ForumFahrzeugtechnik
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Fahrzeugtechnik
  5. Bi-Xenon Gewährleistung / C 180 Kompressor

Bi-Xenon Gewährleistung / C 180 Kompressor

Themenstarteram 18. Mai 2013 um 16:15

Hallo habe eine Frage an die Community oder an jemanden der etwas ähnliches erlebt hat und mir eventuell weiterhelfen kann.

 

Habe meinen Mercedes w203 Sportcoupe Bj 11/04 bei einem Autohändler gekauft. Nach 4 Monaten ging das Rechte Bi-Xenonlicht nichtmehr und ich habe das Auto in die Werkstatt gebracht da ich davon ausging das nur die Birne gewechselt werden muss. Bei der Farzeugdiagnose wurde festgestellt das entweder das Steuergerät oder ein anderer Defekt vorliegt. Ich soll das Auto direkt zu Mercedes in eine Fachwerkstatt bringen.

 

Gesagt getan dort wurde mir mitgeteilt das das komplette Licht getauscht werden müsste. Die kosten würden sich auf etwa 1300 € belaufen.

 

Ich natürlich gleich meinem Händler angerufen der in etwa 400 km von mir entfernt wohnt und der gemeint ja das würden wir schon regeln er wäre an einem Licht dran und würde mir das dann zuschicken.

 

Das ende des Liedes Händler hat mich 2 Wochen hingehalten und mir dann mitgeteilt das ich kein Gewährleistungsanspruch habe er hat mit seinem Anwalt geredet da das Licht ja 4 Monate funktioniert hat.

War nun beim Anwalt und der hat ihm einen Brief geschrieben mit der Zahlungsaufforderung der weigert sich weiter die kosten zu übernehmen. Der Anwalt hat gemeint es wäre das beste eine Klage einzureichen da der Händler auch bei einem zweiten Brief nicht einlenken wird.

 

Nun meine Frage wie Lange ist den so eine Lebensdauer von einem Bi-Xenonlicht und zählt das komplett Licht als Gewärleistung ?

 

Ich habe im Internet gelesen das der Anspruch verfällt wenn ich den Schaden Reparieren lasse ?

 

Im September ist der TÜV fällig aber da klagen vor Gericht ziemlich langwierig sind rechne ich nicht vor einer entscheidung vor September.

 

Aber es kann doch keiner von mir verlangen das ich mit einem kaputten Licht rumfahre nur weil der Händler sich quer stellt. Anwalt von der Rechtsschutz scheint mir nicht wirklich kompetent

 

Vielen Dank für eure hilfe schonmal vorab

 

Beste Antwort im Thema

Gewährleistung bedeutet nicht das der Händler Alles zahlen muß was im ersten halben Jahr kaputtgeht.

Das weitere Problem ist das das Licht ja 4 Monate funktionierte, also bei Übergabe des Kaufobjekts offensichtlich noch in Ordnung war.

Zwar müßte der Händler in den ersten 6 Monaten beweisen das die Beleuchtung beim Kauf nicht kaputt war, aber das fällt leicht da du ja erst nach 4 Monaten einen Defekt hattest, ergo war beim Kauf kein Defekt vorhanden.

Um jetzt noch den Verkäufer an den Haken zu bekommen mußt Du beweisen das die Beleuchtung schon beim Kauf beschädigt war, was wohl nicht möglich sein dürfte.

Auch darf nach 8 1/2 Jahren auch mal ein Defekt an der Beleuchtung auftreten. Die Beleuchtung ist zwar kein kurzlebiges Verschleißteil aber auch kein Teil das zwingend so lange hält wie das Auto.

Sorry, aber die Kosten dürften an deiner Backe kleben bleiben.

Zitat:

War nun beim Anwalt und der hat ihm einen Brief geschrieben mit der Zahlungsaufforderung der weigert sich weiter die kosten zu übernehmen. Der Anwalt hat gemeint es wäre das beste eine Klage einzureichen da der Händler auch bei einem zweiten Brief nicht einlenken wird.

Er beherzigt wohl die alte Regel das der Anwalt immer gewinnt.

 

Davon mal abgesehen würde ich die Reparatur als Händler auch nicht freiwillig zahlen.

Zitat:

Anwalt von der Rechtsschutz scheint mir nicht wirklich kompetent

Oder nur sehr Umsatzorientiert.

Zitat:

Ich habe im Internet gelesen das der Anspruch verfällt wenn ich den Schaden Reparieren lasse ?

