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Betriebserlaubnis unwissentlich erloschen - Trotzdem ein Bußgeld von 98,50€

Themenstarteram 8. Juni 2024 um 14:07

Hallo zusammen,

im April wurde mir bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle meine Seitenblinker beanstandet (BMW E90).

Diese hatten eine E-Nummer, trotzdem wurde mir gesagt sie seinen nicht legal. Direkt vor Ort hat mir der Polizist das Dokument von diesen Blinkern vorgezeigt.

Laut dem Dokument sind sie:

1. zu dunkel

2. darf kein Lauflicht sein

Nachdem ich das Dokument gesehen hatte wurde ich natürlich einsichtig und musste die Blinker demontieren (Sichergestellt) - Ich habe natürlich eine Mängelkarte bekommen, durfte jedoch noch ohne Seitenblinker nach Hause fahren. Am folgenden Tag habe ich mein Auto bei der Dekra mit originalen Blinkern vorgeführt - alles in Ordnung.

Da laut Verkäufer der Seitenblinker im Verkehr zugelassen sein sollte, meinte der Polizist, ich sollte eine Anzeige gegen den Verkäufer stellen und somit immerhin das Geld davon zurückbekommen. Auch dies habe ich direkt gemacht.

Jetzt kommt der eigentliche Punkt:

Gerade eben ist ein weiterer gelber Brief hineingeflattert -> ein Bußgeld wegen Fahren ohne Betriebserlaubnis von 98,50€ (inkl. Gebühren)!?

Ich dachte mit der Mängelkarte wäre dieser Fall abgeschlossen.

Könnte ich gegen dieses Bußgeld Einspruch erheben, weil ich vom Verkäufer getäuscht wurde?

Ich meine immerhin läuft nun auch eine Anzeige gegen ihn (inkl. „Beweismittel“ vom Kauf).

Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen, bevor ich stur die knapp 100€ zahle!

 

 

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58 Antworten

Der Verstoß muss nicht vorsätzlich begangen worden sein. Und erfüllt ist der Vorwurf. Zahlen schafft Frieden.

Themenstarteram 8. Juni 2024 um 14:13

Zitat:

@Kai R. schrieb am 8. Juni 2024 um 16:09:48 Uhr:

Der Verstoß muss nicht vorsätzlich begangen worden sein. Und erfüllt ist der Vorwurf. Zahlen schafft Frieden.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, daran hatte ich gar nicht mehr gedacht…

Da hast du recht.

Trotzdem eine Frechheit so den Leuten das Geld aus der Tasche zu ziehen, aber das ist wieder ein anderes Thema.

Das Bußgeld wegen erloschener BE ist keinesfalls gerechtfertig. Nicht jede Unvorschriftsmäßigkeit führt zum Erlöschen der BE (diese schon gar nicht), siehe entspr. Verkehrsblatt-Verlautbarung des Ministeriums.

Es ist aber die Frage, ob du das wirklich bis zu Ende durchkämpfen willst, oder tatsächlich lieber bezahlst um Ruhe zu haben.

Warum eine Frechheit?

Du bist mit nicht legalem Leuchtmittel unterwegs gewesen.

Themenstarteram 8. Juni 2024 um 14:29

Zitat:

@windelexpress schrieb am 8. Juni 2024 um 16:16:25 Uhr:

Warum eine Frechheit?

Du bist mit nicht legalem Leuchtmittel unterwegs gewesen.

Ich finde es ist ein großer Unterschied, ob ich mit Vorsatz Leuchtmittel ohne BE fahren oder nicht.

Die Blinker haben ein E-Prüfzeichen und auf der Seite wurde groß mit "ohne Eintragung im Straßenverkehr zulässig" beworben!

Wen soll man denn noch vertrauen können, wenn jeder seine Prüfzeichen/ Dokumente "fälscht"?

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Schonmal gehört?

Ich halte es für naiv zu glauben, was der Verkäufer sagt. Der will sein Zeug los werden.

Besser vorher bei offiziellen/amtlichen Stellen kundig machen. Gerade bei Sachen rund ums KFZ.

Gruß jaro

Zitat:

@simonbeckflip schrieb am 8. Juni 2024 um 16:29:21 Uhr:

 

Ich finde es ist ein großer Unterschied, ob ich mit Vorsatz Leuchtmittel ohne BE fahren oder nicht.

Wenn ich für jedes mal, wenn ich diesen Spruch höre, einen Euro bekommen würde, könnte ich einen Urlaub extra im Jahr machen.

Das ist doch die Standard Antwort. "War alles verbaut und Tüv ist neu. "

Du kannst ja versuchen beim Verkäufer das Bußgeld erstattet zu bekommen.

Zitat:

@simonbeckflip schrieb am 8. Juni 2024 um 16:29:21 Uhr:

 

Wen soll man denn noch vertrauen können, wenn jeder seine Prüfzeichen/ Dokumente "fälscht"?

Auf keinen Fall, jemandem der Geld damit verdient, wenn er Dir was verkauft.

Hallo simonbekflip,

Tatsache ist, dass Du mit unzulässigen Seitenblinkern

unterwegs gewesen bist.

Tatbestand der Unzulässigkeit ist damit erfüllt.

Wie es dazu kam ist unwesentlich.

Da Du getäuscht worden bist, ist hierbei unwesentlich,

ein Anwalt könnte das als strafmildernt anführen.

