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Benötige Hilfe bei Anmeldung KFZ über anderen halter

Themenstarteram 31. Mai 2009 um 19:15

Moin !

Ich werde am 01.08.2009 in eine andere Stadt ziehen. In dieser Stadt wohne ich jetzt bereits zur Hälfte und habe auch ein Zweitwohnsitz angemeldet.

Ich habe mir vor einer Woche ein neues Auto gekauft und wollte das gleich in der neuen Stadt anmelden, aber das geht ja nicht mehr seit dem 01.03.2007. Ich möchte meinen Hauptwohnsitz aus verschiedenen Gründen erst am 01.08. verlegen. Mein neues Auto würde ich aber gerne gleich an dem neuen Standort anmelden da a) der Weg zur Zulassungsstelle mal geschmeidige 300 km entfernt ist, b) ich den Wagen eh am 01.08. ummelden muss (neue Schilder usw) und c) ich aktuell sogar die Schilder vom Vorgänger habe und ich nur ummelden müsste.

Ein Bekannter hat mir angeboten Halter zu mimmen solange ich noch nicht hier gemeldet bin. Versicherung würde über mich laufen (abweichender Halter) und die KFZ Steuer würde ich von meinem Konto abbuchen lassen. Können dem Halter irgendwelchen Nachteile dadurch entstehen ? Worauf ist zu achten ? Ich möchte nicht das es zu seinem Nachteil ist. Das ich dann eine Hand mehr im KFZ Brief habe, würde ich akzeptieren bei der Preisklasse.

Ach ja, der ist Arbeitslos, vielleicht sogar Hartz 4. Bekommt einer was von der Anmeldung mit ? Wobei das doch auch egal ist !? Auto darf man doch haben ?

DANKE !!

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9 Antworten
am 1. Juni 2009 um 5:06

Für Hartz IV gelten besondere Bedingungen.Das muß er seinem Sachbearbeiter vortragen.

Außerdem gehen sämtliche Bußgeldbescheide an ihn.

Wenn Bekannter ALG I erhält, kein Problem.

Wenn Bekannter ALG II erhält, dann ist zu beachten, dass der Besitz eines PKW im Wert von bis zu 7500 € anrechnungsfrei bleibt.

Im vorliegenden Fall wird Bekanter nur Halter, Besitzer bleibt Eigentümer. Als Halter wird bei ihm die Kfz-Steuer abgebucht, sodass ARGE über Kontoauszüge von dem PKW erfahren wird. Also nicht nur deshalb kein Tricksen. 

Bekannter wird, wenn Wert des PKW über 7500 € liegt, der ARGE nachweisen müssen, dass er nicht Eigentümer ist. Ist zwar einfach mit Kaufvertrag, aber ARGE wird dennoch misstrauisch sein.

Am besten vorher mit ARGE abklären.

 

O.

Themenstarteram 1. Juni 2009 um 7:38

Das mit den Bußgeldbescheiden ist absolut klar. Die KFZ Steuer wird von meinem Konto abgebucht, da man ja jedes Konto angeben kann, der Inhaber sich nur ausweisen muss und unterschreiben muss (ich melde das eh an). Der Wagen ist WEIT unter 7500 € wert. Eigentümer bleibe natürlich ich. Frage ist für mich eher ob er in irgendeinem Fall haften könnte. Bei Unfällen oder so. ich denke eher nicht aber die Rechtssprechung hat ja schon einige merkwürdige Dinge getan. Sonst nehme ich lieber den Tag Urlaub, 600 km und 150 € mehr in kauf.

Zitat:

Original geschrieben von Knaller76

Sonst nehme ich lieber den Tag Urlaub, 600 km und 150 € mehr in kauf.

Wenn Du mich fragst, ist das die einzig vernünftige Lösung. Die 150€ sind heutzutage gerademal zwei Tankfüllungen.

Die Rennerei, die Du hinterher hast oder haben kannst, steht doch in keinem Verhältnis.

 

Hafi

am 1. Juni 2009 um 8:38

Statt einen Tag Urlaub, nimm dir einen Zulassungsdienst, der schickt dir die Schilder auch zu.

Themenstarteram 1. Juni 2009 um 8:50

gibt es in unserem kleinem Bezirk nicht. Sonst hätte ich das schon gemacht

Zitat:

Original geschrieben von mobile-freizeit

Statt einen Tag Urlaub, nimm dir einen Zulassungsdienst, der schickt dir die Schilder auch zu.

Wenn Du mich fragst, ist das die einzig vernünftige Lösung. Die 150€ sind heutzutage gerademal zwei Tankfüllungen.

Die Rennerei, die Du hinterher hast oder haben kannst, steht doch in keinem Verhältnis.

