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Betrug bei Autokauf von Händler - Hilfe bitte
Hallo,
Ich habe ein großes Problem - Im Dezember 05 habe ich einen CLK Bj 98 (Automatik) bei einem Händler in München gekauft.
Alles schien gut zu laufen, habe das Auto dort gekauft (war zusammen mit nem Kumpel dort) und bin damit nach Böblingen, wo ich wohne...
Nach einiger Zeit habe ich gemerkt dass der Gang durchrutscht, die Karre bleibt einfach nach dem Beschleunigen stehen, war damit 1 mal in der Werkstatt, habe 160 Euro Reperatur gezahlt
Diagnose: Getriebe undicht, möglicherweise auch Motor, da man nicht genau sagen konnte wo das Öl herkommt.
Jetzt tropft es aber weiterhin..
Meine Frage, ich möchte das Auto nicht mehr, jeder Händler muss doch normalerweise 1 Jahr Garantie auf Motor Geriebe... geben!!! Oder?! Oder muss sogar dass komplette Auto zurücknehmen!?
PROBLEM: ich vermute der Händler hat zum Schluß beim Kopieren des Vertrages noch den Vertag geändert! D.h. -
er hat angekreuzt, dass ich selbständig bin und dass er für keine Schäden,... haften muss!!!
Ich habe dem Händler daurafhin 1x geschrieben, dass das Auto Getriebeprobleme hat, daraufhin hat sein Anwalt mir geantwortet, dass ich angekreuzt habe ich wäre selbständig und dass ich deshalb keine Schadensersatz bekomme!
Das ist doch ein Verbrechen..!??
ICH BIN ABER KEIN SELBSTÄNDIGER sonder ein normaler Arbeiter!
Habe leider keinen Rechtsschutz gehabt.. und bis jetzt auch keinen Anwalt,
Kann man gegen diesen irgendwie vorgehen (gerichtlich oder so) was würde das kosten. Das Auto kommt mir vor ist totaler Schrott, überall kommt Öl raus...Was empfiehlt ihr mir kann man da machen???? Ich kann ja beweisen dass ich nicht selbständig bin...
Vielen Dank!!
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27 Antworten
Was steht denn in deiner Durchschrift des Vertrages??
Das nachträgliche eigenständige Ändern des Vertrages ist Urkundenfälschung. Wenn der Händler nicht mit sich reden lässt, wirste ohne Anwalt da auch wenig ausrichten können.
Zitat:
Original geschrieben von dsrihk
Was steht denn in deiner Durchschrift des Vertrages??
Das nachträgliche eigenständige Ändern des Vertrages ist Urkundenfälschung. Wenn der Händler nicht mit sich reden lässt, wirste ohne Anwalt da auch wenig ausrichten können.
Hallo,
sollte man ihm aber tatsächlich eine Urkundenfälschung nachweisen können wird es für den Händler sehr heikel,denn dies ist kein Kavalliersdelikt
Grüße Andy
Komisch finde ich schon das der Händler sofort seinen Anwalt einschaltet anstatt erst mal das ganze normal abzuwickeln.
Man hätte ja auch so einfach auf den Vertrag verweisen können ohne Anwalt.
Würde damit mal zum ADAC gehen. Und/Oder eine Rechtsberatung machen lassen. Wird vielleicht so 50-100€ kosten.
Wenn du Glück hast kannst du beim ADAC auch für 50€ im Jahr eine Verkehrsrechtsschutz machen die dann vielleicht auch jetzt schon gilt. Würd ich einfach mal nach fragen ob sich da etwas machen läßt.
Das mit dem selbstständig kann man schnell entkräften, da ja eine selbstständige Tätigkeit bei dem zuständigen Gewerbeamt gemeldet sein muss. Wenn dem nicht so ist, gibts auch keine Selbstständigkeit.
Für alles andere: Anwalt einschalten.
Lassen sich Händler nicht dann die Kopie der Gewerbeanmeldung zeigen wenn sie auf Nummer Sicher gehen wollen? Denn wenn der Käufer kein Gewerbetreibender ist, bekommt er auch Gewährleistung oder?
