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Beim Einparken eine Hinten drauf geknallt

Themenstarteram 7. Februar 2009 um 15:15

Hi@alle 

 

Zitat:

 

 

 

Ich habe ein Probleme und würde mich freuen,wenn man mir helfen könnte.Und so ist das passiert:

 

Ich Fahre mit mein Opa am Freitagnachmittag einkaufen nahem Aldi Markt.Und wollte links in eine

 

Parklücke,rein fahren.Und habe meine Geschwindigkeit abgebremst,um in der Parklücke hinein zu

 

kommen.Habe dann mein Blinker dann nach Links geschätzt.Wie es sich auch ordnungsgemäß

 

gehört,wollte gerade abbiegen in der Parklücke rein fahren.Da ist es schon ist passiert,und es gab

 

ein knall von hinten.Weil die Frau die mir hinten drauf gefahren ist.Hat nach Rechts geschaut,um ihre

 

Arbeitskollegin zur grüßen.Dann hat die wieder nach vorne geschaut,und hat es schon geknallt.

 

Die Arbeitskollegin hat wohl mit bekommen,das es geknallt hat.Schaut sich mein Auto,und das Auto von

 

der Arbeitskollegin an.Und geht dann im Aldi Markt um was einzukaufen.In der zeit kam die Polizei auch

 

schon.Da kam die Arbeitskollegin außen Aldi Markt wieder raus,und die Kollegin rief komm mal.Nach fünf

 

Minuten mit der Besprechung der Arbeitskollegin und der Polizei.Kamen die Polizisten nach mir,und

 

haben gefragt:“ wie es passiert ist“.Und ich habe ganze Sache geschildert,und die Polizei hat

 

gesagt.Ich soll aufhören zu lügen,und sollte zu geben.Das ich schuld bin,weil die Frauen sagen das ich

 

schuld sei.Weil ich hätte rückwärts gesetzt,und da ist mein Opa richtig sauer geworden.Und mein Opa

 

sagt zur den Polizisten,wie können sie mein Enkel so was unterstellen.Und mein Opa hat auch bezeugt

 

das die eine,die andere Kollegin gegrüßt hat.Und sich nicht aufm Verkehr geachtet hat,da gingen die

 

Polizisten wieder zurück zum streifenwagen.Da seht der eine Polizist,einen Rentner Russischer

 

Staatsbürger.Da sagt der Polizist zum Rentner,kommen sie mal.Und fragt ob er was gesehen hätte von

 

unfall.Und der Rentner sagt,ja die Frauen haben recht.So ist es passiert,der Unfall.Wie will der Rentner

 

das sehen,wenn vor ihm parkende Auto stehen.Da kam der Polizist zur mir wieder,und sagte.Das der

 

Rentner das auch bezeugen kann,und ich habe wieder gesagt.Das ich unschuldig bin,und mir keine

 

schuld bewusst bin.Und ich habe den Polizisten auch gesagt,das ich mir die verdächtigung nicht gefallen

 

lasse.Und das ich diese Sache mein Rechtsanwalt weiter gebe,und das ich mich nicht als Lügner da

 

stellen lasse.Ich schätze es wird vor Gericht kommen,weil die Verwarnungsgeld abgelehnt habe.Weil ich

 

sehe nicht ein,das ich als Unfallverursacher dar gestellt werde.Obwohl ich unschuldig bin,hätte ich es

 

bezahlt.Dann hätte ich die Tat zu gegeben.Ich schätze das es nachher raus kommt,das jeder sein

 

schaden zur hälfte Selber zahlen darf.Obwohl ich unschuldig bin,so ist das mit den Verkehrsrecht.

 

Möchte mich entschuldigen,wenn meine Grammatik nicht so gut ist.Weil ich bin Englischer

 

Staatsbürger,aber Wohnhaft in Deutschland.Aber ganz ehrlich wenn man rückwärts fährt,müsste

 

die polizei das sehen.Sogar ich als leihe kann sowas sehen.Weil wenn man Rückwärts drauf fährt,da

 

müsste beim zurück setzen.Einen Scheinwerfer beschädigt sein,und die Stoßststange wäre ab.

