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Betrug beim Audi Händler??

Audi A4 B7/8E
Themenstarteram 6. Juli 2010 um 19:41

Guten Tag!

Habe einen Audi a4 8e bj ende 03.

Ich habe vor dem Kauf bei ca 86000 den Zahnriemenwechsel machen lassen. Die dafür notwendigen Arbeiten wurden schlampig durchgeführt.Scheinwerfer sind schief, Spaltmaße von Stoßstange stimmt nicht, Kotflügelschrauben gelöst???warum???Außerdem ist die Motorhaube total schief und wurde auch schon gelöst.Spaltmaß Unterschied an der abschließenden Kante zum Kühlergrill Unterschied fast 1cm. Es ist mir beim Kauf vor 3 Monaten nicht aufgefallen, auch wegen des Guten Gewissens ja bei einem VW/SKODA Händler zu kaufen. Donnerstag geht er in die Werkstatt weil 3-4 Kleinigkeit (u.a. Klimaanlage abruppt ohne Funktion) gemacht werden müssen. Ich habe allerdings guten Kontakt zu einem Kfz Sachverständigen-Gutachter. Da sich für mich der Verdacht erhärtet das Auto hatte einen Unfall, wie soll ich am geschicktesten vorgehen. Zudem besteht auch ein unauffälliger, aber bei genauerem hinsehen gut feststellbarer Unterschied zwischen Lack Kotflügel und Lack Fahrertür.

Verdacht bei der Werkstatt äußern (ist nicht die vom Händler-wohne 250km entfernt), oder vorher schnell zum Gutachter? Reparaturhistorie einsehen (vielleicht gemauschelt)? Bitte um Rat!!

 

Noch was,ich habe ja eine Gesetzliche Gewährleistung verkürzt auf 12 Monate..!

Die Hupe ist defekt-Verschleißteil??Nein!!Also 100%ige Kostenübernahme Händler!? Also Mangel!(bei Kauf bereits vorhanden)

Sensor Heckklappenverriegelung defekt-Verschleißteil??Nein!!Also 100%ige Kostenübernahme Händler!?Also Mangel!(bei Kauf bereits vorhanden)

Stellmotor Tankklappe defekt--Verschleißteil??Nein!!Also 100%ige Kostenübernahme Händler!?Also Mangel!(bei Kauf bereits vorhanden)

Ergänzung:

Ich werde morgen zu dem Gutachter fahren, wir sind befreundet und er wird sich das Auto unverbindlich anschauen. Sollte er proforma behaupten die verzogene Motorhaube kommt von einem Unfall, die Kotflügel wurden gelöst-werde ich trotzdem mein Auto am Donnerstag zur Audi Werkstatt vor Ort vorführen. Dort lasse ich mir dann die Reparaturhistorie ausdrucken lassen. Evtl. entschlüsselt sich dann einiges. Wenn nicht werde ich dort vor Ort telefonisch Rücksprache mit meinem Händler halten was er zu diesen Umständen sagt. Gleichzeitig werde ich klären ob ich die 50% Materialkosten übernehme oder nicht. Hinsichtlich dessen werde ich vorab den Gutachter Fragen ob es ein Sachmangel bei Kauf ist oder Verschleiß. Nur meines Erachtens ist ein Stellmotor oder Sensor genauso wie die Hupe kein übliches Verschleißteil. Sollte sich bei dem Gespräch mit dem Gutachter vorab hersausstellen der Wagen hatte einen Unfall, die Schäden sind Sachmängel und der Händler sieht dies nicht ein nehme ich mein Auto wieder ab und storniere den Reparaturauftrag. Dann gehts zum Anwalt und zum Gutachter.

So wär jetzt mein Plan, eigentliche Frage war ob vorab jemand schon sagen kann ob dies Sachmängel sind und ob Mauschelei bei der Reparaturhistorie möglich ist.

Beste Antwort im Thema

Wenn der Händler alles richtig gemacht hätte, gäbe es dieses Thema hier nicht!

49 weitere Antworten
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49 Antworten
am 6. Juli 2010 um 22:01

Mauschelei bei der Reparaturhistorie in der Rep. Historie sind nachträglich nicht möglich. Es sei denn, es wurde Sachen von Anfang an nicht eingetragen !