Würde mich auch mal interessieren denn es gibt ja auch Schlaumeier die einfach behaupten sie seien selbständig um an Fahrzeuge zu kommen die sie als privat nicht kriegen würden (wenn dabeisteht "nur an Händler oder Gewerbe...")
Is hier n Anwalt im Saal?
Zitat:
Original geschrieben von 190e
Lassen sich Händler nicht dann die Kopie der Gewerbeanmeldung zeigen wenn sie auf Nummer Sicher gehen wollen? Denn wenn der Käufer kein Gewerbetreibender ist, bekommt er auch Gewährleistung oder?
Würde mich auch mal interessieren denn es gibt ja auch Schlaumeier die einfach behaupten sie seien selbständig um an Fahrzeuge zu kommen die sie als privat nicht kriegen würden (wenn dabeisteht "nur an Händler oder Gewerbe...")
Is hier n Anwalt im Saal?
Hallo,
soweit ich weiß dürfen Rechtsfragen bzw. rechtliche Beratung in einem öffentlichen Forum nicht erfolgen...
Grüße Andy
Fakt ist, dass es sich sehr leicht überprüfen lässt, ob beim zuständigem Amt überhaupt eine Gewerbeanmeldung vorliegt, zur Not beim Finanzamt. Daher kann der Händler viel behaupten, wenn keine Gewerbeanmeldung vorliegt -> Urkundenfälschung. Dass Du einfach so behauptest, ein Gewerbe zu haben, schliesse ich jetzt mal aus.
Dragon46
(seit 3 Monaten selbst Gewerbetreibender)
Zitat:
Original geschrieben von 190e
Lassen sich Händler nicht dann die Kopie der Gewerbeanmeldung zeigen wenn sie auf Nummer Sicher gehen wollen? Denn wenn der Käufer kein Gewerbetreibender ist, bekommt er auch Gewährleistung oder?
Hallo allerseits.
Es gab mal ein BGH-Urteil zu so einem Fall. Sinngemäß hieß es dort:
Der Händler muss sich nicht irgendwelche Gewerbeanmeldungen etc. zeigen lassen, es gilt der Schutz von Treu und Glauben. Der Käufer kann sich später nicht darauf berufen, daß er in Wirklichkeit Verbraucher und kein Gewerbetreibender ist. Ergo kann in so einem Fall die Haftung für Sachmängel (Gewährleistung) rechtswirksam ausgeschlossen sein.
Ob in diesem Fall der Käufer des CLK ein Auto kaufen wollte, daß er als Verbraucher nicht bekommen hätte, oder ob der Verkäufer das Kreuzchen nachträglich im Vertrag gemacht hat, ist schwer zu prüfen.
´
HTH
Zitat:
Ob in diesem Fall der Käufer des CLK ein Auto kaufen wollte, daß er als Verbraucher nicht bekommen hätte, oder ob der Verkäufer das Kreuzchen nachträglich im Vertrag gemacht hat, ist schwer zu prüfen.
Eigentlich nicht, denn dann steht im Angebot "nur an Gewerbetreibende" Kann der Händler sowas nicht vorweisen sieht es schlecht aus. da müsste man es wohl drauf ankommen lassen.
Zitat:
Original geschrieben von fuchs755
Eigentlich nicht, denn dann steht im Angebot "nur an Gewerbetreibende" Kann der Händler sowas nicht vorweisen sieht es schlecht aus. da müsste man es wohl drauf ankommen lassen.
Es muß ja kein schriftliches Angebot geben, ist ja nicht "Vorschrift". Es könnte ja auch sein, daß der Käufer das Auto beim Händler gesehen hat und der Händler gesagt hat "Verkauf nur an Gewerbetreibende" und das Unheil nahm seinen Lauf... Oder das der Kunde statt eines "Verbraucherpreises" eben einen "Händlerpreis" bekam, der natürlich keine Gewährleistung beeinhaltet...