Im Grunde ja, aber wenn das Auto nicht verkehrssicher ist und der Händler sich weigert zu reparieren dürfte es in beider Sinne sein das das Auto erst mal repariert wird, der Verkäufer hatte seine Chance und wollte nicht, dürfte also rechtlich kein Problem sein den Scheinwerfer reparieren zu lassen.

Zitat:

Aber es kann doch keiner von mir verlangen das ich mit einem kaputten Licht rumfahre nur weil der Händler sich quer stellt.

Verlangt auch Niemand, der Gesetzgeber verlangt das Du das Auto nicht mehr benutzt wenn das Licht defekt ist, zumindest nicht wenn Licht nötig ist, also Nachts, bei Regen usw.

Wenn Du trotzdem fährst und die Polizei dir eine Mängelkarte verpasst kannst du auch nicht warten bis der Streit erledigt ist sondern mußt den Mangel umgehend beseitigen lassen.

;) Wäre doch die Lösung, du lässt dir eine Mängelkarte verpassen und deswegen ist eine schnelle Reparatur nötig ohne das auf den Ausgang des Rechtstreits gewartet werden kann.

 

Du kannst es auch auf eine Verhandlung ankommen lassen, aber bedenke das man auf hoher See und vor Gericht in Gottes Hand ist.

Mein Rat, zahl die Sache selbst da die Aussichten gering sind das der Händler zahlen muß und kauf das nächste Auto in deiner Nähe. Dann kannst du dem Verkäufer so lange auf die Füße steigen bis die Sache geklärt ist.

39 weitere Antworten
Ähnliche Themen
39 Antworten

Gewährleistung bedeutet nicht das der Händler Alles zahlen muß was im ersten halben Jahr kaputtgeht.

Das weitere Problem ist das das Licht ja 4 Monate funktionierte, also bei Übergabe des Kaufobjekts offensichtlich noch in Ordnung war.

Zwar müßte der Händler in den ersten 6 Monaten beweisen das die Beleuchtung beim Kauf nicht kaputt war, aber das fällt leicht da du ja erst nach 4 Monaten einen Defekt hattest, ergo war beim Kauf kein Defekt vorhanden.

Um jetzt noch den Verkäufer an den Haken zu bekommen mußt Du beweisen das die Beleuchtung schon beim Kauf beschädigt war, was wohl nicht möglich sein dürfte.

Auch darf nach 8 1/2 Jahren auch mal ein Defekt an der Beleuchtung auftreten. Die Beleuchtung ist zwar kein kurzlebiges Verschleißteil aber auch kein Teil das zwingend so lange hält wie das Auto.

Sorry, aber die Kosten dürften an deiner Backe kleben bleiben.

Zitat:

War nun beim Anwalt und der hat ihm einen Brief geschrieben mit der Zahlungsaufforderung der weigert sich weiter die kosten zu übernehmen. Der Anwalt hat gemeint es wäre das beste eine Klage einzureichen da der Händler auch bei einem zweiten Brief nicht einlenken wird.

Er beherzigt wohl die alte Regel das der Anwalt immer gewinnt.

 

Davon mal abgesehen würde ich die Reparatur als Händler auch nicht freiwillig zahlen.

Zitat:

Anwalt von der Rechtsschutz scheint mir nicht wirklich kompetent

Oder nur sehr Umsatzorientiert.

Zitat:

Ich habe im Internet gelesen das der Anspruch verfällt wenn ich den Schaden Reparieren lasse ?

Im Grunde ja, aber wenn das Auto nicht verkehrssicher ist und der Händler sich weigert zu reparieren dürfte es in beider Sinne sein das das Auto erst mal repariert wird, der Verkäufer hatte seine Chance und wollte nicht, dürfte also rechtlich kein Problem sein den Scheinwerfer reparieren zu lassen.

Zitat:

Aber es kann doch keiner von mir verlangen das ich mit einem kaputten Licht rumfahre nur weil der Händler sich quer stellt.

Verlangt auch Niemand, der Gesetzgeber verlangt das Du das Auto nicht mehr benutzt wenn das Licht defekt ist, zumindest nicht wenn Licht nötig ist, also Nachts, bei Regen usw.

Wenn Du trotzdem fährst und die Polizei dir eine Mängelkarte verpasst kannst du auch nicht warten bis der Streit erledigt ist sondern mußt den Mangel umgehend beseitigen lassen.

;) Wäre doch die Lösung, du lässt dir eine Mängelkarte verpassen und deswegen ist eine schnelle Reparatur nötig ohne das auf den Ausgang des Rechtstreits gewartet werden kann.

