- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- BGH Urteil zu KFZ-Verwahrung nach Abschleppen
BGH Urteil zu KFZ-Verwahrung nach Abschleppen
Zugegeben der Titel ist von mir etwas provokant geschrieben und stimmt so natürlich nicht. Fakt ist aber, dass mit Urteil des BGH vom 16.1.2012 Fahrzeuge von privatem Grund abgeschleppt werden dürfen, und die Herausgabe bzw. Mitteilung über den Standort erst nach Zahlung des "Lösegeldes" erfolgen muss. (BGH AZ:V ZR 30/11)
Hier ein kuzer Pressebericht dazu:
Parken auf Privatgelände kann teuer werden
16.01.2012, 13:14 Uhr
Illegales Parken auf Privatgrundstücken kann empfindlich teuer werden:
Grundstückseigner dürfen bei einem entsprechenden Warnhinweis Autos abschleppen lassen und müssen sie erst herausgeben, wenn der Fahrzeughalter die Kosten dafür bezahlt hat.
Druck bei Zahlung machen ist rechtens!
Demnach ist das sogenannte Zurückbehaltungsrecht des Grundstücksbesitzers verhältnismäßig, weil es dazu diene, auf den Autohalter "Druck" zur Zahlung der Kosten auszuüben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (AZ: V ZR 30/11).
Supermarkt lässt Falschparker abschleppen
Im entschiedenen Fall hatte ein Berliner Supermarkt ein Auto abschleppen lassen, das auf dessen Gelände trotz eines Hinweisschildes illegal geparkt hatte. Der Markt forderte dafür rund 220 Euro und wollte den Standort des umgeparkten Autos erst nach Zahlung der Kosten bekanntgeben.
Nun bin ich kein Freund irgendwelcher Falschparker, und versuche wirklich selbst solches Parken irgendwie zu vermeiden. Auch bin ich der Meinung das Falschparker, vorallem die die andere damit behindern, durchaus zur Rechenschaft gezogen werden sollten, aber ist dieses Urteil der richtige Weg? Für mein Rechtsempfinden ist die Verhältnismäßigkeit eben nicht gegeben.
Was ist Eure Meinung dazu?
Beste Antwort im Thema
Meiner Meinung nach ist dieses Urteil richtungsweisend und die Verhältnismäßigkeit in jedem Fall gegeben. Immerhin muß der Grundstückseigentümer einiges an Aufwand betreiben, um sein Eigentum wieder bestimmungsgemäß nutzen zu können.
Ähnliche Themen
285 Antworten
Meiner Meinung nach ist dieses Urteil richtungsweisend und die Verhältnismäßigkeit in jedem Fall gegeben. Immerhin muß der Grundstückseigentümer einiges an Aufwand betreiben, um sein Eigentum wieder bestimmungsgemäß nutzen zu können.
Endlich kann man Fahrzeuge, die AUF der eigenen Einfahrt unberechtigt parken ohne finanzielles Risiko entfernen lassen !
Gut so !
Gruß SRAM
Das ist weder Diebstahl noch Unterschlagung wie die Überschrift glauben lässt.
Es wird niemand seines Eigentums beraubt.
Es wird lediglich kostenpflichtig von fremden Grund und Boden beseitigt.
Da das Kostenrisiko für Falschparker durch dieses Urteil steigt, bleibt zu hoffen, daß die Falschparkerei in Zukunft etwas nachläßt.
Es kommt drauf an, was vorher gelaufen ist.
Bei mir stand mal einer auf meinem Tiefgaragenplatz. Der nach einem Tag telefonisch befragte Polizist gab mir unbürokratisch die Telefonnr. des Halters (durfte der wahrscheinlich garnicht), nach 10 Minuten war die Sache dann erledigt.
Man weiß ja eigentlich immer, daß man auf Privatgrund steht, da könnte man ja die Händinummer auf einen Zettel schreiben und ins Auto legen.
Wenn aber einer sich stur stellt und ewig da steht, soll er ruhig blechen. Geschieht ihm nur recht.
Das Recht zum Abschleppen bestand ja für Privatleute schon vor diesem Urteil, nur konnte es dann passieren, daß der Grundstücksbesitzer den Kosten für's Abschleppen anschließend hinterherrennen mußte. Das Urteil gibt ihm nun die Möglichkeit, schnell und unbürokratisch zu seinem Geld zu kommen.
Boha, Glück gehabt. Nach der Überschrift hatte ich schon Angst um meine Auto.
Ich finde dieses Urteil sehr gut. Vor allem in der Innenstadt werden sehr oft die Parkplätze von Einkaufmärkten von den Menschen genutzt die dort in der Nähe in Büros arbeiten. Hier müßte das viel mehr kontrolliert werden und auch dementsprechend gehandelt werden.
Sehr gutes Urteil !
Vielen Dank....werds nächstes mal gleich anwenden und brauch meinem Geld nichtmehr hinterherlaufen ))
Ich frage mich nur, warum sich der BGH erst jetzt zu einem solchen Urteil durchringen konnte, obwohl die Problematik der Falschparker schon seit Jahrzehnten besteht.
Zitat:
Original geschrieben von Nosports
Was ist Eure Meinung dazu?
gps-tracker ins handschuhfach und schon weiß man binnen weniger sekunden wo sich das auto aktuell befindet...
ich finde es RICHTIG!
wir haben selbst so ein problem. meine hobbywerkstatt ist auf einem alten fabrikgelände. dieses gelände ist genau in der innstadt einer kreisstadt wo parkplätze a) mangelware und b) nur gegen geld zu bekommen sind. bei uns ist regelmässig der hof zugeparkt. das ist enorm lästig wen man mit dem auto auf sein gelände für das man miete bezahlt fahren will und man kann es nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Ich frage mich nur, warum sich der BGH erst jetzt zu einem solchen Urteil durchringen konnte, obwohl die Problematik der Falschparker schon seit Jahrzehnten besteht.
Nur eine Vermutung: Vielleicht hat bis jetzt noch keiner bis zum BGH deswegen geklagt?
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
gps-tracker ins handschuhfach und schon weiß man binnen weniger sekunden wo sich das auto aktuell befindet...
Das ist natürlich eine Möglichkeit. Ich schätze aber mal, daß der "gewöhnliche" Falschparker nicht so weit denkt.
Zitat:
gps-tracker ins handschuhfach und schon weiß man binnen weniger sekunden wo sich das auto aktuell befindet...
Ja hinter einem hohen Zaun irgendwo am Stadtrand, aber dort steht ein Typ mit sehr breiten Schultern, der viel Geld von Dir will. Sehr cool.