Bereifung, Felgen...was ist alles möglich?
Servus liebe MB Freunde,
Ich habe mal eine Frage:
Was kann ich für Felgen und Reifen bei mir drauf hauen ...Fahre einen E270 CDI mit serien Fahrwerk, nachträglich wurde nix gemacht. Und ich bekomme von einem Kollegen 18 Zoll (Stern aber kein AMG Felgen) für 500€ ist der Preis angemessen? Und kann ich bzw. darf ich überhaupt die Felgen bei mir aufs Auto montieren? Wenn ja welche Reifengröße muss ich mir mit kaufen?
danke im vorraus für die INFO
MFG BenZ-E270
Beste Antwort im Thema
Oh je, jetzt geht das Rechnen los.
VA 225/40 R18:
Durchmesser 63,7 cm, Abrollumfang 193,7 cm
HA 245/45 R18:
Durchmesser 62,9 cm, Abrollumfang 191,1 cm
Umfangsdifferenz -1,3%, Bodenfreiheitsänderung -0,4cm
Nur mal als Bespiel (VA weiterhin mit 225/40 R18)
HA 255/45 R18:
Durchmesser 63,6 cm, Abrollumfang 193,3 cm
Umfangsdifferenz -0,2%, Bodenfreiheitsänderung -0,05cm
Die 7% Hürde bezieht sich nur auf den angezeigten Tachowert zwischen Original- u. Umrüstbereifung. Und dann darf der Tacho auch nur bis +7% anzeigen, aber niemals auch nur 1 km/h zu wenig.
Bei zu großem Differenzen zwischen dem Reifenabrollumfang der VA und HA kann es zu Funktionsstörungen von Tempomat, ETS, ASR, ESP usw. kommen.
Eine Tachoangleichung war in deinem Fall absolut unnötig und nutzlos, da die Umrüstgröße im Vergleich zum Original nur eine Differenz von +0,9% hat. Aber ein guter Nebenverdienst für die Werkstatt.
Der maximale Unterschied im Reifenabrollumfang der VA und HA sollte möglichst gering sein. Bis +/-0,5% ist laut MB, Tüv und meinem Reifendealer problemlos, da liegst du mit +/-1,3 % aber weit drüber. Mit passender Bereifung auf der HA wären es nur +/-0,2 %. Je nach dem ob man von Vorne nach Hinten oder umgekehrt Vergleicht.
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16 Antworten
auch wenn mir nacher wieder fehlendes feingefühl vorgeworfen wird:
TOLLE FRAGE!
antwort: du darfst schwarze runde reifen mit runden felgen die PASSEN fahren. und zwar nur welche, die auch zulässig sind. sicher ist die qualität der antwort nicht so exorbitant hoch. aber sie ist dem frageniveau angepasst.
heißer tip: SUCHE BEMÜHEN!
dto
Also ein paar mehr infos braucht´s da schon für ´ne Antwort, wenn der Lochkranz paßt haste auf jeden Fall schonmal die Voraussetzung die Felgen montieren zu können.
Weiterhin gibt es noch die Felgenbreite z.B. 6J oder 6,5J... und die Einpresstiefe, ET, das muß irgendwo auf der Felge eingepresst sein, also sowas wie 7J ET43 oder ähnliches.
Mit diesen Angaben kann man dann herausfinden, ob die Felgen passen. Wenn die Felgen schon auf ´ner 210er E-Klasse eingetragen sind, dann sollte es wenig Probleme geben sie zuzulassen.
Zulässige Rad-Reifen-Kombination gibt es hier:
Diese gelten für Originalfelgen.
Wenn es sich um Zubehörfelgen handelt, dann solltest Du den Hersteller ermitteln und dort eine ABE oder zumindest ein TÜV-Gutachten abfordern. Vielleicht hat Dein Kollege noch Unterlagen.
Mit dieser Frage-->"Und ich bekomme von einem Kollegen 18 Zoll (Stern aber kein AMG Felgen)..." war ja gemeint ob ich die Felgen von meinem Kollgen bei mir drauf machen kann??? auch W210...Er hat auf der Hinterachse 265er Reifen und das ist schon heftik deswegen die frage....--->"Wenn ja welche Reifengröße muss ich mir mit kaufen?"
danke Frl. Meyer für die info...
tüv-önkel bist echt witzig....o.O
Vielleicht hilft Dir das....hinten haben wir 10X18ET19,das ist aber Schmerzgrenze in meinen Augen.
Vorne 8,5X18ET25,da ist ca noch nen cm Platz,also bis ca ET15 kannste da gehen.
Dies sind aber nur ca Angaben,den Rest mußte bei Deinem Fahrzeug spezifisch ausprobieren.
Bereifung haben wir 225/40 und 245/35.Mfg
Zitat:
Original geschrieben von BenZ-E270
Mit dieser Frage-->"Und ich bekomme von einem Kollegen 18 Zoll (Stern aber kein AMG Felgen)..." war ja gemeint ob ich die Felgen von meinem Kollgen bei mir drauf machen kann??? auch W210...
