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Betriebsuntersagung durch LBV
folgendes Problem:
Die HU für mein KFZ wäre im Januar fällig gewesen. Ich habe das gar nicht mehr auf dem Zettel gehabt, gerade auch, da ich seit März nur noch sehr wenig unterwegs bin aufgrund der aktuellen allgemeinen Situation (Corona).
Nun wurde ich am 24.04 geblitzt und dort ist dann direkt aufgefallen, dass die HU längst überfällig ist. Soweit, sogut. Habe den Polizisten noch gefragt, wie wieviel Zeit bleibt um die HU durchführen zu lassen und laut dessen Aussage wären 4 Wochen kein Problem.
Nun war ich Anfang Mai bei der Dekra zur HU und es wurden Mängel festgestellt (eine Kennzeichenleuchte defekt (GM), Ölfeuchte am Motor (GM), Domlager korrosionsgeschwächt(EM), Querlenker rechts vorne innen ausgeschlagen (EM)).
Nun wollte ich diese eventuell erstmal beheben lassen oder eventuell doch ein neues KFZ anschaffen und den Alten loswerden. Jedenfalls war/bin ich mir noch unsicher, da der Wagen schon älter ist (Opel Astra H Caravan Bj. Ende 2008) und ich nicht weiß ob sich a) der Aufwand lohnt und b) welche Folgekosten in der nächsten Zeit noch auf mich zukommen (der Wagen hat jetzt ca. 276000km runter).
Am 13.05. habe ich dann Post vom LBV erhalten, dass ich entweder bis 18.05 nachweise, dass bei der Untersuchung war (im Nachhinein ist mir jetzt auch klar, dass ein Nachweis über die neue Plakette gefordert war) oder mein KFZ abmelde.
Am 15.05 habe ich telefonisch gemeldet (telefonisch ist der LBV hier nur Mittwochs und Freitags erreichbar) und habe nachgefragt, wie ich denn jetzt am besten vorgehe, da die Zeit ja schon sehr knapp ist (3 Tage Frist).
Laut Aussage am Telefon soll ich die Unterlagen per Mail einsenden und um eine Fristverlängerung bitten.
Gesagt, getan. Mail ging raus mit den Unterlagen von der Dekra.
Am Montag habe ich dann eine Antwort erhalten, dass eine Fristverlängerung nicht möglich ist und ich mein KFZ bitte abmelden soll.
Darauf hin habe ich geantwortet, dass ich das zeitlich arbeitsbedingt nicht schaffe.
Worauf hin ich heute eine Mail erhalten habe, dass eine Betriebsuntersagung durch den LBV heute angefertigt wurde.
Verlauf:
Zitat:
15.05 Ich an LBV:
Sehr geehrte Frau XYZ,
anbei übersende ich Ihnen die Dokumente von der Hauptuntersuchung. Da Ihr Schreiben erst am 13.05.2020 zugestellt wurde werden Sie hoffentlich verstehen, dass ich arbeitsbedingt nicht bis zum 18.05.2020 persönlich erscheinen kann. Laut Aussage einer Ihrer Kollegen am Telefon ist diese Email ausreichend.
Leider sind noch einige Mängel vorhanden (entnehmen Sie diese bitte den angehängten Dokumenten), sodass ich an meinem KFZ noch einige kleine Reparaturen vornehmen lassen muss. Aufgrund der aktuellen Situation ist eine Terminfindung für einen Werkstatttermin nicht ganz einfach.
Ich beantrage hiermit eine Fristverlängerung.
Beste Grüße,18.05 LBV an mich:
Sehr geehrter Herr XXX,
eine Fristverlängerung kann ich nicht gewähren.
Sollten Sie den von uns gesetzten Termin zur Vorlage des neuen Prüfberichts nicht einhalten können, bitte ich um Abmeldung des Fahrzeuges.
Mit freundlichen Grüßen
18.05 Ich and LBV:
Sehr geehrter Herr XYZ,
können Sie bitte begründen warum Sie keine Fristverlängerung gewähren können?
Wie soll ich denn bitte heute noch eine Werkstatt Termin erhalten und danach noch zur Prüfung bei der Dekra vorstellig werden?
Ich wiederhole - Ihr Schreiben wurde mir erst am 13.05.2020 zugestellt. Es ist schlichtweg unmöglich in 3 Tagen, wovon einer nun auch noch ein Freitag war, einen Werkstatttermin mit anschließend sofortiger Reparatur und darauffolgend einen Termin bei der Dekra zur Prüfung zu erhalten.
