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Blaulicht einbehalten, rechtens?

Themenstarteram 8. Januar 2012 um 11:45

Hallo Motor Talker, wir also meine kumpels und ich sind letztens beim fahren mit Blaulicht erwischt wurden. Gibt halt ne Owi von 20€.

Aber nun kommts der Polizist hat einfach mein Blaulicht einbehalten.

Durfte der das oder kann ich eine Dienstaufsichtbeschwerde einreichen?

Er hat mir schließlich mein Eigentum weggenommen und das nicht begründet, hätte er mir doch zumindest bezahlen müssen.

Oder darf er das wirklich und ich muß mir jetzt ein neues bestellen?

Wenn ich mir jetzt nähmlich ein neues bestellen muss, würde ne hunderter sammelbestellung aus china machen, da ist der stückpreis spott billig.

Schonmal danke für eure hilfe

Beste Antwort im Thema

Schau weiter Cobra 11 und leg dich wieder hin.

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Zitat:

Original geschrieben von BMW4EVER4NDEVER

Gibt halt ne Owi von 20€.

habt ihr die 20€ vor ort bezahlt?

Zitat:

Durfte der das

ja...

 

am 8. Januar 2012 um 11:51

Meinst du diesen Post ernst, oder willst du einfach nur provozieren?

Ich hoffe letzteres....

Wenn du wirklich so dumm bist, gehört dir (und deinen "krassen" Kollegen") auf Lebenszeit der Führerschein abgenommen.

Sei froh das Du nur 20€ bezahlen musstest, wenns nach mir ginge würde so ein Blödsinn eine Summe kosten von der man sich mehrere Blaulichter kaufen könnte.

Achso, darum gings ja nicht, ich habe keine Ahnung ob es rechtens ist das der Polizist dein Eigentum eingezogen hat, ich hoffe aber ja.

Themenstarteram 8. Januar 2012 um 11:52

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von BMW4EVER4NDEVER

Gibt halt ne Owi von 20€.

habt ihr die 20€ vor ort bezahlt?

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Durfte der das

ja...

Nein nicht vor Ort, ist schon ein paar Wochen her, hab ne Owi bekommen:

Sie verwendeten missbräuchlich blaues Blinklicht oder blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn.

§ 38 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 134 BKat

 

Aber wieso durfte der es einbehalten? Ist doch nicht sein eigentum

Zitat:

Original geschrieben von BMW4EVER4NDEVER

Aber wieso durfte der es einbehalten?

weil er das zur gegenwärtigen gefahrenabwehr nunmal darf!

Themenstarteram 8. Januar 2012 um 11:56

Ja gut gegenwärtig, das heißt aber das ich es zurückfordern kann oder er es mir bezahlen kann, das war nämlich kein billig Chinalicht

am 8. Januar 2012 um 11:57

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

weil er das zur gegenwärtigen gefahrenabwehr nunmal darf!

Welche Gefahr geht denn von einem Blaulicht aus?

Zitat:

Original geschrieben von BMW4EVER4NDEVER

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

 

habt ihr die 20€ vor ort bezahlt?

Zitat:

Original geschrieben von BMW4EVER4NDEVER

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

 

ja...

Aber wieso durfte der es einbehalten? Ist doch nicht sein eigentum

das Einbehalten war noch sehr human, man hätte Dir durchaus noch ganz andere Vergehen unterstellen können.

-Amtsanmaßung

-evtl. gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr usw.

Mein Tip:

Bewirb Dich bei der Polizei, dann darfst Du auch mit Blaulicht fahren.

Oder setz Dich aufs Kinderkarusell auf der nächsten Kirmes, da gibt es auch Autos mit Tatütata-Licht.

am 8. Januar 2012 um 12:01

Zitat:

Original geschrieben von BMW4EVER4NDEVER

Nein nicht vor Ort, ist schon ein paar Wochen her, hab ne Owi bekommen:

 

Sie verwendeten missbräuchlich blaues Blinklicht oder blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn.

