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Betrunken ohne Führerschein und Sachbeschädigung
Hallo zusammen,
ich habe hier schon ein paar Themen dieser Art entdeckt, doch dieser ist anders.
Es handelt sich hier um Fahren ohne Führerschein unter Alkoholeinfluss.
Person A wollte das Auto eines Freundes umparken, besaß aber keinen Führerschein.
Durch den Alkoholeinfluss endete die Fahrt nach vlt 10m wobei 2 Autos gerammt wurden (zum Glück nur kleine Kratzer, nichts verbogen oder verdellt). Person A wurde dann direkt aufgehalten. Das ganze fand auf einem Parkplatz statt
Als die Polizei eintraf wurde Person A mit ins KH zur Blutentnahme genommen.
Messung 1: 2-Promille
Messung 2: 1,5-Promille
Person A ist über 21 und besaß nie einen Führerschein, trat jedoch schon straffällig in Erscheinung. Es war die erste Tat mit KFZ, davor einmal mit Roller (Idiot...) Allerdings mit ~16.
Kennt jemand solch einen Fall oder kann mir sagen, was in etwa auf Person A zukommt?
Es war die erste Tat dieser Art (und hofftl. die letzte)
Ich vermute Strafe á 180 Tagessätze mit 10€ mindestens.
Führerscheinsperre
Mpu? (da weiß ich nichts)
und natürlich Ausgleich an die "Geschädigten"
Und ist es sinnvoll an die Geschädigten im Vorfeld ranzutreten? Dann den Schaden ermitteln zu lassen und direkt zu bezahlen?
Danke für alle Meinungen, Erfahrungen, Ratschläge
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Blablabla
Nein, der TE hat ganz klar und eindeutig gefragt was auf den FAHRER des Wagens zukommt, vom Halter war nie die Rede. Es spielt auch keine Rolle ob der TE dem Fahrer die Schlüssel gegeben hat oder ob es Hans Müller oder Peter Meier war. Was ist so schwer daran einfach einen Beitrag zu lesen und wenn man die Frage verstanden hat themenbezogen zu antworten?
Wenn man die Frage nicht verstanden hat oder die Antwort nicht weiss, kann man auch einfach mal die Finger von der Tastatur lassen und muss nicht immer schreiben nur damit man wieder einen Beitrag mehr auf seinem Zähler hat.
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45 Antworten
Hast Du dein Schlüssels an besoffene, ohne Führerschein person A gegeben?
Die Schäden sind Zivilrecht und stehen auf einem anderen Blatt. Da kannste machen wie de lustig bist. Warten, dass die sich zwecks Entschädigung melden, vorsorglich auf sie zugehen oder dich auf Schadenersatz verklagen lassen.
Strafrechtlich wird es ein Richter entscheiden, nicht mehr und nicht weniger.
Zitat:
Original geschrieben von dejadro
Hast Du dein Schlüssels an besoffene, ohne Führerschein person A gegeben?
Genau!
Für den Halter/ Fahrer des Fahrzeuges könnte das noch folgen haben!
Für den Halter/ Fahrer, kann man nur hoffen das sich Person "A" die Schlüssel ohne sein wissen genommen hat... u. er das ggf. auch glaubhaft machen kann.
Eventuell könnte es nicht schaden, wenn der Halter/ Fahrer sich über das Thema mit einem RA berät.
MfG Günter
Zitat:
Original geschrieben von dejadro
Hast Du dein Schlüssels an besoffene, ohne Führerschein person A gegeben?
Das tut hier nichts zur Sache, auch wenn es ein paar Spezialisten hier nicht passen wird, da sie ihre Moralkeule stecken lassen müssen.
Wenn es den TE interessieren würde was auf den Halter des Wagens zukommt hätte er das geschrieben.
Zitat:
Original geschrieben von supra_chef
Zitat:
Original geschrieben von dejadro
Hast Du dein Schlüssels an besoffene, ohne Führerschein person A gegeben?
Das tut hier nichts zur Sache...
Es bringt nichts, wenn wir hier nur über Teilaspekte diskutieren, ohne die Gesamtsituation zu kennen. Da können wir auch gleich eine Glaskugel auspacken.
Mit Moral hat das Ganze auch nichts zu tun, da es sich um einen Teilaspekt einer Straftat handelt.
Aus ist aus zweierlei Gesichtspunkten ratsam, vorab als Täter an die Geschädigten heranzutreten. Zum einen haben die Gewissheit und mit einem gerichtlichen/notariellen Vergleich auch sofort eine vollstreckbare Urkunde als Vollstreckungstitel und zum anderen werden sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das Gericht diese eigenständige und unverzügliche Schadenswiedergutmachung berücksichtigen.