Es kann natürlich auch sein, daß der Käufer ganz böse abgekocht wurde und bei Unterschrift das Kreuzchen nicht da war, sondern erst als der Verkäufer den Vertrag kopierte. Nur da ist eben das Problem, daß der Käufer beweispflichtig ist...
Zitat:
Nur da ist eben das Problem, daß der Käufer beweispflichtig ist...
das seh ich anders:
Wenn der VK die Gewährleistung wirksam ausschließen will ist er in der Beweispflicht. Steht in einem Angebot "nur an Gewerbetreibende" ist diese erbracht. Andernfalls wirds schwierig,....
Zitat:
Original geschrieben von fuchs755
das seh ich anders:
Wenn der VK die Gewährleistung wirksam ausschließen will ist er in der Beweispflicht. Steht in einem Angebot "nur an Gewerbetreibende" ist diese erbracht. Andernfalls wirds schwierig,....
Nicht unbedingt. Der Idealfall für den Käufer wäre der, er hat einen Ausdruck eines Internet-Angebots über diesen CLK, ohne den von Dir erwähnten Vermerk "nur an Gewerbetreibende", Kaufpreis z. B. 10.000,- Euro. Vertrag lautet dann auch auf z. B. 10.000,- Euro. Bei dieser Konstellation wird es dann für den Händler schwierig, da geb ich Dir Recht. Denn das wäre ein offensichtlicher Umgehungstatbestand, um die Verbraucherrechte einzuschränken.
Was aber, wenn es kein konkretes Angebot gibt, oder wenn der Vertrag auf einen deutlich niedrigeren Preis als das Angebot lautet?
Hier nochmal der Kurztext einer Anmerkung zum oben erwähnten BGH-Urteil: "Die Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf sind nicht anwendbar, wenn der Unternehmer die Verbrauchereigenschaft seines Vertragspartners nach den objektiven Umständen weder kannte noch kennen musste."
Wenn wir also die näheren Begleitumstände nicht kennen, kann zwischen "Pech für den Käufer" und "Rückabwicklung" alles möglich sein.
Moin,
Dies sieht sehr seltsam und vertrakt aus. Hier ist zwingend der GANG zum Anwalt angesagt um sich dort beraten zu lassen.
Hier sind Mutmaßungen meiner Meinung nach ganz gefährlich, da es sich ganz offenbar nicht um einen Fall geht, wo die Sache sehr klar ist und mit Hilfe der eigenen oder angelesenen Erfahrungen abzugleichen ist.
Wichtig ist, was z.B. in deinem Vertrag drin steht.
Also in jedem Fall zu einem Anwalt gehen der sich mit dem Gewährleistungsrecht etc.pp. gut auskennt und mit diesem weitere Schritte absprechen.
MFG Kester
Du wirst ein Exemplar des Kaufvertrages haben und da kannst Du nachlesen, ob selbstständig drin steht oder nicht.
Selbst Stelbstständige können solche Pkw privat kaufen und haben damit normale Gewährleistungsansprüche.
Mit anderen Worten:
Den Punkt halte ich nicht für bedenklich,
vor allem, da Du nachweisbar Arbeiter bist.
Vorausgesetzt, aus Deinem Vertragsexemplar egibt sich keine solche Ausschlussklausel.
Innerhalb der Gewährleistungsfrist herrscht innerhalb des ersten halben Jahres Beweislastumkehr.
Jeder Mangel fällt damit faktisch in den Verantwortungsbereich des Händlers.
Diese Frist läuft ergo irgendwann im April ab.
danach bist Du faktisch chancenlos.
Was mich erstaunt, ist das Du bereits unmittelbar auf der Überführungsfahrt einen Mangel hattest, den Du auf eigene Rechnugn reguliert hast.
Warum?
Warum jetzt plötzlich die Ware zurückgeben?
Ist doch etwas spät!
Das Ganze erscheint mir entweder dumm naiv oder einfach nur dreist.
Ich schwanke da noch.
Vor allem weil man gescheite Wägen beim Daimler in Sindelfingen preiswerter bekommen sollte als in München.