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Beim Kauf übers Ohr gehauen?

BMW 1er E87 (Fünftürer)
Themenstarteram 3. Januar 2012 um 16:15

Guten Abend liebe BMW Fahrer,

ihr werdet mich in den nächsten Minuten wahrscheinlich für dämlich halten -.- .

Vor 4 Tagen habe ich mit meiner Freundin, für meine Freundin ein Auto gekauft und hier fängt der Schlamassel an in den ich uns geritten habe.

Meine Freundin hat sich einen BMW 1er gewünscht und nach dem habe ich im Internet gesucht. Nachdem ich einen gefunden habe, wollten wir auch schon los und ihn besichtigen. Leider hatte niemand Zeit um uns zu begleiten und ich kenne mich leider nicht mit Autos aus, aber dachte mir so viel kann man da nicht falsch machen (ich Träumer!). Naja eingestiegen und los gefahren. Dort angekommen, war es leider schon dunkel! Wir haben uns das Auto besichtigt und Probe gefahren und meine Freundin hat sich sofort in ihn verliebt.

Dann kamen die üblichen Fragen an den Verkäufer in den ich Fragte, ob das Auto irgendwelche Vorschäden hat. Seine Aussage war, nur Gebrauchs-spuren. Er Zeigte mir alle Rechnungen die auch alle bei BMW gemacht wurden. Leider habe ich mir nicht alle Rechnungen angeguckt, da stand dann drin, dass schon mal eine Stoßstange gewechselt wurde, da dachte ich mir na klasse! ok wurde aber repariert und das auch bei BMW. Soweit alles ok.

Als es dann um den kauf ging, kam dan raus, dass das Auto aus Luxemburg kommt, da hab ich mir dann schon einige Gedanken gemacht, aber er versicherte mir, dass das nicht schlimm sei und hat uns beide überzeugt. Ich möchte nochmal erwähnen, dass nie die rede von Unfallschäden war, wonach ich auch gefragt hatte.

OK, Auto gekauft, Heim gefahren, gefreut. Am nächsten Tag zu Dekra gefahren und er hat den Wagen durchgecheckt. Auto in Top zustand, jedoch vermutet er einen Unfallschaden vorne. Beide Scheinwerfer laufen an und die Stoßstange hat an den Scheinwerfer zu große Spalten und vermutet einen Auffahrunfall oder Rempler.

Ich sofort dort Angerufen und freundlich die Sachlage geschildert, jedoch ist er nicht bereit den Schaden zu Zahlen. Er meinte er würde mir 100 oder 200 Euro geben oder wir sollen den Wagen zurück bringen. Meine Freundin will ihn aber gerne behalten, denn es sind ja nur diese Schönheitsmacken.

Welche Rechte habe ich. Bin ich überhaupt im Recht? Habe "ICH" die Wahl das Auto zu behalten oder ist er im Recht, wenn er sagt er nimmt den Wagen zurück und Zahlt nicht.

Eine Rechtsschutzversicherung hat meine Freundin nich*blöd*, deshalb hoffe ich, dass ihr mir weiter helfen könnt.

Auto zurück bringen wäre schade und sind hin und zurück 600 km.

bitte dringend um hilfe !

Beste Antwort im Thema
am 3. Januar 2012 um 17:12

Zitat:

Original geschrieben von Hannovereraner_

du hast ein rückgaberecht von 2 wochen soweit ich weiß... wer weiß was die kiste sonst noch hat..weil er ja da schon gelogen hat... weg damit und nach was anständigem gesucht.

So ein Quatsch

73 weitere Antworten
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73 Antworten
am 3. Januar 2012 um 16:29

du hast ein rückgaberecht von 2 wochen soweit ich weiß... wer weiß was die kiste sonst noch hat..weil er ja da schon gelogen hat... weg damit und nach was anständigem gesucht.

Themenstarteram 3. Januar 2012 um 16:35

Ja morgen wird ein Gutachten gemacht, um nochmal sicher zu gehen. Der BMW Schlüssel wurde ausgelesen um den KM Stand auf Richtigkeit zu prüfen.

Wenn das Fahrzeug zurück soll, muss ich es auch zurück bringen? denn ich habe irgendwo gelesen, dass ab 200 km ich nicht dazu verpflichtet bin und gibt es die Möglichkeit das Auto zu behalten, wenn es nur Schönheitsmacken sind, die er übernehmen muss? oder ist das nicht möglich, wenn er sagt er nimmt das Fahrzeug zurück?

Schnell zurück bringen , wäre mir egal auch wenns 600km sind , der Händler lässt dich doch glatt 2 Wochen warten und dann ist Schluss mit Rückgabe !

