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Betrug? Verkauf ins Ausland, jetzt Forderung von Gewährleistung

Themenstarteram 7. Mai 2017 um 21:48

Hallo zusammen,

folgender Fall liegt aktuell bei mir vor.

Ich habe mein altes Auto mit über 275.000 km und einem Endpreis von 2800€ verkauft nach Rumänien.

Auto wurde probegefahren und danach der Vertrag (Blanko von Mobile.de) geschlossen. Hinweis zusätzlich Export und gekauft wie gesehen!

Vor 2 Wochen hat der Käufer das Fahrzeug geholt per Transporter mit rumänischen Kennzeichen.

Gestern erhielt ich ein Telefonat der Wagen ist in Österreich stehen geblieben mit Getriebeschaden.

Ich solle alle Kosten tragen die anfallen da ich ja laut deutschen Recht Gewährleistung für den Privatverkauf des PKW geben muss.

Klingt für mich nach einer Masche um noch ein paar Euronen abzugreifen. Der Wagen hat trotz der Laufleistung keine Mängel an Motor oder Getriebe gehabt! Bis zum Tag der Abmeldung habe ich das Auto täglich 70km zur Arbeit bewegt.

Kennt jemand ähnliche Fälle? Wie soll ich jetzt vorgehen?

Beste Antwort im Thema

Hallo,

"Leider" bin ich wohl nicht der einzige dem das passiert ist.

 

Ähnlicher Fall! Ein Rumäne hat mich angerufen und wollte mein Auto kaufen. Kaufpreis 5t Euro. Am Treffpunkt kam dieser nicht, sondern sein Sohn und der Großvater.

Sein Sohn hatte einen 0815 Kaufvertrag mit sich. Dort habe Ich noch die Gewährleistungsklausel mit angeführt. Die Daten vom Verkäufer habe Ich mit dem Kaufvertrag abgeglichen.

 

Soweit so gut!

 

Nach 2 tagen ruft mich der Vater an und sagt das Auto hätte einen Motorschaden und das ganze Öl wäre beim starten rausgelaufen.

Er will das Ich das Auto zurücknehme!

Ich wusste dies kann nicht sein, weil das Auto top in schuss war!

 

Ich meinte dies wäre mir egal. Daraufhin schrieb er, er hätte zwei Wochen zeit das Auto zurückzugeben!?

 

Anschließend habe ich Ihm mit der Polizei gedroht. Ich wurde nämlich auch bedroht. Daraufhin hat er sofort gewusst, dass hier die Polizei nicht greift und es Zivilrecht ist!

 

Hier wusste Ich es war eine kriminelle Bande!

 

Ich habe daraufhin nicht mehr geantwortet worauf er 2 Tage später schrieb, das das Auto in der Werkstatt ist und seid zwei Tagen repariert wird. Dies hatte Ich schriftlich.

 

Er bietet mir an für die Reparaturkosten von 2000Euro die Sache ruhen zu lassen.

 

Ich habe verneint und auf den Kaufvertrag verwiesen.

 

Hier kam dann ein neuer Trick!

Der Sohn war 17 Jahre alt und hätte keinen Vertrag unterschreiben dürfen, somit ist dieser gegenstandslos.

 

Ich habe das Alter leider nicht geprüft, weil Ich davon ausgegangen bin, dieser wäre mit seinem Bart älter wie 18!

Immerhin kauft er ein Auto!

 

Ich hatte hier Gottseidank viel Glück! Ich hatte im Auto noch eine GPS Einrichtung von meiner Unfallversicherung mit Crash sensor. Diese war noch ein Monat gültig, sodass Ich sehen konnte, das das Auto die ganze Zeit herumgefahren wird und sofort nach dem Verkauf in Rumänien war.

 

Habe dies dem Verkäufer geschickt und seitdem nie wieder etwas gehört. Dies ist nun 6 Monate her!

 

Nach Rücksprache mit meinem Anwalt wurde das Gewährleistungsgesetz angepasst!

Die Klausel "ohne Gewährleistung" und "gekauft wie gesehen" ist nur noch bedingt gültig!

