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Blau-weiße Raubritter? Eure Meinung ist gefragt

Themenstarteram 31. Mai 2007 um 9:37

Hallo zusammen,

meinen 535dT habe ich im Oktober 2005 in der BMW Niederlassung Neunkirchen gekauft. Vor Auslieferung wurden die RFT-Reifen gegen Winterreifen getauscht. Bei dieser Aktion wurden 3 Felgen verkratzt (es gibt hier auch irgendwo einen Thread dazu). In der Abwicklung dieses Schadens habe ich mich sehr kulant gezeigt und die Arbeitsleistung der AUX-Nachrüstung als Entschädigung genommen, das Material habe ich gezahlt. Ich hätte auch auf 3 neuen Felgen bestehen können.

Das allseits bekannte Ruckeln im Antrieb des 535 führte zu diversen Werkstattaufenthalten mit bislang erfolglosen Reparaturversuchen. Eine Wandlung wäre somit auch ein Thema.

Ein Termin im November 2006 musste von Frau T. der Niederlassung Neunkirchen mit Hinweis auf ein fehlendes Ersatzfahrzeug verschoben werden. Bei der Vereinbarung des Ersatztermins am 15.11.2006 habe ich darauf hingewiesen, dass ich den Wagen erst am 17.11. oder 20.11.2006 abholen kann, da ich zwischenzeitlich unterwegs war.

Ebenfalls bei der Übergabe des Leihfahrzeugs durch Frau M. der Mietwagenfirma habe ich das angesprochen und auf meine konkrete Rückfrage nach der erneuten Unterschrift für die Haftungsreduzierung teilte man mir mit, dass das für mich keine Bedeutung habe, denn alle Kosten würden von der AG getragen. Alles prima.

Ungefähr eine halbe Stunde nach Übernahme des Leihwagens war klar, dass ich das Fahrzeug nicht brauchen würde und ich habe den Händler darüber informiert und angeboten, den Wagen zurückzugeben. Das sei nicht notwendig und außerdem stünde kein Fahrer zur Verfügung. Ok, auch gut.

Am Wochenende 18./19.11.2006 wollte ich mit der Familie wegfahren und dazu nicht den Leihwagen, sondern das eigene Auto benutzen. Kurz vor Feierabend der Niederlassung in Neunkirchen am Freitag habe ich dann mein Auto entgegengenommen, wobei ich zuvor von unterwegs angerufen hatte und erklärte, dass ich das Leihfahrzeug erst Samstag früh oder Montag bringen könnte. Darüber habe ich auch die Mietwagenfirma informiert.

Jeweils bekam ich zur Antwort, das sei kein Problem und der Wage sei auch nicht anderweitig verplant. Übrigens, einen Hinweis auf möglicherweise von mir zu tragende Kosten gab es zu keinem Zeitpunkt. Ganz im Gegenteil, auch seitens des Vermieters wurde betont, alle Kosten würden „von der AG“ getragen.

Insgesamt bin ich mit dem Leihwagen 60 km (!) gefahren, habe 10 Liter nachgetankt, obwohl laut BC der Verbrauch bei rund 6 Litern auf 100 km lag. Das nur am Rande.

Der Werkstattaufenthalt an sich hat sich als weniger erfolgreich herausgestellt. Das Ruckeln konnte nicht behoben werden, da man auf eine noch neuere Softwareversion warte. Die von mir gewünschte Wagenheberaufnahme wurde nicht getauscht, sondern die Motorraumabschirmung. Dies, obwohl wir während des Servicegesprächs unter dem Wagen waren und Herr J. sich die Sache angesehen hatte. Die seltsamen Meldungen zur Batterieentladung traten noch immer auf, selbst nach Fahrstrecken über 200 km.

Die Rechnungen im Nachgang zu diesem Werkstattaufenthalt gaben Anlass zur Reklamation: Es fand sich eine Position ‚Batterie nachladen’ und eben die Rechnung über die Mietwagenkosten. Die Kosten für den nicht beauftragten Austausch der Motorraumabschirmung habe ich nicht reklamiert. Es erfolgte zwar keine Rückfrage, ob getauscht werden sollte, jedoch verlasse ich mich hier auf die Aussage von Herrn S. (Werkstattmeister), mit dessen Betreuung ich jederzeit sehr zufrieden war.

