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Bezahlung einer Tageszulassung
Hallo!
Ich hoffe das Thema ist hier richtig..
Habe einen Neuwagen gekauft, wegen Rabatt muss er zunächst für 30 Tage auf den Händler laufen. Ich darf den Wagen zwar sofort übernehmen, soll aber auch den Differenzbetrag aus Finanzierung und Preis vor Übergabe überweisen.
Ist das so korrekt? Ich würde ja dann das Auto schon komplett bezahlen obwohl es auf den Händler läuft..?
Wer weiß da genauer bescheid? Danke für die Hilfe!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@d3ggL schrieb am 10. Dezember 2019 um 20:35:12 Uhr:
Frage ist geklärt. Fred kann geschlossen werden. Danke!
Und wat nu ? Ein Forum ist nicht nur für Fragen und Probleme da, sondern auch und gerade für Lösungen. Es ist ziemlich unhöflich, allen, die sich hier beteiligt haben, ein "Erledigt - kann weg !" vor den Latz zu knallen.
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17 Antworten
Zitat:
@d3ggL schrieb am 9. Dezember 2019 um 20:14:41 Uhr:
...soll aber auch den Differenzbetrag aus Finanzierung und Preis vor Übergabe überweisen.
Ich würde ja dann das Auto schon komplett bezahlen...
Wieso komplett bezahlen?
Du sollst doch nur den Differenzbetrag bezahlen.
Den Finanzierungsbetrag überweist die Bank doch direkt an den Händler ?! Oder hab ich was falsch verstanden ?
Bei Finanzierung zahlt die Bank. Das ist ja gerade der Witz daran.
Ansonsten gilt Bezahlung bei Übergabe. Wer hat den Brief?
Und wieviel sollst du nun zahlen? Was für eine Differenz?
Ja klar zahlt die Bank direkt an den Händler. Aber die wird ja auch erst zahlen wenn der Wagen auf mich geschrieben wird und sie den Brief bekommt (Zug um Zug). Warum also sollte ich direkt bezahlen wenn der Wagen noch 30 Tage rechtlich im Besitz des Händlers ist? Das wundert mich iwie...
Welchen Betrag sollst du denn nun konkret bezahlen?
50% des KP
Da würde ich den Händler bitten, den Wagen 30 Tage auf seinem Hof oder in der Ausstellungshalle stehen zu lassen und ihn dir erst danach zu übergeben.
Bei 50% Anzahlung wäre die Finanzierung ja vollkommen sinnbefreit.
Ich verstehe das so, das er 50% bar bezahlt und den Rest finanziert. Da der Händler ihm den Wagen gleich überlässt, möchte der seine 50 % gleich haben. Ich persönlich würde aber auch lieber 30 Tage abwarten, damit die Eigentumsverhältnisse klar sind.
Frage ist geklärt. Fred kann geschlossen werden. Danke!
Erst um Rat bitten und dann nicht aufklären wie es ausgegangen ist? Nicht die feine englische Art!
Zitat:
@d3ggL schrieb am 10. Dezember 2019 um 20:35:12 Uhr:
Frage ist geklärt. Fred kann geschlossen werden. Danke!
Und wat nu ? Ein Forum ist nicht nur für Fragen und Probleme da, sondern auch und gerade für Lösungen. Es ist ziemlich unhöflich, allen, die sich hier beteiligt haben, ein "Erledigt - kann weg !" vor den Latz zu knallen.
Zitat:
@d3ggL schrieb am 10. Dezember 2019 um 20:35:12 Uhr:
Frage ist geklärt. Fred kann geschlossen werden. Danke!
Ich habe den Thread noch mal von Anfang an durchgelesen, kann die Klärung jedoch nirgendwo finden.
Wie wurde das Problem denn nun gelöst?
Nun, das eine (Halter des Kfz) hat mit dem anderen (Eigentümer) nichts zu tun bzw. weicht in dem Fall halt voneinander ab. Hab nochmal mit der Rechtsberatung des ADAC telefoniert.
Danke natürlich trotzdem!
...und wie hast du dich letzlich entschieden?
Kann doch nicht so schwer sein!