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Beschriftung Umweltplakette
Ich wollte jetzt einfach mal fragen wie so eine Umweltplakette (Feinstaubplakette) eigentlich beschriftet werden muss.
Ich persönlich habe eine, die mit einem Aufkleber versehen ist, genauer einem Schriftband aus einem Etikettendrucker. Schriftgröße geschätzt etwa 1 cm in der Höhe. Ausgedruckt und geklebt vom TÜV.
Ich habe das auch schon häufiger so gesehen, auch die Stadt macht das so, nur scheint dann noch ein Siegel der Stadt darüber geklebt zu werden und die Schrift ist eine Nummer größer.
Zwar war die Plakette natürlich fertig geklebt, ich habe also nicht Aufkleber und Blankoplakette erhalten, dennoch bezweifle ich die Fälschungssicherheit, könnte man dort doch jederzeit einen anderen Klebestreifen darüber kleben (natürlich nur vor der Anbringung an der Scheibe). Auch bei Plaketten, die beschrieben sind, eröffnen Aufkleber eine Fälschungsmöglichkeit. Ein Siegel wie bei der Stadt gibt es beim TÜV nämlich nicht.
Außerdem frage ich mich, ob die Schriftgröße ausreicht. So mancher Ordnungshüter benötigt sicherlich seine Brille und bei einer automatischen Kontrolle würden die Sensoren sicherlich an ihre Grenzen kommen.
Warum man da nicht einen UV-beständigen Filzstift nimmt, kann ich nicht verstehen, mir soll es aber recht sein so wie es ist.
Frage jetzt nur an das Forum: Ist das rechtens?
Darf man Plaketten mit Aufklebern, auf denen das Kennzeichen steht, versehen?
Zitat:
http://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_35/__3.html
(2) In die Plakette ist von der zuständigen Ausgabestelle im dafür vorgesehenen Schriftfeld mit lichtechtem Stift das Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeuges einzutragen.
Oder ist die im Endeffekt völlig wertlos, weil sie nicht der Vorgabe entspricht?


Wurde schon jemand deshalb belangt?
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36 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von nurleser
Oder ist die im Endeffekt völlig wertlos, weil sie nicht der Vorgabe entspricht?![]()
Oh oh, schon wieder das Thema, das wird wieder lustich

Formal ist sie wertlos mit extra Aufkleber. Da der Aufkleber aber nicht mehr abziehbar ist ohne die Plakette zu zerstören wird das als gleichwertig anerkannt. Zweiten Aufkleber erkennt man wenn nicht wirklich gut gefälscht.
Die Hauptsache ist doch, dass bei einer Kontrolle die erforderliche Angabe = Kennzeichen und das erforderliche Siegel ist und die Plakette der vorgeschriebenen Norm entspricht
Auf der folgenden Seite finde ich es recht gut beschrieben.
http://www.leipzig.de/.../umweltzone_leipzig_umweltplakette.shtml
Sei doch froh das das Kennzeichen gedruckt ist. Bei mir haben sie einfach mit nem dicken Edding das Kennzeichen regelrecht raufgekritzelt. Sieht aus als hätte es ein Fünfjähriger geschrieben.
Zitat:
Original geschrieben von BlauerFlitzer81
Sei doch froh das das Kennzeichen gedruckt ist. Bei mir haben sie einfach mit nem dicken Edding das Kennzeichen regelrecht raufgekritzelt. Sieht aus als hätte es ein Fünfjähriger geschrieben.
bei mir auch. das kennzeichen kannst nur mit viel phantasie erkennen.
Für 5€ kann man die bedruckt auch im Internet bestellen, nachdem man die Zulassungsbescheinigung Teil 1 gemailt hat. Inkl. Versand.
Da find ich die 20€, die der TüV bei uns für die bedruckte haben will einfach "Abzocke".
Woher hast du die Plakette denn her?
ZWANZIG LAPPEN????? ham die n ei am wandern? 5 taler kost das ding hier. ohne internet...
Ich habe auch 5 € bezahlt, beim TÜV Süd.
Mich wundert nur, dass das so willkürlich gehandhabt wird. Normalerweise sollte da doch ein Setzkasten her, entweder zum Stempeln oder als Schablone, natürlich jeweils mit FE-Schrift-Lettern.
