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bescheinigung über fahrpraxis
hallo leute!
ich bin mir nicht sicher ob meine frage in den faqs schon beantwortet ist, aber ich wollte lieber auf nummer sicher gehen...Also ich hab seit letztes Jahr meinen Führerschein und fahre ein auto, das laut fahrzeugbrief meiner mutter gehört und auch über sie versichert ist. ich bin bei der versicherung nicht als fahrer des autos angegeben. nun hat mein freund mir gesagt, dass so meine prozente nicht sinken, also wenn ich irgendwann selbst ein auto versichern möchte habe ich meine 230 % oder wieviel auch immer. meine mutter sagt, sie muss mir nur eine bescheinigung ausstellen, dass ich das auto über den bestimmten zeitraum gefahren bin und das würde dann auf das gleiche herauskommen als wäre ich als hauptfahrer eingetragen.
ist das so oder kann es sein, dass die versicherung das nicht akzeptiert und ich dann blöd da stehe und mehr bezahle? und wie ist das dann mit den prozenten meiner mutter, steigen die in einem von den beiden fällen?
vielen dank für alle antworten (ich hoffe ich bekomme welche )
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9 Antworten
s. FAQ Versicherungen.
Dort Fahranfänger und Versicherungen.
Dort speziell Übernahme von Verträgen.
Deine Mutter hat Recht.
Du kannst später den Vertrag übernehmen, Deine Mutter und Du müssen das unterschreiben.
Ich hab meinen Wagen seit April 2005 (Vater hat sich was neues gehollt) und ich fahr den Zweitwagen. Muss ich dann später einfach der Versicherung zeigen seit April 2005 gibt es 2 Autos im Haus und schon sieht die Versicherung das ich seit dem Datum schon fahre? Werd ich dann so wenn ich das auf mich laufen lasse direkt runtergestuft?
Hoffe ist verständlich geschrieben.
mfg Micha
Müsse Du Nur Lin folge wie obe beschriebe.
Steht sich Antwort die Du hoffentlich verstehe.
PISA nennt das Transferleistung.
mensch is das hier ein netter umgangston...
danke für die antwort! wie ich ja geschrieben hab, hatte ich mir die FAQs schon durchgelesen und anscheinend auch einigermaßen verstanden. mich hatte nur der satz
"Auf anderen Verträgen gefahrene unfallfreie Zeiten werden nicht berücksichtigt."
verwirrt, weil ja auch geschrieben steht, dass die unfallfreien Jahre von versicherung zu versicherung weitergegeben werden. versteh dann nicht so wirklich was mit vertrag gemeint ist, denn wenn man die versicherung wechselt wäre das doch eigentlich ein anderer vertrag...
aber meine frage ist ja beantwortet und damit bin ich dann schon glücklich
dankeschön!
Nur so aus Ergänzung nicht nur von der Mutter kann man solche Prozente übernehmen auch von einen Nachbar oder Verwandet ist das zum Teil möglich. Man muß nur nachweisen können das man das Auto Dauerhaft genutzt hat.
Das bedeutet:
Wenn Du den SFR von jemand anderem bekommst,
dann verliert dieser seinen SFR (Vertrag).
Belohnt wird also nicht Dein schadensfreies Fahren,
sondern die Schadensfreiheit eines Vertrages.
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Der Schadenfreiheitsrabatt setzt sich aus maximal zwei Komponenten zusammen.
1. Die tatsächlich mit dem Vertrag gefahrenen Jahre und die während der Vertragszeit angefallenen Unfälle. Dies wird von Versicherung zu Versicherung weitergegeben.
Auf anderen Verträgen gefahrene unfallfreie Zeiten werden nicht berücksichtigt.
Verträge können nicht geteilt werden.
Wenn der Vater beispielsweise 29 schadenfreie Jahre hat, kann er nicht mit 25 weiterfahren und dem Sohn 4 jahre übertragen.
2. Vorzugseinstufungen.
Die sind individuell und werden nicht weitergegeben.
Hier kann z.B. das Fahren auf Vaters Vertrag einfließen, die FS-Regelung etc.