Alles weitere lässt sich pauschal nicht vorhersagen. Dafür sind die Faktoren im Wesentlichen zu unbestimmt. Dies gilt insbesondere für die etwaigen Vorstrafen. Es kann also durchaus auch eine Freiheitsstrafe in Betracht kommen. Und deren Vollstreckung muss auch nicht zwangsläufig auf Bewährung ausgesetzt sein.
Eine Erteilungssperre für die Fahrerlaubnisbehörde wird wohl sicher sein. Und diese wird wohl auch etwas länger ausfallen.
Zitat:
Original geschrieben von norto
Alles weitere lässt sich pauschal nicht vorhersagen. Dafür sind die Faktoren im Wesentlichen zu unbestimmt.
Eben. Das führt dann leider oftmals dazu, daß die Spekulationen im weiteren Verlauf einer Diskussion wie wild ins Kraut schießen. Eine solche Entwicklung auf Grund einer dürftig offenbarten Fallhistorie hatten wir leider schon bei etlichen Diskussionen.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Blablabla
Nein, der TE hat ganz klar und eindeutig gefragt was auf den FAHRER des Wagens zukommt, vom Halter war nie die Rede. Es spielt auch keine Rolle ob der TE dem Fahrer die Schlüssel gegeben hat oder ob es Hans Müller oder Peter Meier war. Was ist so schwer daran einfach einen Beitrag zu lesen und wenn man die Frage verstanden hat themenbezogen zu antworten?
Wenn man die Frage nicht verstanden hat oder die Antwort nicht weiss, kann man auch einfach mal die Finger von der Tastatur lassen und muss nicht immer schreiben nur damit man wieder einen Beitrag mehr auf seinem Zähler hat.
Zitat:
Original geschrieben von supra_chef
Nein, der TE hat ganz klar und eindeutig gefragt was auf den FAHRER des Wagens zukommt, vom Halter war nie die Rede. Es spielt auch keine Rolle ob der TE dem Fahrer die Schlüssel gegeben hat oder ob es Hans Müller oder Peter Meier war.
Naja aber es spielt schon eine Rolle in der gesamten Strafzumessung für den Fahrer, ob er die Schlüssel berechtigter Weise bekam, oder diese geklaut hat.
Vorweg, ich bin weder Experte noch habe ich Ahnung von der Materie, könnte also nur meine persönliche Sicht der Dinge schreiben, die allerdings absolut nicht von belang sind.
Was ich allerdings bei der Diskussion vermisse ist: Das Ganze spielte sich auf einem Parkplatz ab, wobei wir nicht wissen, war es ein Privater oder öffentlicher Parkplatz. War es ein Privatparkplatz ist es u.U. egal ob der Unfallverursacher einen Führerschein hat/hatte, betrunken war, bis auf die Sachschäden natürlich.
Oder irre ich mich da nun gewaltig? Denn HIER in MT wird ja immer Wert auf den Unterschied zwischen Privatgelände oder öffentlicher Flächen gelegt. Wie geschrieben, ich habe wenig bis gar keine Ahnung von der Materie.
...nur wenn es ein befriedetes Privatgrundstück ist
Aber in der Schilderung der Frage lässt nichts darauf schließen. -Zwei andere Autos gerammt-, der Fahrer aufgehalten wurde-, wird es sich nicht um befriedetes Privatgrundstück handeln.
Warum fragt man bei solch einer verworrenen Situation nicht gleich die Staatsmacht über die kommenden Folgen?
Jetzt existiert hier wieder ein Thread, der wahrscheinlich nur einen Teil der Wahrheit wiedergibt. Gespickt mit Themen der Dummheit und in 10 Seiten blickt hier niemand mehr durch...!
Vielleicht meldet sich der TE ja nochmal und hilft uns dabei, die verworrene Situation etwas klarer zu sehen.
Die Qualität der Antworten kann logischerweise nur so gut sein, wie es die zugrunde liegende Faktenlage erlaubt.
Ich denke das wird so auf 60 - 90 Tagessätze hinauslaufen. MPU wenn er mal einen Fs beantragt mit verkehrsrechtlicher und bei über 1,6 %o auch Alkohol-Fragestellung. Den Fremdschaden zahlt er bis 5.000.- € als Regress an die Versicherung zurück, den Halter muss er für den Schaden am eigenen Auto und den Rabattverlust entschädigen.