 

Du kannst es auch auf eine Verhandlung ankommen lassen, aber bedenke das man auf hoher See und vor Gericht in Gottes Hand ist.

Mein Rat, zahl die Sache selbst da die Aussichten gering sind das der Händler zahlen muß und kauf das nächste Auto in deiner Nähe. Dann kannst du dem Verkäufer so lange auf die Füße steigen bis die Sache geklärt ist.

Themenstarteram 18. Mai 2013 um 16:57

Vielen Dank für deine Antwort

Hab im Internet ein Urteil gesehen . Müsste leider noch einmal suchen . In dem heißt es ,, Tritt ein Mangel in den ersten 6 Monaten nach Kauf eines Fahrzeuges auf geht die Gesetzgebung davon aus das der Mangel schon bei Übergabe des Fahrzeuges bestand und sich nur / oder erst später gezeigt hat.``

Klingt alles ziemlich nachvollziehbar was du gesagt hast aber dieses Urteil wirft ja wieder alles dahin.

Hoffe das ich es noch einmal finde dann poste ich es.

MFG

Zitat:

Original geschrieben von Kenny-Mercedes

...er wäre an einem Licht dran und würde mir das dann zuschicken.

Hat er dir jetzt überhaupt etwas zugeschickt oder nicht? :confused:

Dummerweise hat dein Licht 4 Monate funktioniert, somit ist der Nachweis das Es beim Kauf in Ordnung war zu 99,9% gegeben. 

Im Grunde hast du auf solche offensichtlichen Teile wie Beleuchtung keine Gewährleistung, denn entweder geht Sie oder nicht und wenn Sie beim Kauf funktionierte ist die Gewährleistung praktisch weg. Zumindest schmelzen die Chancen auf eine kostenlose Reparatur mit jedem funktionsfähigen Monat wie ein Eis in der Wüstensonne.

 

Dazu kommt das in den ersten paar Jahren die Richter eher für den Kunden eingestellt waren, in den letzten Jahren aber fliessen Autozustand, Alter und Kilometer sehr stark in die Urteilsfindung ein so das Richter mittlerweile sehr häufig den Gewährleistungsanspruch wegen alterstypischer Abnutzung verneinen.

Im Internet kursieren aber trotzdem meistens noch die alten Urteile aus den Anfangszeiten, und Die oft auch noch stark gekürzt oder im Sinne desjenigen der Es ins Netz stellte verdreht.

Auch sind Urteile in Deutschland in den unteren Instanzen grundsätzlich Einzelfallurteile und deswegen nicht für andere Gerichte bindend. Da kannst du bei Gericht A Recht bekommen und bei Gericht B die Arschkarte.

Deswegen würde ich egal welche Urteile im Netz rumschwirren, wenn Sie nicht zu 99% deinem Fall entsprechen sind Sie eh relativ wertlos, immer noch davon ausgehen das Du keine Chance vor Gericht hättest, bzw nur mit hohem gutachterlichen Aufwand. Denn Der müßte nachweisen das der Defekt schon beim Kauf vorlag, denn Augenscheinlich war die Beleuchtung beim Kauf ok.

 

Wenn dein Auto zB 3 Jahre alt wäre könnte die Sache anderst aussehen, aber bei 8,5 Jahren siehts übel aus.

Nur noch eine Frage am Rande, wieviel Kilometer hat dein Schätzchen runter? Denn jeder Kilometer ist wieder ein Sargnagel zugunsten des Verkäufers.

Die Frage ist warum das ganze defekt gegangen ist... war z.B das Steuergerät undicht, und das bereits beim Kauf, und daher ging das ganze irgendwann kaputt?

Je nach Defekt könnte man durchaus auf Gewährleistung pochen und diese gerichtlich Durchsetzen.

Aber es dauert eben leider.... frag doch mal ob der Scheinwerfer selbst, also die Motorik oder das Steuergerät defekt ist... ich vermute eher zweiteres...das gibt es dann oftmals in Ebay gebraucht zu kaufen und kommt dann doch ganz erheblich günstiger.

Bi-Xenon ist toll... aber wenn da mal was kaputt ist wird es richtig richtig teuer... kenne ich vom Vectra C ... hatte mich da mal der neugierde halber informiert was denn ein neuer Scheinwerfer kosten würde.

In etwa das gleiche wie bei deinem Mercedes... da waren die starren Xenon bei Omega B erheblich günstiger...

Themenstarteram 18. Mai 2013 um 17:39

Hat jetzt 80.000 km runter beim kauf waren es 72.000 km .

