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Betrug beim Kauf eines gebrauchten Kfz.

Renault Modus I (P)
Themenstarteram 30. Mai 2012 um 8:09

Hallo,

ich bin neu hier und versuche mich informativ auszudrücken.

Ich habe im Sept. 2009 einen gebrauchten Renault Modus bei einem Gebrauchtwagenhändler gekauft.

Im Kaufvertrag (ADAC) schreibt der Verkäufer zum Punkt "Schäden" ... Linker Kotflügel vorne erneuert und meint wörtlich ... Der Vorbesitzer touchierte die Garagenwand.

Da mir seit ein paar Wochen Merkwürdigkeiten an dem Auto auffallen, habe ich mich über den Vorbesitzer/DEKRA usw. kundig gemacht und erfahren, dass das Auto - 7 Monate vor meinem Kauf - einen Totalschaden erlitten hatte und nicht in einer Fachwerkstatt repariert wurde.

Die Frage ist, kann ich in irgendeiner Form etwas geldent machen? Das Auto hatte 16000 Km beim Kauf und heute 36000 km.

Die schwarze Schafe sterben nicht aus.:confused:

MfG

fst70

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9 Antworten
am 30. Mai 2012 um 9:18

Rechtschutz (wenn vorhanden) anrufen und nachfragen.

Sonst www.frag-einen-anwalt.de und dort gg. einen kleinen Betrag erstmal Infos/Rechtberatung einholen. (habe selbst schon 3x diese Seite benutzt und bin bisher sehr zufrieden)

Alles andere macht kein Sinn, Rechtberatung sollte man hier nicht suchen. Theoretisch ist die Gewährleistung ja abgelaufen, aber Betrug ist was anderes. Die zu klärende Frage ist natürlich: Wusste der Händler das oder wurde er auch vom Vorbesitzer getäuscht? Aber ich wüsste nicht ob das dabei überhaupt relevant ist.

Viel Erfolg, das wird nicht einfach! Ich hatte auch sowas, Motorschaden beim Kauf eines Vectra B. Ende vom Lied: 22 Wochen ohne Auto, Reparatur selbst vorgestreckt, 1,5 Jahre bis zum Gerichtstermin, dort dann auf einen Vergleich geeinigt.

am 30. Mai 2012 um 20:21

Hoffe auch, dass Du den entsprechenden Rechtschutz besitzt!

 

Sofort zum Anwalt des Vertrauens...unter hinzuziehen der Staatsmacht (hier die Polizei) zwecks Anzeige wegen Betrugs.....! Volles Rohr...so meine Devise!  :mad::mad:

 

Mittlerweile entwickelt sich bei mir ein gewisses und gesundes Maß an Hass und Wut gegen solche Händler! :mad:;)

 

Nicht mit Wattebällchen werfen!

 

 

;) VIEL GLÜCK!

am 30. Mai 2012 um 21:24

Zitat:

Original geschrieben von fst70

Die schwarze Schafe sterben nicht aus.:confused:

diejenigen, die die katze im sack kaufen - anstatt sich VORHER zu informieren, allerdings auch nicht!

Themenstarteram 31. Mai 2012 um 6:45

Ich hoffe nur dass Dir so etwas nicht passiert.fst70

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von fst70

Die schwarze Schafe sterben nicht aus.:confused:

diejenigen, die die katze im sack kaufen - anstatt sich VORHER zu informieren, allerdings auch nicht!

könnte sein das es aber schon verjährt ist.

Auf jeden Fall sofort einen Anwalt aufsuchen und die Sache schildern und dagegen vorgehen. Denn zwischen einem defekten Kotflügel und einem Totalschaden liegen Welten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Verkäufer damit durchkommen würde vor Gericht. Du wirst aber auf alle Fälle einen bestimmten Betrag pro gefahrenem Kilometer abgezogen bekommen, sofern das Auto zurück geht oder Du Geld zurück bekommen solltest.

Moin,

Vorsichtig mit dem Begriff BETRUG - der muss nicht vorliegen. Zum einen ist dir ein SChaden genannt worden - der eventuell der Tatsache entspricht. Zweitens versteht jeder, mit dem man redet (sofern er kein Gutachter ist) etwas anderes unter einem "Totalschaden". Von daher kann man sich eine Anzeige schonmal grundsätzlich sparen - wird eh eingestellt, weil es keine wirklichen Ermittlungsgründe gibt.

Bleiben wir bei einem Zivilrechtlichen Anspruch, der ggf. wegen Täuschung bestehen könnte. Hier kann ein Anwalt helfen. Trotzdem DÜNNE ;) Wenn das Auto so schwerwiegende Mängel hat - warum wurde das nicht innerhalb der letzten Jahre untersucht/gerügt? (Ich argumentiere jetzt mal wie ein böser Verkäufer!) Ergo - besteht die Möglichkeit, dass andere, zusätzliche Mängel aufgetaucht sind, die einem das Auto vermiesen und man es los werden will oder irgendwo Geld für die Reparatur herholen will. Oder du selbst hattest einen Unfall, hast den zusammenfuschen lassen und willst jetzt was von mir - weil ich dir das Auto mal ehrlich mit einem Schaden verkauft habe.

