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Blaulicht einbehalten, rechtens?
Hallo Motor Talker, wir also meine kumpels und ich sind letztens beim fahren mit Blaulicht erwischt wurden. Gibt halt ne Owi von 20€.
Aber nun kommts der Polizist hat einfach mein Blaulicht einbehalten.
Durfte der das oder kann ich eine Dienstaufsichtbeschwerde einreichen?
Er hat mir schließlich mein Eigentum weggenommen und das nicht begründet, hätte er mir doch zumindest bezahlen müssen.
Oder darf er das wirklich und ich muß mir jetzt ein neues bestellen?
Wenn ich mir jetzt nähmlich ein neues bestellen muss, würde ne hunderter sammelbestellung aus china machen, da ist der stückpreis spott billig.
Schonmal danke für eure hilfe
Beste Antwort im Thema
Schau weiter Cobra 11 und leg dich wieder hin.
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17 Antworten
Schau weiter Cobra 11 und leg dich wieder hin.
Zitat:
Original geschrieben von BMW4EVER4NDEVER
Gibt halt ne Owi von 20€.
habt ihr die 20€ vor ort bezahlt?
Zitat:
Durfte der das
ja...
Meinst du diesen Post ernst, oder willst du einfach nur provozieren?
Ich hoffe letzteres....
Wenn du wirklich so dumm bist, gehört dir (und deinen "krassen" Kollegen") auf Lebenszeit der Führerschein abgenommen.
Sei froh das Du nur 20€ bezahlen musstest, wenns nach mir ginge würde so ein Blödsinn eine Summe kosten von der man sich mehrere Blaulichter kaufen könnte.
Achso, darum gings ja nicht, ich habe keine Ahnung ob es rechtens ist das der Polizist dein Eigentum eingezogen hat, ich hoffe aber ja.
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
Zitat:
Original geschrieben von BMW4EVER4NDEVER
Gibt halt ne Owi von 20€.
habt ihr die 20€ vor ort bezahlt?
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
Zitat:
Durfte der das
ja...
Nein nicht vor Ort, ist schon ein paar Wochen her, hab ne Owi bekommen:
Sie verwendeten missbräuchlich blaues Blinklicht oder blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn.
§ 38 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 134 BKat
Aber wieso durfte der es einbehalten? Ist doch nicht sein eigentum
Zitat:
Original geschrieben von BMW4EVER4NDEVER
Aber wieso durfte der es einbehalten?
weil er das zur gegenwärtigen gefahrenabwehr nunmal darf!
Ja gut gegenwärtig, das heißt aber das ich es zurückfordern kann oder er es mir bezahlen kann, das war nämlich kein billig Chinalicht
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
weil er das zur gegenwärtigen gefahrenabwehr nunmal darf!
Welche Gefahr geht denn von einem Blaulicht aus?
Zitat:
Original geschrieben von BMW4EVER4NDEVER
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
habt ihr die 20€ vor ort bezahlt?
Zitat:
Original geschrieben von BMW4EVER4NDEVER
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
ja...
Aber wieso durfte der es einbehalten? Ist doch nicht sein eigentum
das Einbehalten war noch sehr human, man hätte Dir durchaus noch ganz andere Vergehen unterstellen können.
-Amtsanmaßung
-evtl. gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr usw.
Mein Tip:
Bewirb Dich bei der Polizei, dann darfst Du auch mit Blaulicht fahren.
Oder setz Dich aufs Kinderkarusell auf der nächsten Kirmes, da gibt es auch Autos mit Tatütata-Licht.
Zitat:
Original geschrieben von BMW4EVER4NDEVER
Nein nicht vor Ort, ist schon ein paar Wochen her, hab ne Owi bekommen:
Sie verwendeten missbräuchlich blaues Blinklicht oder blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn.