Anwalt meinte ich soll den Schaden bei der Mercedes Fachwerkstatt beseitigen lassen wie gesagt 1360 €. Und den Schaden dann Einklagen.Aber wie schon vorhin erwähnt und du mir auch bestätigt hast Verliert man ja dann den Gewährleistungsanspruch. Was mich aber stutzig macht ist das ich das ich das Auto in eine Normale Seat Vertragswerksatt bei uns im Dorf gebracht habe und die Birne Tauschen wollte. Hatte mir gedacht klar Xenon-Birne Verschleißteil dann meinen die aus der Seat Werkstatt ja das Steuergerät ist kaputt telefonieren mit Mercedes und Mercedes meinte kann 2 Ursachen haben Steuergerät oder Motor Steuergerät oder so etwas. Ich mit dem Händler Telefoniert zeigt sich kooperativ meinte ja bringen sie es zu Mercedes die sollen den Schaden Feststellen dann finden wir gemeinsam eine Lösung.

 

Händler meinte ja er hat einen Freund bei Mercedes ich soll ihm eine Kopie des Fahrzeugscheins zuschicken damit er die Nummer hat der hat noch ein Xenonlicht in seiner Werkstatt. Dann schickt er mir das licht zu und ich lass es in einer Werkstatt bei mir einbauen. Wochenende rum , ich rufe an und meinte zu mir ja das Licht passt nicht ist für das Limousinen Modell ( Habe im Internet gesehen Limo , T-Modell sind unterschiedliche Xenonlichter verbaut ). Am Abend komm ich von der Arbeit meint er zu mir er hätte grad mit seinem Anwalt gesprochen ich hätte keinen Anspruch auf Gewährleistung. Aber am Anfang kooperativ er findet eine Lösung unsw.. das ist eigentlich die Sache die mich am meisten Aufregt. Erst auf Freundlich mich 2 Wochen hingehalten und dann kommt er mit so einer Tour.

Themenstarteram 18. Mai 2013 um 17:42

also als ich dem Händler gesagt habe das , das Licht ausgetauscht werden müsst war er auch verwirrt hat gemeint ich soll ihm die Nummer von der Mercedes Werkstatt geben. Hatte erst auch die Vermutung das es am Steuergerät liegt. Aber die von Mercedes meinten ja das komplette Licht muss getauscht werden ist Defekt. Hab den Fehlerbericht hier ist aber ziemlich unübersichtlich also ich versteh da garnichts . Naja hat mich auch gewundert komplettes Licht muss getauscht werden.

Schau mal hier:

http://www.ebay.de/.../200921412820?...

In den meisten Fällen gehen die Steuergeräte defekt und nicht der Scheinwerfer selbst... die kann man in Eigenregie wechseln wenn man nicht 2 linke Hände hat... ABER: Batterie bitte ab! Hochvolt!

Alternativ wenn du oder die Werkstatt sich über den genauen defekt nicht im klaren ist:

http://www.ebay.de/.../261212295207?...

Ist kein Hexenwerk so einen Scheinwerfer zu wechseln... wenn du dich selbst nicht rantraust sollte dir eine Werkstatt dir das für einen 2 stelligen Betrag wechseln. (Sofern kein MB Händler)

Woher kommst du denn?

Themenstarteram 18. Mai 2013 um 22:06

Danke für den Link war zwar gut gemeint hab mich aber auch schon Informiert das Licht passt aber nur bei der Limo und dem T-Modell nicht aber bei dem Sportcoupe. Die Passenden Scheinwerfer fangen bei Amazon Neu bei 800 € an. Und bei ebay ist das Angebot ziemlich rar für die Coupe Modelle.

Habe mir das auch überlegt ein Steuergerät zu kaufen aber in dem Analysebericht steht etwas von Kurzschluss. Und wenn ich mir das Steuergerät bestelle und der Fehler liegt nicht daran hab ich es hier liegen und kann es nichtmehr zurück geben.

Komme aus der nähe von Freiburg.

Ok das ist gut 500km weg von mir.

Also rein optisch sehen die gleich aus die Scheinwerfer...worin genau sollen die sich Unterscheiden?

Das Stg kostet bei Ebay ca 100€uro... ein Versuch wäre es Wert...ist nur ein Bruchteil der Kosten eines neuen Scheinwefer... kann man zum Teil sogar innerhalb 14 Tage zurückgeben oder schlimmstenfalls selbst wieder in Ebay verscherbeln.

Kurzschluss klingt nach dem klassischen Fall... STG undicht und Wasser eingedrungen...