Wenn ich Sie richtig verstehe muss ich heute noch mein KFZ abmelden? Wie soll ich das machen? Ich bin vollzeit arbeitstätig.
Beste Grüße,
19.05 LBV an mich:
Sehr geehrter Herr XXX,
die Hauptuntersuchung ist bereits seit Januar 2020 abgelaufen.
Es war also genügend Zeit die Hauptuntersuchung fristgerecht durchführen zu lassen.
Eine Fristverlängerung bei Fahrzeugmängeln ist nicht möglich, wie Ihnen bereits mitgeteilt wurde.
Die Betriebsuntersagung wurde heute gefertigt.
Mit freundlichem Gruß
19.05 Ich an LBV:
Sehr geehrte Frau XYZ,
wie ich bereits mitteilte bin ich gewillt der Anordnung des LBV folge zu leisten und mein KFZ abzumelden, wenn ich keine Fristverlängerung gewährt bekomme. Das Sie eine Betriebsuntersagung, die mit erheblichen Kosten verbunden ist direkt anfertigen, obwohl ich jetz schon zweimal darauf hingewiesen habe, dass ich lediglich 3! Tage Zeit hatte seit dem ich Ihr Schreiben zugestellt wurde um notwendige Maßnahmen zu ergreifen finde ich nicht in Ordnung. Eine angemesse Frist zur Abmeldung für Vollzeit arbeitende Menschen sollte gewährt werden. Gerade in der aktuellen Zeit, wo Termine grundsätzlich schwieriger zu vereinbaren sind. Ich möchte hier auch darauf hinweisen, dass ich mich am Freitag telefonisch beim LBV gemeldet habe und mir mitgeteilt wurde, dass es ausreichend wäre meine Unterlagen per Mail zu senden und um eine Fristverlängerung zu bitten. Auch hier kam der Hinweis, dass ich aufgrund der aktuellen Corona-Zeit möglichst vermeiden sollte persönlich vor Ort zu erscheinen.
Zusammengefasst: ich bitte lediglich um eine Möglichkeit einen Termin zu finden für die Abmeldung, da ich dafür zwingend zum LBV muss. Dafür brauche ich aber eine Freigabe von meinem Arbeitgeber, da die Öffnungszeiten des LBV nun auch innerhalb meiner Arbeitszeit liegen. (Gerade auch in Bezug darauf, dass eine Terminbuchung erst ab Juni wieder möglich ist laut der LBV Homepage und ich daher zwischen 7-12 Uhr erscheinen muss)
Leider konnte ich Sie, sowie Herrn XYZ gestern telefonisch nicht erreichen.
Beste Grüße,
So der aktuelle Stand. Ich bin mir im Klaren darüber, dass ich die ganze Situation hätte vermeiden können, wenn ich rechtzeitig im Januar zur HU gefahren wäre, habe das aber, wie o.g. einfach nicht auf dem Zettel gehabt.
Nun ist für mich die Frage, ob ich mein KFZ noch selber abmelden kann, da die Kosten der Zwangsstillung (wenn es das gleiche ist, wie die Betriebsuntersagung) bis zu 300€ hoch sind und ich diesen möglichst entgehen möchte. Ist es unmöglich das der LBV hierfür eine Frist gewährt? Im guten Glauben an die Aussage des Polizisten bin ich davon ausgegangen, dass ich min. noch diese Woche Zeit hätte für die Reparatur und Nachuntersuchung. (Im Falle das ich die Reparatur durchführen lassen wollen würde)
Eine weitere Frage ist, wie überführe ich mein Fahrzeug nun in die Werkstatt? Diese ist leider ca. 130km entfernt (Darf ich das Fahrzeug nur noch auf einem "Anhänger" transportieren bzw. quasi dahin "abschleppen" lassen?).
Für Nachuntersuchung habe ich Zeit bis zum 07.07. Da verstehe ich auch nicht warum der LBV keine Fristverlängerung gewährt, aber die Dekra prinzipiell sagt, dass ich noch mit Auto fahren kann. Gut, der LBV sitzt hier eindeutig am längeren Hebel.
