- Startseite
- Forum
- Auto
- Mercedes
- ML, GLE & GL
- GLE
- Beifahrerfenster lässt sich nicht öffnen
Beifahrerfenster lässt sich nicht öffnen
Das gummi Schein am beifahrerfenster zu hängen. Das fenster geht ganz langsam schwierig hoch blockt ab und geht wieder runter. Heißt ich kann das Fenster derzeit leider nicht öffnen.
Ich habe das als jungen Stern gekauft. Ist das Problem bekannt bei Mercedes? Ist sowas von der jungen Sterne Garantie abgedeckt?
Ähnliche Themen
12 Antworten
War bei mir auf der Fahrerseite der Fall. Die Glasscheibe war im nicht sichtbaren Bereich in der Türe drin aus einer Führungsschiene gesprungen. Wurde damals anstandslos auf Garantie behoben. Fahre einen 580er mit EZ 09/20. Das Problem war, so glaube ich, so ca. 2022 aufgetreten.
Wann war der Kauf? Wenn er noch nicht allzu lange her ist, beim Verköufer reklamieren. Ansonsten trotzdem zum Verkäufer und Reparatur über die JS Garantie anfragen - ich weiß gerade nicht, ob das im Umfang enthalten ist. Auf jeden Fall Kontakt aufnehmen.
Zitat:
@ipthom schrieb am 17. März 2025 um 16:50:11 Uhr:Zitat:
Wann war der Kauf? Wenn er noch nicht allzu lange her ist, beim Verköufer reklamieren. Ansonsten trotzdem zum Verkäufer und Reparatur über die JS Garantie anfragen - ich weiß gerade nicht, ob das im Umfang enthalten ist. Auf jeden Fall Kontakt aufnehmen.
Kauf war 4 Wochen. Auto steht gerade bei einem anderen Mercedes Händler, da der Mechaniker der Mobilitätagarantie von dort war. Der versucht das gerade über kulanz zu klären.
Falls nicht fragt er die junge sterne an und falls das auch nicht geht ruft er bei meinem Händler an, bei dem ich das auto gekauft habe. Rein rechtlich müsste er doch das ganze übernehmen, da dieses Problem nicht innerhalb vier Wochen auftauchen kann und diese Mangel bereits bei der Autoübergabe stattgefunden haben muss. Anscheinend sei die Schiene und die Dichtung kaputt gewesen jetzt ausgetauscht werden muss. Kostenpunkt 360 € d.h. wenn’s hart auf hart kommt, müsste ich beweisen, dass der Mangel bereits vor dem Autokauf stattgefunden hatbeziehungsweise dass die Schiene oder die Dichtung leicht verbogen war und mit und in den vier Wochen nach dem Kauf dann komplett kaputt ging. Da das ein bekanntes Problem sei bei den GLE Es ist tatsächlich gar nicht so schwer nachzuweisen, dass diese Mängel bereits vor dem Kauf Existierte wäre jetzt meine persönliche Einschätzung. Vielleicht liege ich auch total falsch. Ich weiß es nicht.
Sollte nicht innerhalb von 4 Wochen ohne wenn und aber repariert werden? Unabhängig davon, ob eine JS besteht oder nicht! Da würde ich aber mal ein freundliches, aber bestimmtes Wort mit dem Verkäufer reden! Wann ist das Baujahr, wie ist der Kilometerstand?
Zitat:
@ipthom schrieb am 17. März 2025 um 18:28:22 Uhr:Zitat:
Sollte nicht innerhalb von 4 Wochen ohne wenn und aber repariert werden? Unabhängig davon, ob eine JS besteht oder nicht! Da würde ich aber mal ein freundliches, aber bestimmtes Wort mit dem Verkäufer reden! Wann ist das Baujahr, wie ist der Kilometerstand?
12/2020. Kilometerstand ist 42000 km. Bin das Auto bisher 1200km gefahren seit kauf
Peter kennt sich sehr gut mit den Bestimmungen aus - vielleicht kann er was dazu sagen @212059?