Im Internet habe ich das Angebot gesehen mit den 20 € für eine bedruckte Plakette. Da steht dann ganz großspurig, dass die 15 € extra die Zeitersparnis wert sind. Wenn man 15 € in 5 Minuten verdient.
Aber von "Selbstabholern" 20 € kassieren? Das glaube ich nicht, ich hatte aber auch extra zuvor gefragt, was die kostet, da ich mir vorstellen konnte, dass die solche Spielchen probieren. War dann aber nicht der Fall.
Im Prinzip stimmt das ja auch. Es gibt einen Grundpreis. Bei unserer Filiale heisst es 5€ für die gekritzelte Plakette, aber 20€ für die gedruckte... (Weil das ja so ein Aufwand ist.)
TE hat recht.
Im Prinzip braucht es einen lichtechten Stift...
Und ein Drucker ist eigentlich kein lichtechter Stift - habe ich in gewissen Themen auch schon bemängelt. Irgendjemand wollte etwas schriftlich bringen, daß es erlaubt wäre - aber nix gesehen.
Und rein formal ist es eben kein Stift...
Von daher könnte ein Amtsrichter sich aufraffen sowas zu verurteilen. Wenn eine Politesse sich aufraffen kann sowas anzuzeigen.
Möglich wäre es.
Allerdings ist mir kein Urteil bekannt.
Und ich warte immer noch auf ein Urteil in dem ein Amtsrichter jemand verurteilt weil die Plakette nicht wie vorgesehen unten rechts geklebt ist. (was nicht vorgesehen ist - es ist eine Empfehlung... abgesehen davon, welches rechts? )
5 €:
Das ist auch kein Muß.
Man kann sie verschenken oder für weniger verkaufen.
Ich zahle keine 5 € dafür eher die Hälfte... oder gar nix.
und wenn ne Zulassungsstelle mir ungefragt eine ausstellen würde für 5-20 € könnte die sich die dahin kleben wo...
Das ist doch Unsinn.
Es muss lichtecht/beständig aufgetragen sein, ja das stimmt. Ob das durch einen Stift oder durch einen Drucker passiert ist egal.
Und selbstverständlich gibt es auch lichtechte Drucker/UVbeständige Drucker.
Wenns Richter schon (nicht) so genau nehmen, daß das aktuelle Kennzeichen drin ist...Zitat:
(2) In die Plakette ist von der zuständigen Ausgabestelle im dafür vorgesehenen Schriftfeld mit lichtechtem Stift das Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeuges einzutragen.
Warum sollte man es nicht auch so genau nehmen wie es im Gesetz steht?
Eine gedruckte Plakette ist genauso ein "Fehler" wie ein "altes" Kennzeichen.
Nein, noch mehr, eine gedruckte Plakette ist ein eindeutiger Fehler.
Bei einer alten Plakette kann man streiten ob sie erneuert werden muß - das Gesetz gibt das nicht wirklich her.
Aber eine gedruckte Plakette ist niemals vorgesehen gewesen.
Ach du s****. Stimmt.
Gut, aber es bleibt trotzdem Unsinn.
Du meinst genauso Unsinn wie Amtsrichter die:
jemand verurteilen der ein altes Kennzeichen eingetragen hat
jemand verurteilen der 2 Plaketten hat
Und das sogar zu einer Zeit als die StVO noch nicht auch auf den Absatz 2 verlinkt hatte!
(das wurde erst letztens still und heimlich geändert - nach Jahren!)
also zu einer Zeit als theoretisch gar kein Kennzeichen drin sein mußte da nur auf Absatz 1 verlinkt war - und da stand nur was von Farbe...
So einen Unsinn meinst du?
Oder den Unsinn, daß man für einen Umweltzonenverstoß auf den §25a StVG (Kostentragungspflicht des Halters im RUHENDEN Verkehr) zurückgreift...
(ok ich vertrete auch die Linie, daß man das tun kann - einfach weils am bequemsten ist - für uns Bürger! nicht, daß es richtig ist!)
So einen Unsinn meinst du?
Wie gesagt, mich wundert, daß es da noch kein Urteil zu gedruckten Plaketten gibt...
Oder zum "vorgesehenen" (nein ist es nicht - maximal empfohlen!) Anbringungsort rechts unten...
Es ist Unsinn eine Norm zu definieren, die vorschreibt wie und womit das Kennzeichen auf die Plakette eingetragen werden muss.
Aber im Prinzip, ja.