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Bild Artikel: Schild gilt wenn es in Sichtweite ist?

Themenstarteram 11. Juli 2014 um 13:28

http://www.bild.de/.../...irrsinn_jetzt_tempo_chaos-36743560.bild.html

Wie darf ich das denn verstehen. Gibt es dazu irgendetwas im Gesetz?

Natürlich ist an der Stelle wo dieses Schild steht klar das ich nicht 20m schnell fahren sollte, aber dürfte ich?

Ein Tempolimmit gilt doch soweit ich weiss ab dem Schild und nicht wenn ich es sehen kann.

Moorteufelchen

Beste Antwort im Thema

Quark. Was auf dem Schild steht, gilt auch erst ab dem Schild.

Ich frage mich nur, welcher Depp da auf das Aufstellen der Schilder geklagt hat. Da handelt eine Verwaltung ausnahmsweise mal mit gesundem Menschenverstand und wird von irgend einem Paragraphenhansel dafür verklagt.

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Quark. Was auf dem Schild steht, gilt auch erst ab dem Schild.

Ich frage mich nur, welcher Depp da auf das Aufstellen der Schilder geklagt hat. Da handelt eine Verwaltung ausnahmsweise mal mit gesundem Menschenverstand und wird von irgend einem Paragraphenhansel dafür verklagt.

Du willst jetzt nicht wegen eines so "dahingerotzten" Satzes in einem "Artikel" einer Boulevardzeitung diskutieren?

Aber ja, genau genommen ist weder in § 41 StVO noch im Anhang, zu Zeichen 274 eine Rede davon, dass das Tempolimit erst ab dem Schild gilt. Bei anderen Schildern ist der Geltungsbereich hingegen sehr wohl definiert.

Bin aber auch kein Experte, da müsste man einmal den Kommentar zur StVO wälzen.

So viel ich weiß gilt nur das Vorfahrtstraßenschild schon früher (kann also quasi nach einer Kreuzung stehen und gilt schon für die Kreuzung). Geschwindigkeitsbegrenzung gilt ab Schild.

Bildzeitung halt.

Gruß Metealhead

Zitat:

Original geschrieben von metalhead79

So viel ich weiß gilt nur das Vorfahrtstraßenschild schon früher (kann also quasi nach einer Kreuzung stehen und gilt schon für die Kreuzung).

Stimmt, ich vergaß. Das Vorfahrtstraßenschild kann auch hinter der Einmündung stehen.

Aber auch ohne den Wortlaut der StVO zu kennen bin ich mir ziemlich sicher, dass ein Tempolimit erst ab dem Schild gilt.

P.S.

Das heißt natürlich, dass das Tempo auch beim Schild erreicht sein muss, nicht dass dann erst der Bremsvorgang beginnt ;)

Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971

Das heißt natürlich, dass das Tempo auch beim Schild erreicht sein muss, nicht dass dann erst der Bremsvorgang beginnt ;)

Yep, insofern halt wegen der 50m Abstand ein Sommerloch-Artikel. Im zweiten Teil des Artikels werden Autos vorgestellt, die innerhalb dieser Strecke auf 100km/h beschleunigen und wieder auf 50km/h abbremsen können.

Gruß Metalhead

Hallo, nicht alles wirst du im Text der STVO finden , es gibt noch eine Verwaltungsvorschrift und wenn die strenggenommen ausgelegt wird kommen solche Sachen heraus . Dort geht es um die Bebaung und da ist das auch für die Komune nicht ganz klar zu sehen . Es muss doch gerichtsfest ausgeschildert sein , also stellt man dann Ortseingangsschilder auf, wo die Vorschrift es genau festlegt . Das hat damit , ob man das Schild sieht nichts zu tun . Die Geschwindigkeitsbeschränkung gilt weiterhin ab Schild .

Giovanni.

BILD Artikel.

Ich habe keine Fragen mehr.

cheerio

Zitat:

Original geschrieben von giovannibastanza

Hallo, nicht alles wirst du im Text der STVO finden , es gibt noch eine Verwaltungsvorschrift und wenn die strenggenommen ausgelegt wird kommen solche Sachen heraus . Dort geht es um die Bebaung und da ist das auch für die Komune nicht ganz klar zu sehen . Es muss doch gerichtsfest ausgeschildert sein , also stellt man dann Ortseingangsschilder auf, wo die Vorschrift es genau festlegt . Das hat damit , ob man das Schild sieht nichts zu tun . Die Geschwindigkeitsbeschränkung gilt weiterhin ab Schild .

Giovanni.

Du vertauschst zwei Dinge:

Es geht im Bild-Artikel nicht um das Orts(eingangs)schild und die 50 km/h dahinter, sondern um das Tempolimit 50 km/h, das nach dem Orts(ausgangs)schild kommt, also ob zwischen Ortsende und Tempolimit-Beschilderung die 50 km/h gelten. Siehe Foto im Artikel.

Dass die 50 km/h innerorts ab Schild gelten, liegt daran, dass das Schild den Ortseingang kennzeichnet und innerorts 50 km/h gelten. Da hat man das "Problem" nicht.