Du musst in den ersten 6 Monaten keinerlei Kosten für eine Rep. von nicht Verschleißteilen bezahlen, denn der Verkäufer muss dir beweisen, dass der Schaden zum Zeitpunkt des Verkaufes noch nicht bestanden hat, das kann er in der Regel nicht :D

Eine sehr wichtige Frage vorab bezügl. der Garantie-/Gewährleistungsarbeiten:

WANN hast Du den A4 übergeben bekommen, also wann hast Du den frisch gebraucht gekauften A4 abgeholt???

Zu den möglichen Ungereimtheiten wegen der Spalt- und Passmaßen bzw. wegen der Lackunterschiede hast Du ja schon die richtigen Gedanken:

- zuerst unverbindlich den befreundeten Sachverständigen ein "Auge draufwerfen" lassen

- anschließend gibt's einen Anfangsverdacht oder auch nicht

Zitat:

Original geschrieben von roberto24487

Guten Tag!

 

Habe einen Audi a4 8e bj ende 03.

 

Ich habe vor dem Kauf bei ca 86000 den Zahnriemenwechsel machen lassen. Die dafür notwendigen Arbeiten wurden schlampig durchgeführt.Scheinwerfer sind schief, Spaltmaße von Stoßstange stimmt nicht, Kotflügelschrauben gelöst???warum???Außerdem ist die Motorhaube total schief und wurde auch schon gelöst.Spaltmaß Unterschied an der abschließenden Kante zum Kühlergrill Unterschied fast 1cm. Es ist mir beim Kauf vor 3 Monaten nicht aufgefallen, auch wegen des Guten Gewissens ja bei einem VW/SKODA Händler zu kaufen. Donnerstag geht er in die Werkstatt weil 3-4 Kleinigkeit (u.a. Klimaanlage abruppt ohne Funktion) gemacht werden müssen. Ich habe allerdings guten Kontakt zu einem Kfz Sachverständigen-Gutachter. Da sich für mich der Verdacht erhärtet das Auto hatte einen Unfall, wie soll ich am geschicktesten vorgehen. Zudem besteht auch ein unauffälliger, aber bei genauerem hinsehen gut feststellbarer Unterschied zwischen Lack Kotflügel und Lack Fahrertür.

 

Verdacht bei der Werkstatt äußern (ist nicht die vom Händler-wohne 250km entfernt), oder vorher schnell zum Gutachter? Reparaturhistorie einsehen (vielleicht gemauschelt)? Bitte um Rat!!

 

 

 

Noch was,ich habe ja eine Gesetzliche Gewährleistung verkürzt auf 12 Monate..!

 

Die Hupe ist defekt-Verschleißteil??Nein!!Also 100%ige Kostenübernahme Händler!? Also Mangel!(bei Kauf bereits vorhanden)

 

Sensor Heckklappenverriegelung defekt-Verschleißteil??Nein!!Also 100%ige Kostenübernahme Händler!?Also Mangel!(bei Kauf bereits vorhanden)

 

Stellmotor Tankklappe defekt--Verschleißteil??Nein!!Also 100%ige Kostenübernahme Händler!?Also Mangel!(bei Kauf bereits vorhanden)

 

Ergänzung:

Ich werde morgen zu dem Gutachter fahren, wir sind befreundet und er wird sich das Auto unverbindlich anschauen. Sollte er proforma behaupten die verzogene Motorhaube kommt von einem Unfall, die Kotflügel wurden gelöst-werde ich trotzdem mein Auto am Donnerstag zur Audi Werkstatt vor Ort vorführen. Dort lasse ich mir dann die Reparaturhistorie ausdrucken lassen. Evtl. entschlüsselt sich dann einiges. Wenn nicht werde ich dort vor Ort telefonisch Rücksprache mit meinem Händler halten was er zu diesen Umständen sagt. Gleichzeitig werde ich klären ob ich die 50% Materialkosten übernehme oder nicht. Hinsichtlich dessen werde ich vorab den Gutachter Fragen ob es ein Sachmangel bei Kauf ist oder Verschleiß. Nur meines Erachtens ist ein Stellmotor oder Sensor genauso wie die Hupe kein übliches Verschleißteil. Sollte sich bei dem Gespräch mit dem Gutachter vorab hersausstellen der Wagen hatte einen Unfall, die Schäden sind Sachmängel und der Händler sieht dies nicht ein nehme ich mein Auto wieder ab und storniere den Reparaturauftrag. Dann gehts zum Anwalt und zum Gutachter.

