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Beifahrer Airbag abschalten lassen im 850?

Sammel 850, S70, V70/XC70 I, C70 I
Themenstarteram 11. Dezember 2010 um 19:38

moin,

ich bin mir grad gar nicht sicher ob ich schonmal danach gefragt hatte.

ich würde gerne den beifahrerairbag deaktivieren lassen um dort auch kindersitze transportieren zu dürfen. laut handbuch darf ich ja da gar keine kindersitze verwenden, egal ob vorwärts oder rückwärts.

in der werkstatt erzählte man mir, das ginge nicht, da der fahrerairbag daran gekoppelt wäre und dann auch aus wäre.

mich würde nun interessieren hat jemand von euch den beifahrerairbag ganz offizell deaktiviert? also das es irgendwie geht hatte ich schonmal gelesen, aber es müßte ja auch vom tüv eingetragen werden

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15 Antworten

Kannst du vergessen !

Geht in keinem Fahrzeug.

Kauf dir nen Kindersitz mit entsprechender Spezifikation und bau den richtig ein.

 

Hi,

geht bei unseren "Altelchen" eher nicht.

Bei neueren Fahrzeugen kann mit dem Zündschlüssel in einem separaten Schloß der Beifahrerairbag deaktiviert werden, so dass dann dort Kindersitze/ Babyschalen transportiert werden können. Rein theoretisch (ist meine persönliche Meinung) müsste das auch im Volvo nachrüstbar sein. Ist simpelste Elektrik/Elektronik, die im Prinzip problemlos einbaubar sein dürfte. Nur ist halt die Frage, ist das Ganze zu einem finanziell vertretbaren Aufwand (Einbau der Komponenten ist noch das wenigste, Steuergerät umprogrammieren/ Software anpassen bzw. neu schreiben ist da schon aufwendiger, aber möglicherweise auch machbar) realisierbar und von wem. Und viel interessanter dürfte die Frage werden, wer nimmt das Ganze ab, geht das überhaupt nachträglich zu legalisieren oder winkt der Tüv/Dekra usw. sofort ab. Ich denke da wird sich eher niemand drüber her machen wollen, weil erstens der Aufwand in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen dürfte und wenn das jemand kalkulieren würde, dann könntest Du wahrscheinlich eher ein Fahrzeug kaufen, welches dieses Feature schon hat (vom Preis her gesehen)......

Gruß der Sachsenelch

Vernünftigen, zugelassenen Kindersitz kaufen, richtig einsetzen und gut ist.

Oder halt eben ohne (ganz kleine) Kinder herumfahren.

Oder mit nem T5 adäquat fahren, damit es zu keinen 'Problemsituationen' kommen kann.

Ist in ST und Umgebung ein echtes Problem - da ist man meist nicht selbst dran Schuld .... :D :mad: :rolleyes:

du darfst meiner meinung nach deinen nachwuchs auf dem beifahrersitz befödern..... ich glaube, dass nur babyschalen verboten sind, in denen die babys / kleinstkinder nicht in fahrtrichtigung sitzen.....alle anderen kindersitze dürfen wohl auf dem beifahrersitz befestigt werden....

in der stvo ist das scheinbar nicht geregelt, also könnte theoretisch ein 1-jähriges kind vorne sitzen,wenn es in fahrtrichtung sitzt....

ich habe aber gehört, dass es beim auslösen des airbags fatale folgen für das kind haben könnte...mein großer (5,5 jahre) sitzt auch ganz selten mal vorne, in einem kindersitz natürlich und ich schiebe den sitz dann ganz nach hinten.... ich/wir machen das nur,wenn es nicht anders geht.....z.bsp,wenn wir etwas großes befödern....

aber bevor du deinen spross nach vorne setzt, schau mal in die stvo oder frage bei der polizei oder beim tüv mal nach....möchte hier natürlich nichts falsches erzählen....

Themenstarteram 12. Dezember 2010 um 8:08

Zitat:

Original geschrieben von TERWI

Kannst du vergessen !

Geht in keinem Fahrzeug.

Kauf dir nen Kindersitz mit entsprechender Spezifikation und bau den richtig ein.

nen kindersitz mit entsprechenden vorgaben wäre ja vorhanden, nur steht im volvo handbuch ja, das bei aktivem beifahrerairbag keine kindersitze auf dem beifahrersitz erlaubt sind. mit airbag also kein kindersitz, egal welche art von kindersitz.

Themenstarteram 12. Dezember 2010 um 8:31

Zitat:

Original geschrieben von bird1512

du darfst meiner meinung nach deinen nachwuchs auf dem beifahrersitz befödern..... ich glaube, dass nur babyschalen verboten sind, in denen die babys / kleinstkinder nicht in fahrtrichtigung sitzen.....alle anderen kindersitze dürfen wohl auf dem beifahrersitz befestigt werden....

in der stvo ist das scheinbar nicht geregelt, also könnte theoretisch ein 1-jähriges kind vorne sitzen,wenn es in fahrtrichtung sitzt....

ich habe aber gehört, dass es beim auslösen des airbags fatale folgen für das kind haben könnte...mein großer (5,5 jahre) sitzt auch ganz selten mal vorne, in einem kindersitz natürlich und ich schiebe den sitz dann ganz nach hinten.... ich/wir machen das nur,wenn es nicht anders geht.....z.bsp,wenn wir etwas großes befödern....

aber bevor du deinen spross nach vorne setzt, schau mal in die stvo oder frage bei der polizei oder beim tüv mal nach....möchte hier natürlich nichts falsches erzählen....

also das man alle kindersitze nach der babyschale bei aktivem airbag verwenden darf, ist so nicht richtig, es gibt einige hersteller die die verwendung einiger vorwärts gerichteter kindersitze bei aktivem airbag ausschließen, aber nur für rückwärts gerichtete systeme (die gibt es ja auch nach der babyschale noch) ist es in der stvo geregelt.

nur gibt es halt nicht nur vorgaben von seiten der kindersitzhersteller, sondern oft auch vorgaben von seiten der autohersteller und im handbuch von unserem 850 steht halt:

Zitat:

Achtung!

