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Bestatter von 2Sitzer auf 5Sitzer umbauen

Themenstarteram 30. November 2009 um 20:06

Moin, moin

ich habe einen W108 Bestatter mit 2 Sitzen und möchte ihn nun auf 5 Sitzen umbauen quasi ein w108 Kombi. Nun sehe ich mich vor riesigen Problemen was die Besteuerung anbelangt, da ich vorher ca. 180€ bezahlt habe( Sonder-KFZ).

Gibt es irgendwelche Ideenansätze?

Vielen Dank im vorraus!!!!!!!!!!!!!

MFG Thomas

Beste Antwort im Thema
am 30. November 2009 um 20:11

Hehe, ich würde zwei Särge als Liegesitze drin lassen :D 

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11 Antworten
am 30. November 2009 um 20:11

Hehe, ich würde zwei Särge als Liegesitze drin lassen :D 

Hi,

entweder oder :D Billige Steuern oder 5 Sitzer. Beides dürfte net gehen.

Wobei du den Wagen evtl. als Oldie zulassen könntest. Wobei da die 5 Sitzlätze wieder für Probleme sorgen könnten mit der H-Zulassung.

Gruß Tobias

am 3. Dezember 2009 um 21:41

Das größte Problem wird wohl das nichtvorhandensein von Gurtverankerungspunkten sein!

Zitat:

Original geschrieben von fiat500wolti

Das größte Problem wird wohl das nichtvorhandensein von Gurtverankerungspunkten sein!

sehe ich auch so..einfach n loch bohren is ja net. die frage is nur wie alt die kisten den ist. ab einem bestimmten baujahr brauchts hinten keine gurte. ansonsten wie schon gesagt. 2 sitzer und günstig oder 5 sitzer und teuer. das h kennzeichen wär natürlich ne alternative.

Themenstarteram 4. Dezember 2009 um 18:49

Moin, H- Kennzeichen wäre auch nicht möglich, da der Umbau neu ist.

Somit müßte ich wieder weitere 30 jahre warten,oder?!

Zitat:

Original geschrieben von shubakabre

Moin, H- Kennzeichen wäre auch nicht möglich, da der Umbau neu ist.

Somit müßte ich wieder weitere 30 jahre warten,oder?!

Neee.

Du musst nur irgendwie den Beweis erbringen ( oder dem Prüfer ausreichend glaubhaft versichern), dass der Umbau zeitgenössisch ist, d.h. dass solche Umbauten bereits während der Bauzeit oder innerhalb einer relativ kurzen Zeit nach Bauzeitende der Serie vorgenommen wurden.

Sollte im speziellen Fall kein Problem sein (da es das Auto auch als Kombi gab), du musst eigentlich nur deutlich machen, dass er ein Kombi ist, der aus zulassungstechnischen / steuerlichen Gründen damals als Bestatter zugelassen und auf 2 Plätze begrenzt wurde.

Falls Gurte bei dem Baujahr Pflicht sind:

Die unteren Gurtpunkte sollten bei deinem Auto vorhanden sein wie in der Serie.

Wenn die Oberen fehlen sollten - es gab damals schon Nachrüstkonzepte (PN an mich), oder rüste die Punkte selber nach ohne groß zu fragen. Wer viel fragt, kriegt viel Antwort.

Welcher TÜV-Prüfer weiß denn heute noch, ob / wo ein Miesen-Bestatter (oder welcher auch immer) die Punkte hatte?

Pragmatische Grüße!

am 5. Dezember 2009 um 20:52

Hallo

Vielleicht sollte man das nicht als Umbau, sondern als Rückbau eines Umbaues sehen. Bestatter gab es nicht ab Werk, das waren immer umgebaute Serienfz. Und nach den TÜV Richtlinien sollte ein Rückbau auf Serienzustand jederzeit H- konform sein.

Grüße, Z.

Hallo

andere Länder andere Sitten. In Irland und einigen anderen Katholischen Ländern waren Bestatter teils 4türige Kombis mit vollwertigen Rücksitzbänken und auch Pollmann & Co haben die Märkte versorgt.

Näheres müsste man im Schwarzfahrerforum finden.

Tendenziel hängt es davon ab wie man die Rücksitzbank erreichen will und wieviel von der Originalen Bodengruppe ( Sicherheitsgurtpunkte ) noch vorhanden ist. Für Beckengurte müsste es immer reichen.

