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Bekannter wurde mit meinem Auto geblitzt

Themenstarteram 18. November 2016 um 4:17

Hallo Leute,

das Forum hier wurde mir ausdrücklich empfohlen deswegen hoffe ich auf gute Ratschläge oder Tipps.

Ein Bekannter von mir wurde mit meinem Auto geblitzt. Ich war Beifahrerin. Er ist auf dem Foto zwar seitlich drauf aber schon gut zu erkennen. Jedenfall ist eindeutig erkennbar, dass ich nicht der Fahrer bin.

Ich habe jetzt den Anhörungsbogen zugeschickt bekommen. Bin zwar schon fast über der 1-Wochen-Frist, da ich ein paar Tage weg war, aber was passiert jetzt, angenommen, ich schicke den Anhörungsbogen nicht zurück? Ich hätte ja kein Aussageverweigerungsrecht oder? Selbst wenn ich behaupte, es wäre mein Freund, so ist er ja trotzdem nicht in der Liste der Personen für die man ein Aussageverweigerungsrecht hat.

Also ist das Nicht-Zurückschicken des Bogens das Gleiche wie wenn man vom Verweigerungsrecht Gebrauch macht?

Und was genau passiert, wenn ich keine Auskunft gebe, obwohl ich Beifahrerin bin? Ich weiß nicht, ob ich überhaupt zu sehen bin, weil das Foto sehr stark von der Seite aufgenommen ist, könnte sein, dass ich aus dem Winkel hinter dem Fahrer und nicht zu erkennen bin, das weiß ich aber nicht mit Sicherheit.

Angenommen sie versuchen ihn auszufindig zu machen und schaffen es nicht, dann habe ich vermutlich kein Problem? Oder kann ich dann herangezogen werden, auch wenn der Fahrer offensichtlich männlich ist?

Angenommen sie versuchen ihn ausfindig zu machen und schaffen es. Kann es sein, dass ich dann trotzdem etwas zahlen muss, da sie durch meine fehlende Auskunft mehr Aufwand hatten?

Was passiert generell, wenn ich den Bogen ignoriere?

Beste Antwort im Thema

Wenn du Beifahrerin warst und du keine Auskunft gibst tritt automatisch die Halterhaftung in Kraft. Da du offensichtlich nicht kooperierst wird die Strafe pauschal verdoppelt. Da aber heute Freitag ist wirst du erst am Montag in U-Haft genommen, Vollzugsbeamte haben nämlich Freitags immer frei, aber am Montag holen Sie dich.

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Zitat:

@neverthe schrieb am 18. November 2016 um 05:17:13 Uhr:

Also ist das Nicht-Zurückschicken des Bogens das Gleiche als wenn man vom Verweigerungsrecht Gebrauch macht?

Nein. Reagieren musst Du in irgendeiner Form, dort sitzen keine Hellseher.

Wenn das Vergehen so zutrifft, den genannten Betrag überweisen und gut.

Wer Mist baut, sollte auch dafür gerade stehen.

Wenn du Beifahrerin warst und du keine Auskunft gibst tritt automatisch die Halterhaftung in Kraft. Da du offensichtlich nicht kooperierst wird die Strafe pauschal verdoppelt. Da aber heute Freitag ist wirst du erst am Montag in U-Haft genommen, Vollzugsbeamte haben nämlich Freitags immer frei, aber am Montag holen Sie dich.

Nicht, ohne dafür bei MT geteert und gefedert zu werden.

Allerdings frage ich mich gerade, warum du unbedingt den ,,Schaden,, von ihm abwenden möchtest ? Ich meine, auch Freunde oder nahe Verwandte sollen doch auch bemerken, dass all ihr Handeln mitunter auch Folgen haben kann.

Und für diese Folgen sollte man auch gradestehen und nicht darauf hoffen, dass mich ,,der andere,, schon raushauen wird.

Nachdem Dir dieses Forum empfohlen wurde, verdienst Du auch richtige Antworten. Den Anhörungsbogen musst Du natürlich nicht zurückschicken. Niemand kann nachweisen, dass Du ihn überhaupt bekommen hast. Tust Du es nicht, wird weiter ermittelt, zunächst in Deinem persönlichen Umfeld, z.b. durch Fotoabgleich oder Polizeibesuch. Kann man den Fahrer nicht ermitteln, wird das Verfahren eingestellt. Es gibt keine Halterhaftung. Je nach Schwere des Verstoßes kann man Dir aber ein Fahrtenbuch auferlegen.

Um wie viele km drüber geht es denn?

Themenstarteram 18. November 2016 um 8:18

Zitat:

@Kai R. schrieb am 18. November 2016 um 07:48:47 Uhr:

Nachdem Dir dieses Forum empfohlen wurde, verdienst Du auch richtige Antworten. Den Anhörungsbogen musst Du natürlich nicht zurückschicken. Niemand kann nachweisen, dass Du ihn überhaupt bekommen hast. Tust Du es nicht, wird weiter ermittelt, zunächst in Deinem persönlichen Umfeld, z.b. durch Fotoabgleich oder Polizeibesuch. Kann man den Fahrer nicht ermitteln, wird das Verfahren eingestellt. Es gibt keine Halterhaftung. Je nach Schwere des Verstoßes kann man Dir aber ein Fahrtenbuch auferlegen.