§ 38 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 134 BKat

 

 

Aber wieso durfte der es einbehalten? Ist doch nicht sein eigentum

Weil die Dinger keine Zulassung im Sinne der StVZO haben,der kann froh sein das nur das Teil beschlagnahmt wurde und nicht das ganze Auto. Gegen diese Beschlagnahme kann man Rechtsmittel einlegen und die Wiederherausgabe beim Gericht beantragen.

 

Jetzt mal meine moralischen Gründe : Seit ihr noch ganz sauber in der Birne? Wenn es deswegen zu einem Unfall kommen sollte seit ihr am Arsch aber richtig, das ist kein Scherzartikel und überhaupt nicht lustig.

Mal eine Meinung aus dem Netz

Zitat:

Wer mit Blaulicht und ggf. sogar außerdem Einsatzhorn durch die Straßen cruist muss sich warm anzeihen, da da einige Dinge in Betracht kommen.

Laut Bußgeldkatalog kostet das mißbräuchliche Verwenden von Blaulicht und Einsatzhorn 20 Euro. Das ist aber nur ein Auffangtatbestand, der selten alleine verwirklicht wird.

Das Gerät wird eingezogen, ist also dauerhaft weg.

Das Fahrzeug verliert durch die Anbringung der blauen Lampe seine Betriebserlaubnis. Man begeht also die Ordnungswidrigkeit "Fahren ohne Betriebserlaubnis".

Abhängig von der Fahrt kommen auch folgende Straftaten (!) in Betracht:

Nötigung,

Gefährdung des Straßenvekehrs,

Amtsanmaßung,

... .

Selbstverständlich werden auch die in diesem Zusammenhang begangenen "ganz normalen" Verkehrsverstöße wie

Rechts überholen und/oder

Zu schnell gefahren und/oder

Zu dicht aufgefahren

sowie weitere gegebenenfalls verwirklichte geahndet. Diese kosten dann aber wohl auch mehr als im Bußgeldkatalog, da man von Vorsatz ausgehen wird.

Die Polizei kann den Führerschein noch vor Ort sicherstellen.

Das Fahrzeug kann als Tatmittel eingezogen werden.

Im Falle eines Unfalls wird die Versicherung sicherlich Streß bei der Schadensregulierung machen.

Einsatzfahrten sind sehr gefährlich und bergen ein erhebliches Unfallrisiko. Einsatzfahrer sind aus diesem Grund speziell geschult. Dennoch passieren immer wieder Unfälle mit Einsatzfahrzeugen. Wenn jetzt einfach irgendwer mit Blaulicht durch die Gegend fährt hat er gute Chancen einen Unfall zu verursachen.

Themenstarteram 8. Januar 2012 um 12:02

Zitat:

Original geschrieben von servicetool

 

das Einbehalten war noch sehr human, man hätte Dir durchaus noch ganz andere Vergehen unterstellen können.

-Amtsanmaßung

-evtl. gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr usw.

Gehts noch? Ich weise mich doch nicht als Cop aus. Mit Amtanmaßung ist da wohl gar nix.

Ich bzw. wir, bin ja nicht der einzige der mit blaulicht fährt, verwende das blaulicht nur auf unlimitierten autobahn abschnitten, ist halt viel wirkungsvoller als dauerlichthupe.

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian

Welche Gefahr geht denn von einem Blaulicht aus?

eine gefahr für andere verkehrsteilnehmer bei missbräuchlicher verwendung...

Zitat:

Original geschrieben von servicetool

man hätte Dir durchaus noch ganz andere Vergehen unterstellen können.

das umgangssprachliche "erlöschen der be" wird i.d.r. bei sowas zur anzeige gebracht...

Zitat:

Original geschrieben von BMW4EVER4NDEVER

 

Gehts noch? Ich weise mich doch nicht als Cop aus. Mit Amtanmaßung ist da wohl gar nix.

Ich bzw. wir, bin ja nicht der einzige der mit blaulicht fährt, verwende das blaulicht nur auf unlimitierten autobahn abschnitten, ist halt viel wirkungsvoller als dauerlichthupe.

Na da ist sie doch schon die Amtsanmaßung.:D

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