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Besondere Zulassung in Deutschland für einen Ausländer aus der EU

Themenstarteram 11. November 2013 um 13:04

Hallo Leute,

Ich wollte einen Rat suchen, wie ich am besten mein Problem lösen kann.

Situation: Ich stamme aus Rumänien, wohne und arbeite aber seit ein Paar Jahren hier in Deutschland. Ich wollte nächstes Jahr ein Auto für mein Vater kaufen, das er sehr froh in Rumänien fahren wird. Um erhebliche Steuer in Rumänien zu vermeiden, wollte ich das Auto hier in Deutschland anmelden, zulassen und versichern. Jetzt handelt sich um die Thema Eigentümer / Halter / Nutzer / Fahrer, mit ein Paar Merkmale:

1. Ich muss den Eigentümer sein.

2. Mein Vaters Name muss irgendwo in der Zulassungsbescheinigung Teil I stehen.

In Rumänien, diese ganze Situation würde einfach geregelt, wobei, insbesonders für Leasing-Fahrzeuge, der Eigentümer und Fahrzeughalter die Leasinggesellschaft ist; und unter Punkt 21 oder 22 (Anmerkungen), steht "Fahrzeugnutzer: Max Mustermann". Ich konnte aber einen Muster von der Zulassungsbescheinigung I hier in Deutschland nicht sehen, der die Fälle 'Leasing Fahrzeug', oder 'Student lässt das Auto über seinen Vater zu' entspricht (der letzte Fall würde für mich umgekehrt funktionieren). Dazu, ich habe gesehen dass die Zulassungsstelle brauch, dass der Fahrzeughalter seinen Hauptwohnsitz in Deutschland (für mich: München) hat.

Ich habe über ein Paar Lösungen gedacht. Ich wollte gerne mit euch konsultieren, welche am besten ist. Wenn euch andere Möglichkeiten wissen, bitte mir sagen! Die Optionen sind:

A1. Ich bin Eigentümer des Autos. Ich lasse es über mich zu, bei meiner Adresse, meiner Konto usw., aber in Z. Teil I unter "Fahrzeughalter", den Namen meines Vaters ist, obwohl er nich in D. angemeldet ist.

A2. Das gleiche wie A1, aber auch in der Z. Teil 1, unter "Fahrzeughalter" stehe ich. Dazu, in einen anderen Feld (21, 22, ??) steht ein Merkmal: "Nutzer: [mein Vater]".

A3. Das gleiche wie A2, aber den Namen meines Vaters kann nirgendwo in der Z. Teil I eingetragen werden, und ich bin Fahrzeughalter. Dazu, gebe ich Ihnen eine:

    • Vollmacht für das Nutzen des Autos -oder-
    • Leihvertrag (wenn eine Sache unentgeltlich zum Gebrauch überlassen wird (vgl. deutsches Recht: §§ 598 ff. BGB)) -oder-
    • Leasingvertrag. Darf ich, als private Person, mein Auto zu meinem Vater leasen?

    B. Ich melde meinen Vater bei mir an. Er öffnet ein deutsches Konto und lässt das Auto auf ihren Namen zu.

    Ich wollte, wenn möglich, entweder A1 oder A2 haben und versuche die B Option zu vermeiden, aber es ist die "Measure of last resort". Mit der Versicherung, sollte keine Probleme geben, oder? (Ich dachte dass die Versicherung auf meinen Namen mache und mein Vater als Zweitfahrer eintrage).

    Ok, lange Rede, kurzen Sinn. Was meint euch darüber? Ich freue mich über eure Antworten!

    Katana.

Beste Antwort im Thema

Alle Möglichkeiten führen nur zu einer strafbaren Handlung.

Ich kann doch ein FZ nicht einfach in einem anderen Land zulassen um paar Euro zu sparen....bzw. Steuerhinterziehung zu begehen.

Versuch das mal in Dänemark....da wird kurzerhand zwangsbesteuert und mit "Glück" kommst gleich in den Knast.

Ich hab keine Ahnung wie es in Rumänien gehandhabt wird...Wenn dort Steuerhinterziehung ein Kavaliersdelikt ist und auch sonst keine Zulassungsvorschriften gelten, könnte B wohl am ehesten klappen.

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Alle Möglichkeiten führen nur zu einer strafbaren Handlung.

Ich kann doch ein FZ nicht einfach in einem anderen Land zulassen um paar Euro zu sparen....bzw. Steuerhinterziehung zu begehen.

Versuch das mal in Dänemark....da wird kurzerhand zwangsbesteuert und mit "Glück" kommst gleich in den Knast.

Ich hab keine Ahnung wie es in Rumänien gehandhabt wird...Wenn dort Steuerhinterziehung ein Kavaliersdelikt ist und auch sonst keine Zulassungsvorschriften gelten, könnte B wohl am ehesten klappen.

