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Blaulicht kaufen

Themenstarteram 23. August 2010 um 13:57

Hallo Leute,

ich und ein Kumpel arbeiten beide für die Bundeswehr. Wir sind berechtigt nach §35 Sonderrechte im Straßenverkehr in Anspruch zu nehmen. Wir sind in der Regel mit einem normalen Bundeswehr oder mit dem privaten Fahrzeug unterwegs. Um schnellstmöglich am Zielort zu sein, haben wir immer eine Polizeieskorte, die vorausfährt. Heute ist trotz der Polizeieskorte es Unfall passiert, bei der mein Kumpel verletzt wurde, es lag (neben der Sturheit/Dummheit) eines anderen Verkehrsteilehmers daran, dass man unsere Autos nicht von normalen Fahrzeugen unterscheiden kann. Laut Polizei stand ein älterer Herr im Stau, den Streifenwagen mit Blaulicht hat er auf dem Standstreifen durchgelassen und als er das zweite normale Auto sah, dachte er sich: "wenn ich stehe, stehst du auch".

ich bin deshalb auf der Suche nach einem Blaulicht. Ich habe mit einem Polizisten mal über das Thema gesprochen und ein mobiles Blaulicht für Außen ausprobiert, das mit einem Magneten am Wagen befestigt wird. Das Ding flog bei einer relativ kleinen Geschwindigkeit ab. Und für den Innenraum war das nichts, da das grelle Licht in den Augen schmerzte.

Kann von euch mir jemand etwas empfehlen?

Beste Antwort im Thema
am 23. August 2010 um 16:13

Ich fasse mal kurz und knapp zusammen:

Du nix Polizei, du nix Feuerwehr, du nix Rettungswagen ... du nix Blaulicht.

Mfg Zille

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45 Antworten
am 23. August 2010 um 14:04

Ey, das ist ja mal ne geile Sache. Was macht ihr denn bei der Bundeswehr, das sie euch schon mit Polizeieskorte losschicken. Sind das geheime Transporte? Oder fahrt ihr im Auftrag des MAD? Erzähl mal, was muss da so schnell von A nach B?

MFG Tom

Bespreche das einfach mit deinen Vorgesetzten oder einer Behörde. Hier wirst Du bestimmt nicht gut beraten.

Da wird es Vorschriften geben und an die hast Du Dich zu halten.

Sprich mal mit einem Polizisten auf einer größeren Polizeiwache. Die kaufen ja auch Zubehör für Zivilstreifenwagen ein. Ein weiterer Ansprechpartner dürften die Feldjäger sein.

Kenntlich machen ist ok, §35 erlaubt Dir aber noch nicht das Nutzen eines Blaulichts. Auch Angehörige der freiwilligen Feuerwehren haben je nach landesgesetz auf der Fahrt zur Wache mit dem privaten PKW Sonderrecht nach §35. Allerdings haben sie keinerlei Recht auf die Nutzung eines Blaulichts, womit der (fragliche) Vorteil des Sonderrechtes quasi egalisiert wird.

Bevor Du ein Blaulicht auf einem Dienstfahrzeug installierst, erkundige Dich bei Deinen Vorgesetzten, bei den Fachleuten (Feldjäger) und bei der Exekutive (POL) nach der Zulässigkeit/Erlaubnis.

Erstmal fragen ob ihr Blaulicht überhaupt führen dürft ;)

Sonderrechte in Anspruch nehmen heißt nicht automatisch ein Blaulicht montieren dürfen:

"(3) Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein

1.Kraftfahrzeuge, die dem Vollzugsdienst der Polizei, der Militärpolizei, der Bundespolizei oder des Zolldienstes dienen, insbesondere Kommando-, Streifen-, Mannschaftstransport-, Verkehrsunfall-, Mordkommissionsfahrzeuge,

2.Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes,

3.Kraftfahrzeuge, die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich Oberleitungsomnibussen, anerkannt sind,

4.Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes, die für Krankentransport oder Notfallrettung besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind.

Kennleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne sind an Kraftfahrzeugen nach Satz 1 zulässig, jedoch bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen nur in Verbindung mit Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht)."

D.h. wenn ihr zur Militärpolizei, Rettungsdienst oder Katastrophenschutz gehört ggf. ja, sonst nein.

Hier kannst Du auch noch mal ein wenig stöbern. Infos und Bezugsquellen inklusive. Aber vor Kauf auf die deutsche Rechtslage achten!!! ;)

Wenn ich es recht in Erinnerung hatte, so muss der "Einsatz" auch immer vom Vorgestzdem abgesegnet sein.

Ein sogenannte "Hoheitlicher Auftrag" muss vorhanden sein.

Dieses wird mündlich per Funk immer absegnet.

Die Fahrten müssen also immer erst genehmigt werden ;)

Die Ausstattung des Kfz. mit "Blaulicht und Martinshorn" ist eintragungspflichtig.

Also die Zulassungsstelle nicht vergessen.

Auch dieses Thema wurde hier schon desöfteren grundsätzlich erörtet, z.B.:

 

http://www.motor-talk.de/.../PostJump.html?...

 

http://www.motor-talk.de/.../...-der-adac-dazu-meint-t1279471.html?...