Ansonsten freundlich auf den Verkäufer zugehen, nur 4 Wochen nach Kauf und 1.200km sollte er sich bei einem JS zugänglich zeigen. Ich habe die Bestimmungen kurz überflogen, in dem Bereich ist es etwas schwammig. Fenster sind ausgeschlossen, allerdings geht es an der Stelle wohl eher um das Fenster (Glas) an sich, nicht um die Mechanik oder den Fensterheber, das taucht nirgends als Ausschluss auf. Auch das „Nachziehen von Schrauben“ ist nicht in der JS - mindestens alles Punkte, wo sich der Verkäufer drauf zurückziehen könnte, um nicht nacharbeiten zu müssen. Ich würde trotzdem fragen!
Zitat:
@ipthom schrieb am 17. März 2025 um 21:24:49 Uhr:Zitat:
Peter kennt sich sehr gut mit den Bestimmungen aus - vielleicht kann er was dazu sagen @212059?Ansonsten freundlich auf den Verkäufer zugehen, nur 4 Wochen nach Kauf und 1.200km sollte er sich bei einem JS zugänglich zeigen.
Die schiene muss ausgetauscht werden, so ein anderer MB Händler. Ich hoffe, dass das übernommen wird. Kostenpunkt 360€. Es ist nicht die Elektronik. Ich weiß nicht ob das zur Dichtungen gehört. Wäre sehr schade bei einem 110.000€ kauf
Selbst bei Kauf gebrauchter Sachen besteht eine gesetzliche Gewährleistung.
Aufgrund der Beweislastumkehr muss die ersten 6 (12?) Monate auch bei gebrauchten Sachen der VERKÄUFER beweisen dass der Schaden bei Übergabe nicht bereits angelegt war.
Hallo ins Forum,
genauso so ist es. Innerhalb der Frist, in der er mit 4 Wochen locker ist, ist bei einem gewerblichen Händler die Gewährleistung das Thema. Soweit der Händler nicht beweisen kann, dass es bei Gefahrübergang in Ordnung war, ist er in der Haftung.
Viele Grüße
Peter
Super, an die Gewährleistung habe ich gar nicht gedacht!
Ich habe also mit dem Händler gesprochen, der das Teil inzwischen repariert hat. Gestern habe ich das Auto dort abgegeben, und er hatte mir zunächst gesagt, dass die Garantie das höchstwahrscheinlich übernehmen müsste – entweder über die Junge-Sterne-Garantie oder gegebenenfalls auf Kulanz.
Bevor eine Rückmeldung von Mercedes kam wurde es direkt in mein Auto eingebaut. Erst heute Mittag wurde klar, dass die Garantie die Kosten doch nicht übernimmt und stattdessen der Händler, bei dem ich das Auto gekauft habe, dafür aufkommen muss/sollte.
Ich habe daraufhin meine Rechtsschutzberatung kontaktiert, und diese hat mir erklärt, dass in solchen Fällen der ursprüngliche Händler, also der Verkäufer des Autos, das Recht hat zu sagen: „Wir möchten die Reparatur selbst durchführen und übernehmen daher nicht einfach die Kosten für eine bereits durchgeführte Reparatur.“
Das habe ich natürlich sofort dem reparierenden Händler mitgeteilt. Seine Reaktion war, dass sie die Angelegenheit jetzt selbst klären müssen, da sie das Teil ohne meine ausdrückliche Zustimmung bereits verbaut haben. Letztendlich bedeutet das, dass der reparierende Händler sehr schnell gehandelt hat, ohne vorher sicherzustellen, dass die Kostenübernahme tatsächlich geregelt ist. Erst nachdem die Reparatur abgeschlossen war, wurde mir mitgeteilt, dass jetzt mit dem verkaufenden Händler eine Lösung gefunden werden muss.
Nach Einschätzung meiner Rechtsschutzberatung liegt die Verantwortung nun bei dem reparierenden Händler, da er die Reparatur ohne meine Zustimmung durchgeführt hat – und er nun dafür sorgen muss, dass die Kostenübernahme entsprechend geklärt wird. Der Servicemitarbeiter der reparierenden Werkstatt stimmte irgendwie zu und sagte ich solle mir keine Sorgen machen. Irgendwie fühlt es sich blöd an der rep. Werkstatt zu sagen dass sie zu schnell gehandelt haben, da sie mir ein gefallen getan haben. Mal sehen was nun rauskommt
Egal welches Problem, immer zuerst freundlich mit dem Verkäufer reden. Ich sag es ja…