Zitat:

Original geschrieben von katana_ro

Situation: Ich stamme aus Rumänien, wohne und arbeite aber seit ein Paar Jahren hier in Deutschland. Ich wollte nächstes Jahr ein Auto für mein Vater kaufen, das er sehr froh in Rumänien fahren wird. Um erhebliche Steuer in Rumänien zu vermeiden, wollte ich das Auto hier in Deutschland anmelden, zulassen und versichern.

Welche erhebliche Steuer meinst Du? Die KFZ-Steuer und die Versicherungsbeiträge sind doch in RO Peanuts. Oder meinst Du "Taxa de prima inmatriculare", auch bekannt als "Timbru de mediu"?

Es scheiden alle Versionen aus, da entweder aus zulassungs- oder melderechtlicher Sicht nicht möglich bzw. sogar illegal. Einzig die A3 könnte möglich sein, wenn man eine entsprechende Erklärung über die Nutzung des Fahrzeugs dem Vater mitgibt und der TE der Halter ist. Ob das in Rumänien anerkannt wird, keine Ahnung...

Welchen Vorteil verspricht sich denn der TE von seinen Klimmzügen? Warum kann man die Sache nicht ordnungsgemäß und gesetzeskonform abwickeln?

Themenstarteram 11. November 2013 um 23:04

Erstmal, vielen Dank für eure Meinungen!

Um es vorwegzunehmen: Die Idee ist dass ich etwas komplett legal unternehmen möchte, obwohl dass in manche Fälle bedeutet, dass ich 'am Rand der Regel' spielen muss. Deshalb wollte ich Option B vermeiden, dass es ein bisschen unorthodox ist. Ich werde bestimmt auch auf eine Recht-forum fragen, ob alles in Ordnung ist, aber ich wollte erstmal finden, wie es hier in Deutschland die zwei Situationen aussieht:

- Junge Fahrer mit Auto auf den Vater zugelassen: wer ist Eigentümer, wer ist Fahrzeughalter, wer steht in der Z. Teil I als Fahrzeughalter? Wie sehen die Formulare für die Anmeldung aus, welche Felder eingefüllt werden müssen?

- Leasingfahrzeug: ist das System ähnlich wie in Rumänien, wo die Leasinggesellschaft sowohl Eigentümer als auch FZ Halter ist, und der Nutzer in eine Anmerkung unter Felder 21 oder 22 eingetragen ist?

Für beide Fälle: Wenn die Behörden akzeptieren, dass der Halter / Eingetümer / Fahrer unterschiedlich sein können, welche voraussetzungen gibt es für jede Person (Anmeldeadresse, Konto, oder gar nix)?

Und jetzt über die Philosophische Diskussion:

1. Ich würde es nicht als 'Steuerhinterziehung' nennen, sodern 'Steuerarbitrage'. Erstmal, wir reden nicht über zwei total unterschiedliche Staaten, sondern über zwei Staaten in eine Federation, i.e. die EU. Auf eine andere Niveau, dass passiert genau das gleiche in den USA, wo viele Unternehmen in Delaware regiestriert sind, so dass sie wenigere Steuer zahlen müssen! Zurück zu Europa, wenn ich so streng wie popeye174 die Situation betrachtete, müssten alle Steuerberater in Deutschland verhaftet werden, weil sie sich für Steuerhinterziehung einsetzen :)

2. Es handelt sich nicht über ein Paar Euro, sondern über ein Paar Tausende. Wie dolofan schon geahnt hat, der Hauptteil des Problems ist ja diese 'Taxa de prima inmatriculare'. Aber dass ist nicht alles. Um zu demonstrieren, nehmen wir einen Beispiel:

popeye174 hat ein BMW 535d von 2008, (Neupreis, vermute ich um 60.000). Wenn er das Auto jetzt als gebraucht kaufen wollte, sollte er um 25.000 EUR für das Auto zahlen. Und jetz die untershiedliche Steuern:

    • Deutschland: Zulassungskosten: 76 EUR. KFZ-Steuer (jährlich): 463 EUR. Dieselkosten: 1. 36 EUR/l; Versicherung: Haftpflicht + Vollkasko: 2244 EUR (SF 4; 15000km/Jahr, 500SB)

    • Rumänien: Zulassungskosten: 46 EUR; Zulassungssteuer (einmal): 2762 EUR; KFZ-Steuer (jährlich): 562 EUR; Vignette (jährlich): 28 EUR; Dieselkosten: 1.3 EUR/l. Versicherung: Haftpflicht: 281 EUR + 1332 EUR Vollkasko (beide billigste Angebot - weiss nicht die SB; andere waren +20% und mehr teurer). Und toi, toi, toi, dass das Auto unter 3000 cm^3 Hubraum hat. Wenn nicht, ab 1.1.2014 ist es noch ein Steuer fällig, die 1 EUR/cm^3 entspricht. Dass heiss, für ein 540i, extra 4395 EUR dazu (aber alle andere Steuern skalieren überproportional mit dem Hubraum auch...).

