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Beifahrerairbag deaktivieren?

24 Antworten
VW
Themenstarteram 7. Juni 2007 um 6:23

Hallo!

Kann man den Beifahrerairbag selber deaktivieren, oder

muss ich das beim VW-Händler machen lassen?

Wir wollen unseren Babysafe auf dem Beifahrersitz

transportieren und hinten umklappen, für den

Kinderwagen.

Danke für die Tipps!

 

Bempe

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24 Antworten
am 7. Juni 2007 um 6:34

Hallo ,

 

das geht nur über den Händler! und dann muss es auch noch in die Papiere eingetragen werden! der ganze Spaß soll um die 200-300 Euro kosten.

Ich stand vor 2 Jahren vor dem gleichen Problem!

 

Gruß

Carisma

am 8. Juni 2007 um 10:18

Es ist Gesetzlich verboten den Beifahrer Airbag zu Deaktiveren, auch die Werkstatt darf das nicht mehr. Wenn Sie es doch machen sollte ist das nicht Rechtens.

Es gibt nur ausnahmen bei bestimmten Fahrzeugen, wo man den Beifahrer Airbag per Schlüssel selber aus und an schalten kann, oder es gibt eine so genannte Sitzerkennung, das heisst wenn man den Originalen Kindersitz vom Fahrzeug hersteller nimmt, erkennt das System im Fahrzeug diesen und der Beifahrer Airbbag wird automatisch abgeschaltet.

 

Wenn du deinen Airbag dennoch abgeschalten bekommst aus irgendwelchen gründen, dann sei dir im klaren das dieser nicht mehr aktiviert wird, da kein sachverständiger diese verantwortung auf sich nimmt.

 

Wie gesagt es ist grungsätzlich verboten den Beifahrer oder sonst irgendeinen Airbag zu deaktivieren.

Aber es gibt immer schwarze schafe die es machen.

Jetzt stell dir mal vor du nimmst nicht dein Kind mit und jemand anderes sitz dort und aus irgendeinem dummen zufall fährt dir einer Frontal rein, der Airbag löst nicht aus, der Beifahrer ist schwer verletzt.

Dann kannst du dir sicher sein das dieses Fahrzeug gecheckt wird warum der Airbag nicht aufging.

Und dann kommt raus er wurde deaktiviert, das heißt die ABE des Fahrzeugs ist erloschen, und du darfst dein leben lang Zahlen.

 

Hoffe ich hab dir weiter geholfen.

am 8. Juni 2007 um 14:19

Zitat:

Original geschrieben von Chris2512

Es ist Gesetzlich verboten den Beifahrer Airbag zu Deaktiveren, auch die Werkstatt darf das nicht mehr. Wenn Sie es doch machen sollte ist das nicht Rechtens.

Es gibt nur ausnahmen bei bestimmten Fahrzeugen, wo man den Beifahrer Airbag per Schlüssel selber aus und an schalten kann, oder es gibt eine so genannte Sitzerkennung, das heisst wenn man den Originalen Kindersitz vom Fahrzeug hersteller nimmt, erkennt das System im Fahrzeug diesen und der Beifahrer Airbbag wird automatisch abgeschaltet.

 

Wenn du deinen Airbag dennoch abgeschalten bekommst aus irgendwelchen gründen, dann sei dir im klaren das dieser nicht mehr aktiviert wird, da kein sachverständiger diese verantwortung auf sich nimmt.

 

Wie gesagt es ist grungsätzlich verboten den Beifahrer oder sonst irgendeinen Airbag zu deaktivieren.

Aber es gibt immer schwarze schafe die es machen.

Jetzt stell dir mal vor du nimmst nicht dein Kind mit und jemand anderes sitz dort und aus irgendeinem dummen zufall fährt dir einer Frontal rein, der Airbag löst nicht aus, der Beifahrer ist schwer verletzt.

Dann kannst du dir sicher sein das dieses Fahrzeug gecheckt wird warum der Airbag nicht aufging.

Und dann kommt raus er wurde deaktiviert, das heißt die ABE des Fahrzeugs ist erloschen, und du darfst dein leben lang Zahlen.

 

Hoffe ich hab dir weiter geholfen.

Tschuldigung,

Aber das ist Unfug !!!

Deaktivierung ist zulässig .

