Benutzung von Amateurfunk - Betriebserlaubnis vom Pkw in Gefahr ?
Hallo,
ich habe mal eine wahrscheinlich nicht alltägliche Frage. Ab wann erlischt die Betriebserlaubnis wenn ich Amateurfunk bzw. Funk im allgemein im Fahrzeug nutze?
Wo kann man dieses nachlesen oder erfragen?
Faxe2110
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von derSentinel
Was für ein Auto fährst bzw besitzt Du ??
Laut Signatur:
Audi A6 Allroad Quattro 3.0 TDI Bj. 2008 171 KW (ASB) Automatik (HNN KHC) Farbe (LZ9Y)
Gruß,
Benny
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24 Antworten
Warum sollte die Betriebsergebnis erlöschen ??
Wenn du, die von der Post oder Bundesnetzagentur freigegebenen Geräte nutzt kann nichts passieren.
Für den einwandfreien Einbau bist du natürlich selbst verantwortlich.
Was für ein Auto fährst bzw besitzt Du ??
Zitat:
Original geschrieben von derSentinel
Was für ein Auto fährst bzw besitzt Du ??
Laut Signatur:
Audi A6 Allroad Quattro 3.0 TDI Bj. 2008 171 KW (ASB) Automatik (HNN KHC) Farbe (LZ9Y)
Gruß,
Benny
Zitat:
Original geschrieben von blueXtreme
Zitat:
Original geschrieben von derSentinel
Was für ein Auto fährst bzw besitzt Du ??
Laut Signatur:
Audi A6 Allroad Quattro 3.0 TDI Bj. 2008 171 KW (ASB) Automatik (HNN KHC) Farbe (LZ9Y)
Gruß,
Benny
Jo... Hast recht
Wer lesen kann ist klar im Vorteil
@blueXtreme DANKE!!
@Sentinel wollte nicht so direckt sein
Aber mal zurück zum Thema. Habe gerade gestern mal testweise Amateurfunk (ich habe eine Lizenz) betreiben. Von daher bin ich mir eigentlich recht sicher das ich weis was ich da mache. Allerdings hatte ich das Problem das z.b die Airback Leuchte in der Mitte bei dem Klimabedinteil im Zusammenspiel mit der Modulation geleuchtet hat. Dieses zeugt von HF Einstrahlung in irgend einer Form.
Was ich ja nicht möchte ist das urplötzlich die Airbacks oder irgend etwas anders ausgelöst wird.
Bekommt man solche Daten nur be Audi oder kennt sich jemand damit aus wo ich dieses sonnst her bekomme?
Alle meine Geräte sind Zugelassen. Aber Sentinel erkläre mal was die Bundesnetzargentur damit zu tun haben soll ?
Faxe2110
Zitat:
Original geschrieben von Faxe2110
@blueXtreme DANKE!!
@Sentinel wollte nicht so direckt sein
Aber mal zurück zum Thema. Habe gerade gestern mal testweise Amateurfunk (ich habe eine Lizenz) betreiben. Von daher bin ich mir eigentlich recht sicher das ich weis was ich da mache. Allerdings hatte ich das Problem das z.b die Airback Leuchte in der Mitte bei dem Klimabedinteil im Zusammenspiel mit der Modulation geleuchtet hat. Dieses zeugt von HF Einstrahlung in irgend einer Form.
Was ich ja nicht möchte ist das urplötzlich die Airbacks oder irgend etwas anders ausgelöst wird.
Bekommt man solche Daten nur be Audi oder kennt sich jemand damit aus wo ich dieses sonnst her bekomme?
Alle meine Geräte sind Zugelassen. Aber Sentinel erkläre mal was die Bundesnetzargentur damit zu tun haben soll ?
Faxe2110
dann hast du nicht richtig geschirmt.
kontrolliere deinen einbau nochmal.
oder irgendwo nen kurzen.
sonst passiert sowas nicht
Die Bundesnetzagentur überwacht die Kanäle und kontrolliert zb Importgeräte ob sie eine besetzte Frequenz benutzen .
Das aber glaube nur bei Geräten die sich im GSM Netz arbeiten.
Hattest du die Zündung aus beim senden ??
Ich hatte auch mal so einen Verstärker.... der alleine hat schon gestreut.. vom Strahler nicht zu reden.
..... ich sag nur "Leuchtstoffröhre"
Ich hab da was im Hinterkopf, dass Funkgeräte ab nem gewissen Baujahr nicht mehr ohne Außenantenne im Fahrzeug benutzt werden dürfen...
