1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Bis wann kann ich Schadensregulierung geltend machen?

Bis wann kann ich Schadensregulierung geltend machen?

Themenstarteram 7. November 2016 um 11:12

Hallo zusammen,

mir ist etwas ziemlich blödes passiert. Mein Wagen ist Vollkasko Versichert. Im Januar 2016 vergas ich in Eile eine Schulterblick zu machen und zack hing ich in einen anderen Wagen.

Den Schaden meldete ich noch am selben Tag meiner Versicherung und der geschädigte bekam sein Schaden ohne Probleme reguliert.

Fragt mich nicht warum ich so doof war, aber ich habe meinen Schaden nicht regulieren lassen trotz Vollkasko. Nun bekam ich die Neue Rechnung der Versicherung und als ich sah wie hoch ich gestiegen war, dachte ich erstmal darüber nach, warum ich meinen Schaden nicht habe geltend machen da dass ja der Sinn einer Vollkasko ist.

Jetzt ärgere ich mich sehr über mich selber und habe Sorge dass ich den Anspruch darauf mitlerweile verloren habe :(

Ich wollte mich einmal schlau machen, bevor ich selbst bei meiner Versicherung anrufe.

Da zahlt man jahrelang Vollkasko und nimmt es dann nicht in Anspruch :( ich könnte mich Ohrfeigen.

Vielen Dank schon mal für euer Wissen.

LG

Christina

Ähnliche Themen
18 Antworten

Wenn du die VK in Anspruch nimmst, dann wird die auch teurer, ausgenommen du verzichtest künftig darauf.

Wie hoch ist dein Schaden und wie hoch ist die SB?

Ansonsten sollte es kein größeres Problem darstellen, den Schaden noch regulieren zu lassen.

Die Versicherung wird dann vermutlich einen Gutachter entsenden.

am 7. November 2016 um 11:24

Bei mir steht das alles haargenau unter "E" der AKB (Pflichten im Schadensfall): 1 Woche. Leistungspflicht, wenn durch die Nichteinhaltung der Frist nichts passiert ist, was die Klärung des Sachverhalts und Feststellung der Leistungspflicht in irgendeiner Weise beeinflussen könnte.

Da kommt es sicher immer auf den Einzelfall und auch die Schadenshöhe an (SB und Hochstufung durchrechnen).

Themenstarteram 7. November 2016 um 11:26

Danke für die schnelle Antwort :). Ich dachte es gibt da vielleicht eine Frist. Ich hoffe du hast recht und es geht noch. Die Selbstbeteiligung liegt bei 300 Eur, wie hoch der Schaden ist kann ich nicht sagen. War bisher noch bei keinem Gutachter. die Beifahrertür ist verzogen und der Kotflügel hat eine mittelgroße Beule.

Themenstarteram 7. November 2016 um 11:28

Zitat:

@Oetteken schrieb am 7. November 2016 um 12:19:53 Uhr:

Wenn du die VK in Anspruch nimmst, dann wird die auch teurer, ausgenommen du verzichtest künftig darauf.

Wie hoch ist dein Schaden und wie hoch ist die SB?

Ansonsten sollte es kein größeres Problem darstellen, den Schaden noch regulieren zu lassen.

Die Versicherung wird dann vermutlich einen Gutachter entsenden.

Jetzt ist sie teurer geworden obwohl ich ja eigentlich die Vollkasko gar nicht in Anspruch genommen habe :/.

Themenstarteram 7. November 2016 um 11:29

Zitat:

@situ schrieb am 7. November 2016 um 12:24:03 Uhr:

Bei mir steht das alles haargenau unter "E" der AKB (Pflichten im Schadensfall): 1 Woche. Leistungspflicht, wenn durch die Nichteinhaltung der Frist nichts passiert ist, was die Klärung des Sachverhalts und Feststellung der Leistungspflicht in irgendeiner Weise beeinflussen könnte.

Da kommt es sicher immer auf den Einzelfall und auch die Schadenshöhe an (SB und Hochstufung durchrechnen).

Danke ich werde sobald ich Zuhause bin mal unter E nachsehen.

am 7. November 2016 um 11:30

Aber Haftpflicht. Schadenshöhe dein Schaden wohl ein paar 1000 EUR.

Um wie viel die Prämie nach Inanspruchnahme Vollkasko erneut steigt, kannst du nach der Tabelle bei deinen Unterlagen selbst auf den Cent ausrechnen.

