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Bescheinigung SF-Klasse bei Wechsel auf Firmenwagen
Hallo zusammen,
seit Februar diesen Jahres fahre ich ein Firmenfahrzeug, welches natürlich über meinen AG voll versichert ist.
Mein privater PKW war zuvor bei der Württembergischen Versicherung Haftpflicht und Vollkasko versichert.
Nun habe ich dort nachgefragt und man sagte mir, dass meine SF-Klasse bis zu 10 Jahre wieder anerkannt wird, wenn ich wieder zur Württembergischen zurückkehren würde.
Als ich um eine schriftliche Bestätigung meiner SF-Klasse gebeten hatte, wurde mir diese aber nicht zugesagt, mit der Info, dass so ein Schrieb bei Ihnen normalerweise keine Anwendung findet.
Sowohl bei meinem "persönlichen" Berater, als auch bei der Kundenhotline hieß es lediglich dass ich ja entweder
- zur Württembergischen zurückkehren würde, in welchem Falle die Daten ja ohnehin im System wären
- eine neue Versicherung sich ja sowieso bei Ihnen melden würde um die SF-Klasse zu bestätigen.
Ich weiß schon, dass die Versicherungen sich gegenseitig abfragen, sonst könnten die Kunden ja ihre SF-Klassen erfinden. Aber das ich keinerlei schriftlichen Beleg habe finde ich schon etwas komisch.
Die Dame an der Hotline meinte dann, ich solle einfach meine letzte Versicherungsabrechnung dafür nehmen, da sei die SF-Klasse ja auch vermerkt.
Das "Problem" ist, auf der letzten Rechnung (Dezember 2020) ist ein Schaden von 2020 noch nicht berücksichtigt (da zu diesem Zeitpunkt noch nicht reguliert). Der Schaden ist mittlerweile reguliert, allerdings habe ich keine Info über die Anpassung meiner SF mehr erhalten, da das Fahrzeug ja nicht mehr bei dort versichert ist (-> der Schaden wurde nach Abmeldung final reguliert).
Meine Fragen wären nun:
- Habe ich ganz generell einen Anspruch auf Anerkennung meiner SF-Klasse wenn ich zwischenzeitlich nicht versichert (bzw. über den AG) versichert war? Oder bin ich hier völlig von der Kulanz der Versicherer abhängig?
- Ist es wirklich normaler dass keinerlei schriftliche Bestätigung der SF-Klasse rausgegeben wird?
- Wie würdet ihr euch an meiner Stelle absichern, dass ihr nicht in ein paar Jahren evtl. mit SF 0 dasteht?
Viele Grüße
Flipp
Beste Antwort im Thema
Man kann sich eine sog. §5-Bescheinigung ausstellen lassen (s.o.), das meinte die Mitarbeiterin wahrscheinlich.
Vereinfacht gesagt hat man dann seinen SFR in Papierform. Den kann man später anerkennen lassen (Frist je nach Versicherer).
aber Vorsicht: der SFR existiert dann nur noch auf diesem einen Blatt Papier!
Eine spätere Anfrage bei der ausstellenden Versicherung wird abgelehnt
Diese erstellt auch keine zweite Ausfertigung. Es gibt keine Kopie.
Zur Anerkennung verlangen Versicherer das Original (Postversand).
Bedeutet also: Zettel weg, SFR weg!
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12 Antworten
Lieber Flipp, hier vereinfacht meine Gedanken dazu:
- gibt es bei der Württembergischen keinen Außendienst?
- ich gehe davon aus, dass Du Deinen SF nicht an Deinen AG abgibst
- frage mal Deinen AG vorsorglich, ob Du nach Ausscheiden die erfahrenen SF „mitnehmen“ darfst
- Du hattest wahrscheinlich in 2019 eine KH und oder VK-Schaden, der reguliert wurde (Nicht Rechnung Dezember 2020)
Daher wird Dir bzw. einem anfragenden Versicherer die Würt. Innerhalb von 10 Jahren den jeweiligen SF in 2019 UND einen regulierten Schaden bestätigen – die Rückstufung wird der „neue“ Versicherer nach den zu Übernahme geltenden AVB vornehmen.
