Blaue Innenraumbeleuchtung
Hi, mal ne kurze Frage, ist es erlaubt, die Innenbeleuchtung auf Blau umzustellen.
Bei Conrad gibts solche Soffittenlampen, aber im Text steht:
"Im Bereich der StVZO nicht zugelassen!"
Wie ist das zu verstehen? Ob jetzt weiß oder blau, was macht das für einen Unterschied?
Danke schonmal für alle Antworten.
Vielleicht kann mir auch noch einer sagen, was für eine Größe man braucht, da gibts 36 und 44mm.
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17 Antworten
Re: Blaue Innenraumbeleuchtung
Zitat:
Original geschrieben von e.weinhold
Hi, mal ne kurze Frage, ist es erlaubt, die Innenbeleuchtung auf Blau umzustellen.
Bei Conrad gibts solche Soffittenlampen, aber im Text steht:
"Im Bereich der StVZO nicht zugelassen!"
Wie ist das zu verstehen? Ob jetzt weiß oder blau, was macht das für einen Unterschied?
Danke schonmal für alle Antworten.
Vielleicht kann mir auch noch einer sagen, was für eine Größe man braucht, da gibts 36 und 44mm.
Das ist genau so zu verstehen, wie es geschrieben ist......Will heißen, nicht erlaubt....nicht zugelassen....VERBOTEN!!
Und mal nebenbei, es sieht ja auch ein bißchen prollig aus............und ich glaube so viel kann dann im Dunkeln auch dann nicht mehr erkennen.....
Aber ok, ist Geschmackssache............
Ich glaub das würde ganz gut aussehen.
Ich glaube mich zu erinnern, das man die innenraum beleuchtung während der Fahrt auch nicht anmachen darf, eventuell ist das ja auch so gemeint.
Weiß eigentlich jemand, wo man solche Sachen nachlesen kann.
Habs mal direkt mit der StVZO versucht, aber da hab ich nix gefunden.
deine innenraumbeleuchtung auf blau umzustellen
is genauso zulässig wie deine tachobeleuchtung auf blau umzustellen. verboten ist es erst wenn du ne leuctröhre auf die ablage schraubst und leuchtend
rumfährst
Zitat:
Original geschrieben von hemd
deine innenraumbeleuchtung auf blau umzustellenis genauso zulässig wie deine tachobeleuchtung auf blau umzustellen.
Nein, das ist nicht dasselbe, weil die Innenraumbel im gegensatz zur Tacho beleuchtung nach draussen dringen kann bzw mit Sicherheit von aussen sichtbar ist, wenn sie während der Fahrt eingeschaltet wird. Und dann besteht Verwechsungsgefahr mit blauem Signallicht - Polizei usw
Aus dem folgenden geht ausserdem hervor, dass am Auto keine Beleuchtung montiert werden darf, die kein Prüfzeichen hat.:
§ 49a StVZO
Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze.
(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.
Gruß Wolfgang
Ok, stimmt, die Erklärung ist einleuchtend. An das mit der Polizei hab ich noch gar nicht gedacht.
Was ich nicht versteh, warum wird soviel Zeugs verkauft, was nicht zulässig ist?
Kann doch ned so viele Leute geben die ihre Autos nur für "Show"zwecke benutzen.
Zitat:
Was ich nicht versteh, warum wird soviel Zeugs verkauft, was nicht zulässig ist?
Kann doch ned so viele Leute geben die ihre Autos nur für "Show"zwecke benutzen.
Mit dem Unwissen einiger Menschen kann man auch Geld machen. Wenn diese dann zahlen dürfen sind sie schlauer.
mfg
Tja, zum Glück gibts ja dieses Forum, muss man nur noch so schlau sein es auch zu benutzen.
Zitat:
Original geschrieben von Nimm6
Nein, das ist nicht dasselbe, weil die Innenraumbel im gegensatz zur Tacho beleuchtung nach draussen dringen kann bzw mit Sicherheit von aussen sichtbar ist, wenn sie während der Fahrt eingeschaltet wird. Und dann besteht Verwechsungsgefahr mit blauem Signallicht - Polizei usw
Aus dem folgenden geht ausserdem hervor, dass am Auto keine Beleuchtung montiert werden darf, die kein Prüfzeichen hat.:
§ 49a StVZO
Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze.
(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.
Gruß Wolfgang
absolut falsch... ich wurde bereits bei ner kontrolle rausgezogen und als ich meine tür öffnete ging meine blaue neonröhre am himmel an. er kuckte in
sein buch.. rief kollegen an und sagte mir das ich das dran lassen kann aber nicht während der fahrt anmachen sollte. solang von aussen die direkte lichtquelle nicht zu sehen ist ist es nicht verboten.
das ganze habe ich sogar schriftlich erhalten.
Hmm, glaub jetzt wirds etwas verwirrend. Interessant wäre hier mal wirklich was "schwarz auf weiss"...
Dann ist ja dem zu folge mein Kondensator hinten auf der Hut ablage auch nicht zulässig denn wenn er sich wieder auf lädt blinkt er blau und die rote LCD anzeige zeigt permanent die Spannung an?????
Verhält sich ja mit zb der Unterboden Beleuchtung genauso darf man dran Bauen darf aber nur bei stehendem Fahrzeug sprich Motor aus einschalten,also dürfte es sich mit der blauen Innenraum Beleuchtung genauso verhalten.
Einbauen ja,einschalten eben nur wenn fahrzeug aus ist...
andy
Bei Westfalia gibts die Teile auch. Und das steht dabei:
"Benutzung nur im stehenden Fahrzeug, da ansonsten lt. StVZO nicht zugelassen."
Zitat:
Original geschrieben von andy13011
Verhält sich ja mit zb der Unterboden Beleuchtung genauso darf man dran Bauen darf aber nur bei stehendem Fahrzeug sprich Motor aus einschalten,also dürfte es sich mit der blauen Innenraum Beleuchtung genauso verhalten.
Einbauen ja,einschalten eben nur wenn fahrzeug aus ist...
andy
irrtum... es ist verboten unterbodenbeleuchtung anzubauen. egal ob man sie nutzt oder nich. der reine anbau ist in dem fall schon strafbar
Zitat:
Original geschrieben von hemd
das ganze habe ich sogar schriftlich erhalten.
Aha, seit wann stellt bei uns die Polizei Bescheinigungen aus, dass Änderungen am Fahrzeug regelkonform sind? Kannst Du das Ding mal Posten? Würde mich interessieren.
Meiner Meinung nach, kommt es nicht darauf an, ob das Fahrzeug steht oder fährt. Verwechslungsgefahr mit Polizeiblau ist in jedem Fall gegeben. Und ob direkter Blick auf die Lichtquelle oder nicht ... ?????
@ Toom
Reglementiert sind nur Beleuchtungseinrichtungen. Kontrollleuchten, Schalterbeleuchtung, Radiodisplay usw zählen nicht dazu. Es muss also niemand seine Fernlichtkontrollleuchte umlackieren.
Gruß Wolfgang