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Beschleunigung M5

Themenstarteram 11. Dezember 2009 um 2:19

Hallo Motorfreunde!

Ich weiß das es dieses Thema hier schon gab, leider habe ich aber keine konkreten Stellen gefunden die meine Frage endgültig klären. Bitte gebt mir Rat.

Ich habe einen M5 gekauft (E39S, 294kw, Bj.99) und mir wurde gesagt, dass der Wagen unter 5 Sekunden von Null auf Hundert beschleunigt.

Nun ja ich kenne die Herstellerangaben von 5,3 Sekunden. Der Wagen hat aber eine Vmax Aufhebung. Es ist ein Schaltgetriebe.

Ist es rein technisch unter perfekten Umständen (natürlcih im Sportmodus) eventuell möglich, die genannten Werte zu erziehlen. Welche Schwankungen sind wodurch möglich?

Wo kann ich mich weitergehend informieren?

Gibt es einen Bericht der die Angabe bestätigen könnte?

Danke für Eure sachlichen Antworten.

bigshaman

Beste Antwort im Thema

Also um die genannten Werte zu erreichen, musst du das Auto richtig (Ich würde mich gerne gewählter ausdrücken, doch nur dieser Begriff passt wirklich gut!) fi**en.

Das heißt: Im Stillstand schon die Drehzahl hochjagen und dann einfach die Kupplung geschmeidig fliegen lassen (Materialschonend) und dann bis in den Begrenzer drehen...

Nun in kürzestmöglicher Zeit die Kupplung antippen und den zweiten reinhämmern und die Kupplung direkt wieder fliegen lassen und in dem Muster gehts dann weiter, bis du etwa 105-107 Km/h auf dem Tacho hast, was echten 100 Km/h entspricht.

Wenn du beim Start genug Grip hast, wirst du so etwa die 5,3 erreichen...Aber ob 5,3 oder 5,8 merkst du als Laie eh nicht, von daher würde ich dir von der Vergewaltigung deines Automobils abraten :)

 

Achja...Mit meinem 170-PS Rennwagen + Automatik lass ich euch eh alle stehen :)

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Ich häng mich mal an!

Kann ich mit meinem 520i das ebenfalls schaffen?:confused:Ich meine er ist ja mit über 10 Sek angegeben aber der geht so gut!

Was weiss schon der Hersteller über meine Beschleunigungswerte...ich hab schon das Reserverad ausgebaut und die Rücksitzbank und fahre immer nur mit 10 Liter Sprit im Tank!?

Und trotzdem schaff ichs nicht?Soll ich mal zum Freundlichen Fehlerauslesen?:D

Sorry....konnte nicht anders....

Eins vielleicht,kenne kaum jemand der die Werte tatsächlich schafft,ausserdem weiss man eh nie wann man "100"fährt.

Vl ist der M5 nicht geeignet für dich?

Es lässt mich vermuten das du jeden herbrennen willst der sich dir auch nur nähert,weil du ja das potente Auto hast.

Und mich frisst ja der Neid:cool:

Also um die genannten Werte zu erreichen, musst du das Auto richtig (Ich würde mich gerne gewählter ausdrücken, doch nur dieser Begriff passt wirklich gut!) fi**en.

Das heißt: Im Stillstand schon die Drehzahl hochjagen und dann einfach die Kupplung geschmeidig fliegen lassen (Materialschonend) und dann bis in den Begrenzer drehen...

Nun in kürzestmöglicher Zeit die Kupplung antippen und den zweiten reinhämmern und die Kupplung direkt wieder fliegen lassen und in dem Muster gehts dann weiter, bis du etwa 105-107 Km/h auf dem Tacho hast, was echten 100 Km/h entspricht.

Wenn du beim Start genug Grip hast, wirst du so etwa die 5,3 erreichen...Aber ob 5,3 oder 5,8 merkst du als Laie eh nicht, von daher würde ich dir von der Vergewaltigung deines Automobils abraten :)

 

Achja...Mit meinem 170-PS Rennwagen + Automatik lass ich euch eh alle stehen :)

Meine Meinung: wurscht-<piep> schei>pieiiipegal> ob 4,9, 5,3, 5,9, 6,9 oder 7,5 sec 0-100. DU selber wirst keinerlei Unterschied bemerken.

In der aktuellen Situation mit nassen Strassen, niedrigen Temperaturen wirst Du -im Alltag- Mühe haben, einem 200PS starkem AWD vom 0-80 wegzufahren. Vielleicht holst Du ihn ab 80 ein. Vielleicht.

