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Beim Autokauf betrogen,was tun?

Themenstarteram 29. Januar 2009 um 16:33

Hallo, im im voraus danke für eure Antworten.

Folgendes: Wir haben Anfang Dezember einen gebrauchtes Auto gekauft, bei einer Typoffenen Werkstatt. Das Fahrzeug wurde gekauft ohne Mängel am Unterboden, TÜV/Au neu bei Kauf...Soweit so gut. Heute waren wir bei einer Werkstatt ( großes Unternehmen, singende Blaumänner), weil wir ein Schleifendes Geräusch hatten hinten. Okay soweit auch noch gut, dann hieß es Bremssystem ist nicht i.O. und muss gemacht werden, okay kann man auch sagen Verschleiß...Aber dann: Ne Stunde später, riefen sie an und teilten uns mit, dass sie keine Reperatur machen (Wortlaut: uns nicht auch noch über den Tisch ziehen wollen, und das Auto wirtschaftlicher Totalschaden ist) Also: das Auto ist an allen tragenden Teilen durchgerostet ist, MSD undicht, Radbremszylinder HA undicht....wir mussten unterschreiben das das Auto sich nicht in einem verkehrssicheren Zustand befindet.

So, die Blaumänner sprechen von einem klaren Betrugsfall, das Auto hätte auch nie TÜV bekommen dürfen.

Wie sollen wir uns nun verhalten? Sind euch ähnliche Fälle bekannt?Haben wir Chance unser Geld wieder zu sehen, was für uns auch nicht wenig war mit über 2000 Euro.

Ist im Moment eigentlich nur zum heulen vor Frust...:-(

Beste Antwort im Thema

Handelt sich doch um einen gewerblichen Verkäufer, stell in erst mal vor vollendete Tatsachen und mach von deinem Recht der Sachmangelhaftung gebrauch.

Vielleicht lenkt der Verkäufer ja gleich ein und nimmt den Wagen zurück, (denke eine Reparatur wird nicht rentapel sein).

Wenn der Verkäufer nicht einlenkt, frag ihn einfach ob er die Anwaltskosten welchen du als nächsten Schritt nehmen wirst ebenfalls unbedingt zahlen will.

Falls er dies bejaht, ab zum Anwalt der wird dann die richtigen weiteren Schritte unternehmen.

Und immer höflich und freundlich gegenüber dem Verkäufer bleiben, nicht ausfallend werden.

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Handelt sich doch um einen gewerblichen Verkäufer, stell in erst mal vor vollendete Tatsachen und mach von deinem Recht der Sachmangelhaftung gebrauch.

Vielleicht lenkt der Verkäufer ja gleich ein und nimmt den Wagen zurück, (denke eine Reparatur wird nicht rentapel sein).

Wenn der Verkäufer nicht einlenkt, frag ihn einfach ob er die Anwaltskosten welchen du als nächsten Schritt nehmen wirst ebenfalls unbedingt zahlen will.

Falls er dies bejaht, ab zum Anwalt der wird dann die richtigen weiteren Schritte unternehmen.

Und immer höflich und freundlich gegenüber dem Verkäufer bleiben, nicht ausfallend werden.

Themenstarteram 29. Januar 2009 um 17:01

Danke für die schnelle Antwort.

Ja es handelt sich um einen gewerblichen Verkäufer.

Wir haben ihn jetzt auch schon mal angerufen (ganz freundlich - was allerdings schwer fällt ;-)) und ihm berichtet, er hat sich natürlich sehr ungläubig gestellt und gesagt wir sollen morgen mal vorbei kommen, und ihm die Stellen zeigen.

Wir hoffen doch sehr das er einlenkt, denn sind eigentlich der Meinung das für ihn zuviel aufn Spiel steht, mit eigenem Gewerbe und ja der TÜV Prüfer hat ja dann wohl auch nicht sehr rechtens gehandelt...

Mh, ist nur ärgerlich, sind letztes Jahr schon mal betrogen worden, okay das war ein Privatkauf, dann haben wir gedacht wir sind nun ein wenig schlauer und machen es bei einer Werksatt...wie man sich doch täuschen kann...