 

Wenn der Käufer beweisen kann, das das Auto im gekauften Zustand schon defekt war, hat dieser ein Recht auf Rückgabe. Dies muss er jedoch beweisen können.

 

Die Masche:

Auto wird gekauft und teure Bauteile wie Turbo etc. werden im Ausland gegen alte/defekte ausgetauscht.

 

Anschließend wird versucht das Auto zurückzugeben!

 

 

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am 7. Mai 2017 um 21:50

erstmal abwarten und Tee trinken :) hast du ne Rechtschutzversicherung ??

das mit der Gewaehrleistung , von Privat an Privat ist mir ehrlich gesagt neu .. Kann mich aber auch irren . Ich weiss es net so genau leider ..

Aber am besten ist Rechtschutz / Anwalt ..

Hast Du explizit einen Gewährleistungsausschluss vertraglich vereinbart? Bei einer Veräußerung an Gewerbe geht das und 'gekauft wie gesehen' ist überholt.

 

Du hast Dein Geld, nichts mehr offen?

Abwarten und Tee trinken und auf keinen Fall reagieren, weder schriftlich noch mündlich - tot stellen.

 

Zitat:

@Allstyler schrieb am 7. Mai 2017 um 23:48:07 Uhr:

Hallo zusammen,

folgender Fall liegt aktuell bei mir vor.

Ich habe mein altes Auto mit über 275.000 km und einem Endpreis von 2800€ verkauft nach Rumänien.

Auto wurde probegefahren und danach der Vertrag (Blanko von Mobile.de) geschlossen. Hinweis zusätzlich Export und gekauft wie gesehen!

Vor 2 Wochen hat der Käufer das Fahrzeug geholt per Transporter mit rumänischen Kennzeichen.

Gestern erhielt ich ein Telefonat der Wagen ist in Österreich stehen geblieben mit Getriebeschaden.

Ich solle alle Kosten tragen die anfallen da ich ja laut deutschen Recht Gewährleistung für den Privatverkauf des PKW geben muss.

Klingt für mich nach einer Masche um noch ein paar Euronen abzugreifen. Der Wagen hat trotz der Laufleistung keine Mängel an Motor oder Getriebe gehabt! Bis zum Tag der Abmeldung habe ich das Auto täglich 70km zur Arbeit bewegt.

Kennt jemand ähnliche Fälle? Wie soll ich jetzt vorgehen?

Würde ich auch ganz gelassen sehen.

https://www.mobile.de/magazin/_pdf/kaufvertrag.pdf

Auszug draus:

I. Gewährleistung

Das Fahrzeug wird wie besichtigt und unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, soweit nicht unter Ziffer III. eine bestimmte Zusicherung erfolgt.

Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflich-

ten des Verkäufers beruhen sowie bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegen ....

Somit hast du als Privatmann die Sachmängelhaftung wirksam ausgeschlossen.

 

Scheint ne gängige Masche zu sein.:D:D:D

am 7. Mai 2017 um 23:46

Verkäufer privat und Käufer privat (oder gewerblich ist in diesem Fall egal ) mit Standardkaufvertrag von einer Autobörse - da ist soweit die Gewährleistung ausgeschlossen.

Nur falls der Verkäufer einen ihm bekannten Mangel verschwiegen hat, was aber dann der Käufer zu beweisen hat kann eine Minderung oder Wandelung in Frage kommen.

Das hat aber nicht der Käufer zu bestimmen, sondern der Verkäufer darf auch nachbessern und vor allem hat der Verkäufer auch das Recht sich von dem Schaden ein Bild zu machen.

Also entspannt bleiben und auch nicht am Telefon diskutieren.

Wenn der Käufer etwas will, soll er sich schriftlich äussern.

Das wird sicher nur der altbekannte Versuch sein noch etwas mehr Geld herauszuholen.

 

Solche Fälle könnte man aber auch im ganz oben angepinnten Thread unterbringen. Dafür ist der nämlich da.