Frage: was sollte eine vmax-Aufhebung an der Beschleunigung ändern? Dadurch, dass Du dir Salz auf dein Frühstücksei streust, hast Du doch auch nicht automatisch mehr Marmelade auf dem Toast....

Sorry, aber Deine Frage provoziert solche Antworten. Achte lieber darauf, den extrem empfindlichen Motor nicht frühzeitig zu ruinieren.

Normal Antworte ich auf solche Fragen ja nicht.

Aber war mir sofort ein Dorn im Auge.Bräuchte seiner 7Sek und er fragt warum ,hätte ich mir nichts gedacht,aber

wegen Zehntel nachzufragen was am Papier steht kann man nur Kopf schütteln.

Im ernst da spielen doch 100 Faktoren mit,da fang ich gar nicht an aufzuzählen.

Meist liegts am Fahrer:D

 

Mann, Du bist gemein.

Ich war wenigstens so freundlich, es auf die aktuellen Strassenverhältnisse zu schieben. ;-)

Themenstarteram 11. Dezember 2009 um 12:34

Zitat:

Original geschrieben von tom535i

Normal Antworte ich auf solche Fragen ja nicht.

Aber war mir sofort ein Dorn im Auge.Bräuchte seiner 7Sek und er fragt warum ,hätte ich mir nichts gedacht,aber

wegen Zehntel nachzufragen was am Papier steht kann man nur Kopf schütteln.

Im ernst da spielen doch 100 Faktoren mit,da fang ich gar nicht an aufzuzählen.

Meist liegts am Fahrer:D

Also danke erstmal, ich denke Du hast die meiste Ahnung von der Sache.

Ich will dir mehr verraten, es geht um einen Rechtsstreit bei dem der Kläger auf eben diese o,6sek. pocht und Preisnachlass verlangt weil der Verkäufer das ja so in seiner Unwissendheit in die Beschriebung geschrieben hat. Also von welchen Faktoren hängt das Ergebniss (Beschleunigungstest) ab und kann man sich denn eigentlich auf die Herstellerangaben verlassen.

Danke schonmal!

Ich seh das übrigens genauso wie Du, welcher Affenbuttoxs streitet denn im Strassenverkehr um hundertstel, es ist ja kein Rennwagen der gewerblich genutzt wird um Geld zu verdienen weil er eben unter 5 kommt... Er will einfach nur den Preis nachträglich drücken, obwohl der Verkäufer schon runter gegangen ist.

Also was meinst Du/ Ihr?

Also ich hab noch keinen Kaufvertrag gesehen in dem ein Beschleunigungswert zugesichert wurde. Wer als Verkäufer sowas macht ist in meinen Augen bescheuert - wer als Käufer nach sowas fragt auch.

Im Zweifelsfall würde ich mich an die Werksangabe halten. Wer als Verkäufer Werte unterhalb der Werksangabe zusichert ist noch mehr als bescheuert - wer als Käufer sowas auch noch glaubt auch :D

Wenn der sorgfältig gemessene Wert von der Werksangabe um 0.6 Sekunden abweicht, wäre das für mich ein Indiz für mangelnde Motorleistung - 0,6 Sekunden sind nämlich ne ganze Menge.

Also Fehlerspeicher auslesen, evtl mal auf den Leistungsprüfstand und dann weiß man mehr.

Wie schon gesagt wurde. Ein ungeschickter Fahrer (der am Ende noch fährt und die Stoppuhr bedient) kann auch der Grund sein.

Gruß

ghm

BTW: Mein AMG erreicht unter guten Straßenbedingungen (vor allem trocken!!!) die Werksangabe von 5.7 Sekunden mit 260 kW. Daß deiner mit gerade mal 34 kW mehr dann unter 5 bleibt halte ich für Wunschdenken.

Zitat:

Original geschrieben von JürgenS60D5

 

Frage: was sollte eine vmax-Aufhebung an der Beschleunigung ändern? Dadurch, dass Du dir Salz auf dein Frühstücksei streust, hast Du doch auch nicht automatisch mehr Marmelade auf dem Toast....

einfach nur geil der vergleich :-)

Themenstarteram 11. Dezember 2009 um 13:12

Zitat:

Original geschrieben von Hunoldvtec

Zitat:

Original geschrieben von JürgenS60D5

 

Frage: was sollte eine vmax-Aufhebung an der Beschleunigung ändern? Dadurch, dass Du dir Salz auf dein Frühstücksei streust, hast Du doch auch nicht automatisch mehr Marmelade auf dem Toast....

einfach nur geil der vergleich :-)

ja finde ich auch gelungen! makes me smile!