 

Hafi

Das ist ja gerade meine Frage. Was kann denn da auf mich zukommen. Ich meine ich bin jahrelang den Wagen von meiner Ma gefahren und nix ist passiert. ich war als Fahrer bei der Versicherung angemeldet (wäre ich jetzt auch) und mehr war ja nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Knaller76

gibt es in unserem kleinem Bezirk nicht. Sonst hätte ich das schon gemacht

Zitat:

Original geschrieben von Knaller76

Zitat:

Original geschrieben von mobile-freizeit

Statt einen Tag Urlaub, nimm dir einen Zulassungsdienst, der schickt dir die Schilder auch zu.

Wenn Du mich fragst, ist das die einzig vernünftige Lösung. Die 150€ sind heutzutage gerademal zwei Tankfüllungen.

 

Die Rennerei, die Du hinterher hast oder haben kannst, steht doch in keinem Verhältnis.

 

 

 

Hafi

 

Das ist ja gerade meine Frage. Was kann denn da auf mich zukommen. Ich meine ich bin jahrelang den Wagen von meiner Ma gefahren und nix ist passiert. ich war als Fahrer bei der Versicherung angemeldet (wäre ich jetzt auch) und mehr war ja nicht.

Die Argumentation, man sei den Wagen der Ma gefahren und es sei nichts passiert, ist kindisch. Daraus kann man nicht auf die Zukunft schließen.

 

Der entscheidende Punkt ist, dass durch die gewählte Konstellation, nicht der Eigentümer, sondern der Halter des Fahrzeuges in Schwierigkeiten kommen kann, da er die Halterpflichten übernimmt. Bei jeder Unregelmäßigkeit in Zusammenhang mit dem Fahrzeug ist er der primäre Ansprechpartner. Daher ist zu fragen, ob dies dem Halter bewusst ist.  

 

Wenn Halter und Versicherungsnehmer unterschiedliche Personen sind , ist i.d.R. auch die Versicherung teurer (~ 5%?).

 

O.

 

 

Themenstarteram 1. Juni 2009 um 10:01

Das hat nichts mit "kindisch" zu tun sondern sollte einfach als Beispiel dienen, dass ich viele Jahre eine Fahrzeug gefahren bin, ich aber nicht der Halter war. Natürlich ist mir bewusst das Bußgeldbescheide usw. zu ihm kommen und ich diese bezahlen würde bzw. gerade stehen würde. Das ist aber das kleinste Übel denke ich. Ich bin in meiner Laufbahn (15 Jahre) bisher erst 2 mal geblitzt worden und hatte bisher nur ein Knöllchen. Mir geht es darum das es vielleicht andere Dinge geben könnte als die genannten, wo der Halter mit in Verantwortung stehen würde !? Ich meine man könnte das ganze ja auch schriftlich fixieren. Ich hatte auch mal einen Firmenwagen wo ich auch nicht der Halter war, aber einen Wisch unterschreiben musste bezüglich Strafen ect.

Auch ist meine Ex immer mit meinem Auto gefahren obwohl der voll über mich lief (Versicherung und Halter). Sie war aber bei der Versicherung gemeldet als fahrende Person. Habe ich mich dort falsch verhalten ? Ist doch eigentlich ähnlich !?

Würde das pauschal gerne mal wissen auch auf die Zukunft bezogen.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Knaller76

Das hat nichts mit "kindisch" zu tun sondern sollte einfach als Beispiel dienen, dass ich viele Jahre eine Fahrzeug gefahren bin, ich aber nicht der Halter war. Natürlich ist mir bewusst das Bußgeldbescheide usw. zu ihm kommen und ich diese bezahlen würde bzw. gerade stehen würde. Das ist aber das kleinste Übel denke ich. Ich bin in meiner Laufbahn (15 Jahre) bisher erst 2 mal geblitzt worden und hatte bisher nur ein Knöllchen. Mir geht es darum das es vielleicht andere Dinge geben könnte als die genannten, wo der Halter mit in Verantwortung stehen würde !? Ich meine man könnte das ganze ja auch schriftlich fixieren. Ich hatte auch mal einen Firmenwagen wo ich auch nicht der Halter war, aber einen Wisch unterschreiben musste bezüglich Strafen ect.

 

Auch ist meine Ex immer mit meinem Auto gefahren obwohl der voll über mich lief (Versicherung und Halter). Sie war aber bei der Versicherung gemeldet als fahrende Person. Habe ich mich dort falsch verhalten ? Ist doch eigentlich ähnlich !?

 

Würde das pauschal gerne mal wissen auch auf die Zukunft bezogen.

 

Gruß

Es ist nicht unüblich, dass Halter, Versicherungsnehmer, Fahrer und Eigentümer unterschiedliche Personen sind. Es ist alles ordnungsgemäß und es sind auch keine versicherungstechnischen Schwierigkeiten zu erwarten, wenn alle Formulare wahrheitsgemäß ausgefüllt werden.

Für mich bleibt der Punkt, dass zunächst der Halter für alles haftet. Ob er dann von allem freigestellt werden kann, vermag ich nicht zu überblicken. Eine vertragliche Regelung mag möglich sein, sollte aber, damit sie Hand und Fuss hat, von einem Fachmann getroffen werden, was wiederum Geld kostet.

 

O.

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