Gruss

Themenstarteram 3. Januar 2012 um 16:53

Mich würde aber mal interessieren, was für Rechte ich habe und ob er dazu verpflichtet ist die Mängel zu beheben?

am 3. Januar 2012 um 17:07

Wenn er dir anbietet das Auto zurück zu nehmen, dann ist er nicht zur Ausbesserung/Nachbesserung verpflichtet.

Themenstarteram 3. Januar 2012 um 17:11

Dann eine weitere Frage, muss er das Auto abholen? oder bin ich verpflichtet, es selbst vorbei zu bringen?

am 3. Januar 2012 um 17:12

Zitat:

Original geschrieben von Hannovereraner_

du hast ein rückgaberecht von 2 wochen soweit ich weiß... wer weiß was die kiste sonst noch hat..weil er ja da schon gelogen hat... weg damit und nach was anständigem gesucht.

So ein Quatsch

am 3. Januar 2012 um 17:14

Zitat:

Original geschrieben von A189

Mich würde aber mal interessieren, was für Rechte ich habe und ob er dazu verpflichtet ist die Mängel zu beheben?

Stelle im Anhang mal bitte den Kaufvertrag ohne die Namen rein, dann können wir weitersehen.

am 3. Januar 2012 um 17:16

Stand was von Unfallschaden im Kaufvertrag??

Themenstarteram 3. Januar 2012 um 17:17

er werdet mich erschießen wollen :( der Kaufvertrag ist auf Französisch, habe ihn mir übersetzen lassen. Dort steht nichts von Fahrzeugmängeln und es ist nur eine Rechnung, aber dies ist ja bei Händlern normal?.

am 3. Januar 2012 um 17:17

Zitat:

Original geschrieben von Hannovereraner_

du hast ein rückgaberecht von 2 wochen soweit ich weiß... wer weiß was die kiste sonst noch hat..weil er ja da schon gelogen hat... weg damit und nach was anständigem gesucht.

Was das denn für ein Unsinn? Sowas gibt es nur bei Käufe über das Internet.

Zitat:

Original geschrieben von Hannovereraner_

du hast ein rückgaberecht von 2 wochen soweit ich weiß...

dann weißte aber leider nicht viel.

es gibt bei einem kaufvertrag kein 14tägiges rückgaberecht.

dies gibt es nur im fernabsatz (telefon, TV, internet...versandhandel) und bei finanzierungen.

bei einem kauf von privat (so lese ich es raus) gibt es auch keine gewährleistung, garantie oder sonstige regelungen.

(es sei denn der verkäufer war so bekloppt die gewährleistung nicht auszuschließen)

das einzige was es da gibt ist arglistige täuschung.

die liegt dann vor, wenn der verkäufer "unfallfrei" in den vertrag geschrieben hat, der wagen jedoch einen unfall hatte.

der weg führt in diesem fall aber vor das gericht, da eine arglistige täuschung nachgewiesen sein muss.

(in dem fall, wenn dem denn alles so ist, jedoch wohl recht eindeutig)

@TE: wenn die freundin das ding behalten will und sonst alles in ordnung ist: was sagt der gutachter denn zum minderwert?

wenn die DEKRA sagt das fahrzeug ist wegen dem schaden 500euro weniger wert, würde ich damit den verkäufer konfrontieren.

"entweder 500euro zurück, oder es geht zum anwalt wegen arglistiger täuschung"

denke das sollte am schnellsten zum ziel führen.

weibern redeste ne karre nicht so schnell wieder aus :D

Themenstarteram 3. Januar 2012 um 17:18

Zitat:

Original geschrieben von Albi1986

Stand was von Unfallschaden im Kaufvertrag??

Nein steht nichts von Schäden.

am 3. Januar 2012 um 17:19

Hast du den Wagen von einem Händler oder von einer Privatperson gekauft?

Im Prinzip ist es egal.

Du kannst nach BGB vom Kauf zurücktreten, da ein Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft vorlag.

 

Bedeutet: Es wurde dir gesagt, dass das Auto unfallfrei ist. Jetzt sieht die Sache anders aus.

Man kann auch von einer Täuschung reden. Anfechten des Kaufvertrags ist also auf jeden Falls möglich!

Allerdings bietet dir der Typ ja schon an, das Auto zurückzunehmen.

Lass dir ja keine Abzüge dafür machen.

Im Prinzip könntest du dir noch Schadensersatz einfordern für die Unaannehmlichkeiten...ohne Witz

Ich kenne einen Prof. Dr. Rechtsanwalt, der hat eine weite Reise getan um sich ein Auto anzusehen und dann entsprach das Auto überhaupt nicht dem, wie es im Internet vorgestellt wurde. Daraufhin wollte er Schadensersatz für die Reisekosten von dem Kerl...wenn man abgebrüht genug ist und selbst Rechtsanwalt ist, kommst du mit sowas eventuell durch :cool:

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