Deaktivierung MUß nach Herstellervorschrift erfolgen.

Deaktivierung MUß von einer Fachwerkstatt durchgeführt werden.

Deaktivierung ist TÜV-Abnahme und TÜV-Eintragungspflichtig.

am 8. Juni 2007 um 15:43

Zitat:

Original geschrieben von hurz100

 

Tschuldigung,

Aber das ist Unfug !!!

Deaktivierung ist zulässig .

Deaktivierung MUß nach Herstellervorschrift erfolgen.

Deaktivierung MUß von einer Fachwerkstatt durchgeführt werden.

Deaktivierung ist TÜV-Abnahme und TÜV-Eintragungspflichtig.

Wenn das unfug ist, dann habe ich wohl nicht richtig aufgepasst in meinem Airbag/Gurtstraffer Lehrgang.

Ausserdem habe ich nächste Woche Servicetechniker prüfung und ich habe extra nochmal nachgefragt, ob man den Beifahrer Airbag deaktiveren darf.

MIr wurde gesagt dass das nicht mehr zulässig ist, bei Fahrzeugen bei denen man den Airbag nicht per schlüssel oder per Sitzerkenung abschalten kann.

Willst du mir jetzt auch erzählen das man wenn der Airbag angeblich ausgetragen wird, den Airbag auch wieder eintragen kann?????

 

Beifahrer Airbag Deaktivierung für Fahrzeuge mit Typengenehmigung vor dem 1.Oktober 1998

am 8. Juni 2007 um 15:50

Zitat:

Original geschrieben von Chris2512

Wenn das unfug ist, dann habe ich wohl nicht richtig aufgepasst in meinem Airbag/Gurtstraffer Lehrgang.

Ausserdem habe ich nächste Woche Servicetechniker prüfung und ich habe extra nochmal nachgefragt, ob man den Beifahrer Airbag deaktiveren darf.

MIr wurde gesagt dass das nicht mehr zulässig ist, bei Fahrzeugen bei denen man den Airbag nicht per schlüssel oder per Sitzerkenung abschalten kann.

Willst du mir jetzt auch erzählen das man wenn der Airbag angeblich ausgetragen wird, den Airbag auch wieder eintragen kann?????

Dann solltest Du mal in Elsa das HST öffnen und unter

El. Anlage / Sicherheit .....

nachschauen !

Gibts doch extra ne TPL zu !

Weiterhin findest Du in den jeweiligen Rep.Leitfäden auch die Teilesätze / ErsatzteilNr. des zu verwendenden Satzes, sowie die Vorgehensweise.

Bei einigen Systemen kann auch der Schlüsselschalter nachgerüstet werden.

am 8. Juni 2007 um 16:01

Zitat:

Original geschrieben von Chris2512

.....

Ausserdem habe ich nächste Woche Servicetechnikerprüfung .....

Die Ausbildung zum Servicetechniker ist ja nicht ne Sache von

2-3 Monaten oder so, sowat dauert ja etwas Länger.

Als Servicetechniker in Ausbildung sollte solche Fragen nicht stellen müssen !!!

Zitat:

Original geschrieben von Chris2512

Hallo,

wollt euch mal was fragen: Letzte woche wo es so doll geschneit hat und glatt war hat meine ESP/ASR leuchte öfters mal geblinkt, ist ja so weit gar nicht so schlimm, nur woran kann ich erkennen dass das ASR wirklich geregelt hat? Habe mal nen bischen gas gegeben aber es passierte nichts ausser das die Lampe am blinken war.

Hab hier gelesen dass das ASR meist sehr ruppig eingreift, darum frage ich mich ob es überhaupt funktioniert.

ESP geht in kurven gut regelt auch gleich runter.

Danke schonmal im vorraus

Sowas kann man als Servicetechniker in Ausbildung prüfen !

am 8. Juni 2007 um 16:06

Zitat:

Original geschrieben von hurz100

Dann solltest Du mal in Elsa das HST öffnen und unter

El. Anlage / Sicherheit .....

nachschauen !

Gibts doch extra ne TPL zu !

Weiterhin findest Du in den jeweiligen Rep.Leitfäden auch die Teilesätze / ErsatzteilNr. des zu verwendenden Satzes, sowie die Vorgehensweise.

Bei einigen Systemen kann auch der Schlüsselschalter nachgerüstet werden.