Wenn die schon bei deinem Kollegen auf einem W210 drauf waren sollten die auch bei dir passen, oder warum denkst du das sie bei dir nicht mehr passen sollten ?
Gibts eine ABE ? Da steht alles drin. Du kannst natürlich auch mit einer Kopie des Fahrzeugscheines deines Bekannten zum Tüv gehen, dann kann der Prüfer sehen das die schon mal auf einem W210 waren, das erleichtert den Eintrag.
Zitat:
Original geschrieben von BenZ-E270
Er hat auf der Hinterachse 265er Reifen und das ist schon heftik deswegen die frage....--->"Wenn ja welche Reifengröße muss ich mir mit kaufen?"
Kauf doch einfach die selbe größe sie dein Bekannter drauf hatte, ich denke mal es waren 265/35 R18.
Übrigens wäre die Größe der Felgen interessant, dann kann man die auch helfen, mit deinen riesigen Anzahl an Informationen versagt eigentlich jede Glaskugel.
Und mal ganz ehrlich, warum fragst du das eigentlich ? Dein Kumpel hat einen 210er und hatte die Felgen dort verbaut und eingetragen, du hast einen 210er, wo ist eigentlich dein Problem ?
Zitat:
Original geschrieben von Kitty130982W211
Bereifung haben wir 225/40 und 245/35.
Und keine Probleme mit ETS, ASR, ESP, Tempomat oder was weiss ich was ?
Der unterschiedliche Abrollumfang zwischen VA und HA ist bei deiner Kombination eigentlich schon recht groß.
Zu 225/40 sollten eigentlich 255/35 verbaut sein, zumal eigentlich nur 235/40 und 265/35 Freigegeben sind.
Wie sieht den ein 245er auf einer 10 Zoll breiten Felge aus ? Gibts da ein Bild ? Muß ja schon ziemlich gezogen aussehen. Fast so wie gewollt aber nicht gekonnt.
Das sieht dann so aus.....jeder hat doch seine eigene Meinung,Du fährst Deine Größen/Felgen und wir unsere.
Und es hat eine Tachoangleichung gegeben nur mal nebenbei.
Hoffe es klappt mit dem Foto.Mfg
Sorry war noch das mit der 235/265 Kombination.Mfg
Hätte mich auch gewundert wenn ein 245er Reifen auf einer 10er Felge so satt ausgesehen hätte.
Aber mal auf die Kombination zurück mit 225/40 auf 8,5 und 245/35 auf 10!!!
Rechne doch mal den Abrollumfang aus,das ist minimal,jedenfalls unter der 7% Hürde!!!
Lg Stefanie
Oh je, jetzt geht das Rechnen los.
VA 225/40 R18:
Durchmesser 63,7 cm, Abrollumfang 193,7 cm
HA 245/45 R18:
Durchmesser 62,9 cm, Abrollumfang 191,1 cm
Umfangsdifferenz -1,3%, Bodenfreiheitsänderung -0,4cm
Nur mal als Bespiel (VA weiterhin mit 225/40 R18)
HA 255/45 R18:
Durchmesser 63,6 cm, Abrollumfang 193,3 cm
Umfangsdifferenz -0,2%, Bodenfreiheitsänderung -0,05cm
Die 7% Hürde bezieht sich nur auf den angezeigten Tachowert zwischen Original- u. Umrüstbereifung. Und dann darf der Tacho auch nur bis +7% anzeigen, aber niemals auch nur 1 km/h zu wenig.
Bei zu großem Differenzen zwischen dem Reifenabrollumfang der VA und HA kann es zu Funktionsstörungen von Tempomat, ETS, ASR, ESP usw. kommen.
Eine Tachoangleichung war in deinem Fall absolut unnötig und nutzlos, da die Umrüstgröße im Vergleich zum Original nur eine Differenz von +0,9% hat. Aber ein guter Nebenverdienst für die Werkstatt.
Der maximale Unterschied im Reifenabrollumfang der VA und HA sollte möglichst gering sein. Bis +/-0,5% ist laut MB, Tüv und meinem Reifendealer problemlos, da liegst du mit +/-1,3 % aber weit drüber. Mit passender Bereifung auf der HA wären es nur +/-0,2 %. Je nach dem ob man von Vorne nach Hinten oder umgekehrt Vergleicht.
Wie Du schon schreibst::es kann zu Störungen kommen....ist aber nicht.
Naja der Tüv Onkel wollte den Wisch mit der Angleichung und hat Ihn eben bekommen.
Wie dem auch sei.....lassen wir mal den Ersteller zu Wort kommen was es da neues gibt.
Danke Leute, das ihr so Zahlreich gepostet habt. Das Problem an der Ganzen sache war hier er hat einen E320CDI Avantgard und ich einen E270CDI Classic. Gibts da keine Probleme in den Radläufen hinten bzw. vorne? Weil die Avantgard ausstattung vom Werk aus "Sport federn drin hat"? Mir gings eigentlich nur um das ...
Gruß BenZ