 

So wär jetzt mein Plan, eigentliche Frage war ob vorab jemand schon sagen kann ob dies Sachmängel sind und ob Mauschelei bei der Reparaturhistorie möglich ist.

nabend,

das alles ist dir vor 3 monaten nicht aufgefallen:confused:1cm unterschied,hallo war deine brille kaputt:D:rolleyes:

p.s. wird alles über gestzliche sachmängelhaftung ablaufen

gruß,immer locker bleiben,hast ja schon mal die richtigen freunde:p

am 7. Juli 2010 um 17:02

Hallo,

ich hatte Januar letzten Jahres das gleiche Probleme mit einem gekauften A4 B7 Avant. Die Arbeiten am Heck wurden aber sehr hochwertig verrichtet, so dass man sie kaum erkennen, sondern nur erahnen konnte. Ein guter Freund und Kfz-Meister brachte mir dann Gewissheit und ein gültiges Gutachten.

Du solltest folgender Maßen vorgehen.

Zunächst musst du feststellen lassen, ob der Wagen einen Unfall hatte, oder nicht. Das muss 1000%-ig sicher sein. Dann gleichst du den Schaden, falls vorhanden, am besten mit Hilfe deines Anwalts, mit dem Kaufvertrag ab. Wenn im Kaufvertrag nichts von dem event. Schaden steht, bist du erst mal safe.

Ich habe damals den Rat bekommen, dass Autohaus direkt zu konfrontieren. Hat auch was gebracht. Anstandslos wurde der Wagen zurück genommen.

Gerade Marken-AH sind um ihren guten Ruf angewiesen, da sie u.a. ihre jeweilige Lizenz durch sowas schnell verlieren können.

Grüße

am 7. Juli 2010 um 17:04

Ps: Die Reparaturhistorie kannst du auch in einem anderem Audi-AH nachfragen. Das solltest du auch machen.

Themenstarteram 7. Juli 2010 um 18:02

Leider ist mein Gutachter im Urlaub.. Aber habe mir heute die Reparaturhistorie angesehen... Abgesehen davon dass 7 mal die Reifen erneuert wurden (Auto war nur 2 Jahre angemeldet und stand dann 4 Jahre) wurde er 1 mal abgeschleppt. Ausserdem wurden beide Nebelscheinwerfer erneuert. Frontscheibe wurde gewechselt, wusste ich nicht, aber nicht weiter schlimm-nur wurde beim Tausch die Kunstoffabdeckung unter der Scheibe zersägt.

Klimakompressor wurde 2 Tage vor meiner Abholung getauscht, heute funktioniert die Klimaanlage nicht mehr.

Spur wurde eingestellt....warum??

Ich bin mit dem Werkstattmeister raus zum Auto, Lacktiefenmessgerät auf die Front gehalten..resultat: Kotflügel wurde getauscht (nicht in der Historie hinterlegt), Motorhaube wurde gespachtelt und nach lackiert. Bei genauerem Hinsehen stellten wir desweiteren fest: von innen lässt sich der Spachtel an der Motorhaube sehen und-Rost. Auch der Kotflügel rostet trotz Neulackierung.

Zum Thema "haste das nicht gesehen"... nein, ich habe nie so genau hingeschaut, an der Motorhaube ist das Spaltmaß minimal-aber sichtbar ungleich. Aber das Spaltmaß von Motorhaube zu Kühlergrill/Stoßstange extrem (1cm), man sieht es aber nicht wenn man nicht gezielt hinschaut...auch weil der Schatten den Eindruck erschwert.

Ich habe das Auto jetzt etwas über 3 Monate, von "Bestellung bis Abholung" sind 7 Tage vergangen.