Ist eben die Frage ob Stellmotoren etc auch beschädigt wurden... aber ich denke eher nicht.

Bist du handwerklich begabt?

Bau doch mal das Steuergerät des anderen Scheinwerfers aus und steck es an den anderen Scheinwerfer um zu testen ob er damit wieder funktioniert.

Themenstarteram 18. Mai 2013 um 23:51

Steht aufjedenfall bei Ebay das der Scheinwerfer nur bei der Limo und den T-Modellen passt. Optisch sehen sie gleich aus also ich wüsste auch nicht wo der unterschied liegt kann ich irgendwie rausfinden ob der Scheinwerfer auch bei dem Coupe passt ?

Steuergerät Links und Rechts auch Baugleich ?

Müsste relativ leicht zu welchseln sein ja bin selber Mechaniker aber nicht in der KFZ Branche , müsste ich normal hinbekommen.

Das Steuergerät dürfte auch beiden Seiten identisch sein...einfach mal umstecken und hoffen das es nicht auch gebraten wird. :p

Aber sofern da kein Wasser irgendwo im Scheinwerfer ist eher nicht...

Besorg Dir doch einen Ersatzscheinwerfer mit Elektrik beim Gebrauchtteilecenter.

Das kostet (sofern verfügbar) deutlich weniger und der ändler kommt Dir dann evtl. entgegen (bzw. übernimmt den Schaden).

am 21. Mai 2013 um 9:43

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Gewährleistung bedeutet nicht das der Händler Alles zahlen muß was im ersten halben Jahr kaputtgeht.

generell doch, ausser die "üblichen" Verdächtigen wie Batterien, Leuchtmittel, Verschleißteile (wie Bremsen) und wo es sonst gesetzlich festgeschriebene Ausnahmen gibt.

Zitat:

Das weitere Problem ist das das Licht ja 4 Monate funktionierte, also bei Übergabe des Kaufobjekts offensichtlich noch in Ordnung war.

Denkfehler.

Wenn das Licht bei Übergabe in Ordnung gewesen wäre, wäre es nach 4 Monaten ganz sicher nicht defekt gegangen ;)

Zitat:

Zwar müßte der Händler in den ersten 6 Monaten beweisen das die Beleuchtung beim Kauf nicht kaputt war, aber das fällt leicht da du ja erst nach 4 Monaten einen Defekt hattest, ergo war beim Kauf kein Defekt vorhanden.

Mit dieser Logik könnte man jeden Gewährleistungsanspruch abschmettern...

Genau dafür ist die kleine aber feine Sache mit der Beweislastumkehr ja eingeführt worden.

i.d.R. sind solche Beweise nahezu unmöglich, sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer, weshalb man sie seltens anstrebt.

ok, bei einem Auffahrunfall würde ich als Händler auch die Gewährleistung für die Beleuchtung ablehnen ;)

 

Zitat:

Um jetzt noch den Verkäufer an den Haken zu bekommen mußt Du beweisen das die Beleuchtung schon beim Kauf beschädigt war, was wohl nicht möglich sein dürfte.

Eben nicht. Der Verkäufer ist weiterhin in der Beweispflicht.

 

Ich finde es wird eher Spannend, ob wirklich nur die Birne/Leuchtmittel defekt ist (wahrscheinlich eingeschränkte oder keine Gewährleistung) oder die gesamte Elektrik (dann wäre es in meinen Augen Gewährleistung)

Ich muss zugeben, ich kenne mich mit den Xenon Leuchten nicht so richtig aus.

Wenn ich das aber richtig sehe, sind Leuchtmittel ("Verbrauchsgegenstand") und zugehörige Elektrik (sollte ein Autoleben lang halten) voneinander getrennt?

In jedem Fall hat der Verkäufer das Recht den Schaden selber zu beheben und muss nicht "irgendeine" teure Mercedes Werkstatt bezahlen.

Solltest Du also noch interesse haben das ganze als Gewährleistung durchzusetzen, musst Du dem Händler eine Frist zur Nachbesserung setzen.

Verstreicht diese, kannst Du selber Hand anlegen und danach den entstandenen Schaden entsprechend einklagen.

Ich würde an Deiner Stelle auf jeden Fall das ganze Schriftlich per Einschreiben durchziehen.

Gibt es eigentlich eine Begründung wieso "deren" Anwalt meint dies sei keine Gewährleistung?

Wenn alle Anwälte immer nur das juristisch korrekte von sich geben würde, bräuchten wir keine Gerichte ;)

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Fahrzeugtechnik
  5. Bi-Xenon Gewährleistung / C 180 Kompressor