 

Um die verbliebenen technischen Probleme zu beheben und die Mietwagenrechnung zu klären, habe ich parallel zum erneuten Werkstattermin um einen Termin mit den Verantwortlichen des Service gebeten. Beiden habe ich den Sachverhalt nochmals ausführlich geschildert und die Sache schien für mich geklärt, da man sich sehr verständig zeigte.

Nach Rückkehr aus meinem Urlaub musste ich anhand einer Mahnung feststellen, dass nun doch nicht klar ist, was klar war.

Aufgrund der schlechten Erfahrungen mit dieser Niederlassung habe ich mich entschlossen, den anstehenden Ölwechsel und das als problemlösend gepriesene Update auf 24.?. in einer anderen Werkstatt durchführen zu lassen. Durch das Update funktionierte aber das angeschlossene LVDS-Modul nicht mehr richtig (es gibt auch einen Thread hier).

Im Saarland sei nur ein einziger BMW-Elektronikspezialist verfügbar, der mit solchen 'Spielereien' vertraut ist und der arbeitet in der Niederlassung Saarbrücken. Nach fast einer Woche (!) war dann auch das Problem gelöst.

Allerdings verweigerte man mir die Herausgabe des Wagens mit Hinweis auf die offene Mietwagenrechnung der Filiale Neunkirchen. Da ich den Wagen brauchte, habe ich unter Vorbehalt gezahlt. Eine juristische Rückforderung (140,- EUR) ist wirtschaftlich nicht sinnvoll. Ich rede lieber bei jeder Gelegenheit über meine Erfahrungen mit der Niederlassung darüber und werde auch die Serviceabteilung von München um eine Stellungnahme zum Verhalten ihrer Niederlassungen bitten.

Jetzt sind Eure Meinungen gefragt, was haltet Ihr davon?

Viele Grüße

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24 Antworten

Hallo,

zu den geschilderten technischen Problemen kann ich dir nur wünschen, dass die neue Werkstatt besser ist. Ich selbst habe mit Autos anderer Marken immer diese Erfahrung gemacht: ein Problem, zwei Werkstätten, 3 Meinungen.

Zum Problem mit dem Mietwagen kann ich nur sagen: Alles, was nicht schriftlich festgehalten ist, wurde nie vereinbart. Einfach drauf bestehen, dass solche Abmachungen bzgl. Mietwagenkosten immer schriftlich fixiert werden. Denn auch der freundlichste und angenehmste Servicemensch beim Händler wird spätestens beim Geld unfreundlich. Wenns eine Kulanz- bzw. Garantiereparatur ist, dann wirst du den Wagen wohl bezahlen müssen. Steht glaube ich auch so in den Garantiebedingungen.

Grüße,

Gunter

Kurze Frage am Rande...

Zitat:

Das allseits bekannte Ruckeln im Antrieb des 535 ...

Gibt es da ein (Serien)Problem...???

Frage nur da nun die Anschaffung eines 530d bzw. 535d ansteht.....

am 31. Mai 2007 um 12:01

Zitat:

Original geschrieben von brezelpaul1

Kurze Frage am Rande...

 

Gibt es da ein (Serien)Problem...???

Frage nur da nun die Anschaffung eines 530d bzw. 535d ansteht.....

Also bei mir ruckelt nix...

am 31. Mai 2007 um 12:07

Also ich finde den von dir beschriebenen Sachverhalt auch ärgerlich, auf der anderen Seite gehen Dinge auch bei BMW schon mal schief. Das irgend jemand eine Zusage macht, die bei der Rechnungsstellung einer ganz anderen Abteitung plötzlich so nicht mehr wahr ist ist mir schon bei diversen Marken passiert. Da muß man diplomatisch geschickt mit Druck, aber freundlich sein Recht geltent machen. Wenns nicht klappt in den sauren Apfel beißen, Werkstatt wechseln oder beim nächsten Mal auf schriftliche Fixierung bestehen.

Hast du keine Gutscheine für Leihwagen? Habe ich von BMW Leasing bekommen.

Kannst mir einen für 70 Euro abkaufen :D:D:D

War nur ein Spaß

Liebe Grüße

Ralf

Themenstarteram 31. Mai 2007 um 12:38

Hallo,

nein, ich habe keine Gutscheine für Leihwagen. Bei Reklamationen auf Garantie bräuchte mich das auch nicht zu interessieren,

Der Service-Mitarbeiter J. hatte nach Rücksprache mit dem Vermieter angeboten, die Kosten zu halbieren. Damit war ich nicht einverstanden. J. musste Tage später dann kleinlaut mitteilen, dass die Niederlassung nun auch dieses Angebot nicht halten wird.