Hallo,

nun ja, damit ist es ein Unfallauto auch im Sinne der Gesetzgebung, denn diese Schäden (Motorhaube und getauschter Kotflügel) sind definitiv schwerwiegender als die Bagatellgrenze, die nicht von sich selbst angegeben werden muss. Das Autohaus, was den Wagen verkauft hat, hat nicht genau gequckt (oder wollte nicht), und damit muss es den Wagen zurücknehmen oder, wenn du dich darauf einlässt, eine Kaufpreisminderung zurück zahlen.

Solche Sachen lassen sich in der Regel auch ohne Anwalt direkt klären. Nur wenn das Autohaus sich quer stellt, dann brauchst du einen RA.

Und den Abzug für die gefahrenen Kilometer würde ich bei 3 Monaten Haltedauer und dem im Raum stehenden Betrug nicht zahlen.

Gruß,

Nipo

P.S. So ein Lackdickenmessgerät kostet ca. 80,- und erspart dir jegliche Diskussionen.

Der Händler sollte den Wagen zurücknehmen müssen.

In aller Kürze:

Ab zum Anwalt und weg mit der Kiste!!!!!:eek:

DAS WÜRDE ICH GANZ SICHER MACHEN!!!!!

Themenstarteram 8. Juli 2010 um 7:40

Der Verkäufer/Firmeninhaber ist natürlich nach andeutung meines anliegens den halben Tag nicht zu erreichen... ^^, habe jetzt dirket VW/Audi gebeten die Sache zu beschleunigen. Mal schauen ob dies Wirkung zeigt...

Zitat:

Original geschrieben von Nipo

Hallo,

nun ja, damit ist es ein Unfallauto auch im Sinne der Gesetzgebung, denn diese Schäden (Motorhaube und getauschter Kotflügel) sind definitiv schwerwiegender als die Bagatellgrenze, die nicht von sich selbst angegeben werden muss.

Hallo,

jetzt würde mich mal interessieren ab wann genau es sich um einen Unfallschaden handelt. Bei mir wurde mal das Fahrzeug durch ein ausparkendes Fahrzeug beschädigt. Damals bestand ich auf Neuteile: Kotflügel, Stoßstange, Scheinwerfer und Motorhaube wurden ersetzt. Es war eigentlich ein recht geringer Schaden für den Reparaturumfang. Ist mein Fahrzeug nun ein Unfallwagen nur weil diese Teile komplett ausgetauscht wurden. Es wurde ja nicht weiter relevantes gewechselt. Schlossträger, Kühler usw. waren nicht in mitleidenschaft gezogen.

Gruß Tobi

Themenstarteram 8. Juli 2010 um 10:44

Ich denke es gibt schlicht und ergreifend eine Grenze, welche Aufwand und Kosten eines Schadens beschreibt, vielleicht sogar im Verhältnis Wert Kfz/Schaden und dem entsprechend besagt ob es ein Bagatellschaden oder schwerwiegenderer Schaden ist bei dem das Auto dann als Unfallwagen gilt.

Diese Grenze auszuloten ist aber nicht in meinem Interesse, ein Unfall wurde mir in der Historie dieses Fahrzeugs schlicht weg nicht mitgeteilt. Vielleicht weiß auch der Händler selbst nicht davon, so wird es denke ich kommen, aber wieso sein Problem zu meinem machen.

Ich möchte das Fahrzeug eigentlich nicht abgeben, ich möchte das Gründlich und in vollem Umfang nachgebessert wird. Schätzungsweisse wird sich so eine Nachbesserung auf ca. 2000€ summieren...

Kotflügel nachlackieren, Motorhaube tauschen und lackieren, Schlossträger richten, Scheinwerfer und Stoßstange begradigen. Fehlende Abdeckungen ergänzen, Keder/Dichtgummi Frontscheibe erneuern, Kunststoffabdeckung erneuern, fehlende Kunststoffpropfen montieren.

Und zu guter letzt wahrscheinlich Klimakompressor tauschen.

Achso, Heckschürze Komplett tauschen, lackieren.......

Mal schauen worauf er sich einlässt.

Zitat:

Original geschrieben von roberto24487

Ich denke es gibt schlicht und ergreifend eine Grenze, welche Aufwand und Kosten eines Schadens beschreibt, vielleicht sogar im Verhältnis Wert Kfz/Schaden und dem entsprechend besagt ob es ein Bagatellschaden oder schwerwiegenderer Schaden ist bei dem das Auto dann als Unfallwagen gilt.