Ich frage mich nur, warum man das Tempolimit 50 km/h nicht unter das Ortsausgangsschild setzt, an dieselbe Stange.

Wäre günstiger, da man nur die Tafel braucht und eindeutig, sofern es nicht eindeutig sein sollte. ;)

Themenstarteram 11. Juli 2014 um 17:12

Zitat:

Original geschrieben von där kapitän

BILD Artikel.

Ich habe keine Fragen mehr.

cheerio

Na ja, ich denke mal der Reporter wird von der Verwaltung mit diesem Spruch gefüttert worden sein. Das das jetzt zufällig in der Bild steht ........ Ich habe keine weiteren Quellen gesucht. Es war mir auch egal. Ich wollte eigentlich wissen ob solche Aussagen mit irgendetwas aus dem Gesetzesdjungel belegt werden können.

Auch Reporter anderer Medien berichten manchmal seltsame Dinge. Ich erinnere mich nur mal an die vom WDR propagierte Plakette "Dies ist ein Chlorfreier Haushalt". Da wurden Chlor, Chloride und Chlorit munter durcheinandergeworfen.

Moorteufelchen

Alleine, dass es der Artikel in die BILD schafft. Überleg doch mal.

So viel Hirn muss man doch von einem Journalisten erwarten, dass der mal abcheckt, ob das überhaupt so angehen kann. Ich meine, ich brauchte das noch nicht mal nachschlagen, um zu wissen, dass das Limit ab dem Schild gilt und nicht irgendwas anderes.

Und was Staatsfernsehen oder Lügenpresse so erzählen, da höre ich eh nicht mehr hin.

Die werden ja auch stetig erwischt mit hornalten Videos aus dem Internet, Bilder aus dem Irak 2003, um damit 2013 Syrien zu untermalen usw.

Und die Trottel glauben, das kriegt keiner mit.

Ist genau dasselbe mit dem Unsinn über Flourvergiftung bei Kleinkindern durch Zahnpasta. Das ist eine Verschwörungstheorie aus Amerika der 1930er Jahre, aber immer noch erzählt einer den Unsinn, Zahnpasta mit FlourIDEN wäre schlecht für den Menschen...

Egal. Ich sage nur BILD und habe keine Fragen mehr. :)

cheerio

Themenstarteram 11. Juli 2014 um 20:24

Zitat:

Original geschrieben von där kapitän

 

Egal. Ich sage nur BILD und habe keine Fragen mehr. :)

cheerio

Also gut, wenn dich das mit der bild so stört:

http://www.weser-kurier.de/.../...lt-im-Schilderwald-_arid,893905.html

Also doch wohl die Aussage eines Behördenmittarbeites.

Die Frage steht wie kommt der auf sowas.

Ich hab da noch nie was von gehört.

Moorteufelchen

am 11. Juli 2014 um 20:28

Bild kannste vergessen. Das stimmen nicht einmal Rechtschreibung und Grammatik.

Zitat:

Original geschrieben von Moorteufelchen

 

Also gut, wenn dich das mit der bild so stört:

Also doch wohl die Aussage eines Behördenmittarbeites.

Und offenbar vom Weser-Kurier falsch wiedergegeben. Es heisst sicher nicht -Sichtweise-, sondern -Sichtweite-.

Und dann noch der Hinweis, dass es viele Autofahrer trotz Führerschein nicht wissen. Ich bin ziemlich sicher, dass mir in der Fahrschule beigebracht wurde, dass die Schilder erst ab Standort gelten.

Was ich mir vorstellen kann: Dass man sich mit dem Sehen des Schildes schon Gedanken machen sollte und gegebenenfalls schon die Bremse tritt.

Ansonsten würden alle Behörden ihre Blitzer gleich vor dem Schild, welches die Begrenzung angibt, aufstellen. Komischerweise erfolgt die Messung aber immer nach dem Schild.

Bei dem Gesetz muss man die reglung richtig deuten und auch mitdenken. Naja, es ist halt die Bildzewitung inklusive dessen ungebildete Leser. Es gillt nicht, das dieses Schild ab diesem Moment gültig ist, ab dem man es sieht. Der Autofahrer hat "nur" die Aufgabe das Schild zu beachten, ab dem Moment, wo er es sieht.

Folgendes Beispeil: 50 Meter hinterm Ortsausgangsschild steht bereits sichtbar ein 30KMH Schild

Beschleunigung von 50KMH auf 100KMH ist hinter dem Ortsausgangshild erlaubt, das spätere Abbremsen auf 30KMH ab dem TL-Schild ist pflicht. Ein knöllchen wird daher nicht kommen. Aber aufgrund des Sprit verbrauches und des bremsenverschleißes sollte ein Autofahrer es sich überlegen, ob er nun gas gibt, oder gleichmäßig bis zum TL weiter fährt. Wie ich dieses Land kenne gibt es bestimmt ein Gesetz, inklusive Bußgeld, wenn die Umwelt unnötig belastet wird. Das Beispil in dem Bild-Artikel ist noch einfacher, da der Autofahrer gemütlich weiterfahren darf.

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