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Betrug? Rußpartikelfilter in den Papieren eingetragen, aber nicht im Auto verbaut / Steuernachteile?
Guten Abend,
vor ca. 2 Jahren hatte ich einen gebrauchten VW Passat Diesel gekauft.
Grüne Plakette und Rußpartikelfilter.
Der Verkäufer gab mir so HJS Nachrüstpapiere mit, wo auch ein Stempel (siehe Foto) zu sehen war.
ich damit zur Anmeldestelle zum Amt und zugelassen, das Auto hatte auch neuen TÜV, und ich bekam die grüne Umweltplakette.
Jetzt nach 2 Jahren mußte ich wieder zum TÜV, und Prüfer meinte, dass die Angaben im Fahrzeugschein nicht mit dem Fahrzeug übereinstimmen, d.h. der Wagen habe keinen Rußpartikelfilter.
Den Verkäufer von vor 2 Jahren erreiche ich nicht mehr, die Tel. gibt es nicht mehr, und im Fahrzeugbrief steht der Name des vorherigen Halters, der davon angeblich nichts weiß.
Die HJS Papiere wurden aber von einem VW Autohaus abgestempelt, aber die meinen aufgrund Nachfrage, das Auto nicht zu finden.
Wie soll ich mich jetzt am besten verhalten?
Den TÜV kann und darf ich ja wegen Corona 4 Monate überziehen.
Natürlich möchte ich die grüne Umweltplakette nicht verlieren, denn die brauche ich um in die Stadt fahren zu können. Außerdem habe ich ja auch Steuervorteile, die ich auch nicht verlieren möchte.
Beste Antwort im Thema
Ein und Ausbau sind schnell gemacht. Genau wie ein Stempel, den bestelle ich mir bis Dienstag im Internet.
Der erste Schritt sollte sein, zu klären ob der Verkäufer beschissen hat oder sich der Prüfer irrt. Beides ist möglich, aber für das was danach kommt entscheidend.
Vielleicht kann der TE ja auch hier mal ein Bild vom Kat oder Filter einstellen und man kann evtl schon daran was erkennen.
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76 Antworten
Ich würde einfach mal zu einem anderen TÜV gehen. Dürfte, wenn Erfolgreich, unter dem Strich billiger sein.
MfG kheinz
Zitat:
@crafter276 schrieb am 21. November 2020 um 17:36:43 Uhr:
Ich würde einfach mal zu einem anderen TÜV gehen. Dürfte, wenn Erfolgreich, unter dem Strich billiger sein.
MfG kheinz
Danke für den Tipp.
Nur habe ich jetzt ja schon beim "ersten TÜV" Geld gelassen, was dann nochmals zu bezahlen wäre.
Wird das irgendwie "angerechnet" ??
Da sollte ja wohl der Tatbestand des Betruges erfüllt sind. Was bedeutet "das Autohaus findet das Auto nicht"? Wenn die den Partikelfilter angeblich verbaut haben, wäre das meine Anlaufstelle. Die müssen Unterlagen haben.
Welche Plakette hätte der Diesel denn mit Filter, Grün oder Gelb? Mit Gelb haste eh nix gewonnen. Was bleibt ist der Steuernachteil.
Ich würde beim Autohaus stur bleiben. Die sollen dazu was sagen. Notfalls dort mal das Wort Betrug fallen lassen. Wenn du Rechtsschutz hast, würde ich mal einen Anwalt fragen.
Zitat:
@Holger-TDI schrieb am 21. November 2020 um 17:47:35 Uhr:
Das sollte ja wohl der Tatbestand des Betruges erfüllt sind. Was bedeutet "das Autohaus findet das Auto nicht"? Wenn die den Partikelfilter angeblich verbaut haben, wäre das meine Anlaufstelle. Die müssen Unterlagen haben.
Welche Plakette hätte der Diesel denn mit Filter, Grün oder Gelb? Mit Gelb haste eh nix gewonnen. Was bleibt ist der Steuernachteil.
Ich würde beim Autohaus stur bleiben. Die sollen dazu was sagen. Notfalls dort mal das Wort Betrug fallen lassen. Wenn du Rechtsschutz hast, würde ich mal einen Anwalt fragen.
Die können sich nicht erklären, wie genau der Stempel da reinkommt.