Ich mach mich da nochmal schlau...
EDIT:
EU-Richtlinie 95/54 EC (seit 01.10.2002), häufig auch e1-Richtlinie genannt. Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV).
Der Fahrzeughersteller muss die Funkanlage freigeben bzw. sagen wie es möglich ist. Dass wird meist nur mit Außenantenne möglich sein (wegen dem Faradayeschen Käfig). Den ganzen Kennezichnungskram mit E1- und CE-Kennzeichen spar ich mir mal.
AFAIK sagt auch die BDA irgendetwas Sinn-ähnliches aus (Betrieb von Funkanlage im Fahrzeug während der Fahrt verboten), jedenfalls stand es früher so ähnlich drin...
Zitat:
Ich mach mich da nochmal schlau...
EDIT:
EU-Richtlinie 95/54 EC (seit 01.10.2002), häufig auch e1-Richtlinie genannt. Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV).
Der Fahrzeughersteller muss die Funkanlage freigeben bzw. sagen wie es möglich ist. Dass wird meist nur mit Außenantenne möglich sein (wegen dem Faradayeschen Käfig). Den ganzen Kennezichnungskram mit E1- und CE-Kennzeichen spar ich mir mal.
AFAIK sagt auch die BDA irgendetwas Sinn-ähnliches aus (Betrieb von Funkanlage im Fahrzeug während der Fahrt verboten), jedenfalls stand es früher so ähnlich drin...
Da haben wir es ja.
Zitat:
der Fahrzeughersteller muss die Funkanlage freigeben bzw. sagen wie es möglich ist.
Das ich eine Außenantenne benutze ist selbstverständlich.
Zitat:
Betrieb von Funkanlagen während der Fahrt verboten
das mag in der BRD schon so sein. Ich lebe in Schweden, da ist alles etwas ruhiger
Muss ich jetzt den Fahrzeug Hersteller Anschreiben um das zu erfahren?? Was meint ihr oder interpretiere ich es falsch.
@Sentinel Aufgaben der Bnetza
UND DAS SOLL KEINE BELEHRUNG SEIN nur reine Info
Und auf deine frage zu Antworten. Der Motor lief mit.
Faxe2110
Ich würde dies nur mit einer (Magnet-)Außenantenne betreiben - je höher die Sendeleistung, desto kritischer. Hab selbst einen 2m/70cm Kenwood TH78e- betreibe ihn aber nicht im KFZ.
Zitat:
Original geschrieben von Faxe2110
Aufgaben der Bnetza
UND DAS SOLL KEINE BELEHRUNG SEIN nur reine Info
Und auf deine frage zu Antworten. Der Motor lief mit.
Faxe2110
Lag ich doch nicht sehr verkehrt
Zitat:
die Sicherstellung einer effizienten und störungsfreien Nutzung von Frequenzen, auch unter Berücksichtigung der Belange des Rundfunks und
@mgerhard74 soll kein permanent Einbau sein. Soll nur für eine Tour nach Frankreich sein. Erstmal
Bi mir handelt es sich um eine FT 857D mit einer ATAS 120
Mein alter Herr hat 1993 für seinen nagelneuen und schon damals fast 100.000 DM teuren S4 mal über 2 Jahre versucht, von Audi dazu eine Aussage bzw. eine Freigabe zu bekommen und es dann aufgegeben.
Bei den neueren Fahrzeugen ist das mit Sicherheit nicht einfacher und wie schon geschrieben ist das seit 12 Jahren eh verboten.
Dazu kommt, dass Amateurfunk ein witziges aber inzwischen komplett nostalgisches Hobby ist. Einen tatsächlichen Nutzen hat das durch die Verbreitung von Mobiltelefonie schon seit vielen Jahren nicht mehr und ist daher im Auto vollkommen überflüssig.
Ich hatte zur damaligen Zeit für meinen Audi80 eine Freigabe für Geräte bis max. 10W Sendeleistung.
In wieweit das heute noch gültig ist, entzieht sich jedoch meiner Kenntnis.
@klappohr leider kann ich deinen Standpunkt nicht so recht teilen. Aber das steht auf einem anderen Stück Papier und gehört nicht zu diesem Thema.
Da es Anscheint nur über den Hersteller geht denke ich das hier alles gesagt ist.
Von meiner Seite kann der Moderator hier dicht machen.
Danke für alle eure Antworten.
Faxe2110