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Beschlossene Sache - Selbstständige Fahrer - 48 Stunden-Woche

Themenstarteram 19. Juni 2010 um 4:28

Das EU-Parlament hat beschlossen die bislang aufgehobene Arbeitszeitrichtlinie für selbstständige Berufskraftfahrer nun doch durchzusetzen. Der Vorschlag Selbstständige grundsätzlich auszunehmen wurde jetzt abgelehnt.

Ansich ganz schön, wenn die nun endlich gleichgestellt werden - vieleicht vermiest es manchem auch die Scheinselbstständigkeit.

http://www.europarl.europa.eu/.../default_de.htm

http://www.hk24.de/.../arbeitszeitrichtlinie.jsp

http://www.derwesten.de/.../...selbstaendige-Lkw-Fahrer-id3119653.html

Die Frage ist nur, wer will wie kontrollieren wie viele Stunden der Selbstständige neben dem Fahren noch arbeitet?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von pleindespoir

Er sieht seine Tätigkeit darin, gleiche Grundlagen für alle Wettbewerber zu schaffen. Es darf sich für die Unternehmer nicht mehr "lohnen", an Arbeits- oder Materialkosten zu sparen.

War das sein persönliches Fazit oder handelte es sich dabei um eine Direktive der Leitungsebene?

Es war wohl eher seine persönliche Auffassung, mit der er sich den Sinn seiner Arbeit zu erklären versucht.

Die "Leitungsebene" ist vermutlich eher an statistischen Daten , also Einnahmen interessiert.

Klar ist jedenfalls, dass sehr viel davon abhängt, wie der Erstkontakt zwischen Fahrer und Kontrollpersonal abläuft. Bisher habe ich jedenfalls (im Rahmen der vorgegebenen Möglichkeiten) keine wirklich schlechten Erfahrungen gemacht. Wer an Ort und Stelle etwas Einsicht zeigt und sich nicht um Kopf und Kragen diskutiert, kommt sicher etwas weniger geschoren davon. Wenn ich Kollegen in Kontrollen sehe, deren Laderaum aussieht wie nach einer kleinen Explosion oder die Theorie zu vertreten scheinen, dass der Fahrbahnkontakt durch Drahtgeflecht besser hergestellt werden kann, als mit Gummi ... kein Wunder, dass die Herren in Uniform da schlechte Laune bekommen.

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der westen kennt die sozialvorschriften nicht.

Zitat:

Das heißt im Ergebnis, dass auch diejenigen, denen der Lastwagen selbst gehört, nicht länger als 48 Stunden pro Woche - und in besonderen Fällen 60 Stunden - fahren, ausladen und die Fracht abwickeln dürfen.

Wenn ein Fahrer fahren tut (Lenkt) ist das kein Arbeiten,das fällt unter die lenkzeit(EU-Vorschrift 561/2006.Arbeiten ist Be-Entladen oder im Lager aushelfen.Ich habe diese thema gerade in der FS.In der IHK_prüfung gibt es eine Frage dazu.

Ein LKW-Fahrer hat 40std gearbeitet,wielange darf er noch lenken? er darf noch 56 lenken.den die Eu Vorschrift steht über dem ArbZG.hätte da gestanden wielange darf er noch Arbeiten wären das 8 Std.bzw max noch 20 Std wenn er in der Woche 60 Std arbeit.nur unter der Bedingung das später ein Ausgleich statt findet.also in einer Woche 12 Std weniger arbeitet.

Themenstarteram 19. Juni 2010 um 6:16

natürlich ist Lenkzeit = Arbeitszeit / schon mal das Wort Berufskraftfahrer auseinader genommen? Beruf und Fahrer sind die wichtigen Wörter - Lenken = Fahren / Fahren = Beruf / Beruf = Arbeit // Lenken = Arbeit

Be-, Entladen und Lagertätigkeiten sind sonstige Tätigkeiten = ebenfalls Arbeitszeit

Theoretisch dürfte er noch bis zu 56 Stunden lenken, was er aber aufgrund des Arbeitszeitgesetzes schlicht eben doch nicht darf.

Wenn du mal nachrechnen würdest kämst du so, bei einer 6 Tage Woche auf 17,33 Stunden pro Tag (Fahren und Arbeiten wie du es zu trennen wünschst) Dann noch die Pausen gemäß LuRZ und Arbeitszeitgesetz - wo bleibt da die vorgeschriebene Tagesruhe?

