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Bitte um Rat: Gewinnminimierung einer GmbH durch Finanzierung eines KfZ im Folgejahr ?

Folgender Geistesblitz hat mich getroffen,

kann ich den Bilanzgewinn 2011 meiner GmbH senken, wenn ich erst im Februar 2012 ein KfZ anschaffen werde und das auch noch finanziert werden soll ?

Ich denke mal gelesen zu haben, dass ich das KfZ sofort zum Zeitpunkt des Kaufes abschreiben kann und dies nicht über eine bestimmte Laufzeit tun muss.

Beispiel: Gewinn der Firma XY im Jahr 2011 = 100.000 € = Gewerbesteuer 20.000 €

Kauf eines kFZ per Finanzierung im Februar des Folgejahres in Höhe 50.000.

Somit wäre der Gewinn der GmbH lediglich noch bei 50.000 € und die daraus zu errechnende Gewerbesteuer = 10.000 €

Geht das ? Wenn Ja, wie muss ich vorgehen ?

Danke

Beste Antwort im Thema

Satz 1 von bigLBA ist definitiv falsch (er bilanziert), Satz 2&3 sind richtig.

Wie aus steuerlichen Gesichtspunkten am besten vorzugehen wäre, das erklärt dem Themenstarter gerne sein Steuerberater. ;)

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Buchhaltung und Abschluss ist zwar schon etwas länger her bei mir, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass man nur die Raten von der Steuer absetzen kann. Selbst wenn der Wagen jetzt vor Sylvester bar gekauft wird, kannst Du den nicht sofort zu 100% abschreiben. D.h. der Wagen wird zum Jahresschluss noch mit irgendeinem Wert in den Büchern stehen 'müssen'.

Satz 1 von bigLBA ist definitiv falsch (er bilanziert), Satz 2&3 sind richtig.

Wie aus steuerlichen Gesichtspunkten am besten vorzugehen wäre, das erklärt dem Themenstarter gerne sein Steuerberater. ;)

Zitat:

Original geschrieben von bigLBA

Buchhaltung und Abschluss ist zwar schon etwas länger her bei mir, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass man nur die Raten von der Steuer absetzen kann. Selbst wenn der Wagen jetzt vor Sylvester bar gekauft wird, kannst Du den nicht sofort zu 100% abschreiben. D.h. der Wagen wird zum Jahresschluss noch mit irgendeinem Wert in den Büchern stehen 'müssen'.

Sylvester ist die Katze, Silvester der Feiergrund ;)

Zitat:

Original geschrieben von Siyah

Folgender Geistesblitz hat mich getroffen,

kann ich den Bilanzgewinn 2011 meiner GmbH senken, wenn ich erst im Februar 2012 ein KfZ anschaffen werde und das auch noch finanziert werden soll ?

Ich denke mal gelesen zu haben, dass ich das KfZ sofort zum Zeitpunkt des Kaufes abschreiben kann und dies nicht über eine bestimmte Laufzeit tun muss.

Beispiel: Gewinn der Firma XY im Jahr 2011 = 100.000 € = Gewerbesteuer 20.000 €

Kauf eines kFZ per Finanzierung im Februar des Folgejahres in Höhe 50.000.

Somit wäre der Gewinn der GmbH lediglich noch bei 50.000 € und die daraus zu errechnende Gewerbesteuer = 10.000 €

Geht das ? Wenn Ja, wie muss ich vorgehen ?

Danke

ein auto kannste nicht sofort zu 100% abschreiben. da gibt es klare regeln in der afa für.

ich meine 5 oder 6 jahre musste den abschreiben.

ein finanziertes auto ist "gekauft" und somit im anlagevermögen zu aktivieren. lediglich die abschreibungen sind kosten, der fahrzeugwert (kaufpreis) ist betriebsvermögen.

sprich mal mit dem steuerberater, ohne details kann man nicht wirklich helfen.

eventuell ist leasing (da wird das auto kein betriebsvermögen und die leasingraten wandern direkt in den aufwand) für dich das werkzeug der stunde.

Was Sie schreiben stimmt so nicht.

Ich rate dazu, Ihren Steuerberater zum Stichwort Bildung eines Investitionsabzugsbetrages nach § 7g EStG zu befragen. Er kennt Ihr Unternehmen einschließlich des zu berücksichtigenden Zahlenwerks/Ergebnissituation am besten.

Zitat:

Original geschrieben von bigLBA

Buchhaltung und Abschluss ist zwar schon etwas länger her bei mir, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass man nur die Raten von der Steuer absetzen kann. Selbst wenn der Wagen jetzt vor Sylvester bar gekauft wird, kannst Du den nicht sofort zu 100% abschreiben. D.h. der Wagen wird zum Jahresschluss noch mit irgendeinem Wert in den Büchern stehen 'müssen'.

