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Beschlagnahmung wegen zu lautem Auspuff trotz Genehmigung (Schweiz)

Hyundai Genesis 1 (BK)
Themenstarteram 18. November 2024 um 9:21

Hallo zusammen

Im Februar 2024 habe ich die Remus Catback-Anlage an meinen Hyundai Genesis Coupe 3.8 gebaut. Ich habe mich im Voraus extra ganz genau informiert, dass alles an dieser Anlage legal ist und dass ich durch die CH/EG-Genehmigung (eintragsfrei) keine Probleme in einer Kontrolle bekomme. Sogar der Importeur versicherte mir, dass alles daran problemlos sei.

Nun wurde mir vor 2 Wochen von der Polizei mein Fahrzeug beschlagnahmt, da gem. Aussage der Polizei meine Abgasanlage zu laut sei. Sie machten Messungen und zeigen mir, dass die Messungen bei 102dB (mit einer Fehlzündung) lagen und dass mein Fahrzeug gem. Genehmigung nur 86db erreichen darf. Das Auto wird nun durch die MFP (TÜV) nochmal explizit auf Lärm und Fehler getestet und mir hängt jetzt eine Anzeige und Geldbusse am Hals.

Nun frage ich mich, wie das alles sein kann?? Wie kann ein genehmigter Auspuff so viel zu laut sein, obwohl dieser durch ein "sehr strenges Genehmigungsverfahren" gekommen ist und mit Beiblatt verkauft werden darf.

Was würdet ihr in einer solchen Situation machen? Ich verzweifle...

Danke für eure Antworten.

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6 Antworten

Ich weiß nicht genau wie es in der Schweiz ist. Rechtschutzversichert? Dann ab zum Anwalt

Themenstarteram 19. November 2024 um 7:29

War das erste was wir getan haben. Der Anwalt sieht das aber auch als schwierig gegen den Importeur zu gehen...

Wenn er zu laut ist,ist er zu laut,egal was das Gutachten sagt.

In D ist es zumindest so,das eine Erhöhung der DB-Zahl nicht mehr möglich ist,egal was das Gutachten sagt.

Wurde denn zusätzlich zum Auspuff noch etwas geändert?

Sportluftfilter?

Ansaugung?

16 DB mehr ist extrem viel und fernab jeglicher Toleranz.

Die Meßmethode muss natürlich den Vorgaben entsprechen,eine Messung mal eben während einer Verkehrsontrolle ist nicht verwertbar,kann nur einen groben Anhaltspunkt für weitere Ermittlungen geben.

Der Abstand und Winkel ist entscheidend,auch darf kein Gebäude in direkter Umgebung sein,da dieses die Schallmessung verfälschen kann.

Evtl. wurde beim Einbau (was ausgebaut oder vergessen einzubauen). Ich will ja nichts unterstellen. Aber 16 DB zu viel liegen weit außer jeglicher Toleranz. 16 DB Unterschied hört man auch selbst.

Themenstarteram 19. November 2024 um 9:59

Hallo zusammen

Danke für eure Antworten.

Als ich das Auto gebraucht erhalten habe, war nichts daran gemacht worden. Der Vorbesitzer war ein älterer Herr.

Am Motor oder der Abgasanlage wurde nichts verändert, was den Lärm erhöht, schon garnicht Schalldämpfer oder Katalysatoren entfernt.

Die Messungen waren meines Erachtens nach richtig gemacht. Leerer Platz, Abstand und Drehzahl.

Und eingebaut haben die Anlage ein Kollege, welcher Mechaniker ist, und ich. Wir haben die beiden Rohre inkl. neuen Dichtungen und Endtopf komplett montiert gem. Anleitung.

Und für mich war nach der Montage klar, dass das Auto lauter wird und sich besser anhört und alles inkl. Bewilligung. Und jetzt das...

Und genau das sind die Punkte, wobei ich mich Frage, wieso dieser offensichtlich zu Laute Auspuff überhaupt zugelassen wurde und ich jetzt dafür büssen muss.

Zitat:

@Will.i.am schrieb am 19. November 2024 um 10:59:08 Uhr:

 

Und für mich war nach der Montage klar, dass das Auto lauter wird

Er DARF nicht lauter werden.

Er darf eine andere Tonlage/Frequenz haben,aber er darf seine Werks-DB nicht überschreiten.

Letztlich bist DU als Halter für den Wagen verantwortlich und wenn Du schon selbst merkst,das er deutlich lauter geworden ist,kann man Dir ja sogar Vorsatz unterstellen.

Ich würde schnellstmöglich mit dem Hersteller Kontakt aufnehmen.

Die Anlage findet man bei Remus im Übrigen nicht mehr im aktuellen Programm für Deinen Wagen?!

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