TE, auch von mir der Hinweis: Du musst weder etwas tun noch dir Sorgen machen. Es handelt sich um einen Versuch, dir ohne Rechtsgrundlage im Nachhinein Geld abzuknöpfen. Und auf unberechtigte privatrechtliche Forderungen braucht man nicht mal zu reagieren, solange sie vorgerichtlich geltend gemacht werden. Sag dem nächsten Anrufer, dass er dich gern verklagen darf, wenn er meint, im Recht zu sein. Und dann sag höflich tschüss und leg auf.

am 8. Mai 2017 um 10:59

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 8. Mai 2017 um 09:26:35 Uhr:

Solche Fälle könnte man aber auch im ganz oben angepinnten Thread unterbringen. Dafür ist der nämlich da.

Jupp,

auch deshalb weil immer noch Leute der Meinung sind dem "Aufkäufer aus dem Ausland" das Fahrzeug ohne Vertrag zu verkaufen.

 

So unter dem Motto aus dem Lande aus dem Sinn.

Das ist auf jeden Fall in Eu - Ländern nicht der Fall.

Ohne Kaufvertrag greift die Gewährleistung auch von Privat - Privat bezw. Privat - Händler.

Die oft keine Händler sind in ihrem Land. Das kann man sehr schlecht nachprüfen.

 

am 8. Mai 2017 um 11:12

wenn das Auto hier verkauft wird, ist der Gerichtsstand auch hier, demnach gilt auch im Ausland die deutsche Gewährleistung, wenn nicht explizit ausgeschlossen.

Aber mit Mustervertrag (der auch für den ausländischen Käufer gilt, ob er ihn versteht oder nicht) sollte man sich da keine Sorgen machen, wenn so ein linker Jalla seine Tour versucht...

am 8. Mai 2017 um 11:27

Schön das du mein Geschreibsel wiederholst.

am 8. Mai 2017 um 11:39

Es ist halt schon alles gesagt worden, aber noch nicht von jedem ;)

am 8. Mai 2017 um 12:32

Zitat:

@Bananenbiker schrieb am 8. Mai 2017 um 13:27:52 Uhr:

Schön das du mein Geschreibsel wiederholst.

immer wieder gerne, wenn du mir zeigst, wo du das von mir geschriebene schonmal geschrieben hast ... konnte ich nicht finden... in einem anderen Thread vielleicht...? Bissl durcheinander?

Themenstarteram 8. Mai 2017 um 13:09

Werde euch informieren, wenn es weiter gehen sollte.

Hab Rechtsschutz und sehe es mittlerweile äußerst gelassen, aber eigentlich fehlt mir Lust und Zeit mich mit diesen Aasgeiern rumzuärgern.

am 8. Mai 2017 um 13:19

musst dich mit denen nicht rumärgern - einfach erstmal ignorieren, irgendwelche Briefe sammeln, Telefonate sofort beenden.

Ich denke, die machen nur dicke Backen und versuchen es einfach mal mit der Einschüchterungsmasche. Evtl. kommt noch irgendeine Anwaltsdrohung, aber ich denke, das war es dann auch. Auch die Rumänen sind nicht doof und wissen genau, was geht und was nicht.

am 8. Mai 2017 um 14:13

Ich denke schon das die Doof sind.

Sonst würden die die Gebrauchsgüter - Regelung richtig interpretieren.

Käufer die auf der hier vermuteten "Abzockertour" unterwegs sein sollen wollen keinen Kaufvertrag.

Ich würde die Käufer hier mit ein paar Sätzen aufklären.

Dann wissen die bescheid das du bescheid weißt o. sie wissen dann bescheid.DD

Zitat:

@Allstyler schrieb am 7. Mai 2017 um 23:48:07 Uhr:

 

Vor 2 Wochen hat der Käufer das Fahrzeug geholt per Transporter mit rumänischen Kennzeichen.

Gestern erhielt ich ein Telefonat der Wagen ist in Österreich stehen geblieben mit Getriebeschaden.

Hat dieser Händler die Karre eventuell in Österreich verkauft?

Denn das Fahrzeug war ja auf dem Transporter. Und auf einem Transporter, wo das Fahrzeug ja nur so rumsteht gibt es selten einen Getriebeschaden.

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