 

Diese Grenze auszuloten ist aber nicht in meinem Interesse, ein Unfall wurde mir in der Historie dieses Fahrzeugs schlicht weg nicht mitgeteilt. Vielleicht weiß auch der Händler selbst nicht davon, so wird es denke ich kommen, aber wieso sein Problem zu meinem machen.

 

Ich möchte das Fahrzeug eigentlich nicht abgeben, ich möchte das Gründlich und in vollem Umfang nachgebessert wird. Schätzungsweisse wird sich so eine Nachbesserung auf ca. 2000€ summieren...

 

Kotflügel nachlackieren, Motorhaube tauschen und lackieren, Schlossträger richten, Scheinwerfer und Stoßstange begradigen. Fehlende Abdeckungen ergänzen, Keder/Dichtgummi Frontscheibe erneuern, Kunststoffabdeckung erneuern, fehlende Kunststoffpropfen montieren.

Und zu guter letzt wahrscheinlich Klimakompressor tauschen.

Achso, Heckschürze Komplett tauschen, lackieren.......

 

Mal schauen worauf er sich einlässt.

mahlzeit,

ein paar fotos wären nicht schlecht von der ganzen misere die du da beschreibst

p.s. is aber recht sonderbar das du das beim kauf überhaupt nicht gesehen hast was du hier alles aufzählst:confused::rolleyes:

gruß

Zitat:

Original geschrieben von golf1cabrio24

 

Hallo,

jetzt würde mich mal interessieren ab wann genau es sich um einen Unfallschaden handelt. Bei mir wurde mal das Fahrzeug durch ein ausparkendes Fahrzeug beschädigt. Damals bestand ich auf Neuteile: Kotflügel, Stoßstange, Scheinwerfer und Motorhaube wurden ersetzt. Es war eigentlich ein recht geringer Schaden für den Reparaturumfang. Ist mein Fahrzeug nun ein Unfallwagen nur weil diese Teile komplett ausgetauscht wurden. Es wurde ja nicht weiter relevantes gewechselt. Schlossträger, Kühler usw. waren nicht in mitleidenschaft gezogen.

Gruß Tobi

Also, so wie es die Juristik sieht, ist die Bezeichnung Unfallwagen bei einem Fahrzeug gegeben, an welchem der Rahmen gerichtet bzw. Schweißarbeiten an der Karosserie vorgenommen werden mußten. Kurzum tiefgreifende Reparaturen.

Tausch von Einzelteilen wie z.b. Kotflügel, Haube ec. ist in der Bezeichnung als Blechschaden zu vermerken. Ein Parkrempler mit z.b. getauschter und neu lackierter Tür ist kein Unfallwagen.

Heist aber nicht, dass ich den neuen Käufer davon nicht in Kentniss setzen muss !!

Trotz allem, um einem späteren Käufer dieses alles belegen bzw. entkräften zu können, Original Rechnungen aufheben!! Einen Nach/ Neulackierung z.b. wegen Hagelschlag bedeutet nicht, dass es sich um einen Unfallwagen handelt.

Trotz allem ist es schon seltsam, dass Differenzen / Spaltmaße erst nach 3 Monaten im Besitz auffallen. Ich z.b. schaue bei Kauf fast mit der Lupe. Hier kann auch sehr schnell unterstellt werden, dass der drei monatige Besitzer selbst einen Schaden verursacht hat, selbigen in einer freien Werkstatt hat Richten lassen und das Fahrzeug vom Hof haben möchte.

Diese Frage würde ich z.b. vom Richtertisch, durchaus stellen.

Die 6 monatige Gewährleistung (Sachmängel Haftung) ist eigentlich für "verdeckte" nicht unmittlbar sichchtbare Schäden gedacht, welches hier natürlich definitiv nicht greift. Die Beweislast würde ich ( ohne Akteneinsicht ) hier nicht unbedingt nur bei dem KFZ Händler sehen wollen.

Aber...aus der Ferne und ohne Background nur Spekulationen. Trotz allem....viel Glück, beim nächsten mal schaust du garantiert genauer hin.

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