Natürlich schlägt das nationale Arbeitszeitgesetz und die Sozialvorschriften die EU-Angaben zur Lenk und Ruhezeit - bzw. dienen EU-Vorschriften dazu in Nationales Recht umgesetzt zu werden.

Wenn ihr sowas lernt, na dann gute Nacht.

Nochmal für dich: das sind maximal zulässige Lenkzeiten und minimale Ruhezeiten, mehr nicht.

Diese Zeiten müssen sich dem Arbeitszeitgesetz unterordnen und einfügen.

Schau dir mal §21a Arbeitszeitgesetz an. Dieser ist die Umsetzung der EU-Vorgaben.

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

natürlich ist Lenkzeit = Arbeitszeit

Be-, Entladen und Lagertätigkeiten sind sonstige Tätigkeiten = ebenfalls Arbeitszeit

Theoretisch dürfte er noch bis zu 56 Stunden lenken, was er aber aufgrund des Arbeitszeitgesetzes schlicht eben doch nicht darf.

Wenn du mal nachrechnen würdest kamst du so bei einer 6 Tage Woche auf 16 Stunden pro Tag (Fahren und Arbeiten wie du es zu trennen wünschst) Dann noch die Pausen gemäß LuRZ und Arbeitszeitgesetz - wo bleibt da die vorgeschriebene Tagesruhe?

 

Natürlich schlägt das nationale Arbeitszeitgesetz und die Sozialvorschriften die EU-Angaben zur Lenk und Ruhezeit.

nein lenkzeit ist es nicht Arbeitszeit.ich hab gestern das thema durch genommen.bei dem anderen geb ich da recht.

Die EU-Angaben stehen über dem ArbZG,weil von der EU beschlossen

Zitat:

 

Nochmal für dich: das sind maximal zulässige Lenkzeiten aber nichts worauf man Anspruch hat. Diese Zeiten müssen sich dem Arbeitszeitgesetz unterordnen und einfügen.

Schau dir mal §21a Arbeitszeitgesetz an.

Da liegts du falsch.und wie so bekommt man was von doppelwochen erklärt mit 90 Std.und du sagst man hat auf die 56 keinen anspruch.? wenn du sagst lenekn ist arbeiten bedeutet das nach deiner ansicht er darf in der woche nur 48 std lenken und in der zweiten woche auch wieder nur 48 std.somit bist du aber bei 96 std in zwei wochen.aber laut eu dürfen innerhalb von zwei wochen (doppelwoche) nur 90 gelenkt werden.bedeutet der fahrer dürfte nur max 45std die woche arbeiten was bei 6 tage net geht.

in deinem §21 steht drin (3) Abweichend von § 2 Abs. 1 ist keine Arbeitszeit:also lenken keine arbeitszeit

Themenstarteram 19. Juni 2010 um 6:38

Oh mann liest du auch mal ganze Absätze aus dem Gesetz? oder nur das was dir in den Sinn passt?

Nach dem von dir Zitierten "(3) Abweichend von § 2 Abs. 1 ist keine Arbeitszeit:" kommt noch eine Auflistung dessen, was nicht als Arbeitszeit gilt, dort ist NICHT die Rede davon dass Fahren oder Lenken eine diese Ausnahmen währe.

Du verstehst es einfach nicht.

Lenkzeiten sind Teil der Arbeitszeit - aber fahr du ruhig so wenn du denkst es währe richtig, wirst schon auf die Schnauze fallen bei einer entsprechenden Kontrolle. Was du verbreitest ist gefährliches Halbwissen.

Du darfst 90 Stunden in der Doppelwoche machen, das ergibt sich daraus, dass du bis zu 120 Stunden in 14 tagen bei entsprechendem Ausgleich arbeiten darfst bzw. 56 Stunden lenken bei 60 Stunden Arbeitszeit in der Woche. Dann darfst du in der Folgewoche eben nur 34 Stunden lenken und trotzdem bei Ausgleich noch 26 Stunden arbeiten.

Innerhalb von regulären 48 Stunden Wochenarbeitszeit musst du deine Lenkzeiten eben einteilen. Wobei bei 48 Stunden Arbeitszeit keine 48 Stunden Lenkzeit sein können, denn du musst ja auch Abfahrkontrolle machen neben Be- und Entladetätigkeiten oder Tanken.

