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Beschädigungen durch Waschanlage
Hallo,
gestern war ich mit meinem Touring in der Waschanlage - das schöne Wetter hatte mich rausgelockt In der betreffenden Waschanlage war ich schon häufiger, bisher ohne große Probleme. Leider war das gestern nicht so. Ich habe bereits nach kurzer Fahrt bemerkt, daß der Lack auf der Motorhaube zerkratzt war. Zwei parallele Streifen, die vom Kühler bis zur Frontscheibe laufen. Mit Unterbrechungen, genau im "Takt" der Walzenumdrehungen der Waschanlage. Man kann also genau sehen, wo die mutmaßlichen Dreckpartikel bei jeder Walzenumdrehung in den Lack gehackt haben. Bei genauerer Betrachtung habe ich dann festgestellt, daß sich die Beschädigungen sich über das Dach bis zum hinteren Dachspoiler fortsetzen. Ich bin natürlich sofort zurück zur Waschanlage (gehört zu einer Tankstelle). Dort war auf Grund des Wochenendes natürlich nur die Kassiererin, der ich das Auto gezeigt habe, die aber letztendlich nur meinte, ich sollte am Montag wiederkommen, wenn die Chefin wieder da ist.
Die Beschädigungen sind so eindeutig, daß ich keine andere Möglichkeit sehe, wie so ein Beschädigungsmuster sonst noch "hergestellt" werden könnte - soll heißen, ich bin 100% sicher, daß die Lackkratzer bei dem genannten Waschanlagenbesuch entstanden sind. Zumal ich mein Auto mit "Argusaugen" betrachte und kontrolliere.
Was zusätzlich ärgerlich ist ist, daß das Auto gerade 3-4 Monate alt ist und so der (restliche) Lack natürlich noch quasi neuwertig ist.
Ich werde also morgen (Montag) wieder zur Tanke fahren und versuchen, mich mit der Chefin zu einigen. Worauf ich mich nicht einlassen werde, ist ein "polieren" der betreffenden Stellen, weil man polierte Stellen auf einem neuen Lack immer als milchige Schatten sehen kann (zumal das Auto LeMansblau ist, man also sowas noch eher sieht als auf einem z.B. silberenen Auto).
Wenn man die entsprechenden Karosserieteile neu lackieren würde, würde da bestimmt eine Rechnung über mehrere tausend Euro rauskommen.....
Vielleicht habt ihr Tips für mich, für den Einigungsversuch mit der Waschanlagen-Betreiberin. Was sollte ich fordern, worauf könnte man sich evtl. einigen? Sollte keine befriedigende Lösung zu Stande kommen, bzw. sollte die Frau also z.B. abstreiten, daß die Beschädigungen von Ihrer Waschanlage kommen, sollte man dann ein Gutachten eines Sachverständigen einholen? Kann man sowas über eine Verkehrsrechtsschutz-Versicherungen abwickeln? Ich will mich ja nicht um jeden Preis bis zum Verfassungsgericht hochklagen, möchte aber auch meinen Schaden vernünftig erstattet haben.
Grüße Jürgen
Beste Antwort im Thema
Natürlich ist der Betreiber der Waschanlage für Schäden am Fahrzeug verwantwortlich zu machen. HIER gibt's eine nette Geschichte dazu. Sofern der Schaden an dem Fahrzeug durch die Waschanlage entstanden sein könnte (Kausalität), liegt der Betreiber in der beweispflicht. Er muss nachweisen, dass der Schaden nicht durch die Waschanlage entstanden ist. Dazu gibt es zig Urteile...
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22 Antworten
Das kann man so pauschal garnicht beantworten. Sind die Beschädigungen so, daß sie herauspoliert werden können, so ist diese Art einer Neulackierung vorzuziehen. Bei einem professionellen Aufbereiter wird man anschließend garnichts mehr sehen. Eine Neulackierung wird man beim Weiterverkauf schnell feststellen können.
