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Beschilderung beantragen

Themenstarteram 9. August 2022 um 15:33

Hallo,

an wen muss ich mich wenden, wenn ich eine gefährliche Straßenkonstellation melden möchte bzw eine Beschilderung anregen möchte? Und zwar geht es um eine scharfe lange gezogene Kurve. Normalerweise sind diese ja mit Parkverbot versehen, eben weil schlecht einsehbar und Kurvenbereiche dazu tendieren, bei Hindernissen den Verkehr in die Gegenfahrbahn zu leiten, was bei uneinsichtlichen Kurven schnell gefährlich werden könnte.

Hier hat man es irgendwie versäumt. Obwohl in direkter Umgebung einige weniger scharfe Kurven, die noch dazu besser einsichtlich sind mit Parkverbot beschildert sind.

Wendet man sich damit an die Gemeinde, die Ordnungsbehörde oder ist dafür die Straßenverkehrsbehörde vom Landkreis zuständig?

Eigentlich wär mir das egal, aber habe jetzt schon paar mal erlebt wie es an der Stelle fast zu Unfällen gekommen ist, teilweise auch mit Kindern auf Fahrrändern die im Kurvengebiet geparkten Autos ausweichen müssen

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26 Antworten

Mann kann das ganze beim Ordnungsamt melden.

Haben meine Großeltern mal gemacht in ihrer Straße weil es extrem eng wurde mit ihrer Einfahrt wenn gegenüber jemand parkt. Da wurde sofort gesagt dass das Problem in der Straße seit Jahrzehnten bekannt ist aber jemand vor Ort war und laut irgendwelchen Verordnungen aus Kaiserzeiten die Straße 4cm zu breit war um Parkverbot entgegen der Einfahrten zu verordnen. Auch wenn damals die Autos viel schmaler waren und die Leute aufgrund der extrem hohen Bordsteine zusätzlich Platz lassen und ihre Felgen nicht zu verkratzen.

Was ich nur sagen will. Wir leben in Deutschland und wenn dass nicht frisch geändert wurde in der Straße ist das so wahrscheinlich schon überprüft/angefragt worden.

Fragen kostet nix aber Hoffnung hätte ich kaum.

Eine Dash Cam könnte die Problematik verdeutlichen.

Auf jeden fall erst einmal beim Ordnungsamt vorsprechen.

Die helfen einem dann schon weiter.

Zitat:

@ArizonaTea schrieb am 9. August 2022 um 17:33:31 Uhr:

 

Wendet man sich damit an die Gemeinde, die Ordnungsbehörde oder ist dafür die Straßenverkehrsbehörde vom Landkreis zuständig?

Die unterer Straßenverkehsbehörde Deines Landkreises ist dafür zuständig.

Du kannst Dein Anliegen aber auch über die Stadtverwaltung anbringen. Was schneller geht, musst ausprobieren.

Themenstarteram 9. August 2022 um 17:32

Mal einfach in den Raum gefragt. Würdet ihr das als Halten/Parken in einer scharfen Kurve bzw an einer unübersichtlichen Straßenstelle nach §12 (1) StVO bezeichnen oder nicht?

Kurve

Innerhalb geschlossener Ortschaften nicht.

Da würde viele Städte noch mehr Parkplatzprobleme haben.

Naja scharf ist was anderes. Natürlich stört da nen Auto die Sicht aber das hast du sonst in jedem rechtsknick.

30 oder 50 ? Hier in Hannover wäre das an der Grenze. Manchmal 30 bei der Übersicht teilweise aber auch noch 50.

Wenn da schon 30 ist sehe ich gar keine Chance auf ne Änderung

Eine breite Straße die eine mäßige Biegung macht, zumal noch in einer Tempo-30-Zone, wenn ich die Straßenbemalung richtig deute.

Von oben betrachtet würde ich vermuten, dass wenn es da Probleme gibt die aus zu hoher Geschwindigkeit resultieren.

Also eher Radarkontrollen als Halteverbot ;)

@hk_do Sorry.......aber eine Straßenbemalung mit einer 30 kann ich da keine erkennen.

M.E. steht der Wagen z.Z. in einer sehr unübersichtlichen Kurve.

Wundere mich dass es da nicht des Öfteren "knallt".

Ist dort vllt eine Sackgasse?

Wenn ich von rechts an die Kurve heranfahre sehe ich schon eine Beeinträchtigung in meinem Sichtfeld;

dann sehe ich den entgegenkommenden Verkehr womöglich zu spät. Insbesondere wenn dort noch ein weiteres Fahrzeug stehen sollte.

Themenstarteram 9. August 2022 um 18:42

Geht dazu noch den hang hinunter, dazu durch Bewuchs in den angrenzenden Gärten siehst du null was in dieser Kurve kommt. Weiter unten ist eine Kurve, die ist eben, weniger scharf und viel besser einsehbar - die hat Halteverbot im kompletten Kurvenbereich

Zitat:

@armin-g schrieb am 9. August 2022 um 20:13:02 Uhr:

@hk_do Sorry.......aber eine Straßenbemalung mit einer 30 kann ich da keine erkennen.

Links neben dem rotem Kreis.

Zitat:

@HmGer schrieb am 9. August 2022 um 21:10:52 Uhr:

Zitat:

@armin-g schrieb am 9. August 2022 um 20:13:02 Uhr:

@hk_do Sorry.......aber eine Straßenbemalung mit einer 30 kann ich da keine erkennen.

Links neben dem rotem Kreis.

Vielen Dank. Gefunden bei X-facher Vergrößerung.

Aber warum nur in eine Richtung?? :confused:

Oder ist eine weitere Markierung weiter recht-oben ?

Zitat:

@armin-g schrieb am 9. August 2022 um 21:49:40 Uhr:

 

Vielen Dank. Gefunden bei X-facher Vergrößerung.

Aber warum nur in eine Richtung?? :confused:

Oder ist eine weitere Markierung weiter recht-oben ?

Das ganze Wohngebiet scheint da Tempo 30 zu sein

Oben am Bildrand bei den 2 roten Autos siht man auch die 30 auf der Straße.

Ich halte eine Beschilderung hier auch für nicht angebracht.

Kein Scharfe Kurve , 30 Zone, Wohngebiet (geringer Verkehr)

Das einzige, was dort passiert ist unter Umständen eine einschränkung der freien Fahrt für freie Bürger, wenn dort einer auf der eigenen Spur parkt und man warten muss, weil einer entgegen kommt.

Bei Tempo 30 und dem Kurvenradius liegt keine gefährliche Situation vor.

Wobei ich nicht ausschliessen möchte, dass einige Zeitgenossen, da mit 50 durchrasen und sich um Gegenverkehr nicht scheren...

Sollte das parkende Fahrzeug zu dem Haus dort gehörn, so könnte man sich höchstens fragen, warum der nicht die Einfahrt zum parken nutzt. groß genug ist sie ja.

Vielleicht kommt er dann ja nicht mehr raus, weil alle durch die unübersichtliche Kurve kommen. :D

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