- Achtung; nach 10 Jahren gilt „eigentlich“ das Recht des Vergessens nach EUDSGVO!!
das kannst Du verhindern, wenn Du Dir eine Bescheinigung von SF für ausländische Versicherer ausstellen läßt. Da wird Dir dann Deine Vorversicherungszeit (incl. Schadenfälle) dokumentiert UND beim bisherigen Versicherer sofort gestrichen, Dieses Schreiben kannst Du dann bei Deinem neuen oder dem gleichen Versicherer in Deutschland oder anerkennendes Versicherern weltweit wieder einlösen.. und vielleicht auch noch die SF von Deinem Firmenwagen
Grüße
Hallo und erstmal Danke für eure Beiträge,
@Datschi0825 ist es denn sinnvoll sich das schriftlich nochmal bestätigen zu lassen?
Laut dem Link den @new-rio-ub geteilt hat, werden die Daten ja nach 6 Jahren oft gelöscht. Und es scheint wohl so dass der Versicherer dazu verpflichtet ist?
Das widerspricht leider dem was mir an der Hotline gesagt wurde.
Zu deiner Frage mit dem Außendienst: Daher die "" bei "persönlicher" Berater. Leider habe ich das Gefühl dass der Berater mit der Kündigung des Vertrages auch jegliche Verantwortung mir gegenüber abgegeben hat. Zumindest habe ich von diesem (trotz Kontaktversuchen meinerseits) nichts mehr gehört.
Daher der Kontakt mit der zentralen Hotline..
Das wirft ja kein gutes Licht auf die Zunft dieser Berater.
Vorortberatung ist hier schon ein bisserl besser, da ich Deine Verhältnisse etc. so nicht kenne.
Vielleicht hast Du einen KradFS oder/und wärest für einen Roller zu haben oder oder… nun gut.
Wie lange wirst Du diesen SF nicht benötigen?Manchmal steht das mit den 7 Jahren aufbewahrung in den AKB drin..
Ab voraussichtlich 7 Jahre Ruhefrist würde ich mir persönlich diese Bestätigung, die eigentlich fürs Ausland gedacht ist, ausstellen lassen. Damit wird die bisherige Versicherung den SF als abgegeben deklarieren und Du darfst diese Bescheinigung nicht verlieren (wie bei einem Scheck)
Tatsächlich habe ich den Berater bei der ersten Beratung persönlich getroffen, alles Weitere dann via E-Mail / Telefon.
Sicher gibt es auch bessere Berater und ich hatte einfach Pech - wobei ich sagen muss dass ich generell mit der Württembergischen stellenweise nicht so zufrieden war, aber das ist ein anderes Thema...
Tja, wie lange ich die SF nicht benötigen werde kann ich derzeit leider nicht genau sagen. Den Wagen hab ich jetzt 3 Jahre - sollte ich bei dem gleichen AG bleiben würde ich nach aktuellem Stand wieder einen Firmenwagen erhalten (aber wer weiß ob die Car-Policy sich auf Grund von Corona etwas ändert?). Von daher ist das echt schwer zu sagen...
Ein KRad hab ich leider nicht und nur zum Erhalt der SF Klasse hatte ich auch nicht vor eins anzuschaffen
Was meinst du mit AKB?
Und verstehe ich dich richtig, dass man sich quasi eine "hochoffizielle" Bestätigung der Versicherung geben lassen kann? Wird sowas dann ohne weitere Prüfung von anderen Versicherern anerkannt (vorausgesetzt man ist innerhalb der Frist von 7 Jahren)?
Jedem VN steht nach Beendigung seines Vertrages eine Bescheinigung nach Paragraph 5 Pflichtversicherungsgesetz zu.
Deshalb die einfach bei der VS beantragen. Darin kriegt du deine SF 10 und den Schäden in 2019 bescheinigt. Diese Bescheinigung verfällt auch nicht, man darf sie halt nicht verlieren
Zitat:
@celica1992 schrieb am 3. Juni 2020 um 08:34:52 Uhr:
Jedem VN steht nach Beendigung seines Vertrages eine Bescheinigung nach Paragraph 5 Pflichtversicherungsgesetz zu.