Es ist z.B. üblich daß im Werk Beschädigungen am Neuwagen herauspoliert oder nachlackiert werden. Dem Käufer wird davon nichts erzählt
Wirst wohl polieren nehmen müssen da die Betreiberin ja rechtlich nicht verantwortlich gemacht werden kann =/
Aber nen guter Polierer bzw Aufbereiter lässt den Wagen danach dastehen wie am ersten Tag keine Angst
Zitat:
Original geschrieben von RooneyBW
Wirst wohl polieren nehmen müssen da die Betreiberin ja rechtlich nicht verantwortlich gemacht werden kann =/
Aber nen guter Polierer bzw Aufbereiter lässt den Wagen danach dastehen wie am ersten Tag keine Angst
Die Betreiberin ist für eine einwandfreie Funktion der Anlage verantwortlich.
Rede mit ihr, stellt sie sich quer frag einen Anwalt um Rat.
Natürlich ist der Betreiber der Waschanlage für Schäden am Fahrzeug verwantwortlich zu machen. HIER gibt's eine nette Geschichte dazu. Sofern der Schaden an dem Fahrzeug durch die Waschanlage entstanden sein könnte (Kausalität), liegt der Betreiber in der beweispflicht. Er muss nachweisen, dass der Schaden nicht durch die Waschanlage entstanden ist. Dazu gibt es zig Urteile...
Zitat:
Original geschrieben von Karl Nickel
Natürlich ist der Betreiber der Waschanlage für Schäden am Fahrzeug verwantwortlich zu machen. HIER gibt's eine nette Geschichte dazu. Sofern der Schaden an dem Fahrzeug durch die Waschanlage entstanden sein könnte (Kausalität), liegt der Betreiber in der beweispflicht. Er muss nachweisen, dass der Schaden nicht durch die Waschanlage entstanden ist. Dazu gibt es zig Urteile...
absolut, obwohl die dennoch gerne versuchen die Ansprüche abzuwehren. Bei mir blieb einmal die Waschanlage stehen weil sich beim Auto vorher eine Bürste verhakt hatte. Der superschlaue Mitarbeiter der WA hat natürlich zuerst das Förderband zurückgesetzt bevor er die Bürsten in Ausgangsstellung gebracht hatte , Folge war natürlich dass es mein Auto unter eine stehende Bürste gepresst hatte, die Motorhaube könnt ihr euch vorstellen... das gab 4 Monate Diskussion, obwohl es in diesem Fall eigentlich wirklich nichts zu diskutieren gab....
lg
Peter
Lackieren wäre Wahnsinn. Das würd ich bei einem neuen Auto nicht in Betracht ziehen.
Mit Polieren sollte das hinzubekommen sein. Stimme da RooneyBW zu.
Kratzer sind immer ärgerlich.
Die Kratzer hast Du bereits nach kurzer Fahrt festgestellt, meinst Du damit während der Fahrt - reife Leistung.
Auch wenn ich jetzt vielleicht ein Böser bin, folgendes:
So wie Du das umschreibst, können die Kratzer aus meiner Sicht nicht von einer Waschanlage stammen. Da gibt es keine eigentlichen «Takt-Kratzer».
Nur schon auf Grund der Drehzahl der Walzen und dem Vortrieb des Wagens wäre das Ergebnis einer wirklich verschmutzen Bürste ein praktisch ununterbrochenes Kratzbild. Selbst bei in Bürsten verhedderten kleinen Metallteilen wie Zierleisten usw. sind keine wesentlichen Unterbrüche zu erkennen.
Nicht alle Kratzbilder sind auch wirklich Kratzer – Walzen bestückt mit alten Bürsten, ich meine nicht die mit Filzstreifen oder Moosgummi, können auch nur Abriebspuren auf dem Lack hinterlassen, vor allem bei zu wenig Schaum.
Wachse mit Silikon, wie sie leider immer wieder im Handel angeboten werden unter anderem auch die Endverbraucher Produkte von Meguiars, unterstützen diesen Effekt. Silikone in Wachse unterstützen zwar den Glanzeffekt und lassen Kratzer-Hologramme weniger schlimm erscheinen, leider aber meistens nur bis zur nächsten Wäsche.