Das stimmt das der Schlüsselschalter nachgerüstet werden darf, ist das das eine deaktivierung???? Ich glaube nicht.

Beifahrer Airbag Deaktivierung für Fahrzeuge mit Typengenehmigung ab dem 1.Oktober 1998:

Wenn zur Erfüllung des gesetzlich geforderten Schutzes beim Frontalaufprall der Beifahrer Airbag notwendig ist, is der Ausbau oder die permanete bzw. reversible DEAKTIVIERUNG NICHT ZULÄSSIG.

ERlaubt sind jedoch LÖsungen, bei denen eine Deaktivierung mit Hilfe einer intellegenten Sitzbelegungserkenung erfolgt, oder wenn die MItnahme eines Kinderssitzes auf dem Beifahrersitz der Beifahrer Airbag mittels Schlüsselschalter abgeschaltet wird.

Das Abschalten des Airbags ist jedoch nicht zulässig, wenn hier durch der Insassenschutz für den Erwachsenen unter das gesetzlich vorgeschriebene Niveau sinkt und ein Erwachsener auf dem Beifahrersitz transportiert wird.

 

Beifahrer Airbag Deaktivierung für Fahrzeuge mit Typengenehmigung vor dem 1. Oktober 1998:

 

Beim außer Funktion setzen des Airbags erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.

Diese erlischt dann nicht, wenn ein Gutachten im Sinne des § 19 Abs. 3 StVZO und ein Eintrag in den Fahrzeugbrief erfolgt oder ein Negatvgutachten vorliegt.

am 8. Juni 2007 um 16:15

Zitat:

Original geschrieben von Chris2512

.....

Diese erlischt dann nicht, wenn ein Gutachten im Sinne des § 19 Abs. 3 StVZO und ein Eintrag in den Fahrzeugbrief erfolgt oder ein Negatvgutachten vorliegt.

Genau das ist´s , worauf es ankommt !

Und nun schau ins HST.

Weil, wenn der Hersteller die Deaktivierung zulässt, liegen i.A. entsprechende Dinge vor !

 

 

Also nich erst rumschreien, sondern erst informieren.

am 8. Juni 2007 um 16:18

Zitat:

Original geschrieben von hurz100

 

Die Ausbildung zum Servicetechniker ist ja nicht ne Sache von

2-3 Monaten oder so, sowat dauert ja etwas Länger.

Als Servicetechniker in Ausbildung sollte solche Fragen nicht stellen müssen !!!

 

Sowas kann man als Servicetechniker in Ausbildung prüfen !

Nein ist sie nicht???

Warum mache ich den Lehrgang denn dann in 2,5 Monaten bzw. 380 Std. bei der Handwerkskammer?

Ich meine nicht Servicemechaniker, verwechsel das nicht.

Naja nun zu dem ASR Text!!

Wenn du keine Ahnung hast worum es geht dann bring nicht solche sache hier mit rein, oder bist du jetzt angepisst??

Beim ASR ging es darum das es bei mir sehr ruppig geregelt hat, bevor ich mein Wagen chippen lassen habe und ich wollte wissen ob es evtl. beim chippen mit abgeschaltet worden ist bzw. nicht mehr so schnell eingreift. Aber das hat hier garnichts verloren.

 

Pass auf ich habe den PT1 Lehrgang gemacht und mir wurde es so bei gebracht wie ich es ebend geschrieben habe, das habe ich schriftlich, wenn du der meinung bist das es flasch ist dann wende dich an die Handwerkskammer, aber lass deine angepisste laune nicht an mir aus, wer weiß wann du den Lehrgang gemacht hast oder ob du ihn überhaupt gemacht hast.

am 8. Juni 2007 um 16:23

Zitat:

Original geschrieben von hurz100

Genau das ist´s , worauf es ankommt !

Und nun schau ins HST.

Weil, wenn der Hersteller die Deaktivierung zulässt, liegen i.A. entsprechende Dinge vor !

 

Übrigens ist die PDF-Datei eine gekürzte Wiedergabe der TPL .

Also nich erst rumschreien, sondern erst informieren.

Dann lies mal richtig!!!!