Naja, ich hoffe mein Dilemma ist verständlich. Ob das ok, dass man knallhart nach einer 3 Tagesfrist das Auto stilllegt kann man so und so argumentieren. (Hätte ja auch alles rechtzeitig erledigen können ohne in so eine Situation zu geraten). Sehr unglücklich finde ich auch, dass ich keine Antwort mehr am gestrigen Tag erhalten habe, sondern erst heute morgen mit vollendeten Tatsachen.
VG und schonmal danke für Antworten
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@AndyW211320 schrieb am 19. Mai 2020 um 12:40:05 Uhr:
Gehe mal davon aus, das die Bürokratiekosten in jedem Fall anfallen.
Dann eben Kurzeitkennzeichen draufpacken und ab in die (weit entfernte) Werkstatt.
Bin erstaunt das es in HH keine anständige freie Werkstatt gibt - ist ja nun nichts besonderes an dem Wagen in Stand zu setzen.
Auch interessant finde ich es, dass jemand über mehrere Monate nicht in der Lage ist, seinen Pflichten hinsichtlich des Führens einen Kfz nicht nachkommen kann. (...) dann muss man halt zahlen.
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51 Antworten
Also abmelden kann man Fahrzeuge meiner Kenntnis nach auch bei einem Polizeiabschnitt.
Gibt es keine freie Werkstatt in der Nähe die auch HU-Untersuchungen anbietet.
Dann den Wagen dort auf den Hof stellen und die machen lassen - wenn es denn so gewollt ist.
Alternative, wenn man sich von dem Wagen trennen will, abmelden wie obig beschrieben, Export anrufen. Die holen den dann mit dem Trailer ab.
Zitat:
@AndyW211320 schrieb am 19. Mai 2020 um 11:55:53 Uhr:
Gibt es keine freie Werkstatt in der Nähe die auch HU-Untersuchungen anbietet.
Dann den Wagen dort auf den Hof stellen und die machen lassen - wenn es denn so gewollt ist.
Ich habe leider sehr schlechte Erfahrungen mit den Werkstätten hier in HH gemacht. Daher würde ich die Reparaturen gerne in meiner Wunschwerkstatt durchführen lassen. Ein Teil könnte ich mit Hilfe von Freunden wohl auch selber durchführen. Problem ist nur, dass ich ja, wenn ich es richtig verstanden habe, mein Fahrzeug stand heute nicht mehr bewegen darf.
Bzgl. der Abmeldung: Hier zielt die Frage explizit darauf ab, ob durch Abmeldung meinerseits (morgen früh,20.05) die Kosten durch die schon angefertigte Betriebsuntersagung verhindert/vermindert werden können oder ob ich diese Kosten nun so oder so tragen muss (laut Mail wurde die Betriebsuntersagung heute angefertigt, werde sie dann wohl die Tage zugestellt bekommen).
Gehe mal davon aus, das die Bürokratiekosten in jedem Fall anfallen.
Dann eben Kurzeitkennzeichen draufpacken und ab in die (weit entfernte) Werkstatt.
Bin erstaunt das es in HH keine anständige freie Werkstatt gibt - ist ja nun nichts besonderes an dem Wagen in Stand zu setzen.
ich verstehe das Verhalten des Amtes nicht. Wieso können die ein Auto ohne TüV einfach abmelden? Hast du die Steuer nicht bezahlt? Das ist mir vollkommen neu, weil ich schon 50 Jahre im Kfz Bereich tätig bin . Sowas habe ich noch nie gehört. Frag doch mal nach wegen welchem Gesetz die handeln. Dies würde mich sehr interessieren.
Zitat:
@AndyW211320 schrieb am 19. Mai 2020 um 12:40:05 Uhr:
Gehe mal davon aus, das die Bürokratiekosten in jedem Fall anfallen.
Dann eben Kurzeitkennzeichen draufpacken und ab in die (weit entfernte) Werkstatt.
Bin erstaunt das es in HH keine anständige freie Werkstatt gibt - ist ja nun nichts besonderes an dem Wagen in Stand zu setzen.
Die gibt es bestimmt. Ich habe sie nur noch nicht gefunden

Wenn ich nach den Infos
hiergehe bleibt ja prinzipiell nur die Wahl einer Werkstatt in unmittelbarer Umgebung :/
Zitat:
@Tacob schrieb am 19. Mai 2020 um 12:46:44 Uhr:
ich verstehe das Verhalten des Amtes nicht. Wieso können die ein Auto ohne TüV einfach abmelden? Hast du die Steuer nicht bezahlt? Das ist mir vollkommen neu, weil ich schon 50 Jahre im Kfz Bereich tätig bin . Sowas habe ich noch nie gehört. Frag doch mal nach wegen welchem Gesetz die handeln. Dies würde mich sehr interessieren.