Ergo - du solltest nachdenken, ob du nicht durch deine Wartezeit deine Situation erheblich angreifbar gemacht hast. Drei Jahre sind eine verflucht lange Zeit in der einfach ziemlich viel passieren kann. Von daher kannst DU moralisch völlig im Recht sein - aber juristisch auf dünnen Füßen stehen (was den Nachweis angeht) und dadurch erhebliche Risiken einkalkulieren musst die Sache zu verlieren.

MFG Kester

Themenstarteram 2. Juni 2012 um 8:04

Moin,

Zitat:

 

danke für Deine sehr informative und gut geäußerte Formulierung. Fact ist, das an dem Auto immer mehr kl. Sachen aufgetreten sind, die mich schon langsam in's grübeln brachten. Jetzt bemerke ich ein Krachen und Knallen wenn ich die hintere Tür auf-/zumachen will.

Bei Renault gefragt stellt man fest, das dass Auto einen gr. Schaden erlitten haben muß u.nicht in einer Fachwerkstatt repariert worden ist. Aufgrund meiner jetzigen Recherchen bekomme ich von einem Gutachter (der das Auto damals begutachtet hat) eine Kopie die auflistet, das an Repoaraturkosten (mit Einzelaufstellungen) 10.250,- EUR entstehen werden.

Und jetzt habe ich die Angelegenheit einem Anwalt übertragen. Mal sehen was er dazu meint.

Aber ich habe mich sehr für Deine Hilfe hierzu zu bedanken !!!

MfG

fst70

Original geschrieben von Rotherbach

Moin,

Vorsichtig mit dem Begriff BETRUG - der muss nicht vorliegen. Zum einen ist dir ein SChaden genannt worden - der eventuell der Tatsache entspricht. Zweitens versteht jeder, mit dem man redet (sofern er kein Gutachter ist) etwas anderes unter einem "Totalschaden". Von daher kann man sich eine Anzeige schonmal grundsätzlich sparen - wird eh eingestellt, weil es keine wirklichen Ermittlungsgründe gibt.

Bleiben wir bei einem Zivilrechtlichen Anspruch, der ggf. wegen Täuschung bestehen könnte. Hier kann ein Anwalt helfen. Trotzdem DÜNNE ;) Wenn das Auto so schwerwiegende Mängel hat - warum wurde das nicht innerhalb der letzten Jahre untersucht/gerügt? (Ich argumentiere jetzt mal wie ein böser Verkäufer!) Ergo - besteht die Möglichkeit, dass andere, zusätzliche Mängel aufgetaucht sind, die einem das Auto vermiesen und man es los werden will oder irgendwo Geld für die Reparatur herholen will. Oder du selbst hattest einen Unfall, hast den zusammenfuschen lassen und willst jetzt was von mir - weil ich dir das Auto mal ehrlich mit einem Schaden verkauft habe.

Ergo - du solltest nachdenken, ob du nicht durch deine Wartezeit deine Situation erheblich angreifbar gemacht hast. Drei Jahre sind eine verflucht lange Zeit in der einfach ziemlich viel passieren kann. Von daher kannst DU moralisch völlig im Recht sein - aber juristisch auf dünnen Füßen stehen (was den Nachweis angeht) und dadurch erhebliche Risiken einkalkulieren musst die Sache zu verlieren.

MFG Kester

Moin,

Bei einem fast Neuwagen - ist ein gutachterlicher Schaden in deinem Bereich schnell erreicht - ohne das das Fahrzeug ein irreparabler Unfallwagen wäre. Auf die Aussage einer "Werkstatt" zwischen Tür und Angel - wäre ich auch Vorsichtig ;) Das sind bei solchen Dingen Dramaqueens - du kannst deinen Renault zu einem zertifizierten Karosseriebauer bringen und dort fachgerecht instand setzen lassen - und er würde dir dies ggf. erzählen, weil er nichts dran verdient hat ;) Nur mal als Beispiel - ich hatte mal mit einem Lancia Thema einen Unfall (mir ist wer draufgefahren) - Fahrzeugwert waren ca. 3000 Euro - der Schaden war zwar nicht letal (Auto fuhr noch) - aber da die notwendigen Teile und Lackarbeiten für die Instandsetzung schon bei über 4000 Euro lagen - war der Wagen dann ein "wirtschaftlicher" Totalschaden.

Der Anwalt ist definitiv die Richtige Adresse - der kann alles lesen, prüfen, bewerten und die entsprechenden Schlüsse ziehen. Wenn dir das Auto als Unfallfahrzeug hätte verkauft werden müssen (was ja gut sein kann) und dies nicht der Fall war - wird er schon was für dich machen können. Aber in dem Fall wären wir weiterhin nur bei einer "Täuschung" ;) Die Wortwahl ist manchmal böse Tricky.

MFG Kester

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