Als Geschäftsführer wäre es für mich undenkbar, eine derart strittige Forderung bei einem Neuwagenkäufer gerade noch auf solche Weise durchzusetzen.

Die Reaktionen aus München werden zeigen, ob nur Neunkirchen mir niemals mehr ein Auto verkauft oder eben keine Niederlassung mehr. Ich nutze in der Firma auch Produkte aus Zuffenhausen, Ingolstadt und Sindelfingen. Ein weiß-blaues Loge auf der Haube brauche ich nicht zum Überleben.

Viele Grüße

Hallo nochmal,

die angesprochenen Gutscheine gibt es meines Wissens nach nur bei Leasing-Fahrzeugen.

Und dass bei Garantie/Kulanzarbeiten ein Mietwagen inklusive ist, wäre mir auch neu. Ich bin schon diverse Fabrikate gefahren, da waren die Mietwagen nie inklusive (außer Seat, da hat das das Autohaus übernommen)...

Hallo,

... bei mir musste vor einiger Zeit die defekte Hochdruckpumpe der Einspritzanlage getauscht werden ! :( Da bekam ich natürlich einen Ersatzwagen gestellt und das war IMHO das mindeste !!!

Gruss Micha

am 31. Mai 2007 um 15:25

also ich würde auch meinen, daß ein ersatzwagen bei einer garantiereperatur das mindeste ist und nichts kostet.

Kurze Frage am Rande...

 

Zitat:

--------------------------------------------------------------------------------

Das allseits bekannte Ruckeln im Antrieb des 535 ...

--------------------------------------------------------------------------------

 

Bei mir hat noch nie etwas geruckelt.

Gruß

BMW525d-Driver

Zitat:

Original geschrieben von BMW525d-Driver

Bei mir hat noch nie etwas geruckelt.

Und an Deinem 535d ? ;)

am 31. Mai 2007 um 18:24

Zitat:

Original geschrieben von Cool1967

Und an Deinem 535d ? ;)

Das ruckelt es nur wenn ich bei 250km/h am LKW vorbeirausche :D:D:D

Zitat:

Original geschrieben von Cool1967

Und an Deinem 535d ? ;)

Auch kein ruckeln :D

Gruß BMW525d-Driver

Das ist ja eine Geschichte zum Haareraufen. Ich würde an Deiner Stelle:

1. Die Werkstatt wechseln.

2. Die 140 € zurückverlangen, auch wenn s mein Geld kosten würde.

3. Weiterhin solltest Du die verkaufende NL schriftlich mit Termin zur Beseitigung der Mängel auffordern.

Ich habe jetzt ca. 15 mal Werkstattersatzwagen während verschiedener Garantiearbeiten gehabt und noch nie einen Cent (außer Benzin/Diesel) dafür bezahlt. Insgesamt bin ich ca. 8tkm mit diesen Wagen gefahren.

Deinen Wagen nicht herauszugeben ist bei offenen und strittigen Rechnung über 140 € echt eine Frechheit, ich hätte die Polizei angerufen und mir mein Fahrzeug aushändigen lassen.

Insgesamt habe ich den Eindruck, das solche Geschichten bei einem kleineren privaten Händler nicht passieren können.

Zitat:

Deinen Wagen nicht herauszugeben ist bei offenen und strittigen Rechnung über 140 € echt eine Frechheit, ich hätte die Polizei angerufen und mir mein Fahrzeug aushändigen lassen.

So einfach ist das auch wieder nicht. Die Polizei häte einen Teufel getan und angeordnet, das Fahrzeug auszuhändigen. Das Recht hat sie in diesem Fall gar nicht. Der Händler hat bei offenen Rechnungen, und das war ja wohl hier der Fall, ein sogenanntes Pfandrecht, unabhängig von der Höhe der Rechnung. Da müssen sich die Parteien schon auf dem Zivilrechtsweg einigen.

Ist traurig, ist aber so. Ich halte die Machenschaften dieser Firma auch für mehr als fragwürdig. Die würden zunächst von meinem Anwalt hören und mich danach nie wieder sehen. Die Zahlung unter Vorbehalt zu leisten war das einzig Richtige.

Gruß AS 60

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