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Beim Bremsen geht standlicht an! Hilfe!
Hey Leute,
Ich habe ein problem habe heute die Blinker und die Rückeuchten gewechselt.
War auch alles super doch nachdem ich das gemacht hab geht beim bremsen das standlicht an als wenn ich lichthupe mach.
Woran kann das liegen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Punk3xD
von wegen kabelbaum usw. du solltest dein mechaniker mal an den kopf fassen mein bruder is auch mechaniker und der hat den fehler in 1 min. gefunden also echt jungs!
und wer die standard leuchten haben will sollte sich auch mal umschauen solche gammel lichter omfg!
ja nee is klar.
hab ich hellseherische fähigkeiten?
außerdem hattest du geschrieben das du alles "richtig" gemacht hast!
überleg mal was du schreibst!
wenn du schreibst das du nur die leuchten gewechselt hast und alles schon fertig war und du nur die stecker drauf stecken musstest, ja ist schon klar.
da sollen wir hier wissen das du ne falsche birne drin hast!
es hat ja auch keiner geschrieben das ne falsche birne es sein könnte.
warum fragst du uns dann erst wenn dein bruder mechaniker ist???
naja einen schönen abend noch und viel spass noch mit dein leuchten.
entschuldige das ich nur helfen wollte.
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nein klarglasrückleuchten weil sie besser aussehen
Also doch... und was sind da für Lampen drin? Die gleichen Trägerplatten wie zu den Serienleuchten?
das weiss ich nich ich guck nachher mal nach aber es sind alles standard sachen
Ne 2 Faden Birne is auch Standard, die Frage ist nur, ob deine Verkabelung dafür ausgelegt ist
schmeiß den müll weg und bau dir wieder die originalen ein.
wenn ich das schon lese mit dem fehler haben die auch 100% keine zulassung auf deutschlandsstraßen.
jetzt kommt blos nicht wieder :
aber die haben ja eine e- prüfnummer, die besagt nur das sie eventuell in anderen europäischenländer zugelassen sind aber noch lange nicht in der BRD
mach einfach mal bilder von den super tollen lampen und den fassungen
Was eine E-Prüfnummer hat ist auch in der BRD zulässig, vorausgesetzt, das Teil trägt diese E-Prüfnummer zu Recht. Und genau das wage ich zu bezweifeln, denn mir sind schon mehrfach klare oder andersfarbige Rücklichter untergekommen, die die selbe Prüfnummer wie das Original haben. Das heißt, dass dort einfach die Formen weiterverwandt/kopiert worden sind. Das ist dann natürlich nicht zulässig, E-Nummer hin oder her. Es gibt auch ganz kreative, die sich E-Nummern ausdenken... Aus genau diesem Grunde würde ich auch von den Ramsch-Rückleuchten abraten.
Ergänzend sei noch erwähnt, dass Teile (auch mit echter E-Nummer) nur dann zulässig sind, wenn sie gemäß der erteilten Prüfgenehmigung angebaut wurden und auch sonst alle darin genannten Auflagen erfüllen.
Schöne Grüße
Micha
Zitat:
Original geschrieben von Proximus1
Was eine E-Prüfnummer hat ist auch in der BRD zulässig, vorausgesetzt, das Teil trägt diese E-Prüfnummer zu Recht. Und genau das wage ich zu bezweifeln, denn mir sind schon mehrfach klare oder andersfarbige Rücklichter untergekommen, die die selbe Prüfnummer wie das Original haben. Das heißt, dass dort einfach die Formen weiterverwandt/kopiert worden sind. Das ist dann natürlich nicht zulässig, E-Nummer hin oder her. Es gibt auch ganz kreative, die sich E-Nummern ausdenken... Aus genau diesem Grunde würde ich auch von den Ramsch-Rückleuchten abraten.
Ergänzend sei noch erwähnt, dass Teile (auch mit echter E-Nummer) nur dann zulässig sind, wenn sie gemäß der erteilten Prüfgenehmigung angebaut wurden und auch sonst alle darin genannten Auflagen erfüllen.