 

Weil der Wagen kleiner,ich fahre ein passat variant.Und der andere war ein Toyota Eigo,das kleine

 

Ei von Toyota.

 

Danke für eure Hilfe

Gruß Atego818

Beste Antwort im Thema

Warum machst du so komische Absätze, wer soll das denn bitte lesen, davon bekommt man doch Augengeschwür, dass tut sich doch kein Mensch an.

Verfass den Text in normalen lesbaren Absätzen, dann wird dies auch gelesen und dir geholfen :rolleyes:

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Warum machst du so komische Absätze, wer soll das denn bitte lesen, davon bekommt man doch Augengeschwür, dass tut sich doch kein Mensch an.

Verfass den Text in normalen lesbaren Absätzen, dann wird dies auch gelesen und dir geholfen :rolleyes:

Themenstarteram 7. Februar 2009 um 15:36

Wenn ich es wüsste wie man es ändern kann.Dann hätte ich es schon längst gemacht.

 

Danke Gruß Atego 818 

unten rechts bei deinem zu veränderndem Text den Stift anklicken und den Text editieren (neben der Glocke)

am 7. Februar 2009 um 16:48

Hallo,

da wirst du ein Problem vor Gericht bekommen. Vieleicht kann man anhand der Unfallspuren eine Fahrtrchtung erkennen. Sind photos von den Unfallwagen gemacht worden?

Themenstarteram 8. Februar 2009 um 22:39

Hallo

 

Habe jetzt alles über meinen Rechtsanwalt laufen lassen.Der muss ja wissen,was für mich besser

ist.Weil der vertrettet verkehrsrecht,und es wurde fotos von der polizei gemacht.

Ich wollte nochmal sagen,es ist mir einer hinten drauf gefahren.Und es wird mir verdächtigt,

das ich Rückwärts gefahren bin.Aber was nicht stimmt,ich stand.Und wenn es so gewesen wäre,

dann hätte das andere Fahrzeug eine beschädigung.Zurbeispeil einen kaputten Front-

scheinwerfer,oder die Stoßstange wäre ab.Aber es ist nichts davon.Die hat nur kratzspuren,

von auffahren.Und die polizei hat die unfall skizze falsch gezeichnet.Ja so ist das wenn,man

nur ein zeugen hat.Ja Ja so ist das wenn zwei Arbeitskollegen zusammen halten,und lügen.

Ich werde erstmal abwarten was,mein Rechtsanwalt macht.Der wird wohl wissen,was für

mich besser ist.

 

 

Gruß Atego818

 

 

 

 

Aus zwei Gründen hast Du erst einmal schlechte Karten. Nach einer wenig intelligenten Änderung des deutschen Straßenverkehrsrechts hat der rückwärtsfahrende immer Schuld. Der zweite Grund ist, daß Dein Opa mit dir verwandt ist und seine Aussagen deshalb weniger wert ist als die Aussage der Arbeitskollegin.

Aus deinem Brief geht nicht hervor, ob Du vorwärts oder rückwärts einparken wolltest.

-- wolltest du vorwärts einparken, gibt es im allgemeinen keinen Grund, rückwärts zu fahren.

-- wolltest du rückwärts einparken, gibt es einen Grund. Normalerweise brennen beim rückwärtsfahren die Rückwärtsfahrscheinwerfer, die Polizei hat es versäumt, die Glühbirnen sicherzustellen, oder die Fahrzeuge umgehend zu beschlagnahmen, damit keine Änderungen vorgenommen werden, bevor der Gutachter die Fahrzeuge sieht. Du hättest das verlangen können. Der warme Glühfaden geht beim Heckaufprall anders kaput als ein kalter. Ist gut unterm Mikroskop zu sehen. Gut zu spät.

