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Beim TÜV druchfallen ohne LWR

VW Polo 3 (6N / 6N2)
Themenstarteram 20. Dezember 2008 um 15:16

Hallo,

ich hab nen Problem und ich hoffe ihr könnt mir helfen.

In dem Polo von meiner Freundin sind normalerweise Scheinwerfer mit LWR eingebaut.

Nach einem Unfall musste einer ersetzt werden, aber der ist, wie wir später mitbekommen haben, ohne LWR.

Macht der TÜV da jetzt Stress? Ein Bekannter meinte das wäre ein grober Mangel.

Danke im Voraus

Beste Antwort im Thema

Die LWR hat nicht die Aufgabe die Straße auszuleuchten (das machen die Scheinwerfer), sondern die Scheinwerfer nach unten zu richten, wenn Du zum Beipiel den Kofferraum voll beladen hast oder die Rückbank voll belegt ist. Der aufmerksame Fahrer, der diese sinnvolle Einrictung nutzt, verhindert damit eine Blendung des Gegenverkehrs UND richtet den Lichtkegel wieder auf die Staße.

BTW ist dies bei Fahrzeigen ab BJ 1990 vorgeschrieben, sofern KEINE Ausnahmeregelung vorliegt. Bei meiner letzten HU wurde diese Einrichtung übrigens kontrolliert!

cu..Marcus

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Jepp...Du bekommst ohne KEINE Plaketten, es müssen beide funktionieren.

cu..Marcus

Wenn Deine Ersatzscheinwerfer keine Leuchtweitenregulierung haben, kannst Du problemlos den Schalter dazu ausbauen, musst Du aber nicht, der Blaukittel ist manchmal so blind, das er selbst beim Blick von Hinten auf die Scheinwerfer nicht sehen kann, das der Mechnismus dafür gar nicht da ist :D macht aber nichts, ein Hinweis darauf kannst Du geben, wenn er anfängt zu erzählen, da ist was kaputt, ätsch isses nicht, die sind nicht verstellbar :D

Die fehlende Leichtweitenregulierung am Scheinwerfer ist kein Mangel, niemand ist verplichtet, "normale" H4 Scheinwerfer mit LWR im Tausch zu montieren.

 

am 20. Dezember 2008 um 16:42

Zitat:

Original geschrieben von Polo6NFDTCiV

Wenn Deine Ersatzscheinwerfer keine Leuchtweitenregulierung haben, kannst Du problemlos den Schalter dazu ausbauen, musst Du aber nicht, der Blaukittel ist manchmal so blind, das er selbst beim Blick von Hinten auf die Scheinwerfer nicht sehen kann, das der Mechnismus dafür gar nicht da ist :D macht aber nichts, ein Hinweis darauf kannst Du geben, wenn er anfängt zu erzählen, da ist was kaputt, ätsch isses nicht, die sind nicht verstellbar :D

Die fehlende Leichtweitenregulierung am Scheinwerfer ist kein Mangel, niemand ist verplichtet, "normale" H4 Scheinwerfer mit LWR im Tausch zu montieren.

Gober Unfug !

Fahrzeuge, die keine LWR haben, obwohl diese bei dem Fahrzeug original vorhanden war, müssten eine Ausnahmegenehmigung dafür haben (z.B. Reimporte können eine solche Ausnahmegenehmigung haben).

Ist eine Solche erteilt, steht das auch im Fahrzeugschein.

=> Das Fahrzeug muss für TÜV-Abnahme eine funktionierende LWR haben (diese wird übrigens auch abgeprüft).

Ohne funktionierende LWR NIX Plakette !

Das was drin ist muss funktionieren, das was der Polo nicht hat, kann nicht funktionieren, somit ist kein Problem zu erwarten, warum soll das bei Dir ein Problem werden, und bei mir nicht ;)

am 20. Dezember 2008 um 17:17

Zitat:

Original geschrieben von Polo6NFDTCiV

Das was drin ist muss funktionieren, das was der Polo nicht hat, kann nicht funktionieren, somit ist kein Problem zu erwarten, warum soll das bei Dir ein Problem werden, und bei mir nicht ;)

Lesen und verstehen, dann wissen, warum.

ich hab den TÜV ohne Mängel bestanden, mit LWR am Schalter, ohne LWR an den Scheinwerfern :D

am 20. Dezember 2008 um 17:25

Zitat:

Original geschrieben von Polo6NFDTCiV

ich hab den TÜV ohne Mängel bestanden, mit LWR am Schalter, ohne LWR an den Scheinwerfern :D

Wann?

