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Beim Autokauf betrogen..!! -.-

Themenstarteram 5. August 2010 um 14:12

Hallo,

ich habe folgendes problem. undzwar habe (hatte) ich einen bekanten der früher sehr viel mit autos zu tun hate also bei vielen händlern gearbeitet hat und halt ganz viele autos verkauft hat. Diesem Bekannten (den sogar meine eltern ganz gut kennen) habe ich dann mal gefragt ob er mir ein günstiges auto finden kann wo er doch so viele kennt natürlich hab ich ihm voll vertraut bis zu diesem moment war es für mich auch ein sehr vertrauenswürdiger mensch.! Naja jedenfalls hat er mir dann einen twingo angeboten und mir gesagt er wäre tip top aber ich müsste ihm das geld geben und der würde das auto dann auf seinen namen holen weil er es sonst nicht so günstig kriegen würde aufjedenfall hatt ermir dann einen kleinen Twingo gekauft den ich mir vorher auch angeschaut hatte aber ich wie gesagt 0 ahnung hab von autos und deswegen ja auch ihn gefragt hab. zum Auto Twingo 1,3 bj 1994 e2! tiefergelegt felgen drauf un nur 120000 gelaufen für 700€ die ich ihm dann gegeben hab. Naja jedenfall hat sich dann rausgestellt das die kompletten seitenschweller rechts und links so durchgerostet sind das man die finger ohne probleme durch stecken kann stoßdämpfer kaputt vorne bremsen vorne hinten wahrscheinlich auch bremszylinder oder wie das auch heisst kaputt und sehr vieles mehr das warn nur die groben sachen die der tüv mir genannt hat. Jedenfalls hab ich jetzt kein Vertrag von dem auto und nix in der Hand womit ich was machen könnte. Und vor kurzem is mir zu ohren gekommen das er nur 500€ für das auto bezahlt hat weil der sohn von ihm meinen bruder kennt und den vertrag gesehen hätte. Was kann ich nun Tun ohne vertrag?? Hab das Auto abgemeldet weils kein Tüv mehr hat steht jetzt seid wochen in meinem Garten? kann ich mich an einen Anwalt wenden? wenn ja kann der mir weiter helfen? Das auto wurde zwar als bastler fahrzeug gekauft aber ist in einem sehr Kritischen zustand so Das das auto eigentlich nicht Straßenverkehrssicher ist also müsste er das Zurück nehmen hab aber keinen Vertrag.? wäre für jede kleine Hilfe dankbar. Lg

Beste Antwort im Thema
am 5. August 2010 um 18:50

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

lieber TE, kann dir da einige tips geben. machen das am besten per PN.

Bravo,

den Sinn des Wortes Forum nicht verstanden. Setzen. Sechs.

Mfg Zille

18 weitere Antworten
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18 Antworten
am 5. August 2010 um 14:27

Wieso "Bastlerfahrzeug" wenn Du keinen Vertrag hast?

Ich vermute mal, Dein -inzwischen Ex- guter Bekannter hat das Fahrzeug als Bastlerfahrzeug gekauft und Dir ohne Vertrag weitervekauft. In dem Fall gilt dann nur der -wohl mündliche- Kaufvertrag zwischen Euch, und wenn da kein Ausschluß der Gewährleistung vereinbart wurde muß er wohl für die Mängel geradestehen die nicht aufgrund des Alters, der Fahrleistung und des Preises zu erwarten sind.

Themenstarteram 5. August 2010 um 14:30

Ach einen Mündlichen vertrag gibt es also auch xD. Naja er hat mir aufjedenfall gesagt das das auto top in Schuss wäre nur das die 2 Hinteren Reifen ausgetauscht werden müssen was ja auch kein problem gewesen wäre nur mit diesen ganzen mängeln hätte ich nich gerechnet und das ist ja nicht mal alles den auspuff hatte ich auch neu machen müssen und meine eltern habens auch mitgehört also das der angeblich keine mängel haben soll und und und.

Themenstarteram 5. August 2010 um 14:32

Achso er hat mir vor kurzem angeboten das ich den Twingo wieder bei dem Händler abgeben kann aber dafür ein anderes auto bei ihm holen muss wo aber nur schrott ist bei jedem ist wirklich irgendwo ein kleines stück rost dran und ich möcht mir jetzt ein auto mit garantie kaufen und will mien geld wieder haben was ja auch mein recht wäre weil er mir am telefon erst gesagt hat das ich mein geld wieder kriege und er nimmt das auto und sich dann nie wieder gemeldet hat

Wenn kein schriftlicher Vertrag existiert, kann auch die Sachmängelhaftung nicht ausgeschlossen worden sein, es sei denn, sie wurde mündlich ausgeschlossen und diese Aussage lässt sich beweisen.

 

O.

 

 

Zunächst mal ist dein Text sehr unangenehm zu lesen - versuch doch bitte mit etwas mehr Großschreibug und mit Absätzen zu arbeiten.

Ansonsten kannst du dich natürlich an einen Anwalt wenden, Währe aber empfehlenswert dies mit einer vorhandenen Rechtsschutzversicherung zu tun.