Was die Behebung des Schadens anbelangt, bist Du mit dem Auspolieren - möglichst ein Produkt ohne Silikon - erstmals auf der kostengünstigeren Seite.
Trotz dem Ärger hoffe ich, dass Du die tatsächliche Ursache bald ausfindig machen kannst. Viel Glück.
Hallo,
ja, ich habe das während der Fahrt entdeckt. Als die Sonne auf die Motorhaube schien, war es nicht zu übersehen.....
Ich war in der Mittagspause bei der betreffenden Tankstelle. Die erste Aussage war, ich hätte gar nicht vom Hof fahren dürfen, sondern das Auto direkt nach der Wäsche begutachten müssen, ansonsten könnten sie sowieso keine Reklamationen annehmen.
Ich habe dann aber das Schadensbild gezeigt und zum Ausdruck gebracht, daß so eine Beschädigung nur durch eine Waschanlage entstehen kann. Dieses wurde (natürlich) verneint. Es war aber trotz erhitzter Diskussion keine Einigung zu erreichen. Am Schluss sagte der Waschanlagenbesitzer, ich sollte mir doch einen Anwalt nehmen, wenn mir seine Aussage nicht gefallen würde.
Auf der einen Seite reizt es mich das zu tun, weil ich irgendwie nicht einsehe, daß die Waschanlage mit sowas durchkommt. Auf der anderen Seite ist das dann aber auch wieder jede Menge Ärger und Papierkram und natürlich auch Kosten.
Da ich relativ gute Beziehungen zu einem Autolackierer habe, habe ich den nach seiner Meinung gefragt. Der sagte nur zu mir: Stell mir das Auto hier gewaschen hin, dann mach ich Dir das weg. Damit hat sich das dann wohl für mich erledigt, obwohl es mich in Bezug auf die Waschanlage doch immer noch ärgert.....
Grüße
Jürgen
An jeder Waschanlage steht ne Gebrauchsanweisung neben dem Code Automaten, das steht dick und fett,entstandene Schäden durch die Waschanlage,wie abgebrochne Spiegel, Antenne, Scheibenwischer oder sonstige Schäden sind nach dem Waschvorgang sofort dem Betreiber zu melden.!
Denke mal, beim verlassen des Grundstücks erlischt jegliche Haftung
Das ist leider kein seltener Fall, dass Waschanlagen zuallererst als Verursacher für (meist schon vorhandene, unentdeckte) Lackkratzer verantwortlich gemacht werden.
Nach 7 Jahren wäre es eh schon verjährt.
Falscher Thread
Am besten versucht man anhand anderer Fahrzeuge, die nach dem eigenen Fahrzeug durchgefahren sind, zu begutachten ob ähnliche Kratzer zu finden sind. Ist dann an allen Fahrzeugen das gleiche Muster zu erkennen erspart man sich viel Ärger.
Zitat:
@rommulaner schrieb am 25. April 2017 um 21:36:00 Uhr:
Nach 7 Jahren wäre es eh schon verjährt.
Falscher Thread
ja genau, und ich frage mich während des Lesens, wie er 2017 einen neuen E90 haben kann....immer diese alten Kamellen hier
Auch wenn es nur indirekt passt... ich war gestern bei CleanCar bezüglich einer Motorwäsche. Für 39€ eine Motorwäsche klingt ganz gut, bis auf den Punkt das ganz nebenbei erwähnt wird das es auf eigene Gefahr passiert. Auf Rückfrage was "eigene Gefahr" bedeutet, kam dann auch das ein eventueller Schaden eben selbst zu tragen ist da nicht geprüft wird welche Anforderung der Hersteller vorgibt. Gibt es auch Anbieter die mir den Motorraum reinigen, wissen was sie machen und nicht entsprechend der Aussage "wir wissen nicht was der Herstelelr vorschreibt" indirekt zugibt, einfach drauf los zu kärchern?!?