsgang eingelegt und nochmals den ersten Blitz ausgelöst, aber so sehe ich die Aussichten ungeschoren aus dieser Sache zu kommen als sehr schwer an.
Folgen welche auf dich zukommen siehe Posting über meinem.
Zitat:
Original geschrieben von calibra23
...hab aber rechtzeitig nicht geschafft richtig anzuordnen un bin in der mittleren Spure stehen gebliben.
Was hat dich daran gehindert, dich in der richtigen Spur einzuordnen?
es ist mir erts später eigefallen, dass ich rechts abbiegen musste, deswegen bin ich in der mittleren Fahrstreifen geblieben und habe gedacht ,dass mich doch jemand durch lässt, alst der Abbiegerpfei grün war bin ich ohne nachzudenken losgefaren und dann geblitzt wotden. ich weiß das war ein blöder fehler, wollte nur wiessen ob ich mich von meinem führerschein Abschied nehmen muss, ich hab den erst vor 3 wochen bekomen. Aja, was sollst, danke für eure hilfe
Die Frage wird sein wie weit du in die Kreuzung eingefahren bist. Warte ab ob was kommt und wenn ja was dir zur Last gelegt wird. Auf den Fotos wird ja auch die Geschwindigkeit aufgezeichnet, wenn du auf dem zweiten Foto fast stehst könntest du Glück haben - je nachdem wo die Kontakte sind.
Wenn du noch vor dem Querverkehr angehalten hast könnte dir das weiterhelfen:
"Wer bei Rot nicht an der Haltlinie hält, sondern erst dahinter, aber noch vor der Fluchtlinie der geschützten Kreuzung oder Einmündung verstößt nach der Rechtsprechung des BGH nicht gegen § 37 Absatz 2 StVO, weil er den geschützten Querverkehr nicht beeinträchtigt. Sofern eine Haltlinie nicht markiert ist, darf jedenfalls sie Fluchtlinie der Kreuzung oder Einmündung nicht überfahren werden."
Wenn nicht würde ich sagen Pech gehabt. Je nachdem kann dir dann aber auch nur ein Anwalt weiter helfen.
3 Wochen nach der Fahrprüfung solltest du wissen was das rote Licht bedeutet
Gruß Meik
Zitat:
Original geschrieben von calibra23
Hallo alle zusammen, ich weiß nicht wo meine frage genau hin passt, aber ich bin heute blöderweise an der roten Ampel geblitzt worden. ich wollte eigentlich nach rechts abbigen, hab aber rechtzeitig nicht geschafft richtig anzuordnen un bin in der mittleren Spure stehen gebliben. Die ampel war rot, als die bei den rechtsabbiger auf grün umgeschaltet hat bin ich revlektiv los gefahren, aber nicht schnell, Nach dem ich geblitzt worden war ( 2 mal ) bin ich angehalten und stehen gebliben , hab nähmlich gewartet bis die ampel grün wird. Könnt ihr mir vielleicht sagen ob mein Führerschein entnommen wird, ich habe nähmlich noch probezeit. Vielen, hertzlichen dank für eure Antworte
Erinner mich da noch an die Standpauke meines damaligen Fahrlehrers....
Wer nicht in der Lage ist sich rechtzeitig oder auch falsch einordnet muss eben einen kleinen Umweg in Kauf nehmen.
Ja und nun beschimpft mich als Oberlehrer
Zitat:
Original geschrieben von passionfruit83
Erinner mich da noch an die Standpauke meines damaligen Fahrlehrers....
Wer nicht in der Lage ist sich rechtzeitig oder auch falsch einordnet muss eben einen kleinen Umweg in Kauf nehmen.
Ja und nun beschimpft mich als Oberlehrer
Muss nicht unbedingt. TE hat es ja vorgemacht.
Kostet halt etwas mehr.
Gruß
Frank
Zitat:
Original geschrieben von Frank128
Zitat:
Original geschrieben von passionfruit83
Erinner mich da noch an die Standpauke meines damaligen Fahrlehrers....
Wer nicht in der Lage ist sich rechtzeitig oder auch falsch einordnet muss eben einen kleinen Umweg in Kauf nehmen.
Ja und nun beschimpft mich als Oberlehrer
Muss nicht unbedingt. TE hat es ja vorgemacht.
Kostet halt etwas mehr.
Gruß
Frank
Schon klar *gg*
Nag ja nicht am Hungertuch, aber dafür is mir mein Geldbeutel doch zu klein um für sowas unnötiges Geld hinauszuwerfen. Wobei ich den Umweg Schon allein auch der Sicherheit wegen wähle wenn ich mich mal verkalkuliert habe, bzw. durch unachtsamkeit nicht auf der Abbiegespur stehe..
Das mit dem nicht richtig eingeordnet könnte hilfreich sein. Sollte davon etwas kommen, solltest gegen den Bußgeldbescheid mit genau der Begründung aus dem Eingangspost Widerspruch einlegen. Die Strafe fürs falsche Einordnen ist nämlich "nur" ein Verwarnungsgeld.
Zitat:
Original geschrieben von meehster
Das mit dem nicht richtig eingeordnet könnte hilfreich sein. Sollte davon etwas kommen, solltest gegen den Bußgeldbescheid mit genau der Begründung aus dem Eingangspost Widerspruch einlegen. Die Strafe fürs falsche Einordnen ist nämlich "nur" ein Verwarnungsgeld.
Hehe, das muss ich mir merken. Das ist ja fast so blöd wie, ohne Parkschein parken kostet 5 Euro mit abgelaufenem Parkschein kostets 15 Euro (+Preis für den ersten Parkschein natürlich)
wie darf ichn das mit dem falschen einordnen verstehen?
bezieht sich das noch auf ne rote ampel oder doch eher auf nen stau weil ich VOR der ampel ne stunde blinkend blöd rumstehe und warte, dass mich einer rein lässt?
ps: gibt noch mehr so spassige rechenbeispiele:
mitten im park aufer grünen wiese parken ist auch günstiger als daneben an der strasse im parkverbot..
Ich hab eigentlich auch noch nie eine Blitzerampel mit gesondert ampelgesteuerter Abbiegespur gesehen. Was ist, wenn man auf der Abbiegespur die Kreuzung bei Rot überquert? Löst der Blitzer dann nicht aus?