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Betrug beim Autokauf ?

Audi A6 C6/4F
Themenstarteram 15. Februar 2015 um 9:13

Hallo Kollegen,

Ich brauche euren Rat,

vor ein paar Monaten habe ich mir einen A6 2009 beim Händler(nicht Audi) gekauft.Der Abschluss erfolgte mit Vertrag, alles schien in Ordnung zu sein, die Original Papiere wurden allerdings zwei Tage später nachgeschickt....

Bei der Anmeldung stellte sich heraus, das,das Auto keine HU und AU hat. (Bin ca. 400 km ohne TÜV gefahren ohne dies zu wissen ). Laut dem Vertrag hätte das Auto noch knapp 2 Jahren TÜV. Der Dicke hat problemlos die Prüfung bestanden.

Am 5. Tag ist der Keilriemen kaputt gegangen, was nochmals ca 500€ Ausgaben bedeutete..

Und alle schlimmste kommt jetzt:

Im Serviceheft stand bei 130 tausend km kein genauer Eintrag was gemacht wurde, bei150 tausend km wurde wieder alles ganz normal eingetragen.

Daraufhin bin ich zum Audihändler, um nachzufragen was genau bei 130tausend Kilometer gemacht wurde,um zu wissen was ich beim nächstem Service brauche...

Ich erfuhr, das, das Auto falsch betankt wurde (Benzin statt Diesel),abgeschleppt wurde die Leitungen gereinigt und die Kraftstofffilter gewechselt wurden. (Beim Kauf wurde dies verschwiegen) anscheinend fuhr er dann ohne Probleme weiter. Dies war bereits vor ca.2 Jahren und 30 tausend km. Bei Audi wurde mir weiterhin gesagt das es auf jeden Fall zu Schäden kommen wird, egal ob nach 10 oder nach 200 000 km und ich müsste dann mit ca 7000-20000€ Kosten rechnen. (3.0TDI Motor)

Ich bin selbst schon ca. 3000 km gefahren und hatte keine Problemen.

Ich war dann beim Anwalt um zu fragen ob ich evtl. etwas zurück bekommen kann oder irgendwie die zukünftigen möglichen Ausgaben einklagen kann.

Er sagte die einzigste vernünftige Möglichkeit besteht darin den Vertrag zu stornieren, das Auto zurück zu geben und das Geld zu bekommen.

Meine Frage ist nun, ob es noch irgendwelche anderen Lösungen gibt? Ich habe z.B. von Fällen gehört bei denen die Kläger den Kaufpreis zurück erstattet bekamen ohne das Auto zurück geben zu müssen.

Danke im Voraus

Beste Antwort im Thema

Das wäre es ja noch...Geld zurück und Auto behalten.... Wo hast Du das denn gelesen ? :D

Ich würde dem Rat Deines Anwalts folgen... Rückwandeln und Geld zurück.

Wenn es tatsächlich zu späteren Schäden kommt hast Du schlechte Karten da noch Geld zurück zu bekommen !!

mfg Senti

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Das wäre es ja noch...Geld zurück und Auto behalten.... Wo hast Du das denn gelesen ? :D

Ich würde dem Rat Deines Anwalts folgen... Rückwandeln und Geld zurück.

Wenn es tatsächlich zu späteren Schäden kommt hast Du schlechte Karten da noch Geld zurück zu bekommen !!

mfg Senti

Die Idee Kaufpreis zurück und das Auto behalten ist ja schön. Jedoch würde ich so nicht daran gehen.

Konfrontiere doch erstmal den Händler und Frage ihn was er vorschlägt. Hat er davon mit Sicherheit gewusst?

Mein Händler hatte keine Ahnung von der Vorgeschichte meines dicken. Somit kann ich ihm auch nix vorhalten. Der Keilriemen ist mir auch kurz nach Kauf weg geflogen. War aber auch abzusehen. :)

am 15. Februar 2015 um 9:36

Die pauschale Aussage das es auf jeden Fall zu Schäden kommen wird, ist m.E. totaler Blödsinn. Es könnte zu Schäden an der Dieselpumpe kommen da die Schmierung fehlt wenn man nach dem falschen tanken weiterfährt. Im Normalfall bemerkt man seinen Irrtum und lässt das ganze beheben und gut ist.

Der A3 meines Vaters wurde auch mal falsch betankt....das ist jetzt 240 tsd km her! Der Wagen schnurrt immer noch wie eine 1, und dass bei knapp 300 tsd km...

Bei 260 tsd km war eine Förderpumpe notwendig, da die eine leichte Leckage hatte...ansonsten keine Schäden!

Nur als Gedankenstütze zur Aussage des Händlers!

Hat er dir nicht zufällig ein andreen Wagen angeboten?

Mein Auto wurde nicht ausgesaugt beim Autokauf, kann ich jetzt den Vertrag stornieren???

Spaß beiseite.

Das ist doch kein Betrug.

Liegt denn ein Magel vor? NEIN.

Also kannst du auch das Auto nicht zurückbringen.

Da hast du rechtlich ganz schlechte Karten.

Zitat:

@Kolynka schrieb am 15. Februar 2015 um 10:13:18 Uhr:

 

Am 5. Tag ist der Keilriemen kaputt gegangen, was nochmals ca 500€ Ausgaben bedeutete..

Und alle schlimmste kommt jetzt:

Kopfschüttel. Das ist dann aber Betrug für den Keilrippenriemen 500 EUR zu berechnen.

War da noch ein anderer Defekt?

Der professionelle Händler weiß was alles beim Verkauf angegeben werden muss !