Langsam Sportsfreund, es soll ja hier um Kauf gehen und nicht um Leasing.

Die Anschaffung und die Finanzierung sind zwei paar Schuhe.

Bilanziert wird der PKW nicht mit Abschluss des Kaufvertrages, sondern erst ab Auslieferung mit den fortgeführten Anschaffungskosten Die Afa + ggf. Sonderafa nach § 7g EStG stellen BA dar.

Die Schuldzinsen stellen ebenfalls lfd. Betriebsausgaben i.S. § 4 Abs. 4 EStG dar.

Rate dringend einen Steuerberater an. Hier soll keine Rechtsberatung stattfinden.

@heltino

Wenn er im aktuellen Jahr möglichst wenig Gewinn haben möchte - und das ist ja sein Anliegen -, dann ist Leasing keine gute Wahl. ;)

Je nach dem ob du nach Betriebsvermögensvergleich oder nach Einnahmenüberschuss deinen Gewinn ermittelst gibt es Höchstbeträge für Betriebsvermögen bzw. Gewinn bis zu denen du berechtigt bist einen IAB zu bilden oder nicht.

Das heißt du könntest bis zu 40% der voauss. Anschaffungskosten ansetzen.

es empfiehlt sich dabei den genauen Betrag des anzuschaffenden Wirtschaftsguts zu kennen, in diesem Fall würde sich eine bestellung eines KFZ eignen.

Mehr Info

Hat man heutzutage als GmbH keinen Steuerberater mehr?

*kopfschüttel*

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt

@heltino

Wenn er im aktuellen Jahr möglichst wenig Gewinn haben möchte - und das ist ja sein Anliegen -, dann ist Leasing keine gute Wahl. ;)

ja, ein autokauf aber auch nicht da er den nicht in einem jahr zu 100% ansetzen kann.

bin kein steuerberater und daher auch nicht 100% sattelfest.

mir kam leasing nur in den sinn, weil er ja ggf. eine sonderzahlung in diesem jahr leisten kann.

keine ahnung ob das 100% so geht wie ich es mir denke, daher der verweis an den steuerberater.

Ich glaube der TE sucht eine Maßnahme, die sich nicht auf andere Perioden auswirkt; zur künftigen Ertragslage wurde kein Wort verloren. Ansonsten wird Q42012 die gleiche Frage kommen.

Hey Sportsfreunde,

ich danke für die zahlreichen überwiegend produktiven Antworten !

Bis auf nur eine einzige Überflüssige Antwort...... Ist das ein guter Schnitt :-)

Selbstverständlich habe auch ich einen Steuerberater, möchte jedoch jedem aus Erfahrung empfehlen sich nicht immer 100%ig auf die Meinung eines einzigen Fachmannes zu verlassen. Ein Steuerberater ist wie die Bezeichnung deutlich macht ''nur'' ein Berater und wenn der einen falsch berät, was jedem Menschen wie bekannt passieren kann, dann sind ganz schnell je nach Unternehmensgröße mal mehrere hundert K in den Sand gesetzt oder müssen nach gezahlt werden. Im schlimmsten Fall ist das Unternehmen K.O.

Warum soll man sich im Zeitalter der Kommunikation nicht einen allgemeinen Rat von gleichgesinnten aus dem Web einholen ?!

Back to Topic:

Das Thema hat sich in sofern erledigt, dass aufgrund unserer Unternehmensgröße es so sein soll, dass in drei Folgejahren noch ein Fahrzeug ( oder mehrere ) angeschafft werden können und diese in 2011 noch zu 20% abgeschrieben werden können.

Somit kaufe ich per Finanzierung im Februar hoffentlich einen R8 V10 Spyder :-)

Freu freu freu ............

Allen hier wünsche ich frohe Festtage und einen guten Rutsch !

 

Dein Steuerberater (so du denn tatsächlich einen hast) ist er dafür haftbar , wenn er dich falsch berät. Dafür muss er sogar eine Versicherung vorweisen, sonst wird ihm die Zulassung entzogen.

Ich möchte aber mal sehen, wie du dir deinen Schaden von "Gleichgesinnten aus dem WEB" ersetzen lassen willst.

 

Zitat:

Das Thema hat sich in sofern erledigt, dass aufgrund unserer Unternehmensgröße es so sein soll, dass in drei Folgejahren noch ein Fahrzeug ( oder mehrere ) angeschafft werden können und diese in 2011 noch zu 20% abgeschrieben werden können

Das musst du mir jetzt aber mal erklären, ich lerne ja immer gerne dazu.

 

[Nachtrag]

Wenn du schon bei solchen Pillepallefragen kein Vertrauen zu "deinem Steuerberater" hast, dann solltest du den Berater wechseln, das wäre für ihn wahrscheinlich die beste Alternative. :D

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