§ 38 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 134 BKat
Aber wieso durfte der es einbehalten? Ist doch nicht sein eigentum
Weil die Dinger keine Zulassung im Sinne der StVZO haben,der kann froh sein das nur das Teil beschlagnahmt wurde und nicht das ganze Auto. Gegen diese Beschlagnahme kann man Rechtsmittel einlegen und die Wiederherausgabe beim Gericht beantragen.
Jetzt mal meine moralischen Gründe : Seit ihr noch ganz sauber in der Birne? Wenn es deswegen zu einem Unfall kommen sollte seit ihr am Arsch aber richtig, das ist kein Scherzartikel und überhaupt nicht lustig.
Mal eine Meinung aus dem Netz
Zitat:
Wer mit Blaulicht und ggf. sogar außerdem Einsatzhorn durch die Straßen cruist muss sich warm anzeihen, da da einige Dinge in Betracht kommen.
Laut Bußgeldkatalog kostet das mißbräuchliche Verwenden von Blaulicht und Einsatzhorn 20 Euro. Das ist aber nur ein Auffangtatbestand, der selten alleine verwirklicht wird.
Das Gerät wird eingezogen, ist also dauerhaft weg.
Das Fahrzeug verliert durch die Anbringung der blauen Lampe seine Betriebserlaubnis. Man begeht also die Ordnungswidrigkeit "Fahren ohne Betriebserlaubnis".
Abhängig von der Fahrt kommen auch folgende Straftaten (!) in Betracht:
Nötigung,
Gefährdung des Straßenvekehrs,
Amtsanmaßung,
... .
Selbstverständlich werden auch die in diesem Zusammenhang begangenen "ganz normalen" Verkehrsverstöße wie
Rechts überholen und/oder
Zu schnell gefahren und/oder
Zu dicht aufgefahren
sowie weitere gegebenenfalls verwirklichte geahndet. Diese kosten dann aber wohl auch mehr als im Bußgeldkatalog, da man von Vorsatz ausgehen wird.
Die Polizei kann den Führerschein noch vor Ort sicherstellen.
Das Fahrzeug kann als Tatmittel eingezogen werden.
Im Falle eines Unfalls wird die Versicherung sicherlich Streß bei der Schadensregulierung machen.
Einsatzfahrten sind sehr gefährlich und bergen ein erhebliches Unfallrisiko. Einsatzfahrer sind aus diesem Grund speziell geschult. Dennoch passieren immer wieder Unfälle mit Einsatzfahrzeugen. Wenn jetzt einfach irgendwer mit Blaulicht durch die Gegend fährt hat er gute Chancen einen Unfall zu verursachen.
Zitat:
Original geschrieben von servicetool
das Einbehalten war noch sehr human, man hätte Dir durchaus noch ganz andere Vergehen unterstellen können.
-Amtsanmaßung
-evtl. gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr usw.
Gehts noch? Ich weise mich doch nicht als Cop aus. Mit Amtanmaßung ist da wohl gar nix.
Ich bzw. wir, bin ja nicht der einzige der mit blaulicht fährt, verwende das blaulicht nur auf unlimitierten autobahn abschnitten, ist halt viel wirkungsvoller als dauerlichthupe.
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Welche Gefahr geht denn von einem Blaulicht aus?
eine gefahr für andere verkehrsteilnehmer bei missbräuchlicher verwendung...
Zitat:
Original geschrieben von servicetool
man hätte Dir durchaus noch ganz andere Vergehen unterstellen können.
das umgangssprachliche "erlöschen der be" wird i.d.r. bei sowas zur anzeige gebracht...
Zitat:
Original geschrieben von BMW4EVER4NDEVER
Gehts noch? Ich weise mich doch nicht als Cop aus. Mit Amtanmaßung ist da wohl gar nix.
Ich bzw. wir, bin ja nicht der einzige der mit blaulicht fährt, verwende das blaulicht nur auf unlimitierten autobahn abschnitten, ist halt viel wirkungsvoller als dauerlichthupe.
Na da ist sie doch schon die Amtsanmaßung.