Auch dafür, daß man sich - wenn man sich 100 prozentig sicher ist, daß die Zeichnung der Polizei falsch ist, einen Zeugen greift, der gerade zufällig vorbeikommt: Heh Sie, kommen Sie bitte mal näher und werfen einen Blick... persönlich eine Einzelperson ansprechen. Gut zu spät.

Aber: Beim Rückwärtsfahren dreht man den Kopf nach hinten, sofern der Wagen hinten ein Heckfenster hat. Solange man steht, macht man das nicht, weil es unbequem ist. Beim Kopf nach hinten gedreht, treten bei einem Heckaufprall Zerrungen auf, wenn Du Pech hast, erhebliche Verletzungen an der Halswirbelsäule auf. Davon hast du nichts geschrieben.

Auch wenn der Rückwärtsfahrende nie Vorfahrt hat, darf man die Vorfahrt nicht erzwingen. Also nicht vorsätzlich drauffahren. Desweiteren war die Geschwindigkeit der Frau nicht angepaßt, denn sie konnte nicht in der Hälfte der einsehbaren Strecke bremsen. Auf Parkplätzen muß eh langsam gefahren werden. Beim Gerichtstermin könnte Dein Anwalt Zeugin und Verursacherin getrennt fragen (jeweils der andere muß solange den Gerichtssaal verlassen, die Zeugin darf auch nicht auf die Zuschauerbank):

- Waren Sie sich sicher, daß der Wagen rückwärts fuhr? Wieso, haben Sie die Rückwärtsscheinwerfer brennen sehen? Sagt sie jetzt ja, fragt er weiter: Und wieso haben Sie trotzdem nicht angehalten sondern draufgehalten?

Sagt sie jetzt nein, könnte er z.B. sagen: Das deutet darauf hin, das Sie auf ein stehendes Fahrzeug aufgefahren sind....

Wie gesagt, das hier ist keine Rechtsberatung, sprich mit deinem Anwalt darüber. Aber ich will dir nur sagen, es ist noch nicht alles verloren.

Hängt sehr viel vom Richter und von den Anwälten ab.

Viel Erfolg, und halt uns auf dem laufenden. Mich interessiert das, mit welchem Ergebnis das Verfahren enden wird. Es gibt leider viele Chaoten, die ohne Rücksicht auf mögliche Verletzungen anderer Unfallbeteiligter diese Rechtslage ausnutzen.

auf Groß-Parkplätzen gilt: werden beide Fahrzeuge bewegt bekommt jeder Teilschuld - stand vor kurzem erst beim ADAC

nur der wirklich geparkte Wagen /dessen Nutzer kommt bei einem Unfall ohne Teilschuld davon

am 9. Februar 2009 um 17:48

Zitat:

Original geschrieben von Raps

Aus zwei Gründen hast Du erst einmal schlechte Karten. Nach einer wenig intelligenten Änderung des deutschen Straßenverkehrsrechts hat der rückwärtsfahrende immer Schuld. Der zweite Grund ist, daß Dein Opa mit dir verwandt ist und seine Aussagen deshalb weniger wert ist als die Aussage der Arbeitskollegin.

Für einen Richter, der möglicherweise eine/die Entscheidung zu treffen hat, kommt es auf die Glaubwürdigkeit des/der Zeugen an und nicht auf verwandtschaftliche Verhältnisse.

 

Die Behauptung, die Aussage vom Opa sei weniger Wert, als die einer Arbeitkollegin ist schlichtweg falsch.

Themenstarteram 9. Februar 2009 um 19:19

Hallo@alle

 

Natürlich werde ich euch informieren,was sich in diesen Fall ergeben hat.Habe heute mein Couseng gefragt

der Kfz mechaniker ist.Und habe ihm gefragt ob es stimmt,das beim Rückwärtsaufprall die glühbirnen kaputt gehen.Und er hat ja gesagt,die polizei hätten die beschlagnahmen müssen.Oder die hätten sagen müssen,liegen sie mal den Rückwärtsgang ein.Und dann hätten die ein Foto machen müssen,als Beweißmittel.