Trenn dich davon, dass es zwei verschiedene Zeiten sind die du addieren könntest. Lenkzeiten werden in den Arbeitszeiten abgegolten

Extra für dich aber hier noch mal das was die EU zum Thema Fahrtätigkeiten und Zeiten sagt.:

http://europa.eu/.../c10818_de.htm

Auszug hieraus:

"Die vorliegende Richtlinie legt Mindestvorschriften zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit von Personen fest, die im Straßenverkehr tätig sind."

Mindestvorschrift bedeutet, dass National durchaus noch mehr Regelungen eingehalten werden müssen.

"Arbeitszeit:

* bei Fahrpersonal: die Zeitspanne sämtlicher Tätigkeiten im Straßenverkehr (Fahren, Be- und Entladen, Hilfe beim Ein- und Aussteigen der Fahrgäste, Reinigung und technische Wartung sowie aller anderen Arbeiten, die dazu dienen, die Sicherheit des Fahrzeugs, der Ladung und der Fahrgäste zu gewährleisten bzw. die gesetzlichen oder behördlichen Formalitäten, die einen direkten Zusammenhang mit der gerade ausgeführten spezifischen Transporttätigkeit aufweisen, zu erledigen). Hierzu gehören die Zeiten, während deren das Fahrpersonal nicht frei über seine Zeit verfügen kann und sich an seinem Arbeitsplatz bereithalten muss, seine normale Arbeit aufzunehmen;"

Ist dir das nun Eu-Erklärung genug dazu, dass Lenkzeit eben doch Arbeitszeit ist?

am 19. Juni 2010 um 7:59

Also wenn Lenkzeit keine Arbeitszeit ist müsste der Chef dir diese Leistung nicht bezahlen, denn

das Gesetz definiert Arbeitszeit als die Zeit vom Beginn bis Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen.

Also handelt es sich um bezahlte Arbeitszeit.

am 19. Juni 2010 um 8:08

Zitat:

Original geschrieben von HAmmerin

Zitat:

 

 

Nochmal für dich: das sind maximal zulässige Lenkzeiten aber nichts worauf man Anspruch hat. Diese Zeiten müssen sich dem Arbeitszeitgesetz unterordnen und einfügen.

Schau dir mal §21a Arbeitszeitgesetz an.

Da liegts du falsch.und wie so bekommt man was von doppelwochen erklärt mit 90 Std.und du sagst man hat auf die 56 keinen anspruch.? wenn du sagst lenekn ist arbeiten bedeutet das nach deiner ansicht er darf in der woche nur 48 std lenken und in der zweiten woche auch wieder nur 48 std.somit bist du aber bei 96 std in zwei wochen.aber laut eu dürfen innerhalb von zwei wochen (doppelwoche) nur 90 gelenkt werden.bedeutet der fahrer dürfte nur max 45std die woche arbeiten was bei 6 tage net geht.

 

in deinem §21 steht drin (3) Abweichend von § 2 Abs. 1 ist keine Arbeitszeit:also lenken keine arbeitszeit

Mit Freizeitausgleich sogar bis zu 60 std arbeiten ( Fahren + Beladen+ Entladen + andere Arbeiten)

 

Die maximale Lenkzeit ( Lenk+Zeit) von 56 std in der Woche ist eine maximale Vorgabe des Gesetzgebers, es gibt durchaus Jobs wo die Fahrer nur noch fahren ohne be und Entladetätigeiten durchzuführen. Mit Ausgleich darf der Fahrer dann in der nächsten Woche nur noch 34 std lenken = Doppelwoche 90 std lenkzeit. Was in einem Monatszeitraum eine max Lenkzeit von 180 std bedeutet.

 

Diese 180 std Lenkzeit sind konform mit dem  §21a Arbeitszeitgesetz

am 19. Juni 2010 um 11:16

Vielleicht gilt das mit der getrennten Arbeits/Lenkzeit nur für selbstständige? Weil die können ja Fahren, ohne dafür bezahlt zu werden, oder liege ich da falsch?

aber im Grunde genommen kann es wirklich keiner Kontrollieren, was der Selbstständige in seiner "Freizeit" noch alles Arbeitet... von daher Wayne...

am 19. Juni 2010 um 17:31

Na logisch ist Lenkzeit Arbeitszeit. Was soll es dann sonst sein?

Wenn Du einen LKW fährst kannst Du theoretisch auch auf Arbeitszeit gestellt lassen, weil Lenkzeit ist Arbeitszeit.