Nee, nur TÜV ist abgelaufen. Ich nehme an grundlage ist
STVZO §17Ich bin allerdings auch verwundert über dieses harsche Vorgehen.
Zitat:
@AndyW211320 schrieb am 19. Mai 2020 um 12:40:05 Uhr:
Gehe mal davon aus, das die Bürokratiekosten in jedem Fall anfallen.
Dann eben Kurzeitkennzeichen draufpacken und ab in die (weit entfernte) Werkstatt.
Bin erstaunt das es in HH keine anständige freie Werkstatt gibt - ist ja nun nichts besonderes an dem Wagen in Stand zu setzen.
Auch interessant finde ich es, dass jemand über mehrere Monate nicht in der Lage ist, seinen Pflichten hinsichtlich des Führens einen Kfz nicht nachkommen kann. (...) dann muss man halt zahlen.
Naja, bei mir in der Straße stand gestern auch ein Nachbarswagen mit Ticket an der Scheibe.
TÜV seit 01/20 abgelaufen. Scheint kein Einzelfall zu sein der TE.
naja ein Ticket wegen TüV Überschreitung ist ja in manchen orten normal, aber ich habe in diesem Zusammenhang noch nie von einer Zwangsabmeldung gehört. Da muss doch noch etwas anderes sein.
Zitat:
@hjluecke schrieb am 19. Mai 2020 um 12:51:37 Uhr:
Zitat:
@AndyW211320 schrieb am 19. Mai 2020 um 12:40:05 Uhr:
Gehe mal davon aus, das die Bürokratiekosten in jedem Fall anfallen.
Dann eben Kurzeitkennzeichen draufpacken und ab in die (weit entfernte) Werkstatt.
Bin erstaunt das es in HH keine anständige freie Werkstatt gibt - ist ja nun nichts besonderes an dem Wagen in Stand zu setzen.
Auch interessant finde ich es, dass jemand über mehrere Monate nicht in der Lage ist, seinen Pflichten hinsichtlich des Führens einen Kfz nicht nachkommen kann. (...) dann muss man halt zahlen.
Wie gesagt, ich ärgere mich auch, dass ich das einfach verplant habe. Nur ich bin ja gewillt mein Auto abzumelden und dann weitere Schritte zu planen. Warum man mir am Montag aber nicht auf meine Mail antwortet und mich am Dienstag dann vor vollendete Tatsachen stellt finde sehr unglücklich. (Telefonisch war übringens niemand dort erreichbar)
Zitat:
@Tacob schrieb am 19. Mai 2020 um 12:59:18 Uhr:
naja ein Ticket wegen TüV Überschreitung ist ja in manchen orten normal, aber ich habe in diesem Zusammenhang noch nie von einer Zwangsabmeldung gehört. Da muss doch noch etwas anderes sein.
Definitiv nicht! Die Mitarbeiterin vom LBV hat ja auch nochmal deutlich klar gemacht, dass es wegen der Mängel am Fahrzeug ist.
Zitat:
@Tacob schrieb am 19. Mai 2020 um 12:59:18 Uhr:
aber ich habe in diesem Zusammenhang noch nie von einer Zwangsabmeldung gehört. Da muss doch noch etwas anderes sein.
Na klar geht das.
Man darf auch nicht mit erheblichen Mängeln durch die Gegend fahren. (Nur Fahrten zur Beseitigung der Mängel)
Man muss unverzüglich die Mängel beseitigen.
Aber obgleich ich sagen muss, dass die Frist nicht verhältnismäßig ist.
Mein Tipp:
Fahr mit dem Auto direkt zur Werkstatt und lass es dann reparieren und TÜv machen.
Dann hast du das Problem schnell und einfach gelöst.
Zitat:
@Tacob schrieb am 19. Mai 2020 um 12:59:18 Uhr:
naja ein Ticket wegen TüV Überschreitung ist ja in manchen orten normal, aber ich habe in diesem Zusammenhang noch nie von einer Zwangsabmeldung gehört. Da muss doch noch etwas anderes sein.
Doch war bei einem Kumpel von mir genauso.