Haben das Auto angeblich nicht in den Papieren.
Ansonsten habe die sich eher bedeckt gehalten.
Du bist offensichtlich betrogen worden.
Nach zwei Jahren ist Niemand mehr dafür haftbar zu machen.
Was Tun, wende Dich an HJS dem Hersteller der Abgas-Nachrüstung.
Nun muß festgestellt werden, Was von der Anlage Deinem Auto fehlt.
Nun stellt sich die Frage, ob HJS Dir das Fehlende nachliefern kann.
Gegen Bezahlung natürlich. Jetzt kann man überlegen, ob es das Auto
überhaupt noch wert ist.
Nun Nachrüsten wenn möglich, oder ......
Leider aus meiner Sicht das einzig mögliche oder auch nicht....
Ich würde mal den Weg in eine Werkstatt wählen und dort nachfragen ob wirklich kein PDF nachgerüstet wurde.
Wird nicht auch manchmal der Kat durch eine DPF/Kat Kombination ersetzt?
Weil das ganze hört sich irgendwie komisch an und die Chance aufzufliegen ist doch eigentlich zu groß. Vielleicht irrt sich nur der erste Tüv-Prüfer.
Zitat:
@Raver2014 schrieb am 21. November 2020 um 17:52:42 Uhr:
Du bist offensichtlich betrogen worden.
Nach zwei Jahren ist Niemand mehr dafür haftbar zu machen.
Was Tun, wende Dich an HJS dem Hersteller der Abgas-Nachrüstung.
Nun muß festgestellt werden, Was von der Anlage Deinem Auto fehlt.
Nun stellt sich die Frage, ob HJS Dir das Fehlende nachliefern kann.
Gegen Bezahlung natürlich. Jetzt kann man überlegen, ob es das Auto
überhaupt noch wert ist.
Nun Nachrüsten wenn möglich, oder ......
Leider aus meiner Sicht das einzig mögliche oder auch nicht....
Naja, stimmt schon.
Die 2 Jahre die vergangen sind.
Zitat:
@Bochumer81 schrieb am 21. November 2020 um 17:57:38 Uhr:
Ich würde mal den Weg in eine Werkstatt wählen und dort nachfragen ob wirklich kein PDF nachgerüstet wurde.
Wird nicht auch manchmal der Kat durch eine DPF/Kat Kombination ersetzt?
Weil das ganze hört sich irgendwie komisch an und die Chance aufzufliegen ist doch eigentlich zu groß. Vielleicht irrt sich nur der erste Tüv-Prüfer.
Genau das werde ich mal jetzt übermorgen am Montag tun.
Danke für den Tipp.
Zitat:
@Stani321 schrieb am 21. November 2020 um 18:02:50 Uhr:
Zitat:
@Bochumer81 schrieb am 21. November 2020 um 17:57:38 Uhr:
Ich würde mal den Weg in eine Werkstatt wählen und dort nachfragen ob wirklich kein PDF nachgerüstet wurde.
Wird nicht auch manchmal der Kat durch eine DPF/Kat Kombination ersetzt?
Weil das ganze hört sich irgendwie komisch an und die Chance aufzufliegen ist doch eigentlich zu groß. Vielleicht irrt sich nur der erste Tüv-Prüfer.
Genau das werde ich mal jetzt übermorgen am Montag tun.
Danke für den Tipp.
Na ja, dass der Prüfer einen Partikelfilter übersieht, kann ich nicht glauben. Beim nächsten TÜV zahlst du die komplette HU und AU nochmal. Und mit großer Wahrscheinlichkeit, dass du die Info nochmal bekommst.
Betrug verjährt übrigens nicht nach zwei Jahren, soweit ich weiß erst nach 5 Jahren.
Und wenn der Stempel wirklich vom Autohaus stammt, müssen die das erklären. Das dürfte der Staatanwalt genau sehen. Wenn der Stempel nicht gefälscht ist, steckt das Autohaus in der Geschichte mit drin.
Ich bleibe dabei. Wende dich ans Autohaus oder mache eine Anzeige wegen Betruges bei der Polizei. Dann werden die schon beim Autohaus unangenehme Fragen stellen.