Wo?

Prüfer ?

Hi,

ich habe bei meinem ehemeligen Polo einen kaputen Scheinwerfer auch gegen einen deutlich günstigeren ohne LWR getauscht.

Hatte erst gehofft man könnte den Motor umbauen,ging aber net:rolleyes:

Den Tüv hat es aber net gestört der hat es nicht mal gemerkt. Aber das ist halt pure Glückssache ob er es bemerkt. Erfahrungsgemäß werden sie gründlicher bei getunten fahrzeugen. Sonst schauen sie meistens hauptsächlich auf die bekannten Schwachstellen.

Gruß Tobias

Zitat:

Wann?

Mo 17.11.2008

Zitat:

Wo?

TÜV Wolfenbüttel

Zitat:

Prüfer ?

kann ich auf der Kopie nicht entziffern, wer das war, namentlich ist mir keiner der Prüfer bekannt, sieht man nur kurz bei der Übergabe, alle paar Monate mal hin, ich war noch nie bei einem Prüfer 2 Mal zu Besuch. Papiere abgegeben, Eintritt zahlen, am Ende das Auto am Tor in Empfang nehmen.

Schaden vorn so wie in diesem Thread von mir gezeigt gezeigt...

Wie zu sehen ist, wie auch bei dem "Muster" zum Thema Airbags, wie bei "meinem", beide Lampen breit, leuchtweiten regulierte SW habe ich nicht montiert, wären von der Versicherung auch nicht bezahlt worden, weil keine drin waren, sondern nur der Lichtschalter mit der LWR montiert ist.

Das Fahrzeug ist am 18.11. dem Kunden mit allen Papieren und Teile-Abrechnungen, übergeben worden. Anwalt klärt den Fall bezüglich des Gutachtens Restwert +30%, der verbauten Teile, des Ausfallgeldes und der Kostenpauschale, das wird noch bis Jan.09 dauern. Egal, wirtschaftlicher Totalschaden, ordnungsgemäss getüvt und wieder und zugelassen :D

am 21. Dezember 2008 um 12:12

Ich hab noch NIE einen Sachverständigen bei uns in der Firma gesehen der auch nur im geringsten auf die Funktion Der LWR geachtet hat! Selbst mit Originalen Schalter aber ohne Motoren ist doch die eigentliche Funktion in keinstem Maße beeinträchtigt.... Die Fahrbahn auszuleuchten. Grundeinstellung wird sowieso direkt am Scheinwerfer gemacht.

Die LWR hat nicht die Aufgabe die Straße auszuleuchten (das machen die Scheinwerfer), sondern die Scheinwerfer nach unten zu richten, wenn Du zum Beipiel den Kofferraum voll beladen hast oder die Rückbank voll belegt ist. Der aufmerksame Fahrer, der diese sinnvolle Einrictung nutzt, verhindert damit eine Blendung des Gegenverkehrs UND richtet den Lichtkegel wieder auf die Staße.

BTW ist dies bei Fahrzeigen ab BJ 1990 vorgeschrieben, sofern KEINE Ausnahmeregelung vorliegt. Bei meiner letzten HU wurde diese Einrichtung übrigens kontrolliert!

cu..Marcus

am 21. Dezember 2008 um 13:53

Ich stimme dem "kleinen" zu.

Der Golf meines Freundes ist genau aus dem Grund, dass die LWR in den verbauten Scheinwerfern auf Grund eines Umbaus fehlte, NICHT durch den TÜV gekommen.

Alle, die ohne LWR durchgekommen sind, hatten einen blinden oder faulen Prüfer, ganz einfach!!

Umsonst gibt es ja nicht das Problem, dass so ziemlich jeder, der einteilige Angel Eyes hat, diese umbauen muss, bevor er zum TÜV fährtm, denn diese sind alle ohne LWR und damit nicht zulässig und man würde, wenn man einen wachen TÜV-Prüfer erwischt, damit nicht durch kommen.

am 1. Januar 2009 um 21:00

Hallo,

ich hatte das mit einem Ford, bei dem nach einem Unfall was ich nicht wusste ein Scheinwerfer ohne Motor zur LRW eingebaut wurde. Habe deswegen keinen TÜV bekommen. Hab das Auto wieder dem Verkäufer zurückgegeben der hatte 2 Tage später TüV bekommen aber ohne neuen Scheinwerfer. Wahrscheinlich hat der seinen TüV "gekauft"

Gruß Nergiz

ich habe TÜV mit einer defekten LWR mit Vermerk im Bericht bekommen. TÜV Süd

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