Schöne Grüße
Micha
*klugscheißmodusan*
deshalb sind auch zum beispiel die sonar angel ayes nicht zugelssen trotz e-prüfnummer gerade wegen fehlender lwr, genauso wie xenon umbausätze, und noch viele andere dinge
*klugscheißmodusaus*
eine e-prüfnummer heist noch lange nicht das die teile von der stvo zugelassen sind, mach dich mal richtig schlau bevor du aus versehen unwahrheiten erzählst.
andere länder andere vorschriften, die nummer sagt nur aus in europa zugelassen aber noch lange nicht in der BRD.
da es dort widerrum andere gesetzte gibt die es nicht erlauben wie zb fehlende lwr, automatische lwr, usw
Hat jetzt aber alles nix mit seinem Problem zu tun
Abgesehen davon schrieb er doch auch
Zitat:
Ergänzend sei noch erwähnt, dass Teile (auch mit echter E-Nummer) nur dann zulässig sind, wenn sie gemäß der erteilten Prüfgenehmigung angebaut wurden und auch sonst alle darin genannten Auflagen erfüllen.
Du hast mit dem E Zeichung also ne gültige Bauteileprüfung. Ob das Fahrzeug dann mit diesem Bauteil zulassungsfähig ist, steht noch auf nem anderen Blatt.
Zitat:
Original geschrieben von fate_md
Hat jetzt aber alles nix mit seinem Problem zu tun
Abgesehen davon schrieb er doch auch
Zitat:
Original geschrieben von fate_md
Zitat:
Ergänzend sei noch erwähnt, dass Teile (auch mit echter E-Nummer) nur dann zulässig sind, wenn sie gemäß der erteilten Prüfgenehmigung angebaut wurden und auch sonst alle darin genannten Auflagen erfüllen.
Du hast mit dem E Zeichung also ne gültige Bauteileprüfung. Ob das Fahrzeug dann mit diesem Bauteil zulassungsfähig ist, steht noch auf nem anderen Blatt.
das bezieht sich auf auf led beleuchtungen am fahrzeug sei es rücklichter oder tagfahrlicht, wo es modelle gibt die troz e- nummer nicht zugelassen sind.
wo bei bei e-bay immer mit der zugelassenen e-nummer geworben wird obwohl sie garnicht an unseren fahrzeugen zugelassen sind
Mit der E-Nummer ist das Zeug trotzdem prinzipiell zulässig, die Sache mit der LWR ist darauf zurückzuführen, dass du ohne LWR nicht die in der Prüfgenehmigung festgehaltenen Bedingungen erfüllst. Bei der LED-Beleuchtung ist es ähnlich. Die Teile sind mit E-Nummer in Deutschland zulässig, jedoch nur unter der Auflage, dass die Leuchtmittel in dafür vorgesehenen Leuchten zum Einsatz kommen (welche der F-Astra nunmal nicht hat). Nettes Beispiel: H4-Birnen sind in Deutschland zulässig, allerding auch nicht, wenn du sie in einen alten BILUX-Scheinwerfer baust oder gar in die Rückleuchten ;-). Es kommt also immer darauf an, welche Bedingungen an die E-Zulassung geknüpft sind. Und genau das schrieb ich erst schon ;-). Fate_md brachte das sehr schön auf den Punkt. Für Deutschland ist das entsprechend in der StvZO §19 Abs. 3 bzw. §22 und §22a geregelt.
Schöne Grüße
Micha
Mensch macht euch fertig
Lasst ihn doch damit fahren und sein Lehrgeld zahlen, mit euren Diskusionen um den heißen Brei ist ihm auch nicht geholfen
So, er mache mal n Bild von den heißen Rückleuchten und ihr schreibt bitte mal woran das liegen könnte, ich will das nämlich auch wissen nicht das ich mir sowas kaufen und einbauen würde
So ich haben fertig!!! Flasche leer!!!