Das ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit Typengenehmigung vor dem 1. Oktober 1998

Ab dem 1.Oktober 1998 habe ich ja auch oben geschrieben, da sieht es anders aus.

am 8. Juni 2007 um 16:25

Zitat:

Original geschrieben von Chris2512

Nein ist sie nicht???

Warum mache ich den Lehrgang denn dann in 2,5 Monaten bzw. 380 Std. bei der Handwerkskammer?

Ich meine nicht Servicemechaniker, verwechsel das nicht.

Naja nun zu dem ASR Text!!

Wenn du keine Ahnung hast worum es geht dann bring nicht solche sache hier mit rein, oder bist du jetzt angepisst??

Beim ASR ging es darum das es bei mir sehr ruppig geregelt hat, bevor ich mein Wagen chippen lassen habe und ich wollte wissen ob es evtl. beim chippen mit abgeschaltet worden ist bzw. nicht mehr so schnell eingreift. Aber das hat hier garnichts verloren.

 

Pass auf ich habe den PT1 Lehrgang gemacht und mir wurde es so bei gebracht wie ich es ebend geschrieben habe, das habe ich schriftlich, wenn du der meinung bist das es flasch ist dann wende dich an die Handwerkskammer, aber lass deine angepisste laune nicht an mir aus, wer weiß wann du den Lehrgang gemacht hast oder ob du ihn überhaupt gemacht hast.

Ebend , weil auch Pfund nackend !

Selbst die Azubi´s im ersten schreiben besser.

Und wenn bei der entsprechenden Schulung halt keine Herstellerinfos zur Verfügung stehen, ist das halt bedauerlich.

 

Naja, die Ausbildung beim Hersteller dauert halt ein wenig länger und ist halt umfangreicher.

Seit wann liegen der Handwerkskammer Herstellerinformationen vor ?

 

Nur zur Info:

Bin

-Meister KFZ-Elektriker

-Systemtechniker (Bosch)

-staatl. gepr. Servicetechniker

-betrieblicher Schulungsmeister Airbagsachkunde

Also bitte doch erst Herstellerinfos neipfeifen und schön weiterlernen !

am 8. Juni 2007 um 16:33

Zitat:

Original geschrieben von hurz100

Seit wann liegen der Handwerkskammer Herstellerinformationen vor ?

Nur zur Info:

Bin

-Meister KFZ-Elektriker

-Systemtechniker (Bosch)

-staatl. gepr. Servicetechniker

-betrieblicher Ausbilder Airbagsachkunde

Also bitte doch erst Herstellerinfos neipfeifen und schön weiterlernen !

Es brauchen doch keine Hersteller infos vorliegen!!! Wenn es so getzlich geregelt ist, dann kann der Hersteller auch nichts anders machen als sich an gesetze zuhalten.

Ich werde es der Handwerkskammer mitteilen das es Personen gibt die sagen das es falsch ist was wir da lernen.

Mensch da hast du aber schon viel gemacht, Meister, staatl. gepr. Servicetechniker

DEr Servicetechniker gehört zur Meisterprüfung bzw. wird der Meisterprüfung angerechnet als Teil 1

Bosch das sagt schon alles, habe ich schon viel von unserem Lehrer gehört, das Bosch leute immer meinen das sie recht haben

am 8. Juni 2007 um 16:37

Zitat:

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Original geschrieben von Chris2512

 

.....

Diese erlischt dann nicht, wenn ein Gutachten im Sinne des § 19 Abs. 3 StVZO und ein Eintrag in den Fahrzeugbrief erfolgt oder ein Negatvgutachten vorliegt.

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Genau das ist´s , worauf es ankommt !

Und nun schau ins HST.

Weil, wenn der Hersteller die Deaktivierung zulässt, liegen i.A. entsprechende Dinge vor !

 

 

Also nich erst rumschreien, sondern erst informieren.

Zu meinem Werdegang:

bin halt etwas länger dabei, als ich den Meisterbrief erhalten hab, gabs den Servicetechniker noch nicht !

Und bevor Du weiter irgendwelchen Müll erzählst, schau Dir bitte die Herstellerinfos an !

Laut VW ist die Deaktivierung zulässig !

am 8. Juni 2007 um 16:38

Wenn du meinst, dafür sind wir nicht Hersteller gebunden!!!

Soviel ich weiß dauert der Lehrgang(Servicetechniker) bei VW und Opel ,usw. genau so lange.

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