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Betrug? Was tun?
Hallo,
ich weiß zwar jetzt nicht ob ich hier in dem richtigen Forum bin aber ich probiers einfach mal.
Habe am 23.8.12 meinen BMW als Gebrauchtwagen an einen Händler verkauft.
Da dies mein erster Autoverkauf war, war ich mir generell etwas unsicher, zumindest wurde alles vertraglich festgehalten und es wurde mir 3 mal zugesichert das noch in der selben Woche der Wagen abgemeldet wird etc.
Heute gucke ich dann per Online Banking auf mein Konto und sehe das vom Finanzamt für mein altes Auto die steuer abgebucht wurde.
Ich war total geschockt und konnte es nicht glauben, habe sofort beim Autohändler angerufen der jetzt nicht zu erreichen war.
Habe den Nachbarhändler angerufen und ihm gesagt das dieser mich dann umgehend zurückrufen soll.
Da ich weiß das der Wagen für seinen Auszubildenen war und dieser auch mit dem fährt weiß ich das mein Auto nicht zum Verkauf war sondern im Alltäglichen Straßenverkehr teilnimmt.
Ich habe jetzt die lastschrift widerrufen ---- Richtig?
Was hab ich jetzt für möglichkeiten?
Ich hab den VErtrag einfach mal eingescannt und die persönlichen Sachen wie Stempel geschwärzt.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
… dass das Kreuz da fehlt oder ist der Händler generell dazu verpflichtet das Auto ab- umzumelden?
Wenn du dir das Kleingedruckte auf der Rückseite der Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugschein) mal durchliest, dann weißt du, das du den Verkauf sofort der Zulassungsstelle melden musst.
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15 Antworten
Moin,
nach dem Autoverkauf sofort immer die Versicherung und Zulassungsstelle informieren (Kaufvertrag faxen), damit Du aus dem Schmeider bist.
Warum hast Du nicht selber, nachdem Du das KFZ beim Händler auf den Hof gestellt hast, abgemeldet ?
Jetzt stell Dir vor, mit Deinem KFZ würden Verkehrsvergehen oder Straftaten verursacht.
Hallo,
danke erstmal für die Antwort.
Naja ich glaub das war wahrscheinlich unerfahrenheit und Dummheit sowie Vertrauen das der Händler dies tut - aber aus sowas lernt man auch wenns jetzt ne blöde Situation für mich ist.
Also zur Versicherung hatte ich den Kaufvertrag schon lange geschickt, dort läuft er auch nicht mehr über mich.
Was kann ich nun tun, dass das Finanzamt sich nicht mehr meldet und mir was vom Konto abziehen will?
Kann ich denen auch einfach den Kaufvertrag schicken?
MFG
Beziehungsweise kurzer Nachtrag, kann ich den Kaufvertrag zu der Zulassungsstelle per Email schicken + Fax und denen schreiben dass das Auto schon seit 23.08 nicht mehr in meinem Besitz ist und diese das Geld nicht mehr einziehen dürfen?
Lege der Zulassungsstelle den Kaufvertrag im Original vor. Dort steht bzw. ist vereinbart, daß der Käufer den Wagen unverzüglich und spätestens innerhalb einer Woche ab- bzw. ummemeldet.
Die Zulassungsstelle muss dann entscheiden, was passiert.
Auch musst Du Deine Versicherung über den Verkauf informieren.
Bedauerlicherweise steht im Kaufvertrag nichts drin, was passiert, wenn der Käufer seiner Verpflichtung nicht nachkommt.
Hoffentlich geht das gut für Dich aus.
LG
Christian
Meine Frage ist noch zusätzlich deshalb habe ich den VErtrag ja abfotografiert, das der Vertrag ja quer abgeschnitten ist, dass heißt man sieht das Kreuz bei ....Der käufer versichert.....gar nicht?!
Heißt das jetzt wenn ich zur Polizei müsste das diese sagen könnten, dass das Kreuz da fehlt oder ist der Händler generell dazu verpflichtet das Auto ab- umzumelden?
War es ein Fehler die Lastschrift zu widersprechen oder hab ich das richtig gemacht?
Ich werde dann jetzt erstmal per Mail und Fax zu der Zulassungsstelle schicken und dann nochmal persönlich hinfahren?
Zudem soll ich die Polizei auch einschalten oder nicht?
Kläre die Angelegenheit mit dem Finanzamt und Zulassungsstelle.
Ich denke es ist richtig, dass Du der Lastschrift widersprochen hast, nun solltest Du aber auch den Grund Deines Widerspruches bei Finanzamt klären.
Zitat:
… dass das Kreuz da fehlt oder ist der Händler generell dazu verpflichtet das Auto ab- umzumelden?
Wenn du dir das Kleingedruckte auf der Rückseite der Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugschein) mal durchliest, dann weißt du, das du den Verkauf sofort der Zulassungsstelle melden musst.
Unter Punkt 5 steht kein Datum und keine Uhrzeit wann das Fahrzeug übergeben wurde.
Vergessen oder Absicht des Händlers?
Ab zum Händler und Datum und Uhrzeit nachtragen lassen.