Ein eingefahrener Bmw hehe ist auf jeden Fall schneller als ein neuer.

Themenstarteram 11. Dezember 2009 um 13:16

Zitat:

Original geschrieben von Gery27

Ein eingefahrener Bmw hehe ist auf jeden Fall schneller als ein neuer.

Ahhhh! Sehr gut, das hilft mir wenigstens weiter. Danke. Sachlich und auf die Frage bezogen. Echt gut. Also Danke.

Was soll der Blödsinn denn?? Wenn jmd. echt so naiv ist und einen mit der Zeit variierenden Beschleunigungswert in einen Kaufvertrag miteinbringt (welcher bei diesem Wagen als Kaufentscheidend bewertet werden könnte), dann sollte er einen realistischen Wert angeben.

Ich persönlich denke aber, dass dieser Thread ein Produkt deiner Langeweile ist. Und falls es doch stimmt...Sollte der Verkäufer Rechtsbeistand in Anspruch nehmen, weil wenn diese "Beschleunigungsklausel" zulässig ist, wird kein Weg an etlichen Gutachten und Gerichtsterminen vorbeifürhren...Und da wir hier bei Motor-Talk und nicht bei Jura-Talk sind, ist diesem Thema nichts mehr hinzuzufügen.

soviel von mir:

bei den beschleunigungsangaben des herstellers handelt es sich - im gegensatz etwa zur motorleistung - um angaben die in erster line dem vergleich der fahrzeuge untereinander dienen.

speziell die beschleunigungswerte werden von besonders versierten testfahrern der hersteller unter den optimalsten bedingungen erzielt.

wer also den kauf eines fahrzeugs nach der beschleunigung ausrichtet, der hat m.E. mit zitronen gehandelt.

ist daher die leistung des motors i.O. nach der herstellerangabe und entsprechend der rest des autos auch, wird doch das nichterreichen von beschleunigungsangaben (v.a. im zehntelsekundenbereich!) völlig belanglos und ist höchstens in youtube-videos heiß zu diskutieren

...i'm out of here

 

Also danke erstmal, ich denke Du hast die meiste Ahnung von der Sache.

Ich will dir mehr verraten, es geht um einen Rechtsstreit bei dem der Kläger auf eben diese o,6sek. pocht und Preisnachlass verlangt weil der Verkäufer das ja so in seiner Unwissendheit in die Beschriebung geschrieben hat. Also von welchen Faktoren hängt das Ergebniss (Beschleunigungstest) ab und kann man sich denn eigentlich auf die Herstellerangaben verlassen.

Danke schonmal!

Ich seh das übrigens genauso wie Du, welcher Affenbuttoxs streitet denn im Strassenverkehr um hundertstel, es ist ja kein Rennwagen der gewerblich genutzt wird um Geld zu verdienen weil er eben unter 5 kommt... Er will einfach nur den Preis nachträglich drücken, obwohl der Verkäufer schon runter gegangen ist.

Also was meinst Du/ Ihr?

Du hast es richtig erkannt,habe echt gewisse Ahnung von der Materie,aber sicher nicht die meiste!:cool:

1. ziemlich dumm sowas in Kaufverträge schreiben

2. ganz einfach,der Käufer ist nicht in der Lage(er Persönlich)diese Werte zu erreichen(ist das mein Prob wenn er nicht fähig ist?)

3. der Zustand des Wagens hat sich verändert in der Zeit,Garantie wirds ja nicht geben?

4. bei sowas kommt doch nichts heraus,würde das eher gelassen nehmen und meiner Rechtschutz das überlassen

5. es gibt immer paar Spezialisten die alles probieren um Preise zu drücken,man könnte versuchen den Spies umzudrehen

6. in die Beschreibung geschrieben oder in den Kaufvertrag?man kann sich ja mal irren oder?

7. ich denke es gibt hier sicher wie beim Verbrauch eine gewisse Toleranz die akzeptiert werden MUSS!

Hättest du gleich erwähnt das es um sowas geht,hätte ich auch sicher anders reagiert,aber der erste Fred klang sehr protzig.

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