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Berufskraftfahrer oder EU Kraftfahrer
MOIN. Stell mich kurz vor. Heisse benny bin 24 Jahre alt und aus NRW. Ich weiss es wurde bestimmt schon öfter diskutiert aber finde leider nichts passendes. Bitte trotzdem um Hilfe.
Habe zum 01.08 eine Ausbildungsstelle zum bkf bei einear relativ großen Spedition. Die Ausbildung geht ja über 3 Jahre und mit ist klar das man danach Facharbeiter ist. Es gibt aber auch wie bekannt ist die grundqualifikation die erheblich schneller ist. Hat der gelernte bkf bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt? Vielleicht könnt ihr mir ein paar Tipps gehen. Zu was würdet ihr mir raten?
Beste Antwort im Thema
Den großen Unterschied wirst du wahrscheinlich erst merken wenn du vom LKW wieder weg willst. Ohne den BKF bist du dann ungelernt und bist und bleibst wahrscheinlich HiWi bei einer Zeitarbeit. Wenn du den BKF hast ist evtl eine Umschulung möglich oder eine weiterführende Ausbildung zum Kraftverkehrsmeister. Auch der Einstieg in andere Berufe ist eher möglich da es viele Betriebe gibt die nicht auf das "Was hast du gelernt" sondern auf "Lehrberuf vorhanden" achten.
Mach also bitte den BKF, wenn du schon unbedingt fahren möchtest
Grüße
Steini
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17 Antworten
Den großen Unterschied wirst du wahrscheinlich erst merken wenn du vom LKW wieder weg willst. Ohne den BKF bist du dann ungelernt und bist und bleibst wahrscheinlich HiWi bei einer Zeitarbeit. Wenn du den BKF hast ist evtl eine Umschulung möglich oder eine weiterführende Ausbildung zum Kraftverkehrsmeister. Auch der Einstieg in andere Berufe ist eher möglich da es viele Betriebe gibt die nicht auf das "Was hast du gelernt" sondern auf "Lehrberuf vorhanden" achten.
Mach also bitte den BKF, wenn du schon unbedingt fahren möchtest
Grüße
Steini
Hallo Benny,
ich kann dem Steini da zu 100% beistehen. Eine angeschlossene Berufsausbildung ist im späteren Berufsleben die halbe Miete und macht auch mehr in der Lohntüte aus.
Ich könnte mir auch vorstellen, das du bei der Suche nach einer Fahrerstelle nach deiner Berufausbildung als gelernter BKF mehr Chancen hast wie jemand mit der beschleunigten Grundquali. Ist jedenfalls ein entscheidendes Kriterium.
Mach die Ausbildung. Wenn du zudem gut in der Schule warst und auch in der Berufsschule gut mitkommst, besteht die Möglichkeit der Lehrzeitverkürzung. Ne halbes Jahr kannst du, glaub ich, schon aufgrund deines Alters verkürzen.
MFG Thomas
Es ist nicht die Frage, ob du damit bessere Chancen hast. Mit dem Berufskraftafhrer (3-jährige Aubsildung) hast due einen Berufsabschluss, der dich im Falle einer unfall- oder krankheitsbedingten Probleme, die dich den Berufs nicht ausüben zu lassen, zusätzlich schützt. Damit würdest du nämlich "berufsunfähig" mit dem Anspruch auf die Umschulung in einen neuen Beruf, den du nach machen könntest oder wenn das nicht ginge, eine "Berufsunfähigkeitsrente".
Also insgesamt ist die soziale Absicherung viel besser, wenn du einen Berufsabschluss hast und dich nicht ins Heer der ungelerneten Karfatfahrer einreihen musst.
Zitat:
Original geschrieben von Transportcampus
Es ist nicht die Frage, ob du damit bessere Chancen hast. Mit dem Berufskraftafhrer (3-jährige Aubsildung) hast due einen Berufsabschluss, der dich im Falle einer unfall- oder krankheitsbedingten Probleme, die dich den Berufs nicht ausüben zu lassen, zusätzlich schützt. Damit würdest du nämlich "berufsunfähig" mit dem Anspruch auf die Umschulung in einen neuen Beruf, den du nach machen könntest oder wenn das nicht ginge, eine "Berufsunfähigkeitsrente".
Also insgesamt ist die soziale Absicherung viel besser, wenn du einen Berufsabschluss hast und dich nicht ins Heer der ungelerneten Karfatfahrer einreihen musst.
Was so nicht ganz stimmt eine Berufsunfähigkeits Rente gibt es schon seit Jahren nicht mehr.
Nichtsdestotrotz habe die Vorschreiber schon recht mach eine komplette Ausbildung alles andere ist Quatsch.
Dann werde ich das wohl tun. Vielen dank fürdie hilfreichen Antworten
Zitat:
Original geschrieben von worti32
Was so nicht ganz stimmt eine Berufsunfähigkeits Rente gibt es schon seit Jahren nicht mehr.
Wo hast du denn diese falschen Weisheiten her?
Seit etwa 1974 gab es den Beruf als 2-jährige Ausbildung. Laut Bundessozialgerichtsurteil (Ende der 1980-er) wurde die 2-Jährige Ausbildung nur als sog. Anlernausbildung beurteilt und es gabe keine BU-renten mehr, weil sie nicht als vollständige Berufsausbildung bewertet wurde.
Durch Initiative des damaligen Bundesverband Güterfernverkehr (BDF) e.V. als Arbeitgeberverband wurde in den 1990-er Jahren die Initiative zur Schaffung der dreijährigen Ausbildung zusemmen mit der Gewerkschaftsseite betrieben. Deshalb ist seit 2001 die Ausbildung eine dreijährige Facharbeiterausbildung anerkannt.
