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Bestelltes Auto mit Kurzzeitzulassung (6 Monate) noch nicht in der Produktion stornieren oder Vertra

Themenstarteram 25. Mai 2024 um 19:49

Hallo,

für mich gerade kompliziert. Vielleicht habt ihr Ratschläge für mich.

Neues Auto über Vermittler mit Kurzzeitzulassung bestellt. Unverbindlicher Liefertermin Dezember 2024.

Plan war mein altes Qashqai EZ07/2020 35000km ab Oktober zu verkaufen. Jetzt ist gestern einer in mein geparktes Auto reingefahren. Gutachter war heute hier, er gibt ungern Vorabprognosen, aber n paar Tausend werden es schon. Fahrzeug ist fahrtauglich, Achsvermessung wurde gemacht, ist ok. Sind also eigentlich stärkere optische Schäden mit kleineren Dellen an verschiedenen Bauteilen. Eine Felge stark verschrammt, eine zweite leicht, weil der Wagen gegen einen bordstein geschoben wurde.

Jetzt steh ich vor dem Problem:

1. Wagen in der Fachwerkstatt (Markenhändler) reparieren lassen

2. Abrechnung auf Gutachterbasis auszahlen lassen und schauen, das es eine Karrosseriewerkstatt deutlich günstiger repariert. War heute die Idee vom Gutachter.

Bei diesen Möglichkeiten wäre es vermutlich sinnvoll, alles wie geplant weiterlaufen zu lassen und zu hoffen, daß mein Verlust dann beim Verkauf nicht zu groß wird.

3. Wagen einfach so verkaufen, das würde ich dann zeitnah wollen, deshalb die Frage oben, denn dann würde ich halt ein Lagerfahrzeug nehmen und auf einige Ausstattungsmerkmale verzichten. Die Lagerfahrzeuge mit weniger Ausstattung kosten in etwa so viel wie mein konfiguriertes. (ca. 4000€ Sonderausstattung auf die auch verzichten hätte können. Diese Idee hatte die Werkstatt, die die Achsvermessung gemacht hat.

Hab über den Wartungsvertrag noch die nächste Inspektion im Juli, die ich dann auf jeden Fall noch machen lasse. Dann die Überlegung, den Tüv um ein Jahr vorzuziehen (also nach oder bei der Inspektion im Juli), damit der potentielle Käufer sieht, daß die Sicherheit durch den Schaden nicht beeinträchtigt wurde.

Bei dem 3. Punkt taucht dann die Eingangsfrage auf, ob es überhaupt möglich ist den Vertrag (Auftragsbetätigung des Herstellers mit Liefertermin Dez. 2024 liegt vor) zu stornieren oder weiter zu veräussern. Votrteil eines Käufers wäre halt meine Ausstattung , so ihm/ihr diese zusagt und etwas kürzere Wartezeit.

Jetzt such ich halt die für mich optimale oder beste Lösung.

Freu mich über Anregungen und Denkanstöße.

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3 Antworten

Ich würde den Qashkai in der Markenwerkstatt reparieren lassen. Wichtig ist, dass du für einen späteren Verkauf Fotos vom Schadne hast, das Gutachten und einen Nachweis über die Reparatur nach Herstellervorgaben.

Beim Verkauf wirst natürlich weniger bekommen, ist ja ein Unfallwagen, aber dafür bekommst du ja auch die Wertminderung von der Versicherung erstattet.

Ob du die Bestellung stornieren oder veräußern kannst, müßte aus deinem Vertrag hervorgehen. Da wird auch drinstehen, ob und ggf. in welcher Höhe dafür Kosten anfallen.

Ich habe nicht verstanden was das mit Kurzzeitzulassung zu tun hat?

Schadenssumme auf Gutachterbasis auszahlen lassen und Fahrzeug unrepariert verkaufen. So ist es für dich am problemlosesten.

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