Ich lasse mich nicht verarschen,und ich lasse es mir auch nicht gefallen.Das man mir unterstellt,das ich Rückwärts gefahren wäre.Und wenn es so gewesen wäre,da hätte der hintere pkw.Dann wäre zumindest einen

Frontscheinwerfer Glas defekt,und die stoßstange vorne wäre ab.Dann soll es ruhig vor Gericht gehen lassen,ich bin Rechtschutz versichert.Habe mein Rechtsanwalt auch eine Email geschickt heute.Mit einen foto

wo,ich den Rückwärtsgang eingelegt habe.Und habe es auch geschildert,mit der Glühbirnen.Ob das ein plus punkt ist für mich.Mein Rechtsanwalt wird die Frau anschreiben,ob man es ohne Gericht klären kann.Und dann ein Abschrift zur Staatsanwalt schickt.Weil mein Rechtsanwalt hat heute gesagt,wenn die Frau schlau ist.Und es freiwillig zu gibt,das sie es war.Weil das war ein firmenwagen was,sie zur verfügung gestellt bekommen hat.

Dann würde die Haftpflichtversicherung von der Firma,meinen Schaden an mein Fahrzeug zu begleichen.

Für ihr wäre es billiger,als wenn die nachher.Die Gerichtskosten zu bezahlen hat.Weil die muss auch auf parkplätze,auch abstand halten usw.Damit man frühzeitig abbremsen und reagieren kann.

Und ich möchte mich herzlich bedanken,das ihr mir alle hilft.Und das ihr mir die kraft gibt,nach vorne zu schauen.Weil ich habe mich sehr schlecht gefühlt habe,ihr wisst bestimmt wie es ist.Wenn man verdächtigt wird,obwohl man es nicht war.Und wenn es zur eine Gerichtsverhandlung kommt,dann werde ich alles sagen.

Ob es sinnvoll ist für den Richter oder nicht.Ich werde alles sagen,weil ich nichts zu verlieren habe.

 

 

Super Forum hier

 

Gruß Atego818

 

am 11. Februar 2009 um 1:07

Konnte die Arbeitskollegin den Unfall überhaupt von Ihrer Position aus sehen und hatte sie dabei die Möglichkeit das Rückwärtsfahren zu erkennen? Von vorne kann man das wohl eher schlecht beurteilen und von hinten ist ja die Kollebin vor den Rückscheinwerfern gewesen. Evtl hast du ja auch nur einen Rückfahrscheinwerfer, der von ihrer Position nicht eingesehen werden kann. Solltest du mal prüfen!

Bevor du vor Gericht alles sagst, besprich dich lieber mal mit deinem Anwalt. Der hat sicher einen Plan.

Vielleicht kann man auch etwas "gegen" die Polizisten machen. Immerhin ist es eine Schlamperei , die Glühlampen nicht sicherzustellen.

Übrigens dein Schreibstil ist wirklich sehr anstrengend.

am 11. Februar 2009 um 16:38

Zitat:

Original geschrieben von Rumpelgnom

Bevor du vor Gericht alles sagst, besprich dich lieber mal mit deinem Anwalt. Der hat sicher einen Plan.

Vielleicht kann man auch etwas "gegen" die Polizisten machen. Immerhin ist es eine Schlamperei , die Glühlampen nicht sicherzustellen.

Übrigens dein Schreibstil ist wirklich sehr anstrengend.

Hallo, den Aufwand gegen den Trachtenträger vorzugehen kann er sich sparen. Diestaufsichtbeschwerden sind i. d. R. Form-/Frist- und Zwecklos :mad: Die werden dann einfach nur sagen, dass ihnen da nichts aufgefallen ist und das keiner Aufnahme bedurfte und damit ist das vom Tisch. Macht die evtl nur Sauer, so dass die vor Gericht eher gegen ihn aussagen werden.

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