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Beschilderung Behindertenparkplatz eindeutig?

VW Golf 5 Plus (1KP)
Themenstarteram 11. Oktober 2019 um 18:42

Hallo, mir wird vorgeworfen, mit meinem Golf Plus auf einem Behindertenparkplatz gestanden zu haben. Beide Parkplätze sind weiß markiert ohne Rollstuhlsymbol. Ich ging und gehe auch weiter davon aus, dass das blaue Schild nur den ersten Parkplatz dahinter meint. Andernfalls hätte ich ein Zusatzschild erwartet „2x“ oder einen Pfeil und ein gleiches Schild mit Pfeil, wenn die Reihe der Behindertenparkplätze endet. So ist das nicht eindeutig - in meinen Augen. Aber da ich nicht abgeschleppt wurde, werde ich wohl die 35 EUR zahlen, um weiteren Ärger aus dem Weg zu gehen, oder?

 

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Naja, da nur zwei Parkplätze markiert sind und darauffolgend gleich wieder ein Halteverbotsschild steht, könnte man drauf kommen, dass beide Plätze Behindertenparkplätze sind.

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Ich hätte beide für Behindertenparkplätze gehalten - ich würde zahlen und da nicht mehr (auch in ähnlichen Situationen) parken.

Oh, am Bahnhof Südkreuz ;-)

Stimmt, da hab ich auch schon mal gerätselt, wie das wohl gemeint ist. Ich finde das auch nicht ganz eindeutig. Aber ich würde wohl auch die 35,- zahlen und abhaken. Lohnt der ganze Aufwand nicht.

Sind die Parkplätze denn überhaupt "behindertengerecht" angelegt ?!

Ich kenne die umliegende Umgebung nicht, aber für mich sieht das hier jedenfalls alles andere als "behindertengerecht" aus.

Naja, da nur zwei Parkplätze markiert sind und darauffolgend gleich wieder ein Halteverbotsschild steht, könnte man drauf kommen, dass beide Plätze Behindertenparkplätze sind.

Hallo,

eigentlich ist es eindeutig.

Erklärung:

Angenommen, es wäre nur das Schild "absolutes Halteverbot" vorhanden, dann dürfte dort niemand parken, auch wenn zwei Parkplätze markiert sind.

Jetzt kommen zwei Schilder, die Ausnahmen erlauben: P wie Parken und das nur für Behinderte.

Für uns Nichtbehinderte ist also nur das absolute Halteverbot von Bedeutung.

Meiner Meinung nach hätte der Tatvorwurf daher "Parken im absoluten Halteverbot" lauten müssen.

 

Grüße,

diezge

Nein, das absolute Halteverbot ist vor den beiden Parkplätzen aufgehoben, erkennbar an dem Schild mit dem weißen Pfeil nach rechts. Hinter den Parkplätzen beginnt es wieder durch ein weiteres Schild.

Somit gibt es erst einmal zwei Parkplätze, die ja auch entsprechend markiert sind. Durch das Schild wird nun der Parkplatz als Behindertenparkplatz ausgewiesen. Die Frage ist nun, gilt das für beide oder nur den ersten. Wenn man sonst auf Parkplätzen oder am Straßenrand Schilder sieht, gelten die meist genau für einen Parkplatz oder es ist, wie vom TE schon erwähnt, mit einem Zusatzschild 2x o.ä. ausgewiesen.

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