Themenstarteram 7. November 2016 um 11:31

Zitat:

@situ schrieb am 7. November 2016 um 12:24:03 Uhr:

Bei mir steht das alles haargenau unter "E" der AKB (Pflichten im Schadensfall): 1 Woche. Leistungspflicht, wenn durch die Nichteinhaltung der Frist nichts passiert ist, was die Klärung des Sachverhalts und Feststellung der Leistungspflicht in irgendeiner Weise beeinflussen könnte.

Da kommt es sicher immer auf den Einzelfall und auch die Schadenshöhe an (SB und Hochstufung durchrechnen).

Ich wurde ja bereits trotzdem hochgestuft :(

am 7. November 2016 um 11:33

Siehe oben.

Themenstarteram 7. November 2016 um 11:34

Zitat:

@situ schrieb am 7. November 2016 um 12:30:35 Uhr:

Aber Haftpflicht. Schadenshöhe ein paar 1000 EUR.

Um wie viel die Prämie nach Inanspruchnahme Vollkasko erneut steigt, kannst du nach der Tabelle bei deinen Unterlagen selbst auf den Cent ausrechnen.

Mist, jetzt habe ich meine Rechnung nicht dabei. Werde heute Mittag direkt nachsehen. Vielen Dank

am 7. November 2016 um 11:52

Die Hochstufung bei Inanspruchnahme der Kasko ist völlig unabhängig von der Schadenshöhe: 1 Cent oder 10.000 EUR - gleiche Hochstufung. Deswegen: Rechnen, wie man am besten wegkommt. Unwägbar bleibt immer, wie der Schadenverlauf künftig aussieht - hätte Einfluss, ist aber immer eine Unbekannte.

Themenstarteram 7. November 2016 um 12:03

Zitat:

@situ schrieb am 7. November 2016 um 12:52:49 Uhr:

Die Hochstufung bei Inanspruchnahme der Kasko ist völlig unabhängig von der Schadenshöhe: 1 Cent oder 10.000 EUR - gleiche Hochstufung. Deswegen: Rechnen, wie man am besten wegkommt. Unwägbar bleibt immer, wie der Schadenverlauf künftig aussieht - hätte Einfluss, ist aber immer eine Unbekannte.

(Hast du ja schon, sorry ich komme in dem Forum noch nicht klar... Ist mein erster Beitrag) Einfach ignorieren :D

Danke für die Antwort.

Also meine Frage war, ob ich meinen Schaden noch regulieren kann. Hochstufung ist erstmal nebensache.

Kannst du dazu auch was sagen? Das wäre toll :)

am 7. November 2016 um 12:16

Nein, denn das ist bei jedem Versicherer anders und kannst du deinen Versicherungsunterlagen entnehmen.

Da gibt es eine Tabelle, um wie viele Stufen du von deiner jetziigen Einstufung runterrutschst und was das in Prozent bedeutet (also jetzige Prämie der Vollkasko geteilt durch jetzigen Prozentsatz mal neuen Przentsatz. Z. B. jetzt 300 EUR bei 60 % runtet auf 100 % sähe so aus: 300 EUR : 60 = 5.EUR. 5 EUR x 100 = 500 EUR). Dann schaust du, wie viele unfallfreie Jahre du brauchst, um wieder auf den alten Wert zu kommen, addierst alles auf und überlegst, was der günstigste Weg für dich ist.

Hast du einen "Berater" vor Ort, sollte der das für dich machen.

Man kann den Schaden noch regulieren lassen, ruf doch einfach deine Versicherung an. Den Schaden hattest du ja damals gemeldet.

Themenstarteram 7. November 2016 um 12:18

Zitat:

@situ schrieb am 7. November 2016 um 13:16:33 Uhr:

Nein, denn das ist bei jedem Versicherer anders und kannst du deinen Versicherungsunterlagen entnehmen.

Da gibt es eine Tabelle, um wie viele Stufen du von deiner jetziigen Einstufung runterrutschst und was das in Prozent bedeutet (also jetzige Prämie der Vollkasko geteilt durch jetzigen Prozentsatz mal neuen Przentsatz. Z. B. jetzt 300 EUR bei 60 % runtet auf 100 % sähe so aus: 300 EUR : 60 = 5.EUR. 5 EUR x 100 = 500 EUR). Dann schaust du, wie viele unfallfreie Jahre du brauchst, um wieder auf den alten Wert zu kommen, addierst alles auf und überlegst, was der günstigste Weg für dich ist.

Hast du einen "Berater" vor Ort, sollte der das für dich machen.

Lieben Dank für deine Antwort. Aber eigentlich möchte ich wissen ob ich den Schaden nach der langen Zeit noch regulieren lassen kann. Unabhängig vom steigen der Versicherung.

Kannst du dazu auch was sagen?

Deine Antwort
Ähnliche Themen