Zitat:
Original geschrieben von benji83
War es ein Fehler die Lastschrift zu widersprechen oder hab ich das richtig gemacht?
Es war ein Fehler. Letzendlich ist der Wagen von dir nicht abgemeldet worden und du bist verpflichtet die Steuer zu zahlen.
Kommunikation hilft im Leben. Warum hast du als Schuldner nicht dort angerufen?
Zitat:
Original geschrieben von Silvester_
Zitat:
Original geschrieben von benji83
War es ein Fehler die Lastschrift zu widersprechen oder hab ich das richtig gemacht?
Es war ein Fehler. Letzendlich ist der Wagen von dir nicht abgemeldet worden und du bist verpflichtet die Steuer zu zahlen.
Kommunikation hilft im Leben. Warum hast du als Schuldner nicht dort angerufen?
richtig! so siehts aus. ob der karren verkauft wurde oder nicht ist nicht das problem des finanzamtes. der letztes halter haftet ERSTMAL mal für alles. der kaufvertrag bringt einem was wen der neue besitzer jetzt durch blitzer fährt oder gar den wagen für straftaten benutzt.
allerdings interesiert der verkauft das finanzamt nicht die bohne. es gibt genügen threads hier drüber bei mt. für die steuer is der halter zuständig. und solange der eimer nicht umgemeldet wird ist der halter eben immer noch der te und somit zahlt DER auch schön die steuer.
fürs protokoll: ein auto verkauft man NIEMALS angemeldet!
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
allerdings interesiert der verkauft das finanzamt nicht die bohne. es gibt genügen threads hier drüber bei mt. für die steuer is der halter zuständig. und solange der eimer nicht umgemeldet wird ist der halter eben immer noch der te und somit zahlt DER auch schön die steuer.
"es gibt genügend threads hier drüber bei mt", dass der Halter für die Zahlung der Steuer nicht bis zur Ummeldung des Fahrzeuges zuständig ist, wenn er den Verkauf der Zulassungsstelle anzeigt. Mit Eingang der Verkaufsanzeige erlischt die Steuerpflicht. Wird der Verkauf nicht angezeigt, dann ist es so wie oben beschrieben.
Bei Versicherung liegt die Sache etwas anders.
O.
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
allerdings interesiert der verkauft das finanzamt nicht die bohne. es gibt genügen threads hier drüber bei mt. für die steuer is der halter zuständig. und solange der eimer nicht umgemeldet wird ist der halter eben immer noch der te und somit zahlt DER auch schön die steuer.
"es gibt genügend threads hier drüber bei mt", dass der Halter für die Zahlung der Steuer nicht bis zur Ummeldung des Fahrzeuges zuständig ist, wenn er den Verkauf der Zulassungsstelle anzeigt. Mit Eingang der Verkaufsanzeige erlischt die Steuerpflicht. Wird der Verkauf nicht angezeigt, dann ist es so wie oben beschrieben.
Bei Versicherung liegt die Sache etwas anders.
O.
ey cool...dann mahl ich nal eben mit paint n kaufvertrag, fax den zur zulassungsstelle und dann fährt mein chef ohne steuer und später auch ohne versicherung durch die gegen. ja supi...
link zur steuerpflicht. auf meinen steuerbescheiden steht aus dem sinn zitiert "die steuerpflicht endet mit dem abmelden" und eben nicht "die steuerpflicht endet mit dem verkauf.
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
.
ey cool...dann mahl ich nal eben mit paint n kaufvertrag, fax den zur zulassungsstelle und dann fährt mein chef ohne steuer und später auch ohne versicherung durch die gegen. ja supi...
link zur steuerpflicht. auf meinen steuerbescheiden steht aus dem sinn zitiert "die steuerpflicht endet mit dem abmelden" und eben nicht "die steuerpflicht endet mit dem verkauf.
Und wenn dann auffallen sollte, dass Dein Chef ohne Steuer und ohne Versicherung durch die Gegend fährt, das ist nicht supi für Dich.
Llies das Kraftfahrsteuergesetz (§5):
"(5) Wird ein inländisches Fahrzeug veräußert, so endet die Steuerpflicht für den Veräußerer in dem Zeitpunkt, in dem die verkehrsrechtlich vorgeschriebene Veräußerungsanzeige bei der Zulassungsbehörde eingeht, spätestens mit der Aushändigung des neuen Fahrzeugscheins an den Erwerber; gleichzeitig beginnt die Steuerpflicht für den Erwerber."
O.
Die entscheidende Frage ist aber in jedem Einzelfall, ob das, was der Steuerschuldner beim FA vorlegt, auch den Anforderungen an eine "verkehrsrechtlich vorgeschriebene Veräußerungsanzeige" entspricht.
Erforderlich ist in jedem Fall, dass Name und Anschrift des Erwerbers erkannt werden können und korrekt sind.
Falsche Adresse im Kaufvertrag: Ende Banane für den Verkäufer und er zahlt die Steuer weiter bis zur Zwangsstillegung, auch wenn er fünfmal den Kaufvertrag ans FA schickt...
Im Vorliegenden Fall gibt es ja zumindest einen Stempel des Händlers. Wenn der dort greifbar ist, sollte es klappen.
Zum Nachlesen: >KLICK<