ForumGolf 6
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 6
  7. Bestellung - Verbindlichkeit ab wann ?

Bestellung - Verbindlichkeit ab wann ?

Themenstarteram 29. August 2009 um 13:36

Hallo,

Sorry an alle die vielleicht meckern, wegen Doppelposting.

Bisher ist aber niemand darauf eingegangen, auf meine Fragen.

Ich habe am 20.08. die Bestellunterlagen für das 1.8er Aktionsmodell zum Vermittler geschickt.

Am 21.08 wurde mir telefonisch bestätigt das Bestellunterlagen in Ordnung sind.

Am 24.08 wurde mir gemeldet, das Bestellung zum VW Autohaus weitergereicht wurde.

Am 26.08. um 10 Uhr habe ich per Mail die Unterlagen, mit dem Original VW Bestellformular

"Verbindliche Volkswagen-Bestellung" zugeschickt bekommen. Anschliesssend sofort Unterschrieben, gescannt,

per Mail abgeschickt und gleichzeitig im Original in die Post gegeben. Sollte also am 27.08 beim freundlichen in

der Post gewesen sein. Kurz beim freundlichen angerufen und ihm gesagt, das Original auch per Post schon

auf dem weg ist. Er hat bestätigt, das er meine Mail gesehen hat und soweit alles in Ordnung ist.

Ich habe noch keine AB bekommen, was ich auch noch nicht erwartet habe. Kann der Händler obwohl er am 26.08

meine Unterlagen bekommen hat, jetzt noch die Bestellung zu dem Preis ablehnen, oder vielleicht VW ?

Ab wann ist das Angebot verbindlich ?

lg

M.

 

Ähnliche Themen
23 Antworten

Hallo,

ja, dein Händler kann die Bestellung zu dem Preis noch ablehnen. (Vorausgesetzt, deiner Bestellung liegen auch die "Neuwagen-Verkaufsbedingungen (unverbindliche Empfehlung der Volkswagen AG)" oder ähnliche Bedingungen zugrunde.) Noch ist kein Kaufvertrag zustande gekommen.

Du bist 3 Wochen an deine Bestellung (dein Vertragsangebot) gebunden; in dieser Zeit kann der Händler dein Angebot per Auftragsbestätigung (oder durch Lieferung des Wagens) annehmen.

Gruß

moveatur

Themenstarteram 29. August 2009 um 17:28

Hi,

das bedeutet, das er ohne AB keine Verpflichtungen eingegangen ist, ich aber wohl ??

lg

M.

Genau das heißt es; momentan liegt der Ball beim Autohaus und innerhalb der Frist kann es "bestimmen", ob es zum Kaufvertrag kommt oder nicht. Ist aber ganz normal; so läuft das z.B. auch bei fast jeder Bestellung bei Versandhändlern.

moveatur

Themenstarteram 29. August 2009 um 18:11

Hi,

ich versteh es nicht.

Laut Wikipedia und das was ich noch im Hinterkopf von einem Kaufvertrag hatte.

"Der Kaufvertrag besteht nach deutschem Schuldrecht aus zwei auf einander bezogenen, inhaltlich korrespondierenden Willenserklärungen (Angebot und Annahme), durch welche sich der Verkäufer zur Übereignung (vgl.§ 929BGB) der Kaufsache durch Einigung über den Eigentumsübergang und Übergabe der Kaufsache (auch "Lieferung" genannt) und der Käufer zur Bezahlung des Kaufpreises ("Kaufsumme") und zur Abnahme der Kaufsache verpflichtet (vgl.§ 433BGB)."

Ich habe einen Willen geäussert (Konfiguration des Autos).

Der Verkäufer hat seine Willenserklärung mit der Überreichung der "Verbindlichen Volkswagen-Bestellung" mit Preis und Unverbindlichem Liefertermin erklärt.

Ich habe dieses Angebot mit Unterschrift angenommen.

Muss den Volkswagen, bzw der Verkäufer nicht das Auto nun zu dem Preis liefern ??

lg

M.

Zitat:

Original geschrieben von moveatur

Genau das heißt es; momentan liegt der Ball beim Autohaus und innerhalb der Frist kann es "bestimmen", ob es zum Kaufvertrag kommt oder nicht. Ist aber ganz normal; so läuft das z.B. auch bei fast jeder Bestellung bei Versandhändlern.