Um wie viele km drüber geht es denn?

Danke. Es geht um 21 km/h also 1 Punkt gäbe es dafür schon.

Themenstarteram 18. November 2016 um 8:20

Zitat:

@Questor schrieb am 18. November 2016 um 06:08:09 Uhr:

Zitat:

@neverthe schrieb am 18. November 2016 um 05:17:13 Uhr:

Also ist das Nicht-Zurückschicken des Bogens das Gleiche als wenn man vom Verweigerungsrecht Gebrauch macht?

Nein. Reagieren musst Du in irgendeiner Form, dort sitzen keine Hellseher.

Wenn das Vergehen so zutrifft, den genannten Betrag überweisen und gut.

Wer Mist baut, sollte auch dafür gerade stehen.

Dein erster Satz widerspricht sich. Und da steht auch noch kein Betrag in dem Schreiben.

Zitat:

@neverthe schrieb am 18. November 2016 um 09:20:00 Uhr:

Und da steht auch noch kein Betrag in dem Schreiben.

Dann gibt das ein Bußgeld incl. Punkt.

Hast Du eigentlich einen Anhörungsbogen oder einen Zeugenfragebogen bekommen?

Zitat:

@neverthe schrieb am 18. November 2016 um 09:18:53 Uhr:

Zitat:

@Kai R. schrieb am 18. November 2016 um 07:48:47 Uhr:

Nachdem Dir dieses Forum empfohlen wurde, verdienst Du auch richtige Antworten. Den Anhörungsbogen musst Du natürlich nicht zurückschicken. Niemand kann nachweisen, dass Du ihn überhaupt bekommen hast. Tust Du es nicht, wird weiter ermittelt, zunächst in Deinem persönlichen Umfeld, z.b. durch Fotoabgleich oder Polizeibesuch. Kann man den Fahrer nicht ermitteln, wird das Verfahren eingestellt. Es gibt keine Halterhaftung. Je nach Schwere des Verstoßes kann man Dir aber ein Fahrtenbuch auferlegen.

Um wie viele km drüber geht es denn?

Danke. Es geht um 21 km/h also 1 Punkt gäbe es dafür schon.

Wo ist das Problem?

Wenn er in Zukunft anständiger fährt dann soll er den Mist zahlen und gut ist.

Das Du Beifahrerin warst weis keiner ! Der Beifahrer/in müssen unkenntlich gemacht werden. Kai R. hat Dir ja schon eine wichtige Frage gestellt. Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen ?

Der Zeugenfragebogen muss beantwortet werden ! Das Zeugnisverweigerungsrecht findet jedoch auch hier Anwendung. Hüte Dich jedoch vor Falschaussagen.

Der Anhörungsbogen muss ebenfalls ausgefüllt werden. Die Bußgeldstelle die Möglichkeit Sankttionen durchzuführen, wenn dies nicht gemacht wird.

Ich bin mir nicht ganz sicher, aber der Zeugenfragebogen unterbricht nicht die Verjährung, hingegen der macht dies der Anhörungsbogen. Ich glaube das Kai R. das besser beantworten kann.

Warte doch erst einmal ab, bis sich die Busgeldstelle meldet !

Was spricht dagegen, dass der Fahrer das auf sich nimmt?

Das ist ja jetzt kein Weltuntergang oder hat er schon 7 Punkte?

Zitat:

@derbeste44 schrieb am 18. November 2016 um 10:02:11 Uhr:

Der Anhörungsbogen muss ebenfalls ausgefüllt werden. Die Bußgeldstelle die Möglichkeit Sankttionen durchzuführen, wenn dies nicht gemacht wird.

nein. Der Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen kommt mit normaler Post. Niemand kann den Zugang nachweisen. Daher sind Sanktionen ausgeschlossen, da man jederzeit sagen kann, den Bogen nie erhalten zu haben

Zitat:

@derbeste44 schrieb am 18. November 2016 um 10:02:11 Uhr:

Ich bin mir nicht ganz sicher, aber der Zeugenfragebogen unterbricht nicht die Verjährung, hingegen der macht dies der Anhörungsbogen. Ich glaube das Kai R. das besser beantworten kann.

stimmt, aber auch nur, wenn der tatsächliche Fahrer den Anhörungsbogen erhält. So lange läuft die Verjährungsfrist gegen den Fahrer weiter.

Bei 21 km/h würde ich nicht unbedingt mit einer Fahrtenbuchauflage rechnen. Es ist aber nicht ausgeschlossen, auch nicht beim ersten Verstoß.

Ist es ein Zeugenfragebogen, so muss der auch nicht ausgefüllt zurück geschickt werden. Erst vorm Richter oder Staatsanwalt sind Zeugen ggfls. zur Aussage verpflichtet.

Ich frage mich, warum der richtige Fahrer so unbedingt rausgehalten werden soll... Punktekonto am limit? Kein Führerschein?

Alles sehr dubios!

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