Wenn du beim ADAC bist, steht dir auch ein kostenloses Beratungsgespräch bei einem Vertragsanwalt zu.

Die Rechtsabteilung des ADAC kannst du ebenfalls anrufen und dich informieren.

Wie schon geschrieben wurde, ist ein mündlicher Vertrag ebenso gültig wie ein schriftlicher - Die Beweiskraft ist jedoch leider geringer.

Wenn er dir das Auto als gut in Schuß verkauft hat, so muss er auch dafür grade stehen und du könntest mit viel Atem und RV durchaus mehr als nur Wandlung erstreiten.

am 5. August 2010 um 15:37

Geschäfte macht man nicht unter Freunden (Punkt 1)

Wenn du ganz oben bei Sicherheit schaust siehst du:

Zitat:

Betrug beim Autokauf bzw. Autoverkauf von Rotherbach

und da gehört auch deine Anfrage hin!

Gruß alex

PS wenn das 90 au f20 Jahre schließen läßt hast du jetzt Lehrgeld bezahlt! den Vertrag rückgängig machen wie meine Vorredner beschrieben haben, keine Geschäfte mehr mit Freunden

700 Euro hingeblättert?

WAS ERWARTEST DU?????

Ohne zusätzlichen Investitionen sollte dir doch klar sein, daß es nicht mängelfrei sein kann!!!!

Twingos sind gute Autos, ohne Frage, aber die kosten im guten Zustand auch wesentlich mehr?!?

Rechtlich ist es eine sehr wacklige Angelegenheit :( Evtl ein ADAC Gebrauchtwagentest in kauf nehmen, damit du nicht wieder die Katze im Sack kaufst...

HTC

am 5. August 2010 um 18:45

ich fasse mich kurz, da hier einigen die kleinschreibung in den augen beisst. da es kein rechtschreibforum ist bleib ich aber dabei.

lieber TE, kann dir da einige tips geben. machen das am besten per PN. da kønnen wir den ganzen tag klein tippen;)

am 5. August 2010 um 18:50

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

lieber TE, kann dir da einige tips geben. machen das am besten per PN.

Bravo,

den Sinn des Wortes Forum nicht verstanden. Setzen. Sechs.

Mfg Zille

am 5. August 2010 um 19:01

den sinn hab ich schon verstanden. siehe andere beitræge von mir. versteh aber nicht die bemængelung der rechtschreibung in dem thread. da gibts schlimmere. und in erster linie ist das ein technikforum und kein rechtschreibforum. fertig;)

Hallole zusammen

Da wollte mal wieder einer den Schnellen Euro

machen und das auf Kosten seines guten Rufes.

Sprich den Typen an seinen Ruf wiederherzustellen

indem er die Karre in einen Vernünftigen Zustand

bringt.

Ich kenne Ähnliche Vorgänge da hat einer

Jahrelang gut und fair gearbeitet wurde Gierig

und hat dann als es sich richtig gelohnet hat

zugeschlagen und bei drei Verkäufen inerhalb

kürzester Zeit dreisigtausend Euros verdient.

Da hat es sich wenigstends gelohnt

was alledings nicht weniger verwerflich ist.

Aber wegen einer zweihundert Euro karre ???

Rechtlich brauchst Du dem nicht kommen,

der wird sich da rausnehmen denn Du hast

keinen schriftlichen Beweis für die gesammte

Aktion oder ???

Verbuche das ganze unter schlechte Erfahrungen

und such dir einen der die Karre richtet oder als

Teileträger verschrottet. Du hast Kohle aus dem

Fenster geworfen oK aber Du hast hoffentlich gelernt. Jol.

Zitat:

Original geschrieben von zille1976

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

lieber TE, kann dir da einige tips geben. machen das am besten per PN.

Bravo,

 

den Sinn des Wortes Forum nicht verstanden. Setzen. Sechs.

 

Mfg Zille

Oder er hat sehr genau den Sinn eines Forums verstanden: Jeder kann mitlesen und sich beteiligen.

 

Davon ausgehend, dass auch der Verkäufer ggfs. mitliest, macht es schon Sinn, Tipps an den TE per PN zu geben. Würde er sie hier veröffenlichen und der Verkäufer liest mit, wären die Tipps wertlos.

 

Jedes Ding hat zwei Seiten!

 

O.

Zitat:

Original geschrieben von Linus66

....muß er wohl für die Mängel geradestehen die nicht aufgrund des Alters, der Fahrleistung und des Preises zu erwarten sind.

Aber ob bei einem 16-jährigen Twingo für 700 wirklich TÜV-Fähigkeit erwartet werden kann?

Themenstarteram 29. August 2010 um 16:08

Also folgendes ich hatte es zwar schon aufgegeben bis ich gestern erfahren habe das der typ der mir das auto gefunden hat einen vertrag mit meinem namen unterschrieben hat ich habe zwar keinen vertrag in der hand aber soweit ich weiss muss der händler ja einen vertrag vorweisen können beim finanzamt also muss er ja einen vertrag haben weil er das auto sonst schwarz verkauft hätte. Jetzt vielleicht irgendwelche chancen? ^^

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