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Bier trinken beim fahren verboten?

Themenstarteram 31. Juli 2011 um 12:26

Hallo mal ne kurze frage, kam Freitag zum Feierabend in eine allgemeine Verkehrskontrolle und hatte mein Feierabendbier im Becherhalter, war soweit alles in Ordnung, 0,2 Promille und weiterfahren. Allerdings meinte die Rennleitung das Trinken während der Fahrt wäre nicht erlaubt und da komme noch Post auf mich zu. Auf meine Rückfrage wo das steht bzw. gegen welches Gesetz ich verstoßen haben sollte wurde ich nur per Handzeichen weiter gewunken...

Nun meine Frage, war das ein Scherz oder gibt es jetzt schon ein neues Gesetz das einem das Trinken hinterm Steuer nicht mehr gestattet?

Logischerweise sprech ich nur vom legalen Rahmen der 0,5 Promille Grenze!

Beste Antwort im Thema

Das passt.

Auto: Mercedes SL R230 SL 500,

Registriert bei MT seit ein paar Minuten,

Feierabendbierchen hinter dem Lenkrad, während der Fahrt.

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Moin

Soviel ich weiss haben beide Hände am Lenkrad zu sein, bei Behinderten gibts Vorrichtungen die das einärmige fahren ermöglichen.

Wenn du das Bier über einen Schlauch ansaugen kannst wäre es auch erlaubt, so wie bei den Rennradspinnern...

Gruss Willy

Also ich bleib immer stehn, sonst verschütt ich ja alles! ;)

 

Wär mir auch neu, das das Trinken während der Fahrt verboten sei.

Beide Hände am Lenkrad.

Beim Schalten, oder Radio bedienen, Navi einstellen, Lüftung/Klima verstellen,...

hab ich ja auch nicht beide Hände am Lenkrad.

 

Viktor

Ich kam auch mal in eine Kontrolle, während ich eine Dose Biermixgetränk getrunken habe. Musste zwar pusten, was normal ist in so ner Situation aber nach dem Ergebnis durfte ich ohne murren weiterfahren. Denke nicht das du was zu befürchten hast.

Themenstarteram 31. Juli 2011 um 12:43

Also habe ich die letzten 20 Jahre kein Gesetz verpaßt was nun Alkohol während der Fahrt verbietet.

Wozu die dann so Sprüche raushauen bleibt mir ein Rätsel...

Moin

Beide Hände ans Lenkrad, das war schon immer so, ausser beim kurzzeitigen bedienen von Geräten die man zum fahren braucht, also kein Telefon, kein Navi..hierfür muss man anhalten.

Gruss Willy

Zitat:

Original geschrieben von JuppGoebels

Logischerweise sprech ich nur vom legalen Rahmen der 0,5 Promille Grenze!

Dir ist bekannt das bei Auffälligkeiten der Führerschein ab 0,3‰ weg sein kann? Und dann nicht nur für max 3 Monate Fahrverbot sondern für mindestens 6 Monate Führerscheinentzug?

 

Aber mal davon abgesehen bist du jetzt in einer nicht offiziellen Datei für verstärkte Alkoholkontrollen. Also nicht wundern wenn du in der nächsten Zeit öfters pusten darfst,bzw bei jeder Verkehrskontrolle an der du vorbeiwillst Kunde wirst.

Zitat:

Original geschrieben von JuppGoebels

Wozu die dann so Sprüche raushauen bleibt mir ein Rätsel...

damit du die hände am lenkrad lässt, anstatt dich während der fahrt zu besaufen! :rolleyes:

im übrigen haben sie mit ihrer aussage nicht ganz unrecht! du hast während der fahrt jegliche tätigkeiten, die vom fahren ablenken zu unterlassen...dazu zählt, je nach multi-tasking fähigkeit auch das gespräch mit dem beifahrer, das bedienen von sitzheizung/lüftung/radio, das hören von musik, das rauchen einer zigarette usw...

Themenstarteram 31. Juli 2011 um 12:58

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von JuppGoebels

Wozu die dann so Sprüche raushauen bleibt mir ein Rätsel...

damit du die hände am lenkrad lässt, anstatt dich während der fahrt zu besaufen! :rolleyes:

im übrigen haben sie mit ihrer aussage nicht ganz unrecht! du hast während der fahrt jegliche tätigkeiten, die vom fahren ablenken zu unterlassen...dazu zählt, je nach multi-tasking fähigkeit auch das gespräch mit dem beifahrer, das bedienen von sitzheizung/lüftung/radio, das hören von musik, das rauchen einer zigarette usw...

Ich besauf mich ja nicht ich trinke mein Feierabendbier, ich hab mir ja extra einen Minikühlschrank für 2 Pullen im Handschufach einabuen lassen. Und keine Sorge ein Schluck zu trinken lenkt mich genauso wenig vom fahren ab wie abaschen, schalten, oder das Radio zu bedienen, der Blick bleibt dabei ja auf der Straße ;)

Das passt.

Auto: Mercedes SL R230 SL 500,

Registriert bei MT seit ein paar Minuten,

Feierabendbierchen hinter dem Lenkrad, während der Fahrt.

Noch ein Ferientroll?? Ich bin für eine 365 Tage Schulpflicht! :rolleyes:

Habe bei Achtung Kontrolle gesehen dass Essen am Steuer erlaubt ist, also würde es mich sehr wundern wenn das saufen nicht erlaubt wäre.

klar kann man das machen, da kommt auch keine Post, außer du bist schlangenlinien gefahren und/oder hattest das Fahrzeug nicht unter Kontrolle.

Man darf während der Fahrt trinken, essen, fotografieren und was weiß ich nicht noch alles.....außer das Handy in die Hand nehmen.

Und das Navi darf natürlich auch bedient werden usw.

Höchstens wenn es zu einem Unfall kommt und/oder andere Ausfallerscheinungen....dann bekommt man ein Bußgeld und/oder die Versicherung nimmt einen in Regress.

PS.: Habt ihr schonmal einen Raucher, der gerade raucht, mit beiden Händen am Lenkrad gesehen ?

du darfst Bier trinken.

Allerdings nicht bei Probezeit / u21 Regelung. Da darfs nichtmal ein Tropfen sein wenn du beobachtet wirst.

Wirst du nicht beobachtet ist unter 0,2 ‰ wohl unproblematisch da nicht wirklich anzeigbar aufm Gerät bzw. könnte auch von was anderem kommen.

Außerhalb der Probezeit:

- 0,3 ‰ wurde schon erwähnt.

- Lustig wirds wenn du sagst du hast gerade einen Schluck genommen.

Dann kanns passieren, daß du unter Aufsicht 10-15 Minuten (ohne Bier) an der Seite stehst damit das Gerät vernünftig anzeigt.

Also laß es einfach besser.

Auch wenn ich jetzt verantwortungslos und wat weiß ich noch alles bin, ich habe nie beide Hände am Lenkrad, noch nie gehabt und ich werde es auch nie. Mein Fahrlehrer hat es mal versucht, aber als er gemerkt hat, es klappt nicht, da hat er es auch aufgegeben...

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