Meine Empfehlung ist, erst mal die 98,50 € bezahlen und

gegen Verkäufer einfordern.

Es könnte sonst noch weiteren Ärger mit der Bußgeldstelle geben.

Gruss

summercap

Zitat:

@simonbeckflip schrieb am 8. Juni 2024 um 16:07:01 Uhr:

 

Ich dachte mit der Mängelkarte wäre dieser Fall abgeschlossen.

Das sind zwei Paar Schuhe:

Die Mängelkarte soll dafür sorgen, dass dein Fahrzeug wieder in einen vorschriftsmäßigen Zustand gebracht wird. Das ist im weiteren Sinne Gefahrenabwehr.

Das Bußgeldverfahren soll dich für deinen Verstoß bestrafen.

Zitat:

Könnte ich gegen dieses Bußgeld Einspruch erheben, weil ich vom Verkäufer getäuscht wurde?

Ja, könntest du.

Um den Tatbestand zu erfüllen müsstest du vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt haben. Wenn du schuldlos gehandelt hast, war es keine OWi. Das ist aber ein ziemlich dünner Strohhalm, und ob du damit durchkommst hängt sicher von vielen Faktoren des Einzelfalls ab. Bei einem Internet-Händler aus Fernost mit einer schlecht übersetzten Homepage wird man dir wohl zu Recht vorhalten, du hättest dieser Aussage nicht einfach so glauben dürfen. Wenn es eine deutsche BMW-Niederlassung war und die Teile als Original-Zubehör verkauft wurden, durftest du vermutlich auf die Vorschriftsmäßigkeit vertrauen. Mit beliebig vielen Abstufungen dazwischen...

Für wesentlich erfolgsversprechender halte ich den Hinweis von @nogel: nicht jede Unvorschriftsmäßigkeit lässt gleich die Betriebserlaubnis erlöschen! Man (also die Bußgeldstelle) müsste hier erstmal darlegen, worin denn bei diesen Seitenblinkern die Gefährdung bestehen sollte. Ich bin da ganz seiner Meinung und sehe das nicht als gegeben an. Demnach wäre es die Nummer 354000 "Sie führten das Fahrzeug, obwohl der Fahrtrichtungsanzeiger fehlte/mangelhaft war." mit der Erläuterung "seitliche Fahrtrichtungsanzeiger unzulässig auf Aufbaulicht umgebaut". Regelsatz 15 Euro, macht mit Porto und Verpackung nur noch 43,50 EUR.

Ich würde in so einer Situation deswegen auf jeden Fall Einspruch einlegen, und zwar mit doppelter Begründung: Einmal würde ich mich auf Schuldlosigkeit berufen, weil ich ja (schriftlich belegbar??) eine glaubwürdige Aussage des Verkäufers bezüglich der Vorschriftsmäßigkeit vorliegen hatte und der Verkauf nicht zugelassener Blinker in Deutschland immerhin verboten ist (§22a Abs. 2 StVZO); da hätte ich mich drauf verlassen dass sich der Verkäufer an das Verbot hält. Zum anderen würde ich das Erlöschen der BE bestreiten, denn eine Gefährdung ist durch die Unvorschriftsmäßigkeit nicht gegeben.

Im Ergebnis würde ich mich freuen, wenn ich dann gar nichts mehr zahlen müsste und immer noch zufrieden sein, wenn es 43,50 EUR würden.

[Stammtischparolen von MOTOR-TALK entfernt.]

Zitat:

@simonbeckflip schrieb am 8. Juni 2024 um 16:07:01 Uhr:

Direkt vor Ort hat mir der Polizist das Dokument von diesen Blinkern vorgezeigt.

Laut dem Dokument sind sie:

1. zu dunkel

2. darf kein Lauflicht sein

Wie kann ich als Verbraucher prüfen ob der Blinker für das Auto okay ist?

Auf den Verkäufer kann man sich ja nicht berufen.

 

Muss ja ne Art Datenbank sein oder was für eine Art Dokument hatte der Polizist dabei?

 

Ne kurze Suche bei Google brachte mich da grad nicht weiter.

Zitat:

@nogel schrieb am 8. Juni 2024 um 16:14:13 Uhr:

Das Bußgeld wegen erloschener BE ist keinesfalls gerechtfertig. Nicht jede Unvorschriftsmäßigkeit führt zum Erlöschen der BE (diese schon gar nicht), siehe entspr. Verkehrsblatt-Verlautbarung des Ministeriums.

Ich liebe solche Posts. Wieso verlinkt man, wenn man es so genau weiß, solch ein Dokument nicht? Ist dafür solch eine Community nicht da, dass man nicht nur mit vermeintlichem Wissen strahlt, sondern dieses auch teilt.

Laut Paragraph 19 STVZO erlischt die BE bei:

1.

die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

2.

eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

3.

das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Ich sehe da jetzt keinen der angeführten Punkte als Nachweis der erloschenen BE beim TE.

Wenn man sich auf Punkt 2 beziehen würde hätte die Polozei ihn sicher nicht ohne Blinker fahren lassen dürfen,war sicher gefährlicher als etwas zu dunkle Blinker.

Da würde ich Nogel zustimmen,hier wäre die BE wohl kaum erloschen.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__19.html

Damit kann man auch den Einspruch begründen,wäre sie damit erloschen hätte er gar nicht mehr im öffentlichen Verkehr fahren dürfen.

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