Genau in den bBrief sehen was an Sitzplätzen eingetragen ist und wenns geht noch als Sonderfahrzeug auf 5 Sitze umtragen und erst dann auf H-Ummelden, wenn überhaupt ( Weiss grad ned ob das geht aber Sonder KFZ Bestatter 5 Sitzer gibt es ja in diversen Auslandsmärkten )

Grüsse

Themenstarteram 7. Dezember 2009 um 7:32

Moin, die Sache mit den Gurten verhält sich so, es sind keine vorhanden zumindest nicht vorne.

Die alte S-Klasse ist Bj `71.

Obwohl keine Gurte verbaut sind, sind die Befestigungspunkte mit Sicherheit da, nämlich z.B. unter der Verkleidung der B-Säule und unter dem Teppich verborgen.

Sieh bei einem anderen wagen nach bzw. miss die Position aus - auch in den alten Werkstatthandbüchern sollten die Positionen vermerkt sein.

Da muss nichts neu eingeschweißt werden - außer vielleicht die hinteren oberen Punkte, die u.U. von der Sonderkarosserie 'verdrängt' wurden.

Dein Wagen hat nur deshalb ohne vordere Gurte 'überlebt', weil er eben nicht als PKW zugelassen war. Für PKW ab Erstzulassung Mitte 1969 besteht schon lange Nachrüstpflicht.

Das war auch eigentlich auch kaum jemals ein Problem, weil die Autohersteller die Punkte schon meist spätestens ab Beginn der 60-er vorsahen.

 

Hallo

alle W108/109 haben werkseitig vorgerüstete Sicherheitsgurtpunkte.

In der B-Säule sind sogar 2 unterschiedlich hohe obere Umlenkpunkte damit man den Gurtumlenkpunkt an die Fahrergrösse anpassen konnte ( Obwohl die meisten W108 mit Fahrersitzhöhenverstellung ausgeliefert wurden ). Die hintern Gurtpunkte sind in der Bodengruppe unter der Sitzbank und in einem Bereich denn kaum ein Karosseriebauer umgestaltet und in der Hutablage die natürlich beim Umbau wegfällt.

Das Problem ist wenn man das Bild ansieht das der Umbau ab B-Säule gemacht wurde mit einem langen Seitenfenster bis zur D-Säule und man die Resttüre als Staufachtür umgebaut hat. Damit wird ein Umbau zum 5 Sitzer schwierig weil man entweder über die Vordertüre in die hintere Sitzbank entert und dann passende Vordersitze mit Klapplehne und Rutschvorrichtung einbauen muss oder die hinteren Türen wieder "vollwertig" macht und dabei die C-Säule wieder einbaut.

Für den Ein & Aussteig auf die hintere Sitzbank bei 2Türern gibt es bestimmte Regeln die dazu führen das Coupes oder 2Türige Limousinen in dem Fall immer längere Türen als 4 Türer haben andererseits gibt es erst ab ca 1969 verbindliche Zugangsquerschnitte für Rücksitzpassagiere in PKW und die gelten nicht für LKW oder Traktoren.

Gurte nachrüsten an einem alten Fahrzeug ist nicht so schwierig selbst wenn keine Gurtpunkte definiert sind kann jeder Flaschner/Karosseriebauer Gurtpunkte nachträglich definieren und entweder einschweissen oder durch Aufdoppelung und Unterlegen "tauglich" machen. Interssant sind dagegen Gurtpunktkonstruktionen in Coupes/Limousinen ohne B-Säule da muss man die Statik nachweissen. Bei einer nicht vorhanden C-Säule kann man sich mit einer bei vielen Kombis und Kleinbusen üblichen Gurtpunktstrebe behelfen wobei deren Verankerung auch nicht trivial ist.

Da in dem Auto wahrscheinlich eh keine Sitzbank vorhanden ist würde ich einfach eine vorhanden Kombi Sitzbank mit integrierten Gurten ( Volvo, VW Passat ) besorgen und deren Verankerungspunkte integrieren und wenn man das geschickt macht bleibt beim umklappen der ebene Ladeboden.

Die Volvo 850 Kombi Sitzbank ist dafür das genialste Teil mit integrierten selbst ein/ausfahrenden Kopfstützen und integrierten Kindersitz in der Mitte aber das ist schon wesentlich komplexer zum nachrüsten als die Passat Bank oder eine simple Benz Klappsitzbank aus W123 oder W124.

Also aus meiner Sicht ist der Umbauaufwand für einen 5 Sitzer einfach zu hoch und im Fall einer Restaurierung evtl. noch angemessen integrierbar. Sprich wer immer das macht darf sich nicht drüber sorgen machen ob er für das Auto nachher ein paar Euro mehr Steuern zahlt weil es dann weder SKFZ noch HKFZ ist.

Grüsse

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