    • Sonstiges: Der Durchschnitts- Netto Einkommen beträgt in Rumänien 367 EUR; In Deutschland, 1713 EUR (St. Kl. 1). Wenn man einen Kredit für Autokauf in Rumänien beantragen wollte, ist die eff. Jahreszins jetz um die 10% für EUR, 5 Jahre, 20.000 EUR. In Deutschland, dass gleiche wird für rund 4% angeboten., usw.

    Und das ist ein glückliches Beispiel. Wenn man 'nen alten Euro 3 Fünfer von 2000 kaufen wollte, mit grossen Hubraum, können die Steuern mehr als das Auto betragen... Also tja, gibt es genuge Gründen, 'nen Paar Tausende Euro zu sparen :)

    ...und 3. Dänemark, ein Lieblingsbeispiel für mich. Ich habe auch die fürchtbare Geschichten der Dänen gelesen, die legal in D. arbeiten, wie sie von ihrem repressiven Staat gejagt werden. Repressive wenn es sich über Steuern handelt, nicht über die interne Sicherheit. Ich weiss ja auch über die 120-150% versteuerung der Autos, so dass einen A4 dort wie ein Turbo Elfer hier kostet. Aber dann muss man überlegen, ob man Städte im Land haben wollte, die wie in Afrika aussehen, wo die Leute mit 15 Jahre alte Kisten auf 4 Räder fahren, die kaum Fahrtüchtig sind, wo die Verkehrsanbindung so schlimm ist, dass es über eine Stunde dauert, in einen 300k Einwohner Stadt, um einen Anmeldebüro zu erreichen, wo man die Studenden zusammen mit den Emigranten stellt, so dass es monatlich im Kampus Einbrüche gibt, und die Polizei nix machen, usw. Das einzige dass in Dänemark stimmt, ist das Bildungssystem, die ich sogar besser als das deutsche finde; dass die Leute hochproduktiv sind, dass sie mindestens 3 Sprachen sprechen, usw. Dass ist, meiner Meinung nach, das wichtigste Ding, das Dänemark rettet... Und wenn man alles von das dänische System übernehmen soll, vielleicht können wir in Deutschland, wo die Leute so reich sind, noch eine Steuer hinzufügen, sagen wir, eine neue Solidaritätzuschlag, mit der wir die Infrastruktur und die Wettbewerbsfähigkeit der neuen EU-Länder verbessern können. Klingt schon gut, oder? :)

     

Als Leasingnehmer bist du hier Besitzer, aber kein Eigentümer.

Da der Besitzer meist auch der Verfügungsberechtigte ist, ist er auch der Halter.

Das was du da vorhast ist dennoch kein Steuersparmodel, wie manche Geschäftsformen, sondern Steuerhinterziehung.

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

Als Leasingnehmer bist du hier Besitzer, aber kein Eigentümer.

Da der Besitzer meist auch der Verfügungsberechtigte ist, ist er auch der Halter.

Nein. Halter, Besitzer, Eigentümer, Versicherungsnehmer, Steuerentrichter können alles verschiedene Personen sein. Halter ist derjenige, der in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist. Besitzer ist der, der die tatsächliche Verfügungsgewalt besitzt, der im Moment den Schlüssel und das Auto hat und in dieser Sekunde losfahren kann. Eigentümer ist derjenige, der durch den Kaufvertrag das Eigentum am Fahrzeug erworben hat. Der Versicherungsnehmer bezahlt die Versicherung und der Steuerentrichter...nun ja, entrichtet die Steuer. Kann alles die gleiche Person sein, können alles verschiedene Personen sein, interessiert niemanden. In Deutschland wird aber nur ein Halter eingetragen, keine Zusätze wie Fahrer, Leasinggeber /-nehmer oder sonstwas.

Themenstarteram 8. Dezember 2013 um 10:36

Vielen Dank, Tecci6n!

Jetzt bin ich mit der Thema einverstanden. Würde ich mich überlegen, was ich am ende wähle.

Vielen Dank an alle für eure Beiträge!

Ich wünsche dir "succes"!:cool:

am 3. April 2016 um 15:53

Bedenke,Deutsches Nummernschild in Rumänien,Nachbarn gucken. Du meldest das Auto auf deinen Namen an,

gibst Deinem Vater das Auto,dann bekommt er eineVollmacht von Dir damit gehst Du zum Notar lässt deine

Unterschrift Bestätigen bekommst einen schönen Stempel ca, 10 €. Dann die Vollmacht übersetzen und beglaubigen lassen von einen im OLG eingetragenen Übersetzer.

.Dann können die Jungs mit dem Stern in RO das auch gut lesen...

alles klar..

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