Zitat:
@Holger-TDI schrieb am 21. November 2020 um 18:15:15 Uhr:
Zitat:
@Stani321 schrieb am 21. November 2020 um 18:02:50 Uhr:
Genau das werde ich mal jetzt übermorgen am Montag tun.
Danke für den Tipp.
Na ja, dass der Prüfer einen Partikelfilter übersieht, kann ich nicht glauben. Beim nächsten TÜV zahlst du die komplette HU und AU nochmal. Und mit großer Wahrscheinlichkeit, dass du die Info nochmal bekommst.
Betrug verjährt übrigens nicht nach zwei Jahren, soweit ich weiß erst nach 5 Jahren.
Und wenn der Stempel wirklich vom Autohaus stammt, müssen die das erklären. Das dürfte der Staatanwalt genau sehen. Wenn der Stempel nicht gefälscht ist, steckt das Autohaus in der Geschichte mit drin.
Ich bleibe dabei. Wende dich ans Autohaus oder mache eine Anzeige wegen Betruges bei der Polizei. Dann werden die schon beim Autohaus unangenehme Fragen stellen.
Nochmals danke für die Antwort und den Tipp
Jetzt am Montag werde ich nochmals eine Werkstatt "druntergucken" lassen
Nach zwei Jahren muss man aber auch glaubhaft machen können, dass man nicht etwa selbst den DPF ausgebaut hat.
Kommt nun darauf an, wie das Autohaus reagiert.
Es könnte günstiger sein den Karren ohne DPF weiter zu fahren. Mal überlegen und rechnen.
Das ist ein Fall für die Polizei. Da kann Betrug von zwei Seiten ausgegangen sein. Dem Verkäufer oder dem Autohaus oder sie haben das gemeinschaftlich getan.
Die Polizei kann eine Abfrage der Meldeadresse machen vom Verkäufer.
Rechnungen müssen 10 Jahre aufbewahrt werden für die Betriebsprüfungen von der Steuerseite. Wenn das Autohaus also keine Rechnung vorzeigen kann wäre das schlecht für sie. Das könnte der Anlass sein eine Betriebsprüfung zu veranlassen.
Durch den DPF und die grüne Plakette hatte das Auto einen Mehrwert für dich den du dem Käufer bezahlt hast, den ohne diese Ausstattung wäre er günstiger gewesen. Dieses Geld oder alternativ die korrekte Nachrüstung könntest du vom Verkäufer wohl einklagen. Das wird aber eine Weile dauern. Dazu fragst du am besten deinen Rechtsanwalt.
Zitat:
@Stani321 schrieb am 21. November 2020 um 18:02:00 Uhr:
Zitat:
@Raver2014 schrieb am 21. November 2020 um 17:52:42 Uhr:
Du bist offensichtlich betrogen worden.
Nach zwei Jahren ist Niemand mehr dafür haftbar zu machen.
Was Tun, wende Dich an HJS dem Hersteller der Abgas-Nachrüstung.
Nun muß festgestellt werden, Was von der Anlage Deinem Auto fehlt.
Nun stellt sich die Frage, ob HJS Dir das Fehlende nachliefern kann.
Gegen Bezahlung natürlich. Jetzt kann man überlegen, ob es das Auto
überhaupt noch wert ist.
Nun Nachrüsten wenn möglich, oder ......
Leider aus meiner Sicht das einzig mögliche oder auch nicht....
Naja, stimmt schon.
Die 2 Jahre die vergangen sind.
Dieser Fall hat nichts mit der 2 jährigen Gewährleistung zu tun.
Das ist Steuerbetrug . Das Autohaus , mit deren Stempel ist haftbar . Die müssen dafür gerade steheh
und für sich klären wer ,wann , das Fahrzeug gestempelt hat. Evtl. steht bei dem Stempel noch das Datum
oder km-Stand
Ein und Ausbau sind schnell gemacht. Genau wie ein Stempel, den bestelle ich mir bis Dienstag im Internet.
Der erste Schritt sollte sein, zu klären ob der Verkäufer beschissen hat oder sich der Prüfer irrt. Beides ist möglich, aber für das was danach kommt entscheidend.
Vielleicht kann der TE ja auch hier mal ein Bild vom Kat oder Filter einstellen und man kann evtl schon daran was erkennen.