 

Es wird immer wieder offenbar, wie dringend notwendig die Qualifikationsschulungen sind.

Bleibt nur zu hoffen, dass die Referenten Bescheid wissen und nicht noch zusätzlichen Wirrwarr unter der Fahne von Kompetenz in die Welt setzen.

Inzwischen bin ich auch von den Vorteilen der Fahrerkarte überzeugt.

Das Papier hat sich tatsächlich als zu geduldig erwiesen.

Hatte erst gestern eine interessante Unterhaltung mit einem Polizisten. Er sieht seine Tätigkeit darin, gleiche Grundlagen für alle Wettbewerber zu schaffen. Es darf sich für die Unternehmer nicht mehr "lohnen", an Arbeits- oder Materialkosten zu sparen.

Zitat:

Original geschrieben von pleindespoir

Hatte erst gestern eine interessante Unterhaltung mit einem Polizisten. Er sieht seine Tätigkeit darin, gleiche Grundlagen für alle Wettbewerber zu schaffen. Es darf sich für die Unternehmer nicht mehr "lohnen", an Arbeits- oder Materialkosten zu sparen.

Das ist löblich und sollte allen möglichen Kontrollbeamten mal wieder verinnerlicht werden.....

Zitat:

Original geschrieben von pleindespoir

Er sieht seine Tätigkeit darin, gleiche Grundlagen für alle Wettbewerber zu schaffen. Es darf sich für die Unternehmer nicht mehr "lohnen", an Arbeits- oder Materialkosten zu sparen.

War das sein persönliches Fazit oder handelte es sich dabei um eine Direktive der Leitungsebene?

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von pleindespoir

Er sieht seine Tätigkeit darin, gleiche Grundlagen für alle Wettbewerber zu schaffen. Es darf sich für die Unternehmer nicht mehr "lohnen", an Arbeits- oder Materialkosten zu sparen.

War das sein persönliches Fazit oder handelte es sich dabei um eine Direktive der Leitungsebene?

Es war wohl eher seine persönliche Auffassung, mit der er sich den Sinn seiner Arbeit zu erklären versucht.

Die "Leitungsebene" ist vermutlich eher an statistischen Daten , also Einnahmen interessiert.

Klar ist jedenfalls, dass sehr viel davon abhängt, wie der Erstkontakt zwischen Fahrer und Kontrollpersonal abläuft. Bisher habe ich jedenfalls (im Rahmen der vorgegebenen Möglichkeiten) keine wirklich schlechten Erfahrungen gemacht. Wer an Ort und Stelle etwas Einsicht zeigt und sich nicht um Kopf und Kragen diskutiert, kommt sicher etwas weniger geschoren davon. Wenn ich Kollegen in Kontrollen sehe, deren Laderaum aussieht wie nach einer kleinen Explosion oder die Theorie zu vertreten scheinen, dass der Fahrbahnkontakt durch Drahtgeflecht besser hergestellt werden kann, als mit Gummi ... kein Wunder, dass die Herren in Uniform da schlechte Laune bekommen.

am 20. Juni 2010 um 13:04

Zitat:

Original geschrieben von pleindespoir

 

 

Klar ist jedenfalls, dass sehr viel davon abhängt, wie der Erstkontakt zwischen Fahrer und Kontrollpersonal abläuft. Bisher habe ich jedenfalls (im Rahmen der vorgegebenen Möglichkeiten) keine wirklich schlechten Erfahrungen gemacht. Wer an Ort und Stelle etwas Einsicht zeigt und sich nicht um Kopf und Kragen diskutiert, kommt sicher etwas weniger geschoren davon. Wenn ich Kollegen in Kontrollen sehe, deren Laderaum aussieht wie nach einer kleinen Explosion oder die Theorie zu vertreten scheinen, dass der Fahrbahnkontakt durch Drahtgeflecht besser hergestellt werden kann, als mit Gummi ... kein Wunder, dass die Herren in Uniform da schlechte Laune bekommen.

Stimmt genau, das fängt eigentlich schon damit an das man den Herrn Polizisten mit einem "Guten Tag" begrüßt statt " Boow watt soll die Scheiße ich hab keene Zeit auf so ne Scheiße wie hier"

 

Wer allerdings so anfängt muss sich nicht wundern wenn die auf einmal viel Zeit haben und hier und da noch was suchen.

 

 

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