Deshalb die einfach bei der VS beantragen. Darin kriegt du deine SF 10 und den Schäden in 2019 bescheinigt. Diese Bescheinigung verfällt auch nicht, man darf sie halt nicht verlieren
Danke, hab mir das Mal schnell durchgelesen und das ist ja doch recht eindeutig. Dann werde ich nochmal bei der württembergischen anrufen und die Beschreibung anfragen und zur Not werde ich mich darauf berufen !
So kurze Rückmeldung:
Habe gerade mit der Württembergsichen nochmal telefoniert.
Laut der Mitarbeiterin, kann ein Übertrag der SF Klasse an mich nicht stattfinden. Dies geht nur eleketronisch über die GDA (?), womit dann aber die Infos an einen anderen Versicherer übermittelt werden.
Nach ihrer Aussage, liegt jetzt quasi meine SF-Klasse bei der Versicherung, bis diese abgerufen wird (Dabei wird sie von der Württembergischen bis zu 10 Jahre gespeichert). Aber wie gesagt, ein Übertrag an mich als Privatperson geht nicht.
Was Sie mir vorgeschlagen hat (und was laut ihr auch funktioniert) ist die Anfrage für den Schadenverlauf sowie eine aktuelle Beitragsrechnung.
Klingt das alles plausibel oder mach ich gerade etwas eklatant falsch? ^^
An dich muss doch kein SF übertragen werden, der von deinem privaten Fahrzeug gehört dir doch. Oder wurde der SF deinem AG zur Verfügung gestellt. Die sollen dir die Bescheinigung ausstellen.
Kannst Ihnen ja den Link zum Paragraph 5 Pflichtversicherungsgesetz schicken.
Ich glaub da haben die bei der Württembergischen keine Ahnung
und hier die schnuckeligen links:
https://www.gesetze-im-internet.de/pflvg/__5.html
https://www.finanztip.de/kfz-versicherung/sf-klasse-reaktivieren/
Entscheidungen musst allerdings Du selbst treffen - auch die Aufbewahrung sicher stellen ...
Schönen Gruß
Man kann sich eine sog. §5-Bescheinigung ausstellen lassen (s.o.), das meinte die Mitarbeiterin wahrscheinlich.
Vereinfacht gesagt hat man dann seinen SFR in Papierform. Den kann man später anerkennen lassen (Frist je nach Versicherer).
aber Vorsicht: der SFR existiert dann nur noch auf diesem einen Blatt Papier!
Eine spätere Anfrage bei der ausstellenden Versicherung wird abgelehnt
Diese erstellt auch keine zweite Ausfertigung. Es gibt keine Kopie.
Zur Anerkennung verlangen Versicherer das Original (Postversand).
Bedeutet also: Zettel weg, SFR weg!
Zitat:
@Rowlf schrieb am 6. Juni 2020 um 10:32:59 Uhr:
Man kann sich eine sog. §5-Bescheinigung ausstellen lassen (s.o.), das meinte die Mitarbeiterin wahrscheinlich.
Vereinfacht gesagt hat man dann seinen SFR in Papierform. Den kann man später anerkennen lassen (Frist je nach Versicherer).
aber Vorsicht: der SFR existiert dann nur noch auf diesem einen Blatt Papier!
Eine spätere Anfrage bei der ausstellenden Versicherung wird abgelehnt
Diese erstellt auch keine zweite Ausfertigung. Es gibt keine Kopie.
Zur Anerkennung verlangen Versicherer das Original (Postversand).
Bedeutet also: Zettel weg, SFR weg!
Also ich hatte die Mitarbeitern jetzt eher so verstanden, dass ich einfach nur eine Art Schadenverlauf bekomme, aber dass der eigentliche SFR noch bei der Württembergischen bleibt?
Dazu kann ich mehr sagen, wenn der Schrieb mir tatsächlich mal vorliegt.
Würdet ihr mir denn überhaupt empfehlen, mir diese §5 Bestätigung aushändigen zu lassen?