Auch zu seiner eigenen Sicherheit.

Ich kann dir auch nur raten den Tip deines Anwaltes anzunehmen !

Wer weiß wie lange du Freude an dem A6 haben wirst ?! :confused:

Kann gut gehen, kann aber auch nicht !

Und es gibt soviele schöne A6 ohne große Mängel auf den Internet Verkaufsplattformen ! :D

Gruß

Pit

Was will der TE hier erreichen? Sollte(!?) es ein verschwiegener Mangel (Sachmangel) sein, kann man Nachbesserung verlangen. Führt die zu nichts, kann man Wandeln.

Anfechtung wegen Täuschung im Kaufvertrag? Das sollte doch bei Erfolg zur Rückgängigmachung der Teilgeschäfte führen, oder? Also Geld zurück, Auto zurück.

Selbst wenn man Schadenersatz für die Aufwendungen usw. durchsetzen wollen würde, kann ich mir nicht vorstellen, wie der TE mit dem Auto und ohne es zu bezahlen aus dem Geschäft kommen will?!

Der vom TE eigenmächtig reparierte Keilriemen geht im Zweifelsfall auf Rechnung des TE. Man muss dem Händler schon die Möglichkeit geben, nachzubessern. Gewährleistung gibt der Verkäufer! Oder hat der Verkäufer den gerichtet und die 500€ nur als fiktive Summe genannt?

Ein Keilriemen ist doch ein Verschleissteil. Da gibts nirgends auf der Welt Garantie für.

Ein Reifen kann Dir ja auch platzen. Kannst Du da bei einem Gebrauchtwagen/Gebrauchtreifen

1 Woche später Garatie verlangen? Der TüV hat ja auch keine Mängel festgestellt.

Und die Sache mit der Falschbetankung ist nichts was der Händler wissen oder angeben muss.

Woher soll den ein Gebrauchtwagenhändler wissen das der Wagen mal vor 2 Jahren falsch

betankt wurde?

Geld zurück und Auto behalten ist ja das Beste. Wegen solchen Leuten landet jeder Mist

vor Gericht.

Zitat:

@Toshy schrieb am 15. Februar 2015 um 11:05:54 Uhr:

Was will der TE hier erreichen?

Zitat:

Meine Frage ist nun, ob es noch irgendwelche anderen Lösungen gibt?

Steht ja da.... er möchte Tipps ob es anders zu regeln ist ! ;)

Meine Meinung: wenn Du schon einen Anwalt konsultierst dann halt Dich an seinen Rat !

Die FähnchenAutohändler sind auch nicht so mein Ding... immer wieder hört man von zurückgedrehten Tachos usw.... Solltest deinen Wagen mal ganz genau unter die Lupe nehmen lassen...

Unstimmigkeiten, gerade die fehlende HU/AU, obwohl anders im Kaufvertrag festgeschrieben, würden mich stuzig machen....

Wende Dich an den Händler und konfrontiere ihn damit--- Handel mit ihm einen anderen Preis aus oder gib den Wagen zurück !

Hab letztes Jahr auch erfahren das mein Auto ein Unfallwagen ist. Ich lass die Sache jetzt über ein Schiedsgericht Laufen. Das kostet nix und evtl kann man so einen guten Vergleich aushandeln. Und falls der Händler Zicken sollte, kann man ihn ja immer noch anzeigen.

Wo ist denn hier bitte ein Sachmangel? Wer kann dem Händler denn beweisen, dass er von de Falschbetankung wusste und selbst wenn, das Fahrzeug muss doch deswegen nicht verschrottet werden? Und warum sollte der Verkäufer einen Rücktritt vom KV akzeptieren? Eine Falschbetankung ist ja keine irreversible Beschädigung, wenn das Fahrzeug unmittelbar in der Werkstatt entleert und gereinigt wurde.

Für Leute mit solch panischer Angst bleibt nur ein Neuwagen.

am 15. Februar 2015 um 11:32

1.Orig. Papiere per Post

2. kein TÜV keine AU - was war denn auf den Nrn-Schildern ?

3. usw...........

da gibt es sicherlich noch einige Dinge die bislang unentdeckt geblieben sind.

Bei dem Wagen hätte ich immer eine innere Unruhe damit zu fahren.

Fazit: weg damit

Viel Glück - Gruß Wolfgang

Zitat:

@derSentinel schrieb am 15. Februar 2015 um 11:28:58 Uhr:

Zitat:

@Toshy schrieb am 15. Februar 2015 um 11:05:54 Uhr:

Was will der TE hier erreichen?

Steht ja da.... er möchte Tipps ob es anders zu regeln ist ! ;)

Die Frage war vor allem darauf bezogen, dass der TE gerne Auto und Geld behalten will. Darauf bin ich in meinem letzten Satz auch wieder gekommen. ;) Ich sollte es wohl nicht so verkompliziert schreiben.

 

Ich hätte da mal ein paar Fragen:

Der Käufer ist mit Auto aber ohne Papiere vom Händler weggefahren? Das wäre ja bei einem gestohlenen Auto nicht mal mehr gutgläubiger Erwerb. Das ist ja schon fahrlässig! Warum wurden die Papiere überhaupt nachgeschickt?

Der TÜV wurde im Kaufvertrag als vorhanden notiert und dann gabs keinen? Warum fällt das erst bei der Anmeldung auf? Der TÜV wird mit dem TÜV-Bericht nachgewiesen. Ohne den geh ich doch gar nicht zur Zulassung. Fehlte der Bericht oder war der TÜV tatsächlich abgelaufen?

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