Bei Fahrzeugen mit Airbag (SRS) auf der Beifahrerseite den Kindersitz auf keinen Fall auf dem Vordersitz anbringen.

an anderer stelle steht im handbuch:

Zitat:

Kindersitz

Ist die Beifahrerseite mit Airbag ausgestattet darf kein Kindersitz auf dem Vordersitz angebracht werden. Anderenfalls besteht ernsthafte Verletzungsgefahr. Der sicherste Platz für ein Kind im Kindersitz ist der Rücksitz.

von daher schließt volvo es ja schon aus, unabhängig davon was die kindersitzhersteller sagen.

deshalb würde ich den airbag gerne deaktivieren lassen. das es keinen schalter gibt ist mir klar, ich hätte aber auch kein problem damit, wenn der airbag dauerhaft deaktiviert ist und man dann eben nur noch kinder auf dem beifahrersitz mitnehmen kann, dann würde ich eben hinten sitzen, wenn wir mal zu fünft fahren. bei anderen autos geht das ja auch, den airbag komplett deaktivieren zu lassen und das dann vom tüv in die papiere eingetragen zu kriegen. bei volvo scheint es aber ja nicht zu gehen. schade. wobei ich mich nun wieder frage, warum das nicht geht, wenn es den volvo ja auch nur mit fahrerairbag gibt.

Um gotteswillen,

das was im Handbuch bzw Betriebsanleitung steht; IST UNBEDINGRT ZU BEACHTEN

 

Es gibt keinerlei Alternative, der Airbag läßt sich nicht hierfür deaktivieren. Das war zum damaligen Zeitpunkt nicht vorgesehen.

Auch ältere Kinder mit sogenannter Sitzunterlage hochgefährlich. Das ist der Grund warum Airbags bei modernen Auto s mit Schlüssel deaktiviert werden können.:)

 

Mennzer:confused::confused::confused::confused:

Themenstarteram 12. Dezember 2010 um 8:36

Zitat:

Original geschrieben von TERWI

Vernünftigen, zugelassenen Kindersitz kaufen, richtig einsetzen und gut ist.

Oder halt eben ohne (ganz kleine) Kinder herumfahren.

Oder mit nem T5 adäquat fahren, damit es zu keinen 'Problemsituationen' kommen kann.

Ist in ST und Umgebung ein echtes Problem - da ist man meist nicht selbst dran Schuld .... :D :mad: :rolleyes:

also einfach mit kind vorne fahren, obwohl volvo es nicht erlaubt würde ich nicht machen, das wäre mir zu gefährlich. am kindersitz hapert es ja nicht, wir haben auch sitze (ich hab nen kindersitztick und 8 oder 9 sitze hier stehen die bei aktivem airbag verwendet werden dürfen. es hapert eben an der aussage im handbuch des volvo.

Hmm, da wär der T5 den ein Bekannter mal aus der Schweiz geholt hat das Richtige für Dich gewesen: Seitenairbags, aber kein Beifahrerairbag. Hab mir schon gedacht: Wasndasfürnekombi - aber jetzt mit dem Kindersitz im Hinterkopf macht das Sinn.

Die Farbe war aber gewöhnungsbedürftig: Weiss mit cremefarbenem Interieur in Leder, aber ohne Sitzheizung, und dann noch Automatik. Whargarbl.

Hallo Jacknife,

durchaus plausibel, den Beifahrerairbag konnte damal s ohne Aufpreis mitbestellt werden:) Der Fahrerairbag war Serie obwohl unsere Limo Bj 93 hat keinen.:eek:

Mennzer

sorry,das handbuch hatte ich zu diesem thema gar nicht gelesen...

aber unabhängig davon ist dieses thema in der stvo nicht geregelt....

genauso wenig wie "fahräder auf dem dach" theoretisch darfste damit auch noch 200 km/h fahren....

auch die winterreifenpflicht ist lustig,auf dem reifen muss nur "m+s" draufstehen,egal wie der reifen beschaffen ist...

man solls nicht glauben,dass in deutschland mal was nicht geregelt ist..

Und da liegt der Hase im Pfeffer:D

denn auch auch Sommerreifen kann und darf M + S stehen siehe Reifen ausm Ausland. Nur wenn das " Schneeflocken Symbol " drauf ist sind das definitiv Winterreifen:confused:

Mennzer:D

stimmt das mit der schneeflocke?wenn die drauf sind,dann sind es wirklich winterschlappen?

ich habe gehört,dass man bei ebay ziemlich viel scheisse mit dem "m+s zeichen" macht und gerne mal sommerreifen mit den zeichen versucht zu verscherbeln.....

JA

Mennzer:cool:

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