 

am 23. August 2010 um 15:43

Die rechtlichen Voraussetzung für den Einsatz eines Blaulichtes wurde ja hier schon ausführlich u gut beschrieben. Wichtig ist aber auch, dass das privat beschaffte Blaulicht nicht DIENSTLICH geliefert ist. Sollte es bei der Nutzung des Blaulichtes zu einem Schaden kommen (das Ding fliegt vom Dach u dem Nächsten ins Auto) kann dich der Dienstherr zur Verantwortung ziehen.

Ich würde einfach einen Verbesserungsvorschlag mit Begründung bei deiner Dienststelle machen u abwarten......

Ich kann aber deine Problematik nachvollzeihen.........manche VT können mit solchen Einsätzen nix anfangen

Hallole zusammen

Sonderrechte mnach § 35 OK aber die Inbetriebnahme

deines Blaulichtes / Sondersignales muß auch bei der

Polizei durch die Leitstelle genehmigt werden.

Einzige Ausnahme , Gefahr von Leben , Gefahr im

Verzuge reicht nur noch bedingt aus... oder durch

UZGBW was einem Einsatz einer Terrorvahndung

mit aktueller Verfolung Tatverdächtiger gleichkommt.

Das bedeutet nicht das Du trotz Sondersignal

wie bei Cobra 11 in die Kreuzung heizen kannst

oder andere Verkehrsteilnehmer gefährden kannst.

Das ist Keine absolute Vorfahrt die du da

bekommst sondern Vorrang . Dies bedeutet

das du in der Verkehrssituation angemessener

Geschwindigkeit , ggf sorgar nur Schrittempo über

eine Kreutzung bei Rot drüberdarfst.

Alles nicht so einfach,

Ein Freund von mir kämpfte wegen eines Unfalles

Zwei Jahre als Fahrer eines Notarztwagens

( im Zubringerdienst) um seinen Führerschein weil

er eine Kollision mit Personenschaden ausgelöst

hat ohne selber betroffen zu sein ...

Sondersignal nur in entsprechenden Fahrzeugen

und entsprechender Eignung die ich allerdings

neuerdings etwas anzuzweifeln wage.

In der geiz ist Geilgeneration ist halt alles möglich ,

hauptsache Billig und wenns das schlecht

ausgebildete Personal ist ,das häuffig genug

nicht mal was darfür Kann. ........Jol.

Man braucht auch gar kein Blaulicht, um Sonderrechte wahrzunehmen. Und wenn dir einer vor den BW-Karren fährt, dann kannst du auch nix machen. Er ist nicht verpflichtet, dir Platz zu machen...Wegerechte gibts für die BW auch nicht, ausser den entsprechenden Sanitätseinheiten gibts kein Martinshorn, was zwingend dafür notwendig wäre...

Ansonsten gilt das schon gesagte: einfach mal so aus Jux ne Lampe ans Auto machen ist nicht. Und darum hast auch nicht du dich selbst zu kümmern, für so etwas gibt es klare Führungsstrukturen. Lieber das nächste Mal besser aufpassen, damit nichts passiert, dann brauchts auch kein Lämpchen...

Gruß Tecci

Themenstarteram 23. August 2010 um 16:09

Zitat:

Original geschrieben von fire-fighter

Sprich mal mit einem Polizisten auf einer größeren Polizeiwache. Die kaufen ja auch Zubehör für Zivilstreifenwagen ein. Ein weiterer Ansprechpartner dürften die Feldjäger sein.

Ich habe mit der Polizei bereits über dieses Thema gesprochen. Die haben mir auch mal ein Blaulicht ausgeliehen. Ich weiß nicht wieso, aber die Dinger halten einfach nicht auf dem Autodach. Auf der Autobahn fliegen sie einfach runter.

Ein anderes Problem ist das rechtliche. Unsere Fahrzeuge dürfen wir nicht mit einem Blaulicht ausrüsten, das permanent auf dem Dach installiert ist. Beim privaten PKW schon recht nicht. Deshalb auch die Frage nach einem mobilen Teil - wenn man es braucht, wird es aufs Dach gesetzt bzw. in die Windschutzscheibe gehalten.

Die Sonderrechte im Verkehr werden uns selbstverständlich eingeräumt, rein rechtlich ist deshalb alles in Ordnung, mir bzw. uns sind auch die Gefahren bewusst, deshalb fahren wir auch mit Vorsicht. Aber wenn man in einem Stau auf der Standspur fährt, ein Polizeiauto mit Blaulicht und Martinshorn voraus und einer dann absichtlich auf die Standspur fährt um ein Auto zu blockieren, weil er denkt, es sei nicht berechtigt, dann kann man auch nichts machen.

Ich kann bei der BW zwar anfragen, ob die ein Blaulicht für zivile Fahrzeuge besorgen können, aber kurzfristig wird da nichts passieren. Deshalb auch die Frage hier im Forum. Denn ich denke mal, dass hier viele bei der freiwilligen Feuerwehr sind. Die dürften zwar die Sonderrechte nicht wahrnehmen, wenn sie zur Feuerwehr fahren, aber sehr wohl, wenn sie direkt zu einem Einsatz unterwegs sind.

Ändert nichts an der Tatsache, dass du das Blaulicht ohne entsprechende Genehmigung nicht nutzen darfst. Und die bekommt man nicht mal einfach so zugesteckt...

Ob mobil oder fest installiert spielt dabei überhaupt gar keine Rolle...

Warum kommt mir eigentlich grad das Wort "blaulichtgeil" in den Sinn? :(

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