Es ist so wie moveatur schreibt, denn ein Vertrag ist einfach ausgedrückt eine übereinstimmende Willenserklärung. Der Händler muss deinem "Angebot" nicht zustimmen.

 

Du musst die verbindliche Bestellung als dein Angebot an VW sehen, sodass die Auftragsbestätigung hier die Annahme darstellt.

Themenstarteram 29. August 2009 um 18:18

Hä,

ich habe doch garkein Angebot gemacht ??

Ich will ein Auto in weis.

Der verkäufer sagt ja, für 21000 Euro im 1 Q 2010.

Ich sage ok und Unterschreibe.

Wie denn nun ?? Hat VW irgendwelche Sonderrechte im BGB ??

lg.

M.

Zitat:

Original geschrieben von nebucem

Hä,

 

ich habe doch garkein Angebot gemacht ??

Doch hast du! ;)

Denn es ist eigentlich so, wie täglich beim Einkaufen auch (nur man merkt es halt als Otto-Normal-Bürger nicht), dass es sich im juristischen Sinne um eine Aufforderung für den Kunden handelt, ein Angebot abzugeben.

Zitat:

Original geschrieben von nebucem

Hä,

ich habe doch garkein Angebot gemacht ??

Ich will ein Auto in weis.

Der verkäufer sagt ja, für 21000 Euro im 1 Q 2010.

Ich sage ok und Unterschreibe.

Wie denn nun ?? Hat VW irgendwelche Sonderrechte im BGB ??

lg.

M.

Siehe eisschrank um 20:14 Uhr.

Ist normal, kein Sonderrecht.

Du wirst Deinen Aktionspreis schon noch bekommen.;)

Zitat:

Original geschrieben von nebucem

ich habe doch garkein Angebot gemacht ??

Doch, du hast das Angebot abgegeben, ein weißes Auto für 21000 Euro, lieferbar im 1 Q 2010, zu kaufen. Das Autohaus hat dadurch, dass es dir ein Schriftstück mit dem Titel "Bestellung" statt "Kaufvertrag" geschickt hat, das nicht einmal mit Unterschrift oder Stempel des Autohauses versehen ist und dem die AGB des Autohauses beiliegen, in denen es erklärt, wie es sich den Vertragsschluss vorstellt, klar zum Ausdruck gebracht, dass es sich noch nicht rechtlich binden will, sondern dich zur Abgabe eines Angebots auffordert. (http://de.wikipedia.org/wiki/Aufforderung_zur_Abgabe_eines_Angebots)

Zitat:

Original geschrieben von moveatur

..., sondern dich zur Abgabe eines Angebots auffordert. (http://de.wikipedia.org/wiki/Aufforderung_zur_Abgabe_eines_Angebots)

Schreib ich doch! ^^ ;)

Genau :p Ich glaube, hier gab's grad größere zeitliche Überschneidungen.

@nebucem: Was ist denn nun eigentlich passiert, dass du dir solche Sorgen um den Vertragsschluss machst? Hat das Autohaus beim Verkaufspreis hinten eine Null vergessen? ;-)

Themenstarteram 29. August 2009 um 18:58

Zitat:

 

Siehe eisschrank um 20:14 Uhr.

Ist normal, kein Sonderrecht.

Du wirst Deinen Aktionspreis schon noch bekommen.;)

hehe....

jo Alexum.... du hast erkannt was ich befürchte.

Zitat:

@nebucem: Was ist denn nun eigentlich passiert, dass du dir solche Sorgen um den Vertragsschluss machst? Hat das Autohaus beim Verkaufspreis hinten eine Null vergessen? ;-)

:D

Im Prinzip, liegt es daran, das das Sondermodell zur Zeit 1655 Preisvorteil bietet und ich einfach auf keinen Fall bereit bin dieses zu bezahlen, nur weil der VW Händler sich 2-4 Wochen zeit lassen darf.

Wie oft ist denn dieser Fall schon eingtroffen, das VW dann die Bestellung nicht annimmt ?

lg

M.

 

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 6
  7. Bestellung - Verbindlichkeit ab wann ?