Damit ist es ein vollgültiger Beruf, für den es im Zweifel auch wieder eine BU-Rente gibt, wenn er nicht mehr ausgeübt werden kann und eine anderweitige Tätigkeit auf Facharbeiterniveau nicht möglich ist.
Ich empfehle, die Aussagen mal via google zu überprüfen. (geht auch bei www.wikipedia.de) ;-)
Zitat:
Original geschrieben von Transportcampus
Zitat:
Original geschrieben von worti32
Was so nicht ganz stimmt eine Berufsunfähigkeits Rente gibt es schon seit Jahren nicht mehr.
Wo hast du denn diese falschen Weisheiten her?
Seit etwa 1974 gab es den Beruf als 2-jährige Ausbildung. Laut Bundessozialgerichtsurteil (Ende der 1980-er) wurde die 2-Jährige Ausbildung nur als sog. Anlernausbildung beurteilt und es gabe keine BU-renten mehr, weil sie nicht als vollständige Berufsausbildung bewertet wurde.
Durch Initiative des damaligen Bundesverband Güterfernverkehr (BDF) e.V. als Arbeitgeberverband wurde in den 1990-er Jahren die Initiative zur Schaffung der dreijährigen Ausbildung zusemmen mit der Gewerkschaftsseite betrieben. Deshalb ist seit 2001 die Ausbildung eine dreijährige Facharbeiterausbildung anerkannt.
Damit ist es ein vollgültiger Beruf, für den es im Zweifel auch wieder eine BU-Rente gibt, wenn er nicht mehr ausgeübt werden kann und eine anderweitige Tätigkeit auf Facharbeiterniveau nicht möglich ist.
Ich empfehle, die Aussagen mal via google zu überprüfen. (geht auch bei www.wikipedia.de) ;-)
Das hier nur mal so am Rande:
Nur für Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind, zahlt die Gesetzliche Rentenversicherung eine Berufsunfähigkeitsrente. Diese heißt Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und beträgt 50 % der vollen Erwerbsminderungsrente (§ 240 Absatz 2 SGB VI).
Wenn ich in Mathe aufgepasst habe dürfte das auf den Kollegen nicht zutreffen ( ..... ich bin "4 Jahre alt ) schreibt er.
Zitat:
Original geschrieben von tommmmes
Das hier nur mal so am Rande:
Nur für Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind, zahlt die Gesetzliche Rentenversicherung eine Berufsunfähigkeitsrente. Diese heißt Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und beträgt 50 % der vollen Erwerbsminderungsrente (§ 240 Absatz 2 SGB VI).
Wenn ich in Mathe aufgepasst habe dürfte das auf den Kollegen nicht zutreffen ( ..... ich bin "4 Jahre alt ) schreibt er.
Und was ist mit der BU Rente von der BG bei einem (Arbeits-) Unfall?
Dann wird doch mit dieser grundqualifikation der Markt total überflutet von Kraftfahrern. Wenn ich daran denke das diese gerade mal 5000 EUR kostet laut Fiege in Gelsenkirchen. Das soll jetzt nicht negativ gemeint sein. Möchte es auch nicht schlecht machen. Aber diejenigen die es machen können doch in der kurzen zeit nicht soviel lernen wie jemand der es 3 Jahre macht.
Naja, bis 2009 haben 4 Wochen Fahrschule gereicht um fahren zu dürfen.....
Ob durch diese Maßnahmen der EU die Qualität der Fahrer besser wird, wird die Zeit zeigen. Ich denke mal das du bei der der BKF Ausbildung so viel lernst um zu Verstehen dass dieser Job nur was für Idealisten ist. Die tollen Zeiten sind vorbei.
Ich bin jedenfalls froh das ich einen Job habe bei dem ich zwar noch fahre, das ist aber die Nebensache
Grüße
Steini
Und eben jene Idealisten, die ihren Job als Beruf(ung) sehen werden auch ihre Arbeit auch gern tun. Nur wird gerade dieser Idealismus wegreguliert und ein Umfeld geschaffen, was die Guten wegtreibt... Regulatorisch und finanziell. "You get what you pay for...."
Aber gut, wird die Gesellschaft schon wissen, was sie haben will....
Zitat:
Original geschrieben von Transportcampus
Zitat:
Original geschrieben von tommmmes
Das hier nur mal so am Rande:
Nur für Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind, zahlt die Gesetzliche Rentenversicherung eine Berufsunfähigkeitsrente. Diese heißt Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und beträgt 50 % der vollen Erwerbsminderungsrente (§ 240 Absatz 2 SGB VI).
Wenn ich in Mathe aufgepasst habe dürfte das auf den Kollegen nicht zutreffen ( ..... ich bin "4 Jahre alt ) schreibt er.
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Und was ist mit der BU Rente von der BG bei einem (Arbeits-) Unfall?
Die gibt es nur wenn er die BU FREIWILLIG ABGESCHLOSSEN hat und die BEITRÄGE SELBST BEZAHLT. Vom Staat gibt es für nach 1961 geborene nur noch eine Erwerbsminderungsrente. Alles andere muss "Privat" abgeschlossen werden. Und bei der erwerbsminderungsrente spielt der erlernte Beruf ABSOLUT KEINE ROLLE. Was Wikipedia sagt ist nicht der weisheit letzter schluss, interessanter sind da schon die informationen der entsprechenden Institutionen wie z.B Deutsche Rentenversicherung usw.
Moin, Berufskraftfahrer würden, wenn sie durch einen Arbeitsunfall ihre Tätigkeit aus Gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können eine Umschulung in einen anderen Beruf von der Berufsgenossenschaft bezahlt bekommen und die Kraftfahrer nicht.
Leichenfledderer.