Fällt das denn jetzt so unter Sachmängelhaftung? Naja wenn nicht dann wohl unter Betrug.

das euer auto tüv/au bekommen hat, OHNE das es jemals ein tüv-prüfer gesehen hat, ist durchaus möglich und auch nichts "seltenes"......

das gewisse werkstattketten autos als "verkehrsunsicher" abstempeln (um ne komplettreparatur zu amchen obwohl das auto tip-top in schuss ist) und ihre kunden dann solche zettel unterschrieben lassen wie du ihn unterschrieben hast ist auch nichts seltenes.....

wenn ihr morgen bei dem händler das auto auf die bühne stellt, dann macht aufjedenfall fotos und lasst euch alles schriftlich geben KEINE mündlichen vereinbarungen machen, wenn der händler sich dann trotz schwerer mängel querstellt würde ich einen anwalt konsultieren der dann alles weitere in die wege leitet....

Themenstarteram 29. Januar 2009 um 21:22

Naja sie haben uns denn Zettel ja nicht unterschreiben lassen um Geld mit einer großen Reparatur machen zu können, eigentlich ganz im Gegenteil, wollten das Auto nicht mehr reparieren und haben uns sofort zum Händler verwiesen, dass es ja so nicht geht etc...sprachen ja selbst von Betrug. Haben uns noch Schriftlich mitgegeben was alles kaputt ist.

Naja wir werden da morgen erstmal hinfahren, dass mit den Fotos ist ne gute Idee, habe ich jetzt im Moment gar nicht dran gedacht.

ich glaub ich werd Anwalt

am 4. Februar 2009 um 23:55

wieson des

am 5. Februar 2009 um 8:30

Zitat:

Original geschrieben von starpom

ich glaub ich werd Anwalt

lol

Gewährleistung sind auf jeden Fall 6 Monate -> Gewährleistung einfordern (Achtung bloß nicht nach Garantie verlangen).

Ist diese Unmöglich oder Unzumutbar kann das Geschäft widerrufen werden -> Geld zurück verlangen

Das mit dem TÜV:

Protokoll anfordern, bei ausstellenden Verband durchgehen (mit Gutachten, Fehlerbeschreibung und Auto) und vorzeigen!

am 5. Februar 2009 um 13:24

Zitat:

Original geschrieben von ydobon

Gewährleistung sind auf jeden Fall 6 Monate -> Gewährleistung einfordern (Achtung bloß nicht nach Garantie verlangen).

Ist diese Unmöglich oder Unzumutbar kann das Geschäft widerrufen werden -> Geld zurück verlangen

Das mit dem TÜV:

Protokoll anfordern, bei ausstellenden Verband durchgehen (mit Gutachten, Fehlerbeschreibung und Auto) und vorzeigen!

Egal wie weit, ich würde zuerst einmal zum TÜV fahren und überprüfen lassen, od das Auto wirklich in einem verkehrsunsicheren Zustand ist. Egal was rauskommt, du kannst bei dieser Prüfung nur gewinnen.

kommt raus: Auto verkehrssicher - dann ist doch alles ok. und die singenden Blaumänner sollten lieber einen Chor aufmachen

kommt raus: Auto hat es hinter sich - ab in die Presse! Dann mit diesem Beleg zum Händler, da brauchst du dort nicht mit dem rumdiskutieren, weil alles klar ist. Knete zurückfordern und gut ist.

kommt raus: Auto ist rettbar, aber zu den und den Konditionen - ab zum Händler und nachbessern lassen.

So würde ich das machen.

Bloß nicht in die Presse (falls es jemand wörtlich nimmt), Rücktritt heißt auch Auto zurück geben

am 5. Februar 2009 um 22:51

und ...man vernichtet nicht einfach so beweismittel ... das corpus delicti (von wegen ab in die presse)

am 6. Februar 2009 um 6:32

Also ich würde den ADAC anrufen.

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