Es kann zwar sein, dass Dich eine Versicherung in ein paar Jahren in SF 2 oder SF 5 einstuft, tatsächlich handelt es sich dann aber um eine Vorzugseinstufung und Du fängst doch nur bei 0 schadenfreien Tagen an.
Das spürt man bei einem späteren Wechsel sehr unangenehm.
3. Übernahme dritter Prozente
Häufig kann man Verträge übernehmen, etwa von Vater, Mutter, Geschwistern oder Großeltern.
Man kann dabei nur die Jahre übernehmen, die man tatsächlich auch mit dem Wagen gefahren ist. Das ist längstens die eigene Führerscheindauer.
Beispiele:
Opa hat 40 schadenfreie Jahre und Du nur 4 Jahre den FS.
Schreibst Du den Vertrag auf Deinen Namen um, so bleiben nur 4 anrechenbare Jahre.
Hat Opa vor 2 Jahren einen Unfall gehabt, so wird es noch weniger. Er ist dann nur noch in SF 25, Du kommst dagegen nur noch in SF 1.
Jede Versicherung rechnet so:
SF 0 bei FS-Zuteilung,
Unfall im zweiten Jahr bei SF 1.
Rückstufung auf SF 1/2 im dritten Jahr
und aktuell im vierten Jahr SF 1.
War Opas Unfall vor fünf Jahren, so kommst Du natürlich in SF 4.
@Hankofer:
das hab ich auch gelesen. wundert mich auch etwas, weil dann ja eigentlich jeder, der einen führerschein hat und nicht auto fährt sich einfach irgendwen suchen kann, der einen zweitwagen besitzt (das ist ja glaub ich vorraussetzung) und wenn beide unterschreiben, dass derjenige das auto gefahren hat, obwohl es gar nicht so war, dann gehen seine prozente runter.
wenn ich also führerschein mache und 10 jahre lang gar nicht fahre such ich mir einfach irgendwen der mir unterschreibt, dass ich die 10 jahre lang seinen zweitwagen gefahren bin oder zum beispiel einen firmenwagen, dann hab ich super prozente ohne jemals gefahren zu sein.
großartig nachweisen, dass gerade ich das auto gefahren hab kann man ja eh nicht.
is das denn echt so oder seh ich das mal wieder falsch?
@madcruiser: sorry aber ich glaub ich versteh das nie wirklich...irgendwie widerspricht sich das alles in meinen augen...mir das zu erklären würde wahrscheinlich zu lange dauern. wenn ich zum beispiel den "vertrag" von jemandem übernehme sagst du ja wird nicht meine schadensfreiheit belohnt, sondern die des vertrages, aber ich kann ja nur die prozente für so viele jahre übernehmen, wie ich selbst den führerschein habe, also wird ja auch nicht die schadensfreiheit des vertrages belohnt oder?
Zitat:
Original geschrieben von Hankofer
Nur so aus Ergänzung nicht nur von der Mutter kann man solche Prozente übernehmen auch von einen Nachbar oder Verwandet ist das zum Teil möglich. Man muß nur nachweisen können das man das Auto Dauerhaft genutzt hat.
Das kann man aber so generell nicht sagen, bei manchen Versicherern ist es nur innerhalb des 1ten Verwandtschaftsgrades, von Firmen und von Ehe-/Lebenspartnern möglich.
Also nichts da vonwegen Nachbarn...jedenfalls nivht generell!
Zitat:
Original geschrieben von xburnoutx
Das kann man aber so generell nicht sagen, bei manchen Versicherern ist es nur innerhalb des 1ten Verwandtschaftsgrades, von Firmen und von Ehe-/Lebenspartnern möglich.
Also nichts da vonwegen Nachbarn...jedenfalls nivht generell!
Wer lesen klar ist klar im Vorteil.
Nicht generell = Zum Teil Möglich.
Würde schon sagen das es in etwa das gleiche ist.
Also erst mal genau